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Das Modell der Offenen Gesellschaft im kritischen Rationalismus

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Zusammenfassung

In Kapitel 2 ging es um den wirkungsgeschichtlichen Gehalt des kritischen Denkens. Dabei war wichtig, daß Kritik und Skepsis nicht nur psychologische Artefakte oder negative Philosopheme, sondern bedeutsame und bleibende Beiträge hervorbrachten. In Kap. 3 ging es darum, daß die sozialphilosophischen Beiträge K. Poppers erst Ober einen Interpretationsschlüssel zugänglich werden, der im wesentlichen durch die Spannungsverhältnisse von praktischer Kritik und den verschiedenen Kontexten der Freiheit näher bestimmt sind. Hier ist es vor allem der politische Kontext, innerhalb dessen sich der Beitrag der Offenen Gesellschaft abbildet. In Kap. 4 ging es nun zunächst um eine etwas systematischere Rekonstruktion dessen, was K. Popper unter geschlossenen gesellschaftlichen Verhältnissen versteht. Dabei wurden exemplarisch einige Autoren genannt. Das fünfte und letzte Kapitel widmet sich nun der Frage, wie sich vor dem Hintergrund des bisher Gesagten der Gedanke der Offenen Gesellschaft näher bestimmen läßt. Mit anderen Worten: Was heißt eigentlich Offene Gesellschaft, bzw. welche inhaltlichen Merkmale haben offene gesellschaftliche Verhältnisse?

„Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch?“

(Hölderlin, Patmos)

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Literatur

  1. Die Begriffe „Offene“ und „Geschlossene Gesellschaft” schreibe ich im folgenden groß, um sie als Termini technici der Sozialphilosophie K. Poppers zu charakterisieren. Im Text sind sie auch abgekürzt mit OG für Offene Gesellschaft und GG für Geschlossene Gesellschaft zu finden. Die Abkürzungen wie auch die Großschreibungen beziehen sich ausschließlich auf die von K. Popper verwendeten Begriffe und die damit verbundenen Bedeutungen. Sind die Begriffe klein geschrieben, beziehen sie sich nicht unmittelbar auf K. Popper und beschreiben nur allgemein soziale oder gesellschaftliche Verhältnisse.

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  2. Allerdings eine marxistische Rezeption, siehe 1968, The open Philosophy and the open society, a reply to Dr. K. Popper’ s Refutation of Marxism, London, Lawrence and Wishart.

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  3. Zur Rezeption siehe auch H. Albert, 1960, 391–415, Der kritische Rationalismus K. R. Poppers, in: Archiv für Rechts-und Sozialphilosophie 46, oder auch Kap. 3.

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  4. Revolution oder Reform, H. Marcuse und K. Popper, Eine Konfrontation, Kösel, 1971, München.

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  5. L. Schäfer unterscheidet ( 1988, K. R. Popper, Beck, München, vor allem S. 90 ff) hier zwischen zwei Momenten; (a) K. Poppers Interesse an der sozialwissenschaftlichen Logik und (b) Poppers praktisch moralistischem Engagement für die Emanzipation und die Selbstbestimmung des Subjekts. Während es im Punkt (a) um die Applikation von wirtschaftswissenschaftlichen Methoden für die Sozialwissenschaften geht (hierzu EdH und LdF) und damit um realgesellschaftliche und methodische Probleme, geht es im Punkt (b) um einen irreduziblen normativen Anspruch. Der einzelne entscheidet sich zur ethisch höherwertigeren und verbindlicheren Sozialkonstruktionen.

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  6. Viele Argumente K. Poppers für die Offene Gesellschaft wie auch gegen geschlossene gesellschaftliche Verhältnisse entstehen aus einer Kritik an Platon. Auch andere Autoren, wie Marx und Hegel, sind damit dem Leser gewissermaßen nur indirekt zugänglich. Ob die Interpretationen von K. Popper zu den einzelnen Autoren selbst geglückt sind, ist nicht Gegenstand der vorliegenden Arbeit (siehe hierzu kritisch etwa B. Magee, 1986, 8 ff). Diese Eingrenzung schmälert jedoch in keiner Hinsicht die bleibende Bedeutung der Idee der Offenen Gesellschaft. Denn selbst eine Fehlinterpretation der Marxschen Dialektik oder der Phänomenologie Hegels schließt einen eigenständigen sozialphilosophischen Gedankengang nicht aus. Hier geht es gerade um diesen eigenständigen Beitrag.

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  7. Siehe ausführlicher hierzu H. Alberts Traktat über rationale Praxis, 1978, Tübingen, oder auch ders. Freiheit und Ordnung, 1986, 86 ff.

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  8. Hierher gehört auch die Abgrenzung gegenüber außereuropäischen politischen Ideen, etwa dem Islam, der die Unterscheidung von Religiösem (dini) und Weltlichem (dinyani) nicht kennt (siehe den wertvollen Übersichtsartikel von B. Tibi, 1993, S. 87–140). Politische Ideen gehen dort gleichsam in einem theozentrischen Religionssystem auf. Dies ist-mit Einschränkungen-auch der Grund dafür, daß hier ein Begriff des Staates fehlt. Das gesamte gesellschaftliche Leben ist der Gemeinschaft der Gläubigen (Umma) unterworfen. Erst vor diesem Hintergrund wird deutlich, daß das Politische dem Religiösen vollständig untergeordnet ist und nur aus dem Studium des Korans seine Legitimation erfährt. Jeder einzelne unterwirft sich dem gegebenen, von Gott offenbarten islamischen Recht (scharia) (J. Schacht, 1979 ). Weder die Differenz von Konvention, Naturgesetz und subjektivem Erleben, noch der Gedanke des Kontraktes, die Bedeutung des gesellschaftlichen Konfliktes oder die Idee der Freiheit spielt in den politischen Ideen des Islams eine bedeutende Rolle. Schließlich geht das Selbstverständnis der Umma so weit, daß erst mit einer Unterwerfung oder Bekehrung der ganzen Menschheit das politisch-religiöse Engagement seinen Frieden findet (auch B. Tibi, 1985 ). Ganz anders in der Idee der Offenen Gesellschaft. Hier hat das Politische gerade eine unzweideutige Dominanz gegenüber allen anderen gesellschaftlichen Gliederungs-und Organisationsformen (so etwa auch gegenüber dem Ökonomischen).

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  9. Der Beitrag über die Spezifika sozialer Theorien und Denkansätze europäischer Prägung muß daher immer mit mindestens vier Elementen beginnen: I. Der Kapitalismus und seine Auswirkungen auf die industrielle Entwicklung; 2. Die moderne Wissenschaft mit ihrem disziplinierten, systematischen und institutionalisierten methodischen Vorgehen; 3. Die Entmythologisienmgen der Natur durch das Christentum; 4. Die Entstehung des Rechtsstaates mit seinen Formen der Gewaltenteilung, der repräsentativen Demokratie und seinen Haftungsund Eigentumsverständnissen. Erst wenn man alle vier Momente diskutiert, kommt der eigenständige europäische Beitrag zur Darstellung. Auch die Offene Gesellschaft ist nur vor dem Hintergrund jener bleibenden Errungenschaften und Geisteshaltungen zu verstehen ist. Siehe auch H. Albert, 1986; gradlegend hierzu immer noch J. Romein, Aera van Europa. De europese geschiedenis als afwijking van het algemeen menselijk patroon, Leiden, 1954, oder auch O. Bru ner, Neue Wege der Sozialgeschichte, Göttingen, 1956, E. L. Jones, The European Miracle; Environments, Economics and Geopolitics in the History of Europe and Asia, 1981, Cambridge, in deutsch, 1991, Tübingen, Berman, H. J., Law and Revolution, The Formations of the Western Legal Tradition, 1983, Cambridge.

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  10. Es ist unübersehbar, daß die Auseinandersetzungen mit dem Totalitarismus eine wichtige Rolle spielen. Gerade das Fehlen von Sozialstrukturen und das Fehlen von real-existierenden und ausgetragenen Interessengegensätzen und Konflikten spricht für eine totalitäre Gesellschaftsstruktur (siehe grundlegend zu diesem Thema H. Arendt, 1955, L. Kolakowski, 1983, oder auch C. J. Friedrich, 1954, 1957 ). Das heißt, liegen im Rahmen einer vorgegebenen Sozialstruktur ausgetragene, also institutionalisierte Möglichkeiten der Kritik vor, spricht dies zumindest im Prinzip für eine mehr oder weniger offene Gesellschaft. Mindestens fünf Elemente sprechen dagegen für eine totalitäre Gesellschaft: 1. eine offizielle Ideologie, 2. ein Staatsmonopol auf Bewaffnung, 3. ein Staatsmonopol auf Massenmedien, 4. eine Massenpartei und 5. ein terroristischer Polizeistaat (siehe vor allem C. J. Friedrich und Z. Brzesinski, 1957, Stuttgart). Ich denke, hierin liegen wichtige und unentbehrliche Momente, die das Kontrastprogramm zu offenen Gesellschaftsstrukturen deutlich machen. Aber eine konstruktive Argumentation darf nicht in der bloßen Negation stecken bleiben, sondern muß den bleibenden Anspruch haben, zu positiven und inhaltlichen Aspekten vorzudringen. Dadurch, daß K. Popper einen großen Wert auf das „Bauen von Institutionen“ und die Etablierung von institutionalisierten Formen der kritischen Vernunft legt (s. u.), kann er, wie ich meine, diesem Anspruch auf weiten Strecken gerecht werden.

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  11. Siehe vor allem G. Sartoris Buch Demokratietheorie, 1997, Darmstadt, Wissenschaftliche Buchgesellschaft.

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  12. Als allgemeine Einführung n das Problem ist W. In der Maur, Liberalismus, Wien, 1990, lesenswert; Im Hinblick auf die spezifisch deutsche Situation Sheedan, J. J., Der deutsche Liberalismus, 1983, München; für die englischen Verhältnisse vor allem die Kapitel in Ruggiero, G., 1930, Geschichte des Liberalismus in Europa, München. Für die spezifisch französischen Verhältnisse siehe die Arbeit von Haupt, H. G., 1974, Nationalismus und Demokratie. Zur Geschichte des Bourgeoisie im Frakreich der Restauration, Ffm. Trotzdem die einzelnen Länder ihr eigenes Liberalismusverständnis hervorgebracht haben (etwa die utilitaristische Version in England unter dem Einfluß von J. Bentham oder J. S. Mill, oder die stärkere Betonung des Konstitutionalismus in Frankreich unter A. de Tocqueville) (siehe hierzu die Hinweise von U. Bermbach, 323–368, 1986 Piper, München), geht es generell um die Fragen verfassungsmäßig garantierter Menschenrechte, um Gewaltenteilung sowie um eine auf Privateigentum basierende wettbewerbsorientierte Wirtschaftsordnung. Zweifellos hat dieses liberale Minimalprogramm eine enge Beziehung zu K. Poppers Sozialphilosophie und in der Tat begegnet uns liberales Gedankengut durch den gesamten Primärtext hindurch. Aber man trifft die Absichten K. Poppers nicht, wenn man in der Idee der Offenen Gesellschaft eben nur eine Wiederholung und Neuauflage liberaler Politik sieht.

