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Risikomanagement-Beratung — Ansatz zur Komplettierung der Produktpalette einer Universalbank

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Part of the book series: DUV : Wirtschaftswissenschaft ((DUVWW))

Zusammenfassung

Ausgehend von der Definition der Beratung im Sinne des Consulting und seiner wachsenden Bedeutung stellt Teil C darauf ab, die Ansätze für eine derivatspezifische Riskmanagement-Beratung für End User von Derivaten und den sich daraus erwachsenden Möglichkeiten für eine Universalbank aufzuzeigen.

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Literatur

  1. gemessen in Beraterhonoraren; Das Jahresumsatzvolumen der Branche dürfte bei schätzungsweise rd. 9 Mrd. DM liegen, wobei etwa 60% auf die zehn umsatzstärksten Gesellschaften entfallen. Die größten Gesellschaften in Deutschland stellen zwar nur rund 0,23% der Anbieterseite dar, haben aber einen Umsatzmarkanteil von nahezu 14% - vgl. Schäfer, 1993, S. 323; BDU, 1994, S. 2; Kienbaum, 18.10.1995, S. B3

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  2. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung des Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Bonn, mit Unterstützung des Bundeswirtschaftsministeriums und der europäischen Schwesterorganisationen, die sich auf eine Untersuchung in 16 Staaten der EG und der EFTA bezieht (vgl. BDU, 1995, Untemehmensberatungsleistungen in Europa)

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  3. vgl. Mugler/ Lampe, 1989, S. 478; Schäfer, 1993, S. 323; Pitschulti, 1990, S. 6 ff.; Swoboda, 1992, S. 10 ff. - Die Unternehmensberatung kennzeichnet sich durch die Wesensmerkmale Objektivität, Entgeltlichkeit und Eigenständigkeit sowie Unabhängigkeit.

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  4. vgl. Bickel, 1994, S. 21; - Der Bundesverband deutscher Unternehmensberater BDU e.V. hat das Problem der Unseriösität bereits seit einiger Zeit erkannt.

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  5. vgl. Häfner/Klein, 1995, S. 174; - Eine im Januar 1994 bei der Industriekundschaft von Trinkaus amp; Burkhard KGaA durchgeführte Umfrage ergab, daß bereits 52% aller Unternehmen Devisenoptionen zur Kurssicherung einsetzen. Weitere 11% planen, diese bereits in naher Zukunft einzusetzen.

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  6. siehe hierzu auch die Aufstellung über die Fallissements im Derivatgeschäft in Kapitel B 2.4 Williams; The Tower Group, 26. 1. 1994, S. 3

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  7. Sanio, 12.5.195, S. 6; Fabritius, 13.6. 1995, S. 12; - Während für Kreditinstitute § 285 HGB weitgehend nur ein Auffangtatbestand darstellt, die Offenlegung derivater Geschäfte aber weitgehend in speziellem Bankrecht geregelt ist, sind Industrieunternehmen dagegen im wesentlichen nur aus § 285 HGB zur Offenlegung verpflichtet: sie haben hiernach im Anhang den Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen, anzugeben, sofern dies für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens von Bedeutung ist. Der Bundesverband der deutschen Industrie empfiehlt jedoch, über den § 285 HGB hinaus auch freiwillig das für die Banken geltende Publizitätsrecht anzuwenden, soweit sie für das Derivatgeschäft wesentlich und eine Offenlegung möglich ist. Somit ist eine globale Transparenz der Geschäftsverbindungen im Derivatbereich, die für Gegenmaßnahmen im Sinne eines weltweit koordinierten Zusammenwirkens für ein schnelles, effektives Krisenmanagement zur Abwehr eines Systemrisikos erforderlich ist, heute noch nicht einmal ansatzweise existent.

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  8. vgl. o.V. (Richtlinien) 7.10. 1995, S. 110; - Die Schaffung von funktionellen Aufsichtssystemen für Derivate unter Einschluß von Nichtbanken werden von 74% der im Rahmen einer Studie befragten Banken in Deutschland, Schweiz und Österreich als wünschenswert, aber wegen umsetzungstechnischer Schwierigkeiten als nicht sinnvoll erachtet.

