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Theoretischer Bezugsrahmen

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Book cover Der Chefredakteur im Lokalfunk
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Zusammenfassung

Wenn mit dem Chefredakteur im nordrhein-westfälischen Zwei-Säulen-Modell ein Akteur innerhalb einer bestimmten Akteurskonfiguration ins Blickfeld rückt, scheint sich zunächst eine ausschließlich akteursorientierte Perspektive der Betrachtung anzubieten. Es wird jedoch davon ausgegangen, daß der zu untersuchende Akteur — wie auch die Gesamtheit seiner Interaktionspartner in der jeweiligen Akteurskonfiguration — durch die Organisation des für sie relevanten Rundfunkmodells in einer Weise beeinflußt wird, die die theoretische Betrachtung des Modells in seiner Entstehung und Ausdifferenzierung nötig macht.

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Literatur

  1. vgl. zu dieser Verbindung vor allem Schimank 1985 und 1988, Weyer 1993 und Gerhards 1994; vgl. auch Marten 1991, Weischenberg 1992 und 1995, Vowe 1994a, Gehrke/ Hohlfeld 1995 und Kutsch/Ravenstein 1996

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  2. Auf die relevanten Differenzen von System- und Handlungstheorie wird in Kapitel 3 eingegangen.

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  3. zu den unterschiedlichen systemtheoretischen Ansätzen vgl. vor allem Willke 1991; zur besonderen Eignung systemtheoretischer Ansätze 1ür den Bereich der Massenkommunikation vor allem Gehrke/Hohlfeld 1995, 186, die auch deren Eignung für eine Anwendung auf das Rundfunksystem prüfen (ebd., 211 ff)

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  4. „So kokettiert sie mit ihrer Anschlußfähigkeit, um mit den anderen Theorieangeboten in den Sozialwissenschaften Synthesen einzugehen“ (Gehrke/Hohlfeld 1995, 261). Diese leicht vorwurfsvoll formulierte Offenheit f ür die Überwindung vor allem system- und akteurstheoretischer Gegensätze kann jedoch gerade für die Übertragung ihrer Grundzüge auf die empirisch-analytische Ebene äußerst hilfreich sein. Letztlich bedienen sich auch Gehrke/Hohlfeld dieser „eklektischen Verbindung“ (ebd.).

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  5. Der Beginn systemtheoretischer Massenkommunikations- und Rundfunkforschung findet sich in den USA (vgl. hierzu Gehrke/Hohlfeld 1995, 212ff).

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  6. Talcot Parsons definierte als Vertreter der strukturell-funktionalen Systemtheorie als Prinzip der Differenzierung vier Grundprobleme, die in jedem System zu bewältigen seien: Adaption (System-Umwelt-Anpassung), Goal attainment (die Verwirklichung individueller und sozialer Handlungsziele), Integration (Integration der normativen Elemente und Handlungen) und Latent pattern maintenance (Erhaltung und Tradierung der erreichten Ordnung). vgl. Gukenbiehi 1992, 301

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  7. vgl. Kapitel 4.3

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  8. Dem Publikum stehen jeweils vorgegebene Formen zur Verfügung, um kommunikative Äußerungen in das System hineinzugeben (vgl. Stichweh 1988a, 270f). Die Kommunikationen des Publikums werden hierbei jedoch, wenn kein direkter Kontakt zwischen Leistungsrollenträgern und Publikum besteht, vom System kaum als individuelle Äußerungen registriert und gedeutet, sondern bleiben in einer quantitativen Dimension, die für das System nur als große Zahlen, zum Beispiel als Einschaltquoten, interpretationsrelevant sind. Eine qualitative Indifferenz wird von den Leistungsrollenträgem oft durch hohe Sensibilität für minimale quantitative Verschiebungen ausgeglichen.

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  9. Seit der Deregulierung des Rundfunksystems durch die Zulassung privater Veranstalter (vgl. Kapitel IV.1) konstatieren Gehrke/Hohlfeld im Rundfunksystem eine Aufwertung der Publikumsrollen, indem sich die Leistungsrollenträger stärker an den Bedürfnissen der Abnehmer orientieren und zusätzlich eine stärkere Einbeziehung des Publikums (Talkshows, Verbrauchersendungen) zu verzeichnen ist (1995, 287).

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  10. Die Zugehörigkeit von Abnehmern der Systemleistung zum System bildet daher auch ein Abgrenzungsproblem innerhalb der Differenzierungstheorie. Eine Entscheidungshilfe kann die Frage bieten, ob das systemspezifische Handeln Selbstzweck ist oder ob der jeweilige Abnehmer zwingend für die Erfüllung des Systemzwecks erforderlich ist (wie z.B. Schüler im Schulsystem). Eine generelle Abgrenzungsentscheidung ist jedoch nach Mayntz nicht möglich, es könnten nur alle wichtigen Merkmale genau erfaßt und beschrieben werden, so wie es f üc funktionelle Teilsysteme insgesamt kennzeichnend ist, „daß sich sozial-strukturell definierte Grenzen der Systemmitgliedschaft nicht sauber ziehen lassen, sondern daß sie sich in einem ständigen Prozeß der Definition und Umdefinition befinden“ (Mayntz 1988, 33).