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  13. Zu den Entstehungbedingungen des Nationalismus siehe auch das wichtige Buch von E. Gellner1991.

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  14. Hierher gehört auch das W. R. Ashby Theorem der „erforderlichen immanenten Varietät“ (1974) oder auch J. Röpkes „Eigenkomplexität” und „Umweltkreativität“ (1977).

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  15. Hierzu vorallem R. Riedl, Evolution und Erkenntnis, 1992, 46, 151f, 19 oder auch F. Wuketits (Hrsg.), Evolution, Ordnung und Erkenntnis, 1985, Berlin/Hamburg; einführend und grundlegend insbesondere J. Prigogne, Dialog mit der Natur, 1986 (5), München sowie E.U. v. Weizsäcker (Hrsg.) Offene Systeme I, 1974, Stuttgart.

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  16. Insbesondere H. Marcuse, Der eindimensionale Mensch. Studien zur Ideologie der fortgeschrittenen Industriegesellschaft, Neuwied/Berlin, 1967; oder auch derselbe Psychoanalyse und Ethik, Ffm, 1968; derselbe Versuch über die Befreiung, Ffm. 1969.

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  17. Zur Abgrenzung und Bestimmung des Begriffs des Privatrechts siehe F. Böhm, 1980, 105168 in: E.J. Mestmäcker ( Hrsg. ), Freiheit und Ordnung in der Marktwirtschaft.

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  18. Vertragssituationen unter Unsicherheiten und die Möglichkeit unbeabsichtiger externer Effekte sind bereits Gegenstand des Probabilismustreits des 16. und 17. Jahrhunderts gewesen. Hier stehen sich Tutorismus, Laxismus und Probabilismus gegenüber. Der Probabilist schließt einen Vertrag, weil mehr Argumente für als gegen ihn sprechen. Der Laxist trifft auch dann einen Vertrag, wenn überhaupt Grande für sein Zustandekommen sprechen und der Tutorist verweigert vertragliche Abschlüsse, wenn irgendwelche Zweifel bestehen (siehe P. Koslowski, 1991 (4), 25 f). Ich denke, daß die Vertragssituation innerhalb offener Verhältnisse vor allem eine probabilistische ist.

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  19. Zur logischen Struktur von Verbotsnonnen und negativen Regeln siehe B. Gert, Die moralischen Regeln, 1983, 176 ff, Frankfurt.

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  20. Siehe auch R. Dworkin, 1977 (1984, deutsch), Talking Rights Seriously, Cambridge, Mass, insbesondere 151; siehe später Kap. 5. 3.

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  21. Siehe H. Kelsen, 1960 (2), Reine Rechtslehre, Wien, 204 ff, 442 ff, in der es nur um eine formallogische und widerspruchsfreie Beziehungsklärung zwischen reinen Ideen und ihren rechtslogischen Konsequenzen geht. Dagegen ist anzumerken, daß für offene Verhältnisse der normative Anspruch in falliblen und nomologisch praktischen Wirkzusammenhängen liegt, die nicht der Rechtfertigung einer Idee, sondern der Regulierung von Herrschaften, Hierarchien und sozialen Konflikten dient. Für die Erklärung rechtswirksamer Zusammenhänge bedarf es keines zusätzlichen Ideenhimmels.

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  22. Siehe R. Vining, 1956, Economics in the United States of America, Paris, 10–14.

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  23. So, auf weiten Strecken, die Institutionenlehre von A. Gehlen, Moral und Hypermoral, 1973 (3), Zitate auf 96 ff; Gesamtausgabe, Philosophische Anthropologie und Handlungslehre, 1983, insb. 366–379; oder auch derselbe Der Mensch, 1962 (7).

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  24. Anderen Hochkulturen und Zivilisationen, insbesondere in Asien und Südamerika, fehlt ein solches Verständnis für Regeln, Freiräume und reziproke Macht-und Abhängigkeitsbegrenzungen, wie E. L. Jones überzeugend zeigt, (The European Miracle, Cambridge, 1981, insb. 67, 90, 110); Dies hat zur Folge, daß Großreiche und keine Verfassungsstaaten, relativ ethnisch homogene Sozialstrukturen und keine pluralistischen Lebensstile entstehen.

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  25. Siehe auch A. de Jasay, Zur Möglichkeit begrenzter Staatsgewalt, in: Radnitzky, R. und Bouillon, A., 1991, Ordnungstheorie und Ordnungspolitik, 77–104; Heidelberg.

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  26. Historisch war aber der gesellschaftliche Fortschritt vor allem an den Stellen möglich, an denen unterschiedliche Kulturen über einen zivilen oder religiösen Prozeß institutioneller Konfliktregelgung erfolgreich vermittelbar waren (etwa in Kleinasien, Ägypten oder Mesopotamien), siehe H. Mey 1993.

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  27. P. Kennedy formuliert dies im Hinblick auf die Sonderstellung der europäischen Situation so: „In den meisten Fällen waren es weniger positive Elemente, die eine Rolle spielten, als eine Verringerung der Zahl der Hindernisse, die das Wirtschaftswachtum und die politische Vielfalt hemmten. Europas größter Vorteil war, daß es weniger Nachteile hatte als andere Zivilisationen“ (Der Aufstieg der westlichen Welt, 1991, Ffm, 68).

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  28. So zeigt O.E. Klapp (1978), daß mangelhafte soziale Redundanz, eingeschränkte kollektive Identität, Mißinterpretationen und Informationsüberlastungen zu gesellschaftlichen Unordnungen führen (Opening and Closing, Strategies of Informative Adaption Society, Cambridge Univ. Press).

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  29. Von seiten der Naturwissenschaften siehe E. U. v. Weizsäcker ( Hrsg. ), Offene Systeme, 1974.

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  30. Siehe hierzu D. Göldner, 1977, 67–70, Interpretation und Pluralismus im demokratischen Rechtsstaat. Er bezeichnet die Trias von „Gegensatzpermanenz“, „Gegensatzintention” und „Gegensatzdominanz“ als das „Kernelement des offenen pluralistischen Verfassungsystems”. Konkrete Beispiele sind die Tarifautonomie oder das Sozialstaatsprinzip.

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  31. Historisch und spezifisch europäisch sind hier zu nennen die städtischen Bürgerrechte, eine staatliche Administration, die Etablierung von Eigentumsrechten, die Entstehung einer Juridikative und das bestehende Rechtsverhältnis von Vasall und Herr. Siehe klärend H. Albert, Freiheit und Ordnung, 1986, Tübingen; derselbe, Erkenntnis, Recht und soziale Steuerung, 1991 b, 16–29, in Archiv für Rechts-und Sozialphilosophie, 44, oder auch E. Weede, Der Sonderweg des Westens, 1988, 172–186, in Zeitschrift für Soziologie; oder auch derselbe, Wirtschaft, Staat und Gesellschaft, 1990, Tübingen.

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  32. Siehe hierzu auch die wertvolle Arbeit von R. Zippelius, Recht und Gerechtigkeit in der offenen Gesellschaft, 1994, mit zahlreichen Literaturverweisen zum Thema.

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  33. Gemeint ist hier die Unmöglichkeit einer Privatsprache, wie sie von L. Wittgenstein problematisiert wurde ( 1960, Schriften, 202, 234 ff, 258, Frankfurt ). Da einer allein nicht eine Regel befolgen kann, so das Argument, fordert ein kommunikativ geleitetes Handeln immer einen Bezug auf eine Sprachgemeinschaft, die jene Regeln als solche identifiziert und ihnen Geltung verschafft.

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  34. J. Habermas, N. Luhmann, 1971, 164, Theorien der Gesellschaft oder Sozialtechnologie.

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  35. Zur Feinstruktur des Arguments siehe insbesondere die Arbeit von H. Keuch, Erkenntnis oder Entscheidung, 1993, Tübingen.

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  36. Siehe hierzu vor allem H. Albert, Transzendentale Träumereien, 1975, vor allem 90 ff, 126 ff; im übrigen entspricht das Begründungsverfahren nicht der faktischen Praxis. Siehe jetzt klärend A. Musgrave, Alltagswissen, Wissenschaft und Skeptizismus, 1993.

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  37. Siehe auch die Theorie der sozialen Macht und Gegenmacht von J.K. Galbraith, American Kapitalism, The Concept of Countervailing Power, New York, 1952.

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  38. Siehe hierzu auch G. Röpke, Der verfassungrechtliche Schutz der Privatheit, 1976.

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  39. Allgemein und einfiihrend siehe C.v. Mettenheim, Recht und Rationalität, 1984, oder auch P. Häberle, Die offene Gesellschaft der Verfassunginterpreten in, Verfassung als öffentlicher Prozess, 1978, 180 f, 407 f, Materialien zur einer Verfassungstheorie der offenen Gesellschaft.

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  40. Siehe auch R. Alexy, 1994, 399 ff, hier das Nachwort, Theorie der puristischen Argumentation, Frankfurt; oder H. E. Spinner, 1974, Pluralismus als Erkenntnismodell, Frankfurt. Das heißt, es gilt nicht nur für das Entdeckungsverfahren von Erkenntnissen, sondern auch für die bleibende Legitimation von Zusammenhängen ein konkurrierendes Alternativprogramm zu postulieren.

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  41. So R. Dahrendorf, 1957, Soziale Klassen und Klassenkonflikt in der industriellen Gesellschaft, Stuttgart, Enke.

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  42. 23, Revolution und Reform, Kösel, München, H. Marcuse und K. Popper, Eine Konfrontation.

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  43. Ausführlicher hierzu siehe vor allem C. v. Mettenheim, 1984, Tübingen, S. 72 ff.

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  44. Erinnern möchte ich daran, daß der prinzipielle Bezug des Egos zum Alter, entwicklungspsychologisch und phylogenetisch, nicht primär sprachlich strukturiert und etabliert wird, sondern non-verbal und präsemantisch. Nicht nur aus diesem Grund ist es sinnvoller, von einem „trans-subjektiven“ Anliegen zu sprechen (siehe auch später).

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  45. Standard zur Bedeutung der Performanz L. Wittgenstein, a.a.O.; aber auch J. R. Searle, Sprechakte, 1988.

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  46. Siehe klärend vor allem K. O. Apel: „Unter den Voraussetzungen einer rein passiven Beobachtungsinstanz zur Welt überhaupt, das heißt ohne die Voraussetzungen von Gesichtspunkten (des Fragens und des Verstehens von etwas als etwas in Bezug aufChrw(133)), die

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  47. Siehe hierzu T. Parsons, 1937, The Structure of Social Action, New York; dersselbe, 1951 b, The Social System, New York; derselbe, 1967, Sociological Theory and Modem Society, New York; T. Parsons/E.A. Shils, 1951 a, Towards a General Theory of Action, New York; T. Parsons/N.J. Smelzer, 1956, Economy and Society, London;derselbe, Voting and the equilibrium of the American voting behavior, 1959, New York.

