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Zentrale Fragestellung, methodisches Vorgehen und Forschungsansatz

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Innerbetriebliche Reformen in Nonprofit-Organisationen
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Zusammenfassung

Ungeachtet der Diskussion um eine betriebswirtschaftliche Modernisierung der Dienstleistungserstellung und eine Effektivierung des Managements in Wohlfahrtsverbänden bzw. Nonprofit-Organisationen allgemein (siehe Kapitel 2) gibt es weder ein genuines Nonprofit-Management, noch ist der Erfolg der Übertragbarkeit von Managementmethoden bzw. betriebswirtschaftlichen Konzepten aus dem erwerbswirtschaftlichen Bereich aufgrund der Strukturbesonderheiten von Nonprofit-Organisationen (siehe Kapitel 3) nachgewiesen oder widerlegt worden. In den vorausgegangenen Kapiteln wurde bereits darauf hingewiesen.

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Literatur

  1. Schwarz argumentiert hierbei, dass auch Verbände (als NPO’s) zum Realobjekt der Betriebswirt-schaftslehre gehören, da sie die für den Betriebscharakter notwendigen drei Gutenberg’schen Merkmale erfüllen. Da hierdurch aber nur der Schluss zulässig ist, “daß Verbände von der BWL bearbeitet werden können oder sollen f….J ist jedoch zu untersuchen, ob sich auch vom Erkenntnisobjekt, also von den Führungs-und Gestaltungsproblemen her, die Einrichtung einer „speziellen” (besonderen) BWL, einer Verbandsbetriebslehre, rechtfertigt oder ab die Verbände quasi automatisch durch den bestehenden Wissensbestand der BWL „abgedeckt“ werden” (Schwarz 1984: 99; 1985 ). Eine besondere Verbandsbetriebslehre bzw. eine BWL der Nonprofit-Organisationen ist jedoch notwendig, da Wissensbestände von einen auf den anderen Organisationstyp nur übertragen werden können, wenn zwischen den verschiedenen Typen eine Übereinstimmung in den Strukturelementen vorliegt. Da zwischen Unternehmungen und Nonprofit-Organisationen erhebliche strukturelle Unterschiede bestehen, sind auch der Übertragung von Modellen, Erklärungsansätzen und Gestaltungsempfehlungen Grenzen gesetzt, was eine spezielle BWL der Nonprofit-Organisation rechtfertigt (Schwarz 1984: 99f ).

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  2. Der inflationäre Gebrauch des Begriffes Sozialmanagement sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich hierbei nicht um einen neuen Ansatz von Management handelt. Hubert Oppl (1992: 1830) definiert Sozialmanagement “als Sammelbegriff für »Führen und Leiten« in Organisationen des sozialen Dienstleistungssektors. ”

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  3. So gibt nur die Studie von Hüdepohl (1996) Einblick in die Organisation und Finanzierung eines DRK Kreisverbandes, macht allerdings keine Aussagen über das Verhalten der Akteure. Die Arbeit von Seithe/Hagemann (1993) gibt einen kritischen Rückblick über die Entwicklung des DRK in der Weimarer Republik und im Dritten Reich und enthält auch empirisches Datenmaterial. In der Studie von Tangemann (1995) über die Rolle von „DRK, Diakonie und Volkssolidarität“ im deutsch-deutschen Einigungsprozess kommt das Deutsche Rote Kreuz praktisch kaum vor. Neben diesen wissenschaflichen Arbeiten existieren verschiedene Sammlungen von Reden leitender Rotkreuz-Mitarbeiter (DRK 1989; Pleske 1994) sowie - ebenfalls aus verbandsinterner Perspektive - Arbeiten über den Aufbau und die Entwicklung des Roten Kreuzes (Grüneisen 1939, Schlögel 1983, Haug 1993). Ferner liegen für einzelne Rotkreuzorganisationen Chroniken dieser Landesbzw. Kreisverbände (Bauer 1991, Blos 1979; DRK-KV-Krefeld 1987), Blutspendendienste (DRK-Blutspendedienst-GmbH 1992) und Schwesternschaften (Dietrich 1991) vor. Einzelaspekten wie der Rechtsform, den Einsatzmöglichkeiten von ehrenamtlichen Helfern, dem Kriegsgefangenenproblem in der Adenauer-Ara und dem Werk und Leben des Rotkreuz-Gründers Henri Dunant wenden sich die Arbeiten von Krumsiek (1995), Braun (1988), Riesenberger (1994) und Heudtlass (1977) zu.