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  11. Zusätzlich verweist sie auf eine zweite Tendenz, die auch bei der Betrachtung des Massenkommunikationssystems besondere Berücksichtigung finden sollte: die Entwicklung „in Richtung zunehmender Leistungsbezüge“ (Mayntz 1988, 41), also eine wachsende Kommerzialisierung.

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  12. zur Entstehung des Systems vgl. Marcinkowski 1993, 39–46 und Blöbaum 1994, 127ff

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  13. Luhmann verschloß sich lange der Vorstellung eines eigenständigen Massenkommunikationsystems. Gerhard/Neidhardt vermuteten, daß „Öffentlichkeit und öffentliche Meinung ihm nicht ins systemtheoretische Konzept paßten“ (1991, 34); Marcinkowski sah den Grund dafür in der Tatsache, daß er den Massenkommunikationsmitteln in der Gesellschaft lediglich die Rolle von ‘Verbreitungsmedien’ zudachte. Erst in seinem Vortrag „Die Realität der Massenmedien“ läßt sich Luhmann (vgl. 1995) auf die Massenmedien — nicht die Massenkommunikation — als eigenständiges Funktionssystem ein.

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  14. Zur Behandlung von Themen aus dem Medienbereich wurden bisher sehr unterschiedliche Abgrenzungen vorgenommen. Neben dem ‘Massenkommunikationssystem’, dem ‘publizistischen System’, dem journalistischen System’, der ‘(massenmedialen) Öffentlichkeit’ und dem ‘Mediensystem’ steht Gerhards Versuch, die ‘politische Öffentlichkeit’ als Teilsystem abzugrenzen. „Als zentral angesehene Begriffe wie Massenkommunikation, Massenmedien, Journalismus, Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und Public Relations stehen nach wie vor relativ unvermittelt nebeneinander und sind nicht eindeutig aufeinander bezogen“ (Kohring/Hug 1997, 15). Kohring/Hug führen das auf eine immer noch fehlende makrotheoretische Fundierung der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft zurück und bieten gleichzeitig an, Öffentlichkeit als Funktionssystem und Journalismus als dessen Leistungssystem zu betrachten.

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  15. zur Problematisierung der Übertragung der Begrifllichkeiten bei Blöbaum vgl. Gehrke/ Hohlfeld 1995, 222

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  16. zur ausführlichen Problematisierung Marcinkowskis Arbeit vgl. Gehrke/Hohlfeld 1995, 228ff

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  17. „Jedes Funktionssystem kann nur die eigene Funktion erfüllen. Keines kann auch nur kontinuierlich-ergänzend für andere einspringen“ (Bornmann 1997, 74).

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  18. Aus diesem Grund kann das Massenkommunikationssystem auch nicht nur als rein technisches Infrastruktursystem betrachet werden (vgl. Mayntz 1988b, 293).

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  19. Der Code Information/Nicht-Information erscheint insofern problematisch, als daß in Teilsystemen eben durch den binären Code bestimmt wird, was als Information gilt und was nicht, so daß als Besonderheit des Massenkommunikationssystems „eine Beobachtung zweiter Ordnung präsentiert“ (Görke/Kohring 1997, 7f) wird. Görke/Kohring kritisieren an beiden genannten Codes einen zu hohen Stellenwert technischer Verbreitungsmedien (ebd., 9).

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  20. Marcinkowski macht auf einen Widerspruch aufmerksam, der u.a bei Weischenberg (1990) zu finden ist. Betrachtet man das Massenkommunikationssystem als selbstreferentielles System, so kann nicht gleichzeitig behauptet werden, es gehorche ökonomischen Gesetzen. Nach Luhmanns Systemkonzept könne ein System entweder selbstreferentiell sein oder aber es gehorcht einem ökonomischen Zentralcode. In diesem Fall wäre es Teil des Wirtschaftssystems (Marcinkowski 1993, 177f). Das publizistische System zeichnet sich nach Marcinkowski aber durch das Begriffspaar öffentlich/nicht-öffentlich als leitenden Code aus, der die funktionale Abgrenzung des Teilsystems — auch vom Wirtschaftssystem — ermöglicht. Daß ökonomische Rationalitäten jedoch im Mediensystem noch keine Funktionslogik besitzen, begründet Marcinkowski mit der Tatsache, daß Bestechlichkeit und Käuflichkeit in den Medien immer noch als Skandal betrachtet werden, der zum Ausschluß aus der Mitgliedschaft führt (Marcinkowski 1993, 182).

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  21. zur ausführlichen Betrachtung des Rundfunksystems als Rahmen des lokalen Hörfunks vgl. Kapitel IV.1

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  22. zu Einwänden gegen diese Subsystembildung vgl. Grothe/Schulz 1993, 569

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  23. Der von RüM (1994) konstatierten gesellschaftlichen Eigenständigkeit der Rundfunkpublizistik wird hier nicht zugestimmt. Mit Gehrke/Hohlfeld 1995 (275) wird argumentiert, daß Hörfunk und Fernsehen nur bestimmte Medien im Massenkommunikationssystem und damit als Subsystem zu betrachten sind.