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  48. So bestimmen sich Bildung, Eigentums-und Vermögensverhältnisse, Wettbewerbsmärkte, aber auch Prestige und politische Machtverhältnisse aus ihrer Funktion zur Systemstabilisierung bzw. -erhaltung (1956, 296 t).

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  49. Siehe insbesondere die Arbeiten von R. Dahrendorf, Struktur und Funktion, 1961, 49 ff, sowie derselbe, Pfade aus Utopia, 85ff, beide in Gesellschaft und Freiheit, München, 1961.

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  50. So unterscheidet er hier bekanntlich zwischen spezifischen und diffusen, regionalen versus universalen, affektiv gegen affektneutralen, am Leistungsprofil oder am Mensch an sich orientierten und schließlich gemeinschafts-versus eigeninteressierten Rollenerwartungen. Eine weitere Bestimmung erfahren Handlungen auf systemtheoretischer Ebene, indem sie entweder die Funktion der Strukturerhaltung, der Adaptation, der Zielorientierung oder der Integration dienen ( 1951 oder auch T. Parsons/N.J. Smelzer 1956 ). Aber dadurch werden spezifische gesellschaftliche Mechanismen nicht zwangsläufig beschrieben, sondern nur in ihrer Unbestimmtheit umbenannt. K. Popper geht es dagegen einmal um eine Betrachtungsweise sozialer Ereignisse, die am Individuum ansetzt und zum anderen eben nicht um wechselseitige Anpassungsleistungen und Anerkennungen von Subjekt und Kollektiv, sondern um reziproke Korrekturmöglichkeiten.

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  51. So hat R. Dahrendorf die Funktionen sozialer Konflikte in T. Parsons Theorie mit einem „perpetutmt immobile“ beschrieben (1961, 89), da es anstelle der Erklärung faktischer sozialer Tatbestände, Entwicklungen und Veränderungen immer nur darum geht, sich um sich selbst zu drehen und sich selbst zu erklären.

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  52. Auf das Problem von Individualismus und Kollektivismus gehe ich im Kapitel über den methodischen Individualismus näher ein. Hier geht es mir eher um die Frage der Institutionalisierung und damit um die Frage der Bedingung einer gesellschaftlichen Ordnung.

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  53. Grundsätzlich siehe G. Patzig, 1984, etwa 7, 67 f, 73, Ökologische Ethik innerhalb der Grenzen bloßer Vernunft, in H. J. Elster (Hrsg.) Umweltschutz. Herausforderung unserer Generation, Weikers-heim. Zur konkreten Ausgestaltung dieses Prinzips siehe das Descartes-Phänomen in Kap. 5. 7.

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  54. Zwei Abhandlungen über die Regierung, Ffm.

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  55. Grundlegend K. Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik, 1985 (15) oder auch R. Alexy, 1985, Theorie der Grundrechte, wo der Autor von einer „semantischen Offenheit“ spricht (58).

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  56. Erstmals hierzu wohl R. Smend, Verfassung und Verfassungsrecht, 1928, 1968 (2), 119 ff, 187 ff; später aufgegriffen von Th. Fleiner, Die offene Verfassung, Ein Ziel der Totalrevision, Civitas, 31, 1975, 225 ff; R. Scholz spricht in diesem Zusammenhang von einem „in die Zeit hinein offenen“ Unternehmen, AöR, 1985, 110, 127 ff.

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  57. Wirkungsgeschichtlicher Ausgangspunkt ist hier A. Tocquevilles (1835/1840) bzw. A. Fergusons Zivilgesellschaft (1840/1923).

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  58. So auch E. W. Böckenförde, Recht, Staat, Freiheit, Studien zur Rechtsphilosophie, Staatstheorie und Verfassungsgeschichte, 1992 (2), 222 ff; Staat und Gesellschaft stehen in einer gegenseitigen „Wechselbeziehung`, in der auf der einen Seite eine verfassungsmäßige Gewähr autonomer und privater Freiraume geschaffen wird, auf der anderen Seite eine Beteiligung der Bevölkerung am Staat (Administration, Delegationsprinzip, Sozialstaatlichkeit) gerade hierzu notwendig ist.

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  59. Siehe hierzu L. M. Salamon/H. K. Anheier, The emerging sector: The non-profit sector in Comparative Perspective, An Overview, Baltimore, 1994; A. Zimmer, 1995, Zwischen Staat und Markt: Der Non-profit-Sector in Deutschland, in: Forschungsjournal Neue Soziale

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  60. So auch die These von P. Koslowski, 1982, oder auch E.W. Böckenförde, 1973.

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  61. Andere Versionen der „civil-society“ (U. Rödel., 1989 oder auch J. Cohen/A. Arato, 1992) verstehen darunter vor allem eine Form der „kollektiven Identität` oder des solidarischen Bürgersinns, über die ein bürgerliches Gemeinwesen affnniert ist. Das ist nicht falsch, aber einseitig. Politische Kontexte sind keine Selbstverwirklichungsplattformen, sondern positivierte und institutionalisierte Foren der Auseinandersetzung um ein freiheitlicheres

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  62. Auch R. Dahrendorf, Die Zukunft der Bürgergesellschaft, 1993, 74–83 in B. Guggenberger (Hrsg.) Die Mitte, Vermessungen in Politik und Kultur, Opladen.

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  63. Zum ewigen Frieden, 1795, AA, Bd. B.

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  64. Hier verstanden als das Maß der privaten versus der amtlichen Konkretisienmgskompetenz in der Auslegung verfassungsrechtlicher Grundsätze.

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  65. Siehe hierzu auch die Arbeit von K. Schlaich, 1972, Neutralität als Verfassungsrecht, 205 f, 236 f.

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  66. Interessant ist hier der Leistungskatalog der mit dem Gedanken deliberativer Politik verbunden ist (für andere R. Forst, 1996, 193 ff). Die prinzipielle Implementierung der Kritik als Öffentliche Kritik,-dann die stärkere Berücksichtigung exldudierter Gruppierungen-und die Schaffung und Realisierung von mehr Anrechten. Das sind alles liberale Fragen. ZweiDrittel-Gesellschaft, mehr politische Anrechte oder auch die Ermittlung eines politischen Konsens durch den kritischen Diskurs sind andere Begriffe für eine gemeinsame soziale Sache.

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  67. H. Alberts Freiheitsverständnis trifft den hier gewählten Interpretationsrahmen, wenn er schreibt: „Der Wert der Freiheit fir das Individuum ist nämlich vor allem vom Umfang der verftigbaren Alternativen-also vom Spielraum der Handlungsmöglichkeiten-abhängig“ (1978, 166). Im allgemeinen kennt H. Albert zwei Grundformen der Freiheit (1994 a, 43): Die Selbstbestimmung und die Mitbestimmung. Ich denke jedoch, daß menschliche Freiheit auch dort zunehmen kann, wo Wahlmöglichkeiten zugunsten einer kritisch legitimierten Ordnung aufgegeben werden. Dafür gibt es Beispiele (s. u.). Ob nun die Freiheit der Wissenschaft oder die Glaubens-und Pressefreiheit oder die Vertragsfreiheit, die Freizügigkeit oder die freie Berufswahl, immer geht es um unterschiedliche Kontexte der Freiheit. Eine unendliche Zahl an Wahlmöglichkeiten fuhrt-auch idealiter-nicht zu einer Steigerung von Freiräumen oder Freiheitsgraden. Eine Gesellschaft des „anything goes” ist keine Offene Gesellschaft, weil sie kein durch ein institutionelles Regelwerk koordiniertes Gemeinwesen ist.

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  68. Ich denke hier vor allem an B. Mandeville (1670–1730), D. Hume (1711–1776), und natürlich A. Smith (1723–1790), später dann die österreichische Schule mit C. Menger (18401921), L. v. Mises (1881–1973) J. Schumpeter (1883–1950) und vor allem F. A. Hayek (1899–1992). Begrifflich geht die Bezeichnung „methodischer Individualismus“ auf J. Schumpeter zurück (1975, 88–98) der schreibt, „daß man bei der Beschreibung gewisser wirtschaftlicher Vorgänge von dem Handeln der Individuen ausgeht”.

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  69. Neben H. Spencer, K. Marx und A. Comte gelten für das 20. Jahrhundert außer den marxistischen Soziologien vor allem T. Parsons Sozialtheorie (s. o.) und E. Durkheims Soziologie, Über die Teilung der sozialen Arbeit, 1893, (1977), Ffm, auch derselbe, Die Regeln der soziologischen Methode, 1895 (1976), Darmstadt, als kollektivistisch. Als Überblick zur Individualismus-Kollektivismus-Kontroverse siehe J. O’Neill, 1973, Modes of individualism and collectivism, London.

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  70. Allgemeiner und grundlegend hierzu vor allem die Arbeiten von J.W.N. Watkins, Ideal types and historical explanations, in: H. Feigl. (Hrsg) Readings in the Philosophy of Science, New York, 1953, vor allem 723 ff; oder derselbe Historical explanation in the social sciences, in: The British Journal for the Philosophy of Science 8, 1957, 104–117; oder auch The alleged inadequacy of methodological individualism in: The journal of Philosophy 55, 1958, 390–395. Zur Geschichte des Individualismus siehe vor allem die Arbeit von C.B. Macphersons, Ffm, 1967, Die politische Theorie des Besitzindividualismus, v. a. 13 ff.

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  71. Deutlicher ist B. Landheer ( 1952, 22): „Gesellschaft als solche ist ein Begriff, eine Abstraktion: Wirklich existieren Individuen, in deren Geist Gesellschaft als eine bestimmte Verhaltensart determinierender Faktor existiert. Besteht die geistige Einstellung nicht mehr, besteht auch die Gesellschaft nicht mehr. Nähmen sich die Menschen nicht gegenseitig in ihrer Existenz wahr, bestünde keine Gesellschaft, auch wenn es diese Menschen weiterhin gäbe und sie etwa von bislang nicht existenten Mondstrahlungen ernährt und am Leben erhalten würden“.

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  72. Zur Kritik an K. Poppers methodischem Individualismus siehe vor allem H. Spinner, Popper und die Politik, 1978, Berlin, Bonn. Rekonstruktion und Kritik der Sozial-Politik-und Geschichtsphilosophie des kritischen Rationalismus. Oder auch die Arbeiten von L.I. Krimerman (Hrsg.) The Nature and Scope of Social Science, New York, 1969, vor allem 587–602; L.J. Goldstein. The inadequacy of the principle of methodological individualism in: Journal of Philosophy 53, 1956, 801–813; oder M. Mandelbaum Societal facts, in: The British Journal of Sociology 6, 1955, 305–317. Der Argumentationsgang ist analog: Die soziale Realität sei in K. Poppers Individualismus aufgelöst und auf das Epiphänomen des Individuums reduziert. Der Gedankengang ist darüberhinaus deshalb störend unvollständig, weil er den Gedanken des Unbeabsichtigten und Unbewußten nicht zu fassen vermag. Denn auch das Argument, daß mit dem Individualismus keine interkulturellen Vergleiche möglich seien, ist einfach falsch. Der Vergleich von unterschiedlichen Kulturen setzt das Verständnis von individuellen Verhaltens-und Kommunikationsmustern in einem soziokulturellen Milieu voraus und nicht umgekehrt.