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  4. Vgl. dazu Friedrichs (1990: 94–97)

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  5. In dieser Studie fmdet - soweit quantitative Daten verwendet werden - grundsätzlich das Daten-material der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Verwendung. Dabei sind deren Angaben höher als die Statistiken der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), da es sich bei der BGW Statistik um Vollzeitbeschäftigungsfälle eines gesamten Kalenderjahres handelt, während die BAGFW-Statistik eine Stichtagserhebung darstellt (Rauschenbach/Schilling 1995: 329). Vermutlich ist also die Anzahl der tatsächlich bei den Verbänden beschäftigten Mitarbeiter eher niedriger anzusetzen. Allerdings weist Flierl (1992: 178) daraufhin, dass die tatsächliche Anzahl der Mitarbeiter „nach oben tendieren dürfte, da die Mitarbeiter einzelner Träger bei anderen Berufsgenossenschaften versichert sind“. Dabei stellt das Bayerische Kreuz als Körperschaft des öffentlichen Rechts die einzige Ausnahme in dieser Größenordnung dar. Jedoch sind die Daten der BGW Statistik die einzigen Angaben, die nach Wohlfahrtsverbänden und Bundesländern (BGW 1995, 1996) differenziert sind und zudem auch für zurückliegende Jahre vorliegen (siehe dazu z.B. Flierl 1992: 178f). Somit lässt sich eine differenzierte Entwicklung der Mitarbeiterzahlen ablesen, die bei dieser Arbeit wichtiger ist als die exakte absolute Anzahl der Mitarbeiter. Die als dritte Quelle in Frage kommenden verbandsinternen Statistiken sind überwiegend sehr ungenau und lassen aufgrund ihrer unterschiedlichen Erhebungszeitpunkte und -methoden keine Vergleichbarkeit zu. Vgl. ausführlich zu den Problemen der empirischen Erfassung von Mitarbeiterzahlen u.a. in Wohlfahrtsverbänden bei Gol1 (1991a).

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  6. Dabei ist aufgrund der Struktur-und Größenunterschiede der Wohlfahrtsverbände, wie sie in Kapitel 2 beschrieben wurden, eine Verallgemeinerung der in dieser Arbeit gewonnenen Erkenntnisse nur eingeschränkt möglich. Wie sich Reformursachen, aber vor allem Reformziele und - maßnahmen zwischen einzelnen Wohlfahrtsverbänden unterscheiden können, zeigt ein Vergleich zwischen den Reformprozessen des DRK-Landesverbandes Nordrhein und des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg (Nährlich/Zimmer 1995; 1997 ).

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  7. Bei diesen Projektgruppen des DRK „Zukunft 2000“, „Ehrenamtliche Arbeit” und „Pilotprojekt Zuwanderer/innen als ehrenamtliche Mitarbeiter/innen“ handelt es sich um Arbeitsgruppen, die für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben im Reformprozess gebildet wurden.

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  8. Jahresberichte des DRK, Jahresberichte des DRK Landesverbandes Nordrhein, das offizielle Mitteilungsblatt des DRK („Rotes Kreuz - Das Fachmagazin” bzw. „Rotkreuz-Zeitung“), die Zeitschrift „Das Zukunfts-Magazin” sowie verschiedene vom Bundesverband des DRK herausgegebene Dokumentationen zu Projekten der Sozialen Arbeit.

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  9. Vgl. zur Methode der Auswertung bei Forster (1994) weiß wie er oder sie das anstellen soll“ (Seibel 1992b: 16). Doch obwohl die Managementkonzepte „intelligent und richtig” (Seibel 1992b: 18) seien, würden sie von den Managern der Wohlfahrtsverbände trotzdem nicht angewandt. Und zwar nicht deshalb, weil die Manager von Wohlfahrtsverbänden irrational handeln würden und nicht wüssten, was gut für sie ist, sondern ganz im Gegenteil. Da vor den sozialpolitischen Reformen zur Überlebenssicherung der Nonprofit-Organisationen kein effizientes Management notwendig war, wurde es auch nicht angewendet.

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  10. auch andere Begriffe wie „Neue Politische Ökonomie oder „Rational Choice-Ansatz“

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  11. Teilweise wird noch in der Principal-Agent-Theorie, der ökonomischen Analyse des Rechts und der Public Choice-Theorie von vollständiger, individueller Rationalität ausgegangen (siehe Richter/Furubotn 1996: 4).

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  12. Frey und Heggli (1993) verdeutlichen dies an folgendem Beispiel: Angenommen, es würde beob-achtet, dass vermehrt kleinere Autos als früher erworben werden, könnte diese Verhaltensänderung mit individuellen Präferenzänderungen z.B. im Sinne einer „postindustriellen Wende“ erklärt werden. Diese Art von Erklärung hätte jedoch den Nachteil, dass sie sich empirisch kaum überprüfen ließe, da dazu eine von dieser Beobachtung unabhängige Erfassung des Wertewandels notwendig wäre. Lässt sich der „Wertewandel” nicht unabhängig erfassen, wäre die Erklärung tautologisch (eine Präferenzänderung muss stattgefunden haben, weil sich das Verhalten geändert hat - hätte sich das Verhalten nicht geändert, hätte auch keine Präferenzänderung stattgefunden) und nicht mehr empirisch überprüfbar, da sie immer wahr sein muss. Deshalb wird beim ökonomischen Verhaltensmodell zuerst danach gefragt, ob sich der Verhaltensraum geändert hat. Möglich wären z.B. höhere Benzinpreise (kleinere Autos brauchen weniger Benzin), günstigere Versicherungsprämien für Kleinwagen, staatliche Auflagen zu Ungunsten großer Autos usw. Solche Veränderungen des Möglichkeitsraumes sind empirisch erfassbar, überprüfbar und auch widerlegbar.

