Universaldienst in Deutschland pp 5-49 | Cite as
Hintergrund der Reform des deutschen Fernmeldewesens
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Zusammenfassung
Der deutsche Gesetzgeber hat zu keinem Zeitpunkt eine explizite Begründung für das staatliche Bereitstellungsmonopol im Post- und Fernmeldewesen gegeben.1 Das Postverfassungsgesetz sprach lediglich von der “besondere[n] Bedeutung des Nachrichtenwesens für Staat” und dem Ziel der “gleichmäßige[n] Bedienung der gesamten Volkswirtschaft.”; In Art. 87 Art. 1 GG wurde u. a. die Bundespost zu den Gegenständen bundeseigener Verwaltung gezählt, und in § 1 Abs. 1 Postverwaltungsgesetz wurde die Verwaltung des Post- und Fernmeldewesens zu einem Teil der Bundesverwaltung bestimmt. Mit der Zuweisung der ökonomischen Aufgaben im Post-und Fernmeldewesen auf den staatlichen Träger wird private Betätigung neben dem staatlichen Träger per Gesetz verboten.3
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