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  73. Siehe W. James, Die Vielfalt religiöser Erfahrungen, Olten und Freiburg, Walter, 1979 oder auch G. S. Brown, Laws of Form, New York, 1972.

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  74. Siehe grundlegend S. Freud, GW.

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  75. Ich denke hier insbesondere an die Arbeiten von A. Campbell, Seven States of Consciousness, New York; E. Cassirer, 1997, Philosophie der symbolischen Formen, Stuttgart; J. Gebser, Ursprung und Gegenwart, 1966, J. Jaynes, The Origin of Consciousness in the Breakdown of the Bicameral Mind, Boston, 1976; E. Neumann, 1968, Ursprungsgeschichte des Bewußtseins, München; L. L. Whyte, Die nächste Stufe der Menschheit, Zürich, 1947; Alle Autoren beschreiben den Übergang von einem präpersonalen, sprich kollektivistischen zu einem personalen, sprich kritischen Bewußtsein. Und bei allen Autoren geht es darum, daß aus einer geschlossenen Gruppenzugehörigkeit eine offene und nach vorne gerichtete Entwicklung wird.

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  76. So wie das kritisch-individuelle Denken ein personales Denken ist und einem prä-personalen, sprich kollektivistischen Bewußtsein phylogenetisch entspringt, kann jenes begrifflich-diskursive Denken, das immer über das Subjekt vermittelt wird, nur durch ein transpersonales, a-begriffliches oder a-logisches Begreifen unserer Wirklichkeit weiterentwickelt werden. Die damit verbundene Erkenntnispraxis, wie von zahlreichen Autoren beschrieben (s. o.), ist die Meditation bzw. das mystische Erleben (siehe hierzu vor allem die synthetischen Arbeiten von K. Wilber a. a. O.).

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  77. Hier nicht verstanden im Sinne von P. Lorenzen (1974) oder W. Braun (1979); Rationalität hat hier den Charakter der Verallgemeinerungsfähigkeit, indem gerade von der Subjektivität des Erkennens abstrahiert wird. So etwa P. Lorenzen, wenn er schreibt: „Die Vernünftigkeit ist eine ForderungChrw(133), die nicht anders zu bestimmen ist als dadurch, daß sie keine bloß subjektive ist“ ( 1974, 36 ).

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  78. Vielleicht gibt es eine Entwicklungsgeschichte der kritischen Philosophie (siehe auch Kap. 2). Diese wäre sicherlich eine eigene Arbeit wert. Denn so wie wohl die kritische Vernunft im Rahmen der Sophistik in dem Sinne objektiv ist als daß sie sich mit ihrer Kritik an äußere, naturhaft oder sozial vermittelte Gegebenheiten wendet und hier am Objektiven kritisch verbleibt, so wie die mittelalterliche Skepsis eher subjektiv ist, indem sie sich durch Intro-

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  79. Aber auch derselbe, Sentiments and activities, New York; Soziales Verhalten als Austausch, in: H. Hartmann (Hrsg.), 173–185, 1967, Moderne Amerikanische Soziologie; Elementarformen sozialen Verhaltens, 1972 ( 2 ), Grundfragen soziologischer Theorie, Aufsätze, 1972, Köln.

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  80. Im Hinblick auf die universelle soziokulturelle Bedeutung des Austauschvorgangs siehe vor allem die Arbeit von M. Mauss (1923/24, 1968), Die Gabe, Form und Funktion des Austauschs in archaischen Gesellschaften, Frankfurt sowie P.M. Blau, Exchange and power in social life, 1964, New York.

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  81. Neben einer erklärten Ablehnung der Psychoanalyse, etwa durch G. C. Homans (s. o.) oder durch die Rational-choice Theorie (siehe H. Wiesenthal, 1987), findet eine positive Rezeption, mit der Ausnahme von A. Mitscherlich (1966, 1977), vor allem durch marxistische Soziologien statt. Bei E. Fromm (1932, 1941), M. Horckheimer (1932), J. Habermas (1968, 1973) und A. Lorenzer (1973) werden vor allem metapsychologische Aspekte der Psychoanalyse rezipiert. Dies vor allem, um den gesellschaftskritischen und materialistischen Aspekt zu unterstreichen. Dabei spielen entwicklungspsychologische Aspekte (etwa der bürgerliche Analcharakter im Gegensatz zum hysterischen Charakter der Arbeiter) oder auch libidotheoretische Deutungen (der Trieb als Anpassung an soziale Tatbestände oder der Selbsterhaltungs-und der Sozialtrieb) eine wichtige Rolle. Nachzuholen wäre für eine liberalkritische Tradition vor allem die Rezeption formal-individueller Aspekte (Übertragung, Gegenübertragung, Widerstandsanalyse).

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  82. So muß man J. Habermas Rezeption der Psychoanalyse (1968/1973) als einem Selbstklärungsprozeß entgegen halten, daß auch jede noch so stringente subjektive Reflexion auf gegebene biographische Daten gegenüber den eigenen neurotischen Anteilen immer hermetisch bleibt und nur in der Übertragungsneurose mutativ und korrigierend sein kann. Die trans-subjektive Beziehung zu einem „significant other“ wird so zur theoretischen Grundlage und Legitimation wichtiger psychoanalytischer Elemente.

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  83. Hier insbesondere O. F. Kernberg, 1981, Objektbeziehungen und Praxis der Psychoanalyse, Stuttgart; S. A. Mitchell, 1988, Relational concepts in psychoanalysis, Cambridge.

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  84. Zur Bedeutung des Affekts im Sozialverhalten siehe auch J. Gerhard, Soziologie der Emotionen. Fragestellungen, Systematik und Perspektiven, 1988, München, oder auch H. G. Vester, Emotion, Gesellschaft und Kultur, Grundzüge einer soziologischen Theorie der Emotionen, 1991, Opladen. Von psychologischer Seite die Arbeiten von R. Krause (a. a. O.) oder auch L. Schmidt-Atzert, Emotionspsychologie, 1981, Stuttgart.

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  85. Hier vor allem die klassischen Beiträge der „komplexen Psychologie“ von C. G. Jung (a.a.0).

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  86. Wie es die evolutionäre Erkenntnistheorie für das Verhältnis von Anpassung, Erkenntnis und Überlebensvorteil beschreibt (fir andere R. Riedl, 1981 oder K. Lorenz, 1977, G. Vollmer, 1985/86).

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  87. Grundlegend S. Freud (a. a. O.) und die systematische Arbeit von H. Argelander hierzu (1979) oder auch Ch. Brenner (1979) oder R. R. Greenson (1973).

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  88. So kann man für die Psychoanalyse ein spezifisches „dialogisches Erkenntnisinteresse“ (S. Brunnhuber, 1993) fordern.

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  89. In diesem Sinne kann man auch A. Smiths „unsichtbare Hand“ als einen solchen individualistischen Erklärungsversuch deuten, daß im einzelnen nämlich die Gründe und Gesetzmäßigkeiten vorliegen, um gesamtgesellschaftliche Ereignisse und Koordinationseffekte zu verstehen. Siehe hierzu A. Lowe, 1965, Ffm. Aber auch die Darstellung des Klassikers bleibt solange rationalistisch, solange sie nicht den Gedanken der Kritik theoriefähig halten kann.

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  90. Hierzu besonders A. Gehlen, 1952, Probleme einer soziologischen Handlungslehre, in Soziologie und Leben, Tübingen, 28–62.

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  91. Siehe zum Reduktionsproblem G. Bergmann, Reduction, in: Current Trends in Psychology and the behavioral Sciences, Pittsburgh, 59–81, 1955; M. Brodbeck, Social Facts, social laws and reduction, in: Readings in the philosophy of the social sciences, New York, 239244, 1968; Ch. W. Lachenmeyer, Reduction in sociology, a pseudo-problem. Pacific sociological review, 13, 211–217, 1970; E. Nagel, Probleme der Begriffs-und Theoriebildung in den Sozialwissenschaften, in. H. Albert (Hrsg.), 1972, 76–85.

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  92. Zwischen Individualismus und Formalismus besteht häufig ein enger Zusammenhang. Denn wenn an die Stelle kollektiver Identität die subjektive und individuell zu leistende Verantwortung tritt, fordert dies zwangsläufig ein hohes Maß an formal-abstrakten Sozialbezügen und Verbindlichkeiten; und dies zuungunsten materialer, konkreter und inhaltlicher Werte.

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  93. Deshalb halte ich T. P. Wilson, 1973, 55 ff Kritik am Homo sociologicus für nicht ganz gerechtfertigt. Denn eine Rolle ist nicht gleichbedeutend mit Rollenkonformismus. Erst die Annahme einer individuellen Autonomie schafft die Voraussetzungen dafür, Rollenkonflikt und Rollenkonformität erklärbar zu machen.

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  94. Soweit ich sehe, wird die Rollentheorie innerhalb der Soziologie später rezipiert als innerhalb der Psychologie. Insbesondere L. Moreno (1954; 1959) hat sich um die Bedeutung der

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  95. Rolle als psychoanalytisches Moment in der Darstellung unterschiedlicher Funktionen und Erlebnisweisen verdient gemacht. Hier wird die Rolle gewissermaßen von innen betrachtet, während sie die Soziologie von außen bestimmt.

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  96. Siehe hierzu auch H. P. Dreitzel, 1968, Die gesellschaftlichen Leiden und das Leiden der Gesellschaft, Vorstudien zu einer Pathologie des Rollenverhaltens, Stuttgart, Enke, 291 ff; oder auch U. Gerhardt, 1980, Towards a Critical Analysis of Role, Social Problems 27, 556–569.

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  97. Siehe hierzu auch E.R. Service, 1977, Ursprünge des Staates und der Gesellschaft, Ffm, 359ff. Wichtig für unseren Zusammenhang ist, daß das Verteilungsproblem innerhalb einer Offenen Gesellschaft einen anderen Charakter hat als in manch anderen Gesellschaftsentwürfen. Die Distribution beschränkt sich in offenen Gesellschaften auf die Regulierung der Grundbedürnisse, auf soziale Mindestsicherungen und -standards und bleibt sonst ein offenes, nicht-determiniertes Unternehmen. Das heißt, es ist nicht, wie etwa J. M. Keynes fordert, auf Vollbeschäftigung oder Stabilität und Sicherheit hin ausgerichtet. Auch das Gesetz der BRD zur Förderung von Stabilität, Vollbeschäftigung und Sicherheit (1967; § 1) hat in diesem Sinn einen geschlossenen Charakter, da es die Möglichkeit alternativer Lebensstile nicht zuläßt bzw. die Defensivkosten einer solchen Politik nicht faßt. Auch hier sind Einzelinteressen auf ein allgemeines Wohl hin fmalisiert. Die historischen Wurzeln eines solchen Staatszweckes liegen bei B. Mardevilles ( 1968, Oxford). Zur Kritik siehe bereits W. Röpke (1949, 366–371). Siehe später Kap. 5. 6.