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  24. vgl. Kapitel IV.1

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  25. Diese enge Verbindung konstatiert auch Gerhards: „Im Unterschied zur Presse war bzw. ist der Rundfunk seit Beginn seiner Entstehung in den meisten Ländern unmittelbar abhängig vom politischen System“ (1994, 86).

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  26. Politische Steuerbarkeit kann aber auch als Bedingung für Verselbständigung angesehen werden, wenn sich Verselbständigungen im Widerstand gegen Steuerungsbemühungen des politischen Systems manifestieren (vgl. Rosewitz/Schimank 1988, 321).

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  27. Auch Ronge beurteilt die systemtheoretische Sicht auf Steuerungsoptionen zusammenfassend als „pessimistisch“ (Ronge 1994a, 63).

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  28. Dieses „Dilemma“ beschreibt er wörtlich: „Die struktur- und systemtheoretischen Ansätze stellen auf die handlungsprägende Kraft sozialer Systeme ab und bekommen darüber den Typus handlungsfähiger Sozialsysteme in seiner Besonderheit kaum in den Blick; die handlungstheoretischen Ansätze haben umgekehrt Akteure ins Zentrum ihrer Aufmerksamkeit gestellt und neigen notorisch dazu, die Konditionierung dieser Akteure durch handlungsprägende Sozialsysteme voluntaristisch zu vemachä ssigen“ (Schimank 1985, 427); zur Kritik am systemtheoretischen Ansatz aus handlungstheoretischer Sicht vgl. Habermas 1982, 396–502.

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  29. „Von individuellen lassen sich kollektive Akteure unterscheiden. Von kollektiven Akteuren kann man dann sprechen, wenn einzelne Mitglieder dazu berechtigt sind, im Auftrag aller Mitglieder zu handeln“ (Gerhards 1994, 79). vgl. auch Kapitel 4.1

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  30. Aus einer zweiten Perspektive legt er „die heimlichen akteurstheoretischen Wurzeln des systemtheoretischen Paradigmas frei“ (Schimank 1988. 6301 und zeigt so. daß auch hier ein theoretisches Defizit besteht.

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  31. Gerhards versucht eine begriffliche Verbindung von System- und Akteurstheorie über den Begriff „constraints“, die strukturelle Restriktionen bezeichnen, unter denen Akteure ihre Wahlen, ihre „choices“ treffen und entsprechend handeln (vgl. 1994,80). „Akteure wählen innerhalb der durch Systeme aufgespannten ‘constraints’, durch die abstrakte Ziele substantiell vorgegeben und Mittel zur Erreichung der Ziele definiert sind, diejenigen Handlungen, die ihre spezifischen Ziele mit dem geringsten Aufwand erreichbar machen“ (ebd., 81). „Indem sie dies tun, reproduzieren sie zugleich die Sinnstruktur des Systems“ (ebd., 90).

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  32. Korporative (körperschaftliche) Akteure sind „rechtsf ähige, mitgliedschaftlich organisierte Gemeinschaften“ (Theis 1994a, 79), also als Organisationen verfaßte soziale Systeme.

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  33. Organisationen können sich dabei sehr viel komplexer gestalten als einzelne Interaktionen oder Interaktionszusammenhänge. ‘„Gleichwohl ‘bestehen’ auch große Organisationen aus Interaktionen. Der Einheit der Organisation entspricht eine nicht reduzierbare Vielheit von Interaktionen“ (Kieserling 1994, 171).

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  34. zu formalen und informalen Strukturen in Organisationen vgl. Kieserling 1994

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  35. Der Begriff Journalist oder gar die Berufsbezeichnung Chefredakteur sind also enger zu fassen als der Oberbegriff Kommunikator. Während Kommunikator die „gesamte breite Palette der Medienproduktion abdeckt, beinhaltet Journalist konkreter den Umgang mit Informationen in Form von Nachrichten“ (Kurp 1994, 122). Zum Begriff Chefredakteur vgl. Kapitel III.3.

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  36. Die Vorgaben des LRG NW sind ausführlich in Kapitel IV.4 beschrieben; die genauen Vorgaben für die Chefredaktionen finden sich in Kapitel IV.4.3.4.

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  37. Zu den Rahmenbedingungen für lokalen Hörfunk nach dem nordrhein-westfälischen Zwei-Säulen-Modell vgl. Kapitel IV.

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  38. vgl. Schaubild 1 in Kapitel 5.1

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  39. vgl. Kapitel IV

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  40. Nicht jede Verbindung des redaktionellen Bereichs zu den Zuständigkeitsbereichen der BG, vor allem kommerzielle Werbung und Technik, kann über die Veranstaltergemeinschaft geregelt werden. Das wird allein schon durch die ehrenamtliche Struktur der VG unmöglich gemacht.

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  41. zum methodischen Vorgehen vgl. Kapitel V

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Lendzian, B. (1999). Theoretischer Bezugsrahmen. In: Der Chefredakteur im Lokalfunk. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95432-9_2

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