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  13. Allein mit der Erwartungsnutzentheorie das Verhalten erklären zu wollen, hat der empirischen Überprüfung nicht standgehalten. So sind zahlreiche verhaltenstheoretische Anomalien (Abweichungen vom rationalen Verhalten) bekannt, die systematisch auftreten (zur Übersicht siehe Frey/Eichenberger 1989). Für den Umfang und die Häufigkeit von Anomalien ist es offenbar entscheidend wichtig, im Rahmen welcher Institutionen die Menschen handeln (Frey 1990a).

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  14. Eine detaillierte Definition stammt von Ostrom (1990: 51): „»Institutionen« lassen sich definie-ren als die Mengen von Funktionsregeln, die man braucht, um festzulegen, wer für Entscheidungen in einem bestimmten Bereich in Frage kommt, welche Handlungen statthaft oder eingeschränkt sind, welche Aggregationsregeln verwendet werden, welche Verfahren eingehalten werden müssen, welche Information geliefert oder nicht geliefert werden muß, und welche En-gelte den einzelnen entsprechend ihren Handlungen zugebilligt werden [..] Alle Regeln enthalten Vorschriften, die eine Handlung oder ein Ergebnis verbieten, gestatten oder verlangen. Funktionsregeln sind diejenigen Regeln, die tatsächlich angewendet, kontrolliert und durchgesetzt werden, wenn Einzelpersonen Entscheidungen über ihre zukünftigen Handlungen treffen.“ (ins Deutsche übersetzt bei Richter/Furubotn 1996: 7).

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  15. Institutionen einschließlich der daran beteiligten Personen nennt man Organisationen (vgl. Rich-ter/Furubotn 1996: 8).

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  16. Beim Vergleich der Transaktionskosten verschiedener institutioneller Arrangements kommt es nicht auf genaue Messungen an, sondern auf Urteile über Größenordnungen (Picot/Dietl 1990).

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  17. Mit der Aussage, dass sich das Individuum eigennützig verhält, ist noch keine Aussage darüber getroffen, welche Mittel dazu eingesetzt werden. Während in neoklassischer Sicht die Individuen „im Eigeninteresse, aber ohne Arglist handeln“ (Kreps 1994: 674) nehmen die Vertreter der Neuen Institutionenökonomie einen anderen Standpunkt ein. Vor allem Williamson (1975: 26f) sieht die Verfolgung des Eigeninteresses unter Zuhilfenahme von List als Verhaltensoption an. Dabei werden manche Menschen in dem Sinne unaufrichtig sein, dass sie ihre Präferenzen verbergen, Daten verfälschen usw. Vgl. zum opportunistischen Verhalten auch Tietzel/Weber (1991).

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  18. z.B. bei Zulieferern in der Automobilindustrie, die teilweise mit in den Planungs-und Entwick-lungsprozess einbezogen werden und so Untemehmensintema erfahren

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  19. z.B. Gebrauchtwagenkauf. Der Residualverlust (hier: Kosten durch Unfälle, steigende Versiche-rungsprämien usw.) lässt sich durch erhöhten Kontrollaufwand des Käufers (in diesem Fall Principal) einschränken. Dieser Kontrollaufwand kann durch Garantieleistungen des Verkäufers (Agent) herabgesetzt werden.

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  20. In der Literatur werden zwei Arten von Informationsasymmetrien unterschieden. Liegt die Asymmetrie vor Vertragsabschluss vor, spricht man von adverse selection, wobei der besser informierte Vertragspartner Opportunismus vor Vertragsabschluss an den Tag legt. Bei einer Informationsasymmetrie nach Vertragsabschluss wird von moralischem Risiko gesprochen (Richter/Furubotn 1996: 196 ).

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  21. Vor allem bei der Anwendung der Theorie der Verfiigungsrechte auf die Analyse von Unterneh-mensverfassungen hat Nutzfinger ( 1982: 63) kritisiert, dass die Eigentumsrechtsökonomen oftmals ein falsches Referenzmodell vor Augen haben, wenn sie partizipatorische Unternehmen betrachten. So sind Unternehmen ohne gesetzliche Mitbestimmung keineswegs - wie unterstellt - mit uneingeschränkten Eigentumsrechten identisch. Vielmehr treten andere Formen der Regulierung industrieller Beziehungen, wie beispielsweise häufige direkte Staatseingriffe, schwierige und zeitraubende Kollektivverhandlungen oder aufwendige Streiks, auf.

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  22. Analog dazu sind hohe Transaktionskosten und hohe externe Effekte ein Indiz für den Bedarf neuer institutionaler Lösungen.

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© 1998 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden

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Nährlich, S. (1998). Zentrale Fragestellung, methodisches Vorgehen und Forschungsansatz. In: Innerbetriebliche Reformen in Nonprofit-Organisationen. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95232-5_4

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  • Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden

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