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  98. Zur Logik der Macht bzw. des „Kritischen“ siehe auch das Kap. 5 in V. Hösle, 1997.

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  99. Es gibt in der Tat viele Definitionen von Demokratie; siehe M. Hättich, Begriffe und Formen der Demokratie, 1991 (2), 9 ff, München.

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  100. So exklusiv der Gedanke K. Poppers klingt, inhaltlich hatte er doch einige Vorläufer. Hierzu kann man, mit Einschränkung, Ch. Montesquieus Gewaltenteilung zählen (1748, De l’ Esprit des Lois, vor allem das XI. Buch). Natürlich ist Ch. Montesquieu kein Demokratietheoretiker, sondern steht der Monarchie nahe. So kennt er beispielsweise nur eine eingeschränkte Form der demokratischen Beteiligung. Trotzdem zeigt sein Werk eine hohe Sensibilität gegenüber dem Phänomen der politischen Macht. Die bekannte Unterscheidung von Legislative, Exekutive und Judikative ist der Versuch, politische Macht so zu verteilen, daß gegenseitige Abhängigkeiten („que le pouvoir arrete le pouvoir” XI, Kap. 4) und Kontrollen entstehen. Ch. Montesquieu hat wohl deutlicher als viele seiner Nachfolger gesehen, daß politische Macht nicht durch Diskurse, Einsicht, nicht durch Konsens oder durch den Zwang der besseren Argumente korrigierbar und kontrollierbar ist, sondern eine freiheitliche Ordnung nur durch reziproke „facultés“, sprich Befugnisse, und „droit d’empecher”, das heißt durch Vetorechte, gesteuert werden kann. So ist Montesqieus Gewaltenlehre keine Gewaltentrennung, sondern eine Gewaltenverteilung. Die inhaltliche Beziehung zum kritischen Rationalismus sehe ich vordringlich dort, wo auch für K. Popper die Kontrolle wichtiger ist als die unverfälschte Wiedergabe eines Volkswillens. Demokratische Prozesse sind vor allem durch Kontrollinstanzen konstituierte gesellschaftliche Prozesse. In diesem Sinne ist Ch. Montesquieu ein Vorläufer der Thesen K. Poppers.

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  101. Bereits J. Habermas und andere, 1969, Student und Politik, Eine soziologische Untersuchung zum politischen Bewußtsein Frankfurter Studenten, Berlin; derselbe, 1981, a. a. O.; derselbe 1992a, Drei normative Modelle der Demokratie: Zum Begriff deliberativer Politik, in: Münider, H. (Hrsg.), Die Chancen der Freiheit. München, 11–24.

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  102. Dieses Kriterium hat auch A. Dahl (1971, 1989, 220) für sein „Polyarchie-Konzept“ herangezogen. Die Fähigkeit zu politischer Opposition und die politische Partizipation sind die beiden Leistungskriterien zur Messung des Demokratiegrades eines Landes.

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  103. Der quasi-induktive Charakter hat weitere Beispiele. So etwa vertragstheoretische Ansätze (J. Rawls) oder die „Theorie herrschaftsfreier Diskurse“ (J. Habermas). Hierher gehören auch utilitaristische (J. Bentham) und wohlfahrtsökonomische Ansätze (J. Buchanan). Immer ist es ein politisches Legitimations-und Begründungsverfahren durch induktiv hergestellten Konsens. In der Offenen Gesellschaft dagegen werden jene Prinzipien durch das Paradigma der Kritik ersetzt. K. Poppers kritischer Hinweis auf die Paradoxien und Widersprüche jeder rationalen Begründung politischer Gouvemanz hat in H. Alberts bekanntem MünchhausenTrilemma eine differenzierte Fortsetzung erfahren. Es „entsteht, wenn man nach einem sicheren Fundament der Erkenntnis sucht. Man ist dann nämlich gezwungen, zwischen einem infinitem Regreß, einem Zirkel und einem Abbruch des Verfahrens zu wählen, der eine Suspendierung des Prinzips der zureichenden Begründung involviert, so daß sich diese Suche als aussichtsreich erweist” (1982, 61, Die Wissenschaft und die Fehlbarkeit der Vernunft).

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  104. Siehe auch W. Kendall, John Locke, The Doctrine of Majority Rule. University of Illinois Press, Urbana, 1941; Auch die „Kritischen“ Demokratietheorien von C. Offe (1992) und B. Guggenberger (1984) bemängeln den Mehrheitsbeschluß. Allerdings bleibt die Kritik, wie auch an anderer Stelle, pejorativ und bietet keine sinnvollen Alternativen an. So kann bzw. muß man etwa den Vorschlag, sich bei generationsübergreifenden Großprojekten einfach nicht zu entscheiden, selbst als eine Entscheidung werten, allerdings keine sehr kritische. Statt dessen hat der kritische Rationalismus, trotz aller Mängel in der Systematik, doch den bestechlichen Vorteil, im Kriterium der Abwählbarkeit den allgemeinen Gedanken des Kritischen konstruktiv und positiv fassen zu können.

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  105. So etwa in J. J. Rousseaus „contrast social“ (1762, 1977), der vor allem durch ein basis-, und direktdemokratisches Verständnis von Demokratie bestimmt ist. In Rousseaus Demokratie wird der Inhalt des Gemeinwohls dadurch ermittelt, daß in den individuellen Interessen der einzelnen Bürger („Sonderwillen”, Kap. 3 im II. Buch), der Gemeinwille („Volonté générale”, ebenda) bereits vorliegt und in freiem Diskurs zugänglich wird. Aber „je mehr Übereinstimmung bei den Versammlungen herrscht, das heißt je näher die Meinungen der Einstimmigkeit kommen, um so mehr herrscht auch der Gemeinwille vor“. Und hierin liegt eine erste Abgrenzung zu K. Popper. Denn „Chrw(133) lange Debatten, Meinungsverschiedenheiten, Unruhe zeigen das Emporkommen der Sonderinteressen und den Niedergang des Staates an” (Kap. 2, IV. Buch). Der zweite wichtige Unterschied liegt in Rousseaus Dominanz des Kollektivs über dem Privaten und Individuellen. Im „volonté générale” werden Individualinteressen nicht geschützt, sondern aufgehoben. Die Unveräußerlichkeit der Volkssouveränität bekommt einen fast totalitären und absoluten Charakter. Der „sittliche Gesamtkörper“ bzw. die „öffentliche Person” (Kap. 6 im I. Buch) erinnert nur zu stark an K. Poppers geschlossene Gesellschaft, in der der einzelne keine gesicherten Grundrechte und garantierte sozialen Anrechte hat. Und noch ein drittes. Der hohe Homogenitäts-und Einheitsgrad in Rousseaus Basisdemokratie führt folgerichtig nicht nur zu einer Aufhebung von Bürger und Politiker, von Herrscher und Beherrschten, sondern zu einer Identität beider. Hier ist Politik und bürgerliches Leben letztlich identisch (siehe C. Mayer-Tasch, 1968, 104). Gerade das, was bürgerliche Gesellschaften ausmacht, nämlich soziopolitische Schichtungen, Delegationen und demokratische Repräsentation, gehört nicht zum Repertoire des „Gesellschaftsvertrags“.

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  106. Hier auch allgemein die Regel der „vorweggenommenen Reaktionen“ (C. J. Friedrich, 1967

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  107. Vor allem G. Mosca (1955), V. Pareto (1955) sowie R. Michels (1911).

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  108. Siehe E. Fraenkel, 1991, vor allem 157ff, 297–325, Deutschland und die westlichen Demokratien, Frankfurt; Grundlegend hierzu siehe die Arbeit von A. F. Bentley, The Process of Governement, Chicago, 1908; dann auch D. B. Truman, The Gouvernment Process, Political Interests and Public Opinion, New York, 1951 und R. A. Dahl, Pluralist Democracy in the United States, Conflict and Consens, Chicago, 1967 und derselbe, Und nach der Revolution? Herrschaft in einer Gesellschaft freier Menschen, Frankfurt, 1975. Systematisch auch die Arbeit von Ch. E. Lindblom, The Intelligence of Democracy, Decision Making through Mutual Adjustments, New York, 1965.

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  109. Wie es etwa im Rätesystem gefordert wird. U. Bermbach nennt (1994) eine Reihe wichtiger Merkmale. So das Prinzip der Basisorganisation und -exekution. Dann die Direktwahl politischer Ämter, das imperative Mandat und die Durchschnittsbesoldung sowie die Ämterrotation. Schließlich geht es um eine unverfälschte Repräsentation des Volkswillens, die Homogenisierung des gesellschaftlichen Lebens und eine vollständige Politisierung. Diese Form der Begründung von Politik hat etwas befremdlich geschlossenes und vermittelt an keiner Stelle einen Beitrag zu Freiheit und Kritik und damit zu offenen gesellschaftlichen Verhältnissen.

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  110. 1109–1122, Merkur, 21, Aktive und passive Öffentlichkeit.

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  111. So bereits C. Offe in seiner These des „nicht konfliktfähigen Interesses“ bzw. der „horizontalen Disparität der Lebensbereiche”, Politische Herrschaft und Klassenstniktur, v. a. 169ff, 183ff, in G. Kress/D. Senghaas, Politikwissenschaft, Eine Einführung in ihre Probleme, Frankfurt, 1969, 155–189. Oder auch derselbe, 1972, 146ff; Grundlegend M. Oisons Logik des kollektiven Handelns (a. a. O.). Nun ist Offe sicherlich zuzustimmen, daß nicht alle gesellschaftlichen Interessen in gleicher Weise konfliktfähig sind und daß selektiv-homogene Interessen immer effizienter organisiert sind als allgemein-heterogene Interessen. Doch trifft das, was für betrieblich-interne, für Vereins-und Verbandsinteressen und Organisationsstrukturen gilt, da hier das individuelle Interesse der Partizipation und der Mitgliedschaft immanent mitgegeben ist, auf einen politisch-offenen Kontext nicht vollständig zu. Es wird viel Sensibilität für Fragen gefordert, welche noch gar nicht politisch sind bzw. gleichzeitig der Anspruch erhoben, daß nicht alles politisch wird. Hinzu kommt, daß ein offener politischer Kontext nicht nur das unverzerrte Abbild einer mehr oder weniger organisierten Gesellschaft darstellt, sondern auch ein Kontext ist, in dem sozialpolitische Versorgungsstandards und Anrechte diskutiert werden. Die von C. Offe beklagten demokratisch legitimierten Ausgrenzungseffekte von nicht-organisierbaren Bevölkerungsteilen ist vor allem für Input Demokratien ein bleibendes Problem.

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  112. So ist die „active society“ (A. Etzioni, 1968, A Theory of societal and political processes, New York) eben keine Offene Gesellschaft, denn auch die politische Partizipation kann man als Zwang und Unfreiheit erleben.

