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Zusammenfassung

Die Wohlfahrtsverbände sind als intermediäre Organisationen gleichzeitig lebensweltliche Vereine, sozialanwaltlich tätige Verbände sowie Produzenten sozialer Dienstleistungen (Rauschenbach/Sachße/Olk 1995a; Backhaus-Maul 1991; Backhaus-Maul/Olk 1994; Bauer 1992). Insbesondere als soziale Dienstleister oder Sozialleistungsvereinigung (Alemann 1989: 71) können sie auf eine bemerkenswerte „Erfolgsstory“ zurückblicken. Von bescheidenen Anfängen im letzten Jahrhundert als ideelle Vereine mit begrenztem Wirkungskreis und Aufgabenspektrum gegründet, haben sie sich zu Großorganisationen oder „Sozialmultis“ (Schmid 1995a: 438) mit einer vielfältigen Leistungspalette entwickelt. Ihre starke Stellung auf den „Sozialmärkten“ ist in engem Bezug zur Sozialstaatlichkeit zu sehen, wobei die Beziehungen zwischen Staat und Parafisci (Tiepelmann/Beek 1992) als Kostenträgern und den Wohlfahrtsverbänden als Leistungserstellern nach dem Kostendeckungsprinzip geregelt wurden. Dabei bestand für die Wohlfahrtsverbände insofern kein Anreiz zu sparsamem Wirtschaften, als bei Überschreiten der vereinbarten Transferzahlungen öffentliche Hand und Parafisci die Defizitfinanzierung zu übernehmen hatten. Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips war den Wohlfahrtsverbänden eine privilegierte Position bei der Dienstleistungserstellung eingeräumt, die sie vor Konkurrenz schützte.

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Literatur

  1. Die Anzahl der Mitarbeiter des DRK ist in diesem Fall eher höher anzusetzen, da die Statistik der BGW nicht die Mitarbeiter des Bayerischen Roten Kreuzes erfasst. Das BRK hat als einziger Verband die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und versichert seine Mitarbeiter vor allem bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand. Das BRK hatte 1995 12. 606 Beschäftigte, allerdings ist der Anteil der Teilzeitkräfte nicht bekannt (BRK 1996 ).

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  2. Hierunter werden z.B. Heime für Wohnungslose und Migranten, Tagesstätten der örtlichen Erholungshilfe, Werkstätten und Beschäftigungseinrichtungen für Arbeitslose sowie Beratungsstellen z.B. für Aids-oder Krebskranke, aber auch die Blutspende-und Rettungsdienste erfasst. Siehe dazu (BAGFW 1994). Das DRK weist in dieser Kategorie aber auch seine Einrichtungen der Familienhilfe, vor allem Sozialstationen, mit aus (DRK 1996c: 101–107 ).

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  3. Die betriebswirtschaftliche Produktivität (technische Effizienz) ist ein Evaluierungskriterium der Ökonomie. Es kennzeichnet das Verhältnis von Input zu Output, gibt also die Ergiebigkeit der betrieblichen Faktorkombination an. Die ökonomische Effizienz erweitert die technische Effizienz um den Gesichtspunkt der Faktorpreise (Produktion zu Minimalkosten), bezeichnet demzufolge die bewertete Beziehung zwischen Mitteleinsatz und Handlungsergebnis. Ein weiteres Kriterium ist die allokative Effizienz; eine Faktorallokation im Sinne der Pareto-Optimalität (Badelt 1994 ).

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  4. So waren beispielsweise in Nordrhein-Westfalen von jährlich 1,3 Mrd. DM öffentlichen Zuwendungen an die Wohlfahrtsverbände nur 22 Millionen nicht zweckgebunden (Bodenbender 1989: 59).

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© 1998 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden

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Nährlich, S. (1998). Wohlfahrtsverbände unter Reformdruck. In: Innerbetriebliche Reformen in Nonprofit-Organisationen. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95232-5_2

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  • Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden

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