Zusammenfassung
Die Nachfragemachtdiskussion beschränkte sich bisher vor allem auf einen Marktseitenvergleich zwischen Nachfragerseite und Anbieterseite. Das entscheidende Kriterium zur Erfassung von Nachfragemacht sind dabei die Marktanteile der Handelsunternehmen. Kein Handelsunternehmen und kein Handelsoligopol erreicht jedoch die vom Marktmachtkonzept des § 22 GWB vorgegebenen Marktanteile. Somit können die Nachfragemachtkonzepte, die von einem erweiterten Verhaltensspielraum der Nachfragerseite ausgehen, als gescheitert betrachtet werden. Vielmehr müssen die Beziehungen zwischen Lebensmittelhersteller und Händler bilateralisiert werden, so daß Nachfragemacht im Sinne von Arndt als Partnermacht definiert werden kann. Zum Nachweis von Partnermacht in bilateralen Geschäftsbeziehungen bieten die „Neue Institutionenökonomik“ (insbesondere Agency-Theorie und Transaktionskostenansatz) sowie die „Ökonomische Analyse des Vertragsrechts“ Anhaltspunkte. Mit Hilfe des von Eger in Anlehnung an Stützel entwickelten Konzepts des konkreten Vertragsinteresses läßt sich der Grad der Abhängigkeit der Beteiligten von einem konkreten Vertrag feststellen. Je höher das konkrete Vertragsinteresse des Lebensmittelherstellers bei einer Beziehung mit einem konkreten Händler ist und je niedriger das konkrete Vertragsinteresse des Händlers an der Geschäftsbeziehung ist, desto stärker ist der Lebensmittelhersteller von dem Handler abhängig und desto mehr Partnermacht hat der Händler.
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© 1998 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Schulze, M. (1998). Zusammenfassung. In: Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel. Kasseler Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften, vol 8. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95252-3_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95252-3_10
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8244-6770-9
Online ISBN: 978-3-322-95252-3
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