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  113. Die Liste läßt sich zwanglos verlängern, wie M. G. Schmidt in seinem Buch fiber Demokratietheorien zeigt, 1997 (2), 331–365, Opladen.

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  114. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit lassen sich drei Elemente einer solchen Kontrolle nennen: Hierzu gehört einmal der Föderalismus Eine föderative Ordnung führt zu einer gestuften Regelungskompetenz der Selbstverwaltung von kommunalen Körperschaften bis hin zu internationalen Organisationen. Dann die gesellschaftliche Dezentralisierung Sie läßt sich als ein kritisches Instrumentarium verstehen, der natürlichen Tendenz politischer Monopolisierung und Zentralisierung entgegen zu wirken. Dabei werden nicht nur ein kontextnäheres und flexibleres Problembewußtsein und teilautonome Lebensbereiche geschaffen, sondern das gesamtgesellschaftliche Risiko durch isolierte Fehlentwicklungen reduziert. Und schließlich der kulturelle Pluralismus. Er trägt nicht nur zur Sicherung von Minderheiten bei, sondern liefert durch Meinungsvielfalt verschiedenster kultureller Identitäten und Zugehörigkeiten eine wichtige Funktionsbedingung für offene Verhältnisse.

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  115. Politische Eliten, die ihren Aufstieg und ihre Abwahl freilich der fachlichen Eignung und dem Leistungsprinzip verdanken und nicht der natürlichen Nachfolge. Hierzu auch R. Dahrendorf, Für eine Erneuerung der Demokratie in der Bundesrepublik, München, 1968, 3146.

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  116. Synonym spricht man von public-choice-Theorie, von Neuer politischer Ökonomie (Ph. Herder-Domeich, 1992, 2 ff) oder von Ökonomischen Theorien der Politik. In jedem Fall geht es darum, daß institutionelle Rahmenbedingungen, politische Prozesse und ökonomischer Wettbewerb unter einer gleichermaßen gültigen Maxime eines eigennutzenmaximierenden Subjekts zu rekonstruieren sind.

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  117. Siehe hierzu auch die Arbeit von U. Hampicke (1992) oder auch M. Fritsch (1985).

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  118. Daraus leitet A. Downs bekanntlich weitere Thesen ab. So etwa die Konvergenz politischer Programme in Zweiparteiensystemen oder aber der Umstand, daß Regierungen den stärker organisierten Produzenten mehr Gehör verschaffen als den schlecht organisierten Konsumenten. Dann auch die These, daß Regierungen daran gelegen ist, ihre Wahlversprechungen umzusetzen.

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  119. Die Arbeit von K. Arrow (1951) hat in diesem Zusammenhang zwei wesentlichen Dinge gezeigt: (a) Einmal der Umstand, daß die Annahme einer irgendwie gearteten gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrtsfunktion logisch unmöglich ist, da sie nicht nur von der aktuellen Präferenzäußerung, sondern von der Rangfolge der Präferenzäußerungen abhängig ist, die in individualistischen und pluralistischen Gesellschaften induktiv nicht zu ermitteln ist. So ist auch die demokratische Abstimmung fiber ein Gemeinwohl nicht möglich. Und (b) das Phänomen der zyklischen Mehrheiten. Die systembedingte Begrenztheit (Zeitfaktor, Ressourcen, Aufnahmekapazität, Informationsstand) des politischen Prozesses führt faktisch zu Entscheidungen unter Problemdnick, die niemals erlauben, alle Alternativen zu Ende zu diskutieren bzw. berücksichtigen zu können. Somit spielen auch hier Präferenzordnungen eine konstitutive Rolle in der Ermittlung von Entscheidungen, Abstimmungen und von Mehrheiten, die sich mit der Rangordnung wieder ändern. In beiden Aspekten bestätigt K. Arrow im Grunde ge-

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  120. Vor allem The Entropy Law and the Economic Process, Cambridge, Mass., 1971; oder auch derselbe, Mechanistisches Dogma und Nationalökonomie in: Der öffentliche Sektor, Forschungs Memorandum II, nr. 4, 1976, 4–17; derselbe „Matters matters too, in: Kenneth, D. Wilson (Ed.): Prospects fore Growth: Changing Expectations for the future, New York, 1977, 293–313; derselbe, The entropy law and the economic process in retrospect, Schriftreiche des IOW, 5/87.

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  121. Die Einschränkung in N. G. R.’s Darstellung liegen in dessen benutzten Größenordnungen. Der anthropogene Beitrag zur Entropie liegt bei weniger als 1/100 Prozent. Außerdem sind biologische und soziale Systeme auch „negentropisch“ (siehe hierzu E. U. v. Weizsäcker, 1997 (5) S. 71 í).

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  122. H. Albert, 1972, Göttingen, Ökonomische Ideologie und politische Theorie, 20.

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  123. J. Robinson, 1968 (2), München, Doktrinen der Wirtschaftswissenschaften, 60.

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  124. Und seine Präzisierungen der These (1981, 1993 ). Hierzu zählen, neben dem sozioökonomischen Entwicklungstand, ein hohes Maß an vertikaler Mobilität und hohem durchschnittlichem Bildungsstand, viertens ein von vielen geteilter Wertehorizont sowie fünftens eine breite Mittelschicht.

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  125. Eine stärkere außerstaatliche Kontrolle, eine Dispersion der politischen Macht sowie die Einbettung in internationale Beziehungen, die selbst demokratisch ausgestattet sind, gehören zu den weiteren wichtigen Stabilisierungsfaktoren moderner Massendemokratien (siehe hierzu S. P. Huntington, 1991, S. M. Lipset (a. a. O.) oder auch T. Vahanen (a.a.O.).

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  126. K. Poppers Zugeständnis und Kritik am Mehrheitsprinzip verstehe ich dahingehend, daß man sie als eine prozedurale Entscheidungsregel verstehen kann, die bei niedrigen Kosten zu falliblen politischen Resultaten führt und keine induktive Legitimationsquelle politischen Handelns darstellt.

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  127. So auch R. Dahrendorf bereits 1968a, Die angewandte Aufklärung, Frankfurt; derselbe, 1983, Die Chance der Krise; Über die Zukunft des Liberalismus, Stuttgart oder auch derselbe, 1992b, Tradition und Wandel in: Die ZEIT, 9/21. 2. 1992, 53.

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  128. Siehe Gesammelte politische Schriften (1921), 1988, Tübingen, 306–443.

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  129. S. M. Lipset, Political Man, a. a. 0., 14, 227 ff.

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  130. Die nicht-marxistische Konflikttheorie geht bekanntlich auf G. Simmel zurück ( 1968, Soziologie, Berlin, v. a. 186 ff) und hat in L. A. Coser (1956) eine systematischere Ausformulierung erhalten. Konflikte und Antagonismen sind nicht nur dysfunktional, sondern haben einen fortschrittsfördernden und integrierenden Charakter. Hier halte ich auch D. Eastons Unterscheidung (The political system, New York, 1953) für wichtig, aber gleichzeitig für unvollständig. So liefert die Trennung von Grundwert-, Verfahrens-und Programmkonsens eine hilfreiche Differenzierung innerhalb des demokratischen Prozesses. Aber D. Easton muß sich sagen lassen, daß selbst wenn für ihn erst der Verfahrenskonsens Streit, Interes-

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  131. Zu Position des Aristoteles siehe vor allem die einschlägige Arbeit von P. Koslowski, Politik und Ökonomie bei Aristoteles, 1993, Mohr, Tübingen.

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  132. Machtverhältnisse und Ungleichheiten sind kein isoliert sozioökonomisches Faktum und ebensowenig auf den politischen Kontext beschränkt, sondern ein ubiquitäres Phänomen, welches sich in allen Gesellschaften findet. Für die Bedeutung sozialer, außerpolitischer Machtverhältnisse und ihre Einwirkung auf den politischen Prozeß siehe vor allem auch Th. Geiger ( Arbeiten zur Soziologie, 1962; Berlin). Die beiden wichtigsten außerpolitischen Machtbereiche, die K. Popper nennt, sind die Marktwirtschaft und die Wissenschaft.

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  133. Mit der einen Ausnahme, nämlich des aktiven Widerstands gegen politische Gewalt, die die verbalen Mittel der Austragung von Konflikten, Meinungsverschiedenheiten und Differenzen verhindern oder abschaffen will. I. Kant hat übrigens den aktiven Widerstand gegen die Staatsgewalt nicht gekannt, wohl aber die kritisch-diskursive Auseinandersetzung ( 1793, Über den Gemeinspruch). K. Popper hat dagegen im Prinzip der Abwählbarkeit ein über den Diskurs hinausgehendes Instrumentarium für die Stabilisierung offener Verhältnisse formuliert. Zur Bedeutung des aktiven Widerstandes siehe auch Th. Maunz, R. Zippelius, Deutsches Staatsrecht, 1994 (29).

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  134. R. Dahrendorf, Vorwort in S. Tilgner, 1996, 9, Demokratie als Selbstverpflichtung, Bonn.

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  135. Die Idee, daß ein Gemeinwesen im wesentlichen durch ein interaktives Beziehungsgefüge gekennzeichnet ist, findet sich auch bei G. Simmel, Soziologie, 1958, (4), insb. Kap. 1 und Kap. 8 sowie bei L. v. Wiese, System der Allgemeinen Soziologie, 1966 (4), insb. Kap. 1.

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  136. Siehe auch M. Zöller (Hrg.), Der Preis der Freiheit, Grundlagen, aktuelle Gefährdungen und Chancen der offenen Gesellschaft, 1988, ( Veröffentlichungen der Hanns-MartinSchleyer-Stiftung, Köln).

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  137. Kritisch zum Problem von Folgen und Konsequenzen in einer offenen Gesellschaft siehe F. Dürrenmatt, 1980, Philosophie und Naturwissenschaft, Essays und Reden, Zürich.

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  138. Ob man nun von einem Sinnzusammenhang, wie etwa bei E. Durkheim ( 1977, 1981) oder bei A. Schütz (1974), oder in der Bedeutung des symbolischen Interaktionismus bei G. H. Mead (1934) ausgeht, immer geht es um die Annahme eines Nomos oder einer geschaffenen, also auch erworbenen „Sinnordnung“ (E. Durkheim, 1976, 20), die nun durch Rituale, Religionen und Weltanschauungen, durch Tugenden, Politik oder Diskurse ermittelt wird. Immer geht es aber auch um die Legitimation und Konstitution des gesellschaftlichen Lebens durch einen Sinn-oder Bedeutungszusammenhangs.

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  139. Im speziellen hierzu siehe J. Röpke, 1977, Die Strategie der Innovation, Tübingen.

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  140. Grundlegend P. Laplace, 1967, Essay philosophique sur le propabilités, Brüssel.

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  141. Siehe auch E. U. v. Weizsäcker (Hrsg.) Offene Systeme, a. a. o., I, 114–199, v. a. 172 ff.

