Zusammenfassung
Mit der Ratifizierung des Maastricht-Vertrags hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten bereit erklärt, eine gemeinsame Währung — den Euro — einzuführen. Diejenigen Mitgliedsstaaten, die — bei entsprechender Interpretation — die Konvergenzkriterien erfüllen, sollten mit Beginn der dritten Stufe der Währungsunion (1.1.1999) den Euro einführen. Nach dem Konvergenzbericht der Europäischen Kommission (siehe Tageszeitungen vom 26. März 1998) wurde die Teilnahme am Euro bei den elf Ländern Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Finnland, Spanien, Portugal, Irland, Österreich und Italien (im folgenden kurz: EU11) für stabilitätspolitisch unbedenklich erklärt. Diese Staaten sind nunmehr Mitglieder des Eurolands. Griechenland kann bei fortwährenden Konvergenzerfolgen später der Währungsunion beitreten. Schweden hat erst Ende 1998 über gesetzliche Anpassungsmaßnahmen bezüglich der Unabhängigkeit der Zentralbank beraten und erfüllte zum Starttermin noch nicht das Erfordernis der rechtlichen Konvergenz. Dänemark und Großbritannien sind der Währungsunion auf eigenen Wunsch noch nicht beigetreten.
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© 1999 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden, und Deutscher Universitäts-Verlag GmbH, Wiesbaden
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Leschke, M. (1999). Konzeptionelle Geldpolitik in Europa. In: Geldmengenpolitik in Deutschland und Europa. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95214-1_6
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Print ISBN: 978-3-8244-7030-3
Online ISBN: 978-3-322-95214-1
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