Zusammenfassung
Nach der Legaldefinition des HGB ist Spediteur, „wer es gewerbsmäßig übernimmt, Güterversendungen durch Frachtfiihrer oder Verfrachter von Seeschiffen für Rechnung eines anderen (des Versenders) im eigenen Namen zu besorgen.“326 Die originäre Aufgabe von Speditionen, die sich hieraus ableitet, liegt in der Besorgung von Beförderungsleistungen. Anbieter von Beförderungsleistungen sind die im Gesetzestext genannten Verfrachter von Seeschiffen (Reedereien) und Frachtfihrer. Als Frachtführer wiederum werden die Unternehmen bezeichnet, die gewerbsmäßig „die Beförderung von Gütern zu Lande und auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern ausfiühren.“327 Andere Unternehmen, die Beförderungsleistungen erstellen, sind beispielsweise Luftverkehrs- und Rohrleitungsgesellschaften. Verkehrsunternehmen, die in ihrer Funktion als Anbieter von Beförderungsleistungen angesprochen werden, werden im weiteren auch Transporteure oder Transportunternehmen genannt.
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© 1996 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Steffen, S. (1996). Speditionsunternehmen. In: Wettbewerbsstrategien für deutsche Speditionen. Logistik und Verkehr. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95405-3_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95405-3_3
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-6268-1
Online ISBN: 978-3-322-95405-3
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