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  142. Siehe vor allem P. Glansdorff, I. Prigogine, Thermodynamic Theory of Structure, Stability und Fluctuations, New York, 1971, 287 f; H. Alberts „Brückenprinzipien“ folgend müssen jene Resultate gegenseitig kompatibel sein. Was sie auch sind, denn die systemimmanente Zunahme von Ordnung oder Komplexität geht mit einer systemexternen Zunahme der Entropie einher. Dadurch, daß biologische und soziale Systeme Zustände niedriger Entropie anstreben, entwickeln sie immer unwahrscheinlichere Koordinationsprinzipien und bewegen sich somit immer weiter von einem Gleichgewicht weg. Offene Gesellschaften sind unwahrscheinlichere Formen des Zusammenlebens als geschlossene Verhältnisse, sie sind „fernvom-Gleichgewicht-Systeme” (I. Prigogne/I. Stengers, 148 ff, Dialog mit der Natur, 1986 (5)). Offene Gesellschaften sind erkenntnisgewinnende und selbststeuernde oder besser autopoetische Systeme und bestimmen sich durch das Maß an integrierter Umweltinformation. Es bedarf somit immer weiterführendere Anstrengungen, Reflexionen und aktiver Anpassungsleistungen, um die Offenheit zu erhalten und das heißt, den Grad an innerer Ordnung zu erhalten (siehe auch E.U. v. Weizsäcker, a.a.O. 11 f).

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  143. So der grundlegende Gedanke von W. R. Ashby, Kybernetik, 1974, Frankfurt, 296ff; für den ökonomischen Bereich vor allem J. Röpke, a. a. O. oder auch K. J. Witt, 1985, Friktionen und Marktversagensstrategien, Rivalisierende Theorieansätze der Neuen Mikro-und Makroökonomik, Pfaffenweiler.

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  144. Siehe W.L. Bühl, 1990, 236 ff, Sozialer Wandel im Ungleichgewicht und die zahlreich hier angegebene Literatur.

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  145. Siehe hierzu auch K. Homann, 129, Rationalität und Demokratie, 1988, Tübingen.

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  146. Siehe hierzu vor allem I. Prigogine/I. Stengers, 1981 oder auch E. Laszlo, 1987, 181–211.

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  147. Für N. Luhmann (1984) dagegen steht die „Reduktion von Komplexität“ für den Versuch, durch eine immanente Sinngebung eine „Anschlußfähigkeit” zu erzeugen, wie man am besten „von einem Elementarereignis zum nächsten kommt“ (62). Der Sinn selbst ist dabei beliebig (94) und hat mit den Wissenschaftskriterien Popperscher Prägung nicht mehr viel gemein. Denn nicht nur, daß Luhmanns System nicht mehr falsifizierbar ist, sondern daß es sich letztlich von jeder normativen Verbindlichkeit verabschiedet und schließlich auch keinen Bezugspunkt zum methodischen Individualismus mehr herstellen kann, ermöglicht keine inhaltlichen Berührungspunkte zu einem offenen Gesellschaftsmodell mehr.

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  148. Siehe H. Maturana, F. Varela, Autopoetic Systems, Illinois, 1975; N. Luhmann, Soziale Systeme, Grundriß einer allgemeinen Theorie, 1984, Frankfurt.

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  149. Siehe klärend den Kommentar von O. v. Nell-Breuning, 1976, 61–83; Subsidiarität-ein katholisches Prinzip, in: Brockmann, H. W. (Hrsg.), Kirche und moderne Gesellschaft, Patmos, Düsseldorf; oder derselbe, 1990 Baugesetze der Gesellschaft. Solidarität und Subsidiarität, Freiburg.

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  150. Vergleiche die Einteilung von G. Chatzimarkakis, in Freiheit und Gemeinsinn (G. Chatzimarkakis/ H. Hinte), 1997, Bonn, 328–343; So gibt es (a) Kohäsionen, die durch die gegenseifige Verpflichtung auf Werte entstehen, dann (b) eine Kohäsion der Umverteilung, (c) eine Kohäsion, die auf der Autonomie einzelner Gesellschaftsbereiche aufgebaut ist und (d) eine Kohäsion durch gleiche Ausgangschancen. Es gibt folglich verschiedene Gründe, die Gesellschaften zusammenhalten können.

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  151. Siehe auch B. Fritsch, 144, Das Prinzip Offenheit, 1985, München, Olzog.

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  152. Siehe hierzu auch die drei Thesen zum homo rationalis von H. A. Simonis, 1993: So die Begrenztheit menschlicher Vernunft, die Bedeutung des sozialen Engagements im Gegensatz zum Eigennutzen in der Evolution und, drittens, der Umstand, daß viele Probleme leichter zu bewältigen wären, wenn wir dies berücksichtigen würden. Mit K. Popper ist dem (fast) nichts hinzuzufügen.

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  153. Offenkundig ist das Maß an Mobilität ein weiteres Maß der Offenheit einer Gesellschaft; so etwa verstanden als geographische Mobilität, aber auch als Mobilität des Kapitalverkehrs, der Waren und Dienstleistungen. Auch die Veränderungen im Konsum-und politischen Wählerverhalten wie die der schichtspezifischen Zugehörigkeit gehört hierher. Trotzdem gibt es auch hier eine wichtige Grenze. R. Dahrendorf beschreibt sie in seinem Artikel über die „Offene Gesellschaft und ihre Ängste“ (1991, 170–177) in der Sozialfigur des Flüchtlings (173). Mobilität, als Maßstab für offene Verhältnisse, hat dort seine Grenzen, wo ihr Anrechtsstrukturen abhanden gekommen sind. Denn der flüchtige Tamile oder Usbeke, der verfolgte Slovene oder Weißrusse hat auch weiterhin eine kulturelle Identität, aber ihm fehlen die politischen und meist auch ökonomischen Zugangsbedingungen der Bürgergesellschaft.

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  154. Von hieraus läßt sich auch F. Fukuyamas (1995) These besser einordnen. Die Verpflichtung auf einen gemeinsamen Tugendkatalog hat etwas beängstigend dogmatisches und kollektivistisches an sich. Auch wenn F. Fukuyama recht hat, daß die Ausbildung eines gemeinsamen Traditionsbewußtseins einen Wettbewerbsvorteil darstellen kann ( 1995, 410), kontrastiert jene autoritäre Bestimmung von Normen, Sitte, Familienbande und Traditionen gerade mit dem Traditionsbewußtsein der Europäer, welche in Kritik, Pluralismus und Freiheit, Verantwortung, Toleranz und Solidarität ihre eigene Identität formulieren. F. Fukuyamas asiatischer Authoritarismus ist ihrer Überzeugung nach gegen die Pluralität individueller Lebensstile gerichtet. Statt dessen fordert die Offene Gesellschaft, als europäischer Beitrag zu diesem Thema, gerade eine Identität, die nur über den Austausch der betroffenen Subjekte generierbar bleibt und fordert gerade deshalb eine Tugendprofil, welches F. Fukuyama fremd bleibt: Die diskursiv vermittelte Kritik.

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  155. Siehe deutlicher A. Gehlen, Der Mensch, 1962 (7), 80 ff, oder auch Moral und Hypermoral, 1973 (3), 96 ff.

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  156. R. Putnam, 1993, Making Democracy Work, Princeton.

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  157. Siehe auch G. Murphy, 1988, Social Closure, The Theory of Monopolization and Exclusion, Oxford, Clarendon Press.

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  158. Zum Verhältnis von Offener Gesellschaft und bürgerlichen Tugenden siehe auch die informative Arbeit von S. Tilgner, 64–71, 1996, Bonn sowie G. Fritsch, B. Kozdon, Erziehung in der „Offenen Gesellschaft“, 1990, Bad Heilbrunn/Obb., auf die ich mich hier beziehe.

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  159. Siehe oben oder auch J. Ahrens, 1989, 838 f, Deontologische versus teleologische Ethik, in Zeitschrift für Pädagogik, 6/1989. Systematischer betrachtet, sind (i) und (ü) präsoziale Tugenden, während (iii) soziale Tugenden darstellen, die eine Beziehung zum Alter ego voraussetzen.

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  160. Etwa Toleration and Intellectual Responsibility, in: S. Mendus and E. David (Hrsg.) On Toleration, Oxford, 1987.

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  161. Zum Gedankengang siehe auch den Artikel von W. Becker, Toleranz: Grundwert der Demokratie, 1997, Heft 4, in Ethik und Sozialwissenschaften, 1997; 8 (4): 1–11.

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  162. Siehe hier vor allem die Arbeiten von B. Barber, Strong democracy, Berkeley, 1984; R. N. Bellah. 1991, The good society, New York; A. Etzioni, Die Entdeckung des Gemeinwesens, Stuttgart, 1995; Ch. Taylor (a. a. O.) oder auch M. Sandel (a. a. O.), (siehe hierzu auch Kap. 3 und 4). Ich habe bei der Lektüre zum Kommunitarismus keine einheitlichen rationalen Theoriekern gefunden. Aber es lassen sich zwei ganz verschiedene Bereiche nennen, die einen inhaltlichen Anschluß an das Modell der Offenen Gesellschaft finden: (a) Was hält moderne Gesellschaften zusammen, worin liegt ihre Kohäsion? Und (b) die Bedeutung von Nicht-Regierangs-Organisationen als dritter Sektor zwischen Markt und politischen Institutionen (siehe auch Kap. 5. 6 ).

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  163. Trotzdem kann man nicht übersehen, daß dem kommunitaristischen Programm ein kollektivistischer, essentialistischer, historizistischer und autoritärer Zug anhängt, der das ganze Vorgehen eher in die Nähe geschlossener Verhältnisse bringt. Werte und Tugenden werden nämlich vieleher von oben verordnet, durch die Geschichte affirmiert und als Katalog oder Programm rezipiert, als von unten kritisch generiert und durch die öffentliche Auseinandersetzung ermittelt. Kommunitaristen wissen häufig schon, welche Tugenden und Pflichten wo und wann eingelöst werden müssen. Kritische Rationalisten verdanken dieses Ergebnis erst

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  164. Siehe hierzu auch R. Dworkins Kritik am Kommunitarismus, 1989, Liberal Community, in: California Law Review, 77, 479–504 oder auch R. Dahrendorf, 1997, Wohlstand, Zivilisiertheit und Freiheit, in: Freiheit und Gemeinsinn (a. a. 0.) 77–94.

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  165. So etwa T. Parsons, The social system, 1951, 249 ff, siehe auch Kap. 5. 3.

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  166. Soweit ist sicherlich deutlich geworden, daß die Offene Gesellschaft auch keine anomische Gesellschaft ist. Der Verlust an Orientierung, die Auflösung sozialer Ligaturen und das Schwinden solidarischen Handelns, die E. Durkheim als die drei Merkmale der Anomie

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  167. Siehe auch P. Saladin, Verantwortung als Staatsprinzip, 1984, 91 ff, oder auch E. Dreher, Die Willensfreiheit, 1987, 11 ff, 43 ff, 395 ff.