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  9. Diese impliziten Risikoprämie des Kreditzinses umfaßt die Anforderung unbelasteter Vermögensteile als Kreditsicherheiten zur Herabsetzung des Ausfallrisikos im Liquidationsfall, das Verlangen nach Einflußnahme auf die Geschäftspolitik des Kapitalnehmers (z.B., Finanzierungskennziffem, als Barriere gegen eine zu risikobehaftete Investitions-und Finanzierungspolitik) sowie die Ausbedingung von Geschäftszuweisung. - vgl. Süchting, 1995, S. 510 ff.

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  10. vgl. Breuer, 10/1992, S. 565; - Die Erosion von Bankbilanzen als Folge der Schuldenkrise in der Dritten Welt erhöhte die Attraktivität von Provisionseinnahmen im Vergleich zu Zinserträgen aus Kreditvergaben. Dieser Disintermediationsprozeß wurde unterstützt durch die Tatsache, daß auch die Kapitalnehmer ihr know how ständig erweiterten und in Abhängigkeit von ihrer Bonität, das Kapital direkt am Markt zu abnehmenden Kosten aufnehmen konnten.

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  11. vgl. Buhl et al., 1993, S. 263; - Nach Chorafas (vgl. Chorafas, 1992, S. 171) entsteht ein Ertragszuwachs durch ein,phantasievolle Preispolitik“ für Bankdienstleistungen - wobei in diesem Zusammenhang dies auf die gesamte Politik für Bankdienstleistungen transferiert werden kann. Zur Erreichung einer Wertdifferenzierung, d.h. Verbesserung der Wettbewerbsposition, sollten Finanzdienstleistungen in wertschöpfende und auf der Hochtechnologie beruhende) Serviceleistungen erweitert werden; der Einsatz von Produktinnovationen und intelligenten Netzwerken sind hierfür wesentliche Voraussetzungen.

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  12. vgl. Weinhardt, 1995, S. 10 ff.; Hellwig, 1989, S. 278 f. - Die Leistung der Finanzintermediäre darf allerdings auch nicht überbewertet werden, denn einige Unvollkommenheiten der Finanzmärkte lassen sich nicht beseitigen: preisverfälschende“ öffentliche Abgaben, Differenz zwischen Haben-und Sollzins.

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  13. vgl. Sinkey, 1989, S. 4; - “…the financial-services firm is a conceptual device to describe a business that supplies financial products and services…”

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  14. ... intermediation may reduce the costs of outside finance because (i) monitoring by one intermediary is cheaper than monitoring by ten thousand shareholders...“; Hellwig, 1989, S. 4

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  15. Im September 1994 wurden die Fragebogen an rund 900 Gesellschaften weltweit verschickt. Davon waren rund 300 Dealer und circa 600 End User. Geantwortet haben 125 Dealer und 149 End User, also rund 42% bzw. rund 25%.

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  16. Folgenden Ausführungen liegen zugrunde: Group of Thirty, Derivatives: Practices and Principles Follow-Up Surveys of Industry Practice, 12/ 1994, Group of Thirty, Derivatives: Practices and Principles Follow-Up Surveys of Industry Practice - Synopsis of Results, 12/1994

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  17. Capital Market Risk Advisors hat das Mandat zur Beratung und Unterstützung von Orange County, California, erhalten, um die aus Derivattransaktionen erlittenen Verluste abzubauen. 1994 hatte Orange County aus Geschäften mit structured notes und wegen Vernachlässigung des Leverage-Effektes Verluste in Höhe von US-$ 2.000 Mio. erlitten. - vgl. Jereski, 22. 12. 1994

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  18. Bankers Trust hat ein Risikomanagement-System entwickelt, das man unter dem Namen RAROC 2020 vertreibt. Im Gegensatz zu J.P.Morgan werden dem Nutzer Kosten in Höhe von 5.000 US-$ bei off-line Nutzung bzw. 1 Mio US-$ als on-line-Lizenz in Rechnung gestellt. Die Kostenerhebung wird damit begründet, nicht nur eine,black box-Kennziffer“, sondern auch die Methodologie zu liefern. (vgl. Irving, 16.11. 1995, S. V III )

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© 1999 Deutscher Universitäts-Verlag GmbH, Wiesbaden

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Heuser-Greipl, U. (1999). Risikomanagement-Beratung — Ansatz zur Komplettierung der Produktpalette einer Universalbank. In: Risikomanagement-Beratung für Derivate. DUV : Wirtschaftswissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95339-1_3

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95339-1_3

  • Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8244-0447-6

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