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  168. Man kann dies auch „reflexive Ethnisierung“ nennen. Diese beschreibt eine bewußte Identifikation nach innen mit der jeweiligen ethnischen Gruppe bei gleichzeitiger Abgrenzung gegenüber der sozialen Umwelt. Dieser Prozeß wird im wesentlichen durch Symbolisierungsleistungen, durch Gruppenverhalten und durch das Selbstbewußtsein gefördert (siehe auch M. Bös, 1997, 71).

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  169. Neben K. Popper hat sich auch F. v. Hayek mit diesem Problem befaßt. Beide jedoch ohne

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  170. Die Textstellen sind bedauerlicherweise in der Erklärung des Begriffs „Psychologismus“ bei K. Popper nicht eindeutig. Einmal versteht er darunter ein Vorgehen, welches soziale Tatbestände als eine Widerspiegelung individueller Triebe, Instinkte oder Affekte zusammenfaßt (siehe OG 2, 111–113). Dann wiederum wirft er der Psychologie vor, daß es ihr „Chrw(133) nicht gelingt, die Hauptaufgabe der erklärenden Sozialwissenschaften zu verstehen” (OG 2, 119), die darin besteht „die unbeabsichtigten sozialen Rückwirkungen absichtlicher menschlicher Handlungen zu analysieren“ (121). Siehe hierzu auch V. Vanberg, a. a. O.; hätte K. Popper die Psychoanalyse richtig rezipiert, hätte er diese Probleme nicht gehabt (s. o.).

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  171. So kann man etwa computergestützte Szenarien als „Situationsanalysen“ im Sinne K. Poppers verstehen. Etwa den Meadow Report (1972), oder der Bericht von Mesarovich und Pestel (1974) oder das GLOBUS-Modell von K. W. Deutsch und S. A. Bremer (1985).

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  172. Siehe Grundprobleme rationaler Ordnungspolitik. Vom wohlfahrtsökonomischen Kalkül zur Analyse institutioneller Alternativen, in: H. Milde/H. Monissen (Hrsg.) Rationale Wirtschaftspolitik in komplexen Gesellschaften, Stuttgart, 1985, 58.

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  173. Siehe U. Oevermann, T. Allert, E. Konau, J. Krambeck, Die Methodologie einer „objektiven Hermeneutik“ und ihre allgemeine forschungslogische Bedeutung in den Sozialwissenschaften, in: H. G. Soeffner (Hrsg.), Interpretative Verfahren in den Sozial-und Textwissenschaften, Stuttgart, 1979, 352–434. Hier geht es darum, daß sich Fachleute im Diskurs über das individuelle Erleben einigen können und so zu einem objektiven Ergebnis der Gesamtsituation kommen. Diese Form von Objektivität ist für K. Popper noch zu subjektiv, da der konventionell vermittelte Fachdiskurs über den Grad an Objektivität entscheidet. In einer Situationsanalyse geht es offenbar um mehr als nur um einen Konsens.

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  174. Siehe aus der unübersehbaren Literatur P. Abell, Is Rational Choice Theory a Rational-Choice of Theory?, in: J. S. Coleman/Fararo (Hrsg.), 1992, 183–206; D. Braun, RationalChoice-Ansätze, in: J. Kriz (Hrsg.), 1994, 399–402; H. Esser, Soziologie, Allgemeine Grundlagen, 1993, Frankfurt, New York; G. M. Hodgson, Economics and Institutions, Cambridge, 1988; oder D. Friedmann/M. Hechter, The Comparative Advantage of Rational Choice Theory, in: G. Ritzer (Hrsg.) Frontiers of Social Theory, New York, 1990; S. Lindenberg, Rational choice and Sociological Theory, in: Zeitschrift für gesamte Staatswissenschaft, 141, 1985; R. Wippler und S. Lindenberg, 1987, Collective Phenomena and Rational Choice, in: J. C. Alexander, The Micro-Macro-Link, Berkeley, London.

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  175. Siehe hierzu auch M. Schmid, 1997, Rationalität und Theoriebildung, Amsterdam, Atlanta;oder auch K. D. Opp/R. Wippler, 1990, Opladen, Empirischer Theorievergleich, Erklärungen sozialen Verhaltens in Problemsituationen.

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  176. So M. Schmids treffende Formulierung: „Das unablässige und urabschließbare Problemlösungsverhalten der Akteure folgt somit einem rekursiven Muster, demzufolge die Ergebnisse einer Entscheidung als restriktive Vorgaben in die weiteren Entscheidungen eingehen bzw. die Problemlösungen der Akteure als eine Reaktion auf die Unzulänglichkeiten ihrer bisherigen Entscheidungen verstanden werden können“ (1996, 307).

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  177. Siehe auch F. v. Hayek, Counterrevolution of science, a. a. 0. 25–35.

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  178. F. v. Hayeks Problem ist also, daß das Handeln nur noch als ein Anpassungsvorgang an äußere Gegebenheiten verstanden wird und der Selektionsprozeß für erfolgreiche Gruppenlösungen „lamarkistisch“ verkürzt wird. Siehe hierzu auch M. Schmid, 1996, 308 f, sowie die dort zitierte Literatur. Für offene gesellschaftliche Verhältnisse wird dagegen, wie oben gezeigt, ein immanentes Potential für Veränderungen und Umweltkompetenz gefordert.

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  179. J. Röpke, Strategien der Innovation, 1977, Tübingen, U. Witt, Individualistische Grundlagen der evolutionären Ökonomik, 1987, Tübingen.

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  180. Siehe hierzu L. M. Lachmann, Marktprozeß und Erwartungen, 1984, 76f; oder auch J. Röpke, a. a. 0. 115 f.

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  181. Aber auch A. Tversky, P. Slovic, D. Kahneman, 1990 oder derselbe, 1987, Rational Choice and the Framing of Decisions. in: R. M. Hogarth/M. W. Reder (Hrsg.), 67–94 oder auch G. Wiswede, 1991.

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  182. Decision Making: Alternatives to Rational Choice Models, 1992; 9 f, 27 f, Newbury Park, London.

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  183. Game Theory is not a useful Tool for the Political Scientist. In: Epistemiologic, 12, 195–212; 1989, 206 ff.

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  184. Gleichzeitig findet in der Bewertung von Nutzen eine zeitbestimmte Diskontierung zugunsten aktueller Nutzung und zu ungunsten zukünftigen Nutzens statt (R. Frank, 1992, 75, 83, Die Strategie der Emotionen, München). Dabei entstehen Rationalitätsfallen, die über eine Situationsanalyse vermieden werden können.

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  185. Trotzdem liefert die Theorie der rationalen Wahl eine wichtige theoretische Ergänzung (Im folgenden H. Esser, 1993 (2)). So wird die Verbindung von Situationsanalyse und Akteur durch spezifische Erwartungen und Bewertungen, sogenannte Brückenhypothesen (120) hergestellt und typisiert. Durch Selektion (94) und Aggregation (96) werden dann individuelle Entscheidungen auf eine Makroebene hin transformiert.

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  186. Für den politischen Bereich siehe hierzu etwa die Arbeit von P. M. Haas, 1992, Knowledge, Power and International Policy Coordination. Special Issue of International Organization, 46.

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  187. Von Seiten der Streßforschung R. S. Lazarus, 1991, vor allem 208ff; von psychoanalytischer Seite R. Krause, 1983, 1997; von kulturanthropologischer Sicht N. Elias, 1976 und von soziologischer Seite etwa P. Kemper, 1991. Offenbar gibt es kulturinvariant eine Reihe von „Affektstandards“, die in maßgeblicher Weise vor allem unbewußten Einfluß auf das Handlungsrepertoire bzw. auf den Entscheidungsprozeß haben und unsere Motorik, unser Verhalten und unsere quasi-rationalen Entscheidungen ansteuern.

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  188. S. Lindenberg, 1990, Homo socio-oekonomicus: The Emergence of a General Model of Man in the Social Sciences, In: Journal of institutional und theoretical Economics, 146, 727748.

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  189. Das Problem der abnehmenden Abstraktion (R. Wippler und S. Lindenberg, a. a. 0., 142), d. h. das Problem der Vermittlung von modelltheoretischer Vereinfachung und faktischer Situation fuhrt nicht zwangsläufig in einen Nutzenmaximierer, sondern läßt ebenso die Freiheiten, mit dem Modell eines „offenen Menschenbildes“ zu operieren.

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  190. Siehe E. Mayr, 1991, One Long Argument. Charles Darwin and the Genesis of Modern Evolutionary Thought, London, Allen Lane; oder auch der informative Aufsatz von R. J. Berry, Evolution mit und ohne Grenzen, in E.U. v. Weizsäcker, 1997 a, a.a.O., 78–89.

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  191. Zum Gedankengang und den Beispielen siehe E.U. v. Weizsäcker et a1.,1995,Faktor Vier, Der neue Bericht an den Club of Rome, München,321f, sowie die hier angegebene Literatur.

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  192. So können beispielsweise Preis-Mengen-Angleichungen zum Tod von Tausenden von Arten und Biotopen führen. In der Weiterentwicklung des Neurosenkonzeptes versteht man unter einer neurotischen Fehlentwicklung eine Störung, die durch suboptimale und selektive Überanpassungen an eine äußere Realität (Workaholic, Zwänge) gekennzeichnet ist. Solche Beispiele können zeigen, daß Gleichgewichtszustände nicht zwangsläufig optimale Konfliktstrategien sind.

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  193. Zur Diskussion siehe G. Radnitzky/P.Bernholz, Das ökonomische Weltbild, München, 1980; oder auch G. Radnitzky, Constitutional protections of liberty in E. Butler/M. Price (ed.), Hayek on the Fabric of human society, London, 1987: G. Radnitzky,W. Bartley, Evolutionary Epistemiology, Theory of Rationality and the Sociology of Knowledge, La Salle, 1987;

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  194. Geistesgeschichtlich ist die Emanzipation der ökonomischen Logik aus nationalstaatlichen, konfessionellen und ökologischen Bedingungen ein relativ spätes Produkt und gehört im wesentlichen in das 20. Jahrhundert. Sie wird gewissermaßen zu einer überstaatlichen Idee. So könnte man sagen: Cuius regio eius oeconomia (siehe hierzu auch die Ausfiihrungen von V. Hösle, 1990 ).

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  195. Preissysteme auf Wettbewerbsmärkten sind aber nur eines von mindestens fünf möglichen Entscheidungs-und Konsensfindungssystemen, so etwa demokratische Prozesse, hierarchisch-autoritäre Strukturen, verwaltungs-und ordnungsrechtliche Maßnahmen oder auch ein diplomatisch-verhandlungstaktisches Vorgehen (siehe B. Frey,1992). Preis-Mengensysteme gelten trotz ihrer Schwächen (vor allem Verteilungseffekte und Kurzsichtigkeit) als die effizientesten oder zumindest die am wenigsten schädigenden Entscheidungssysteme, die die Menschheitsgeschichte bisher hervorgebracht hat.

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  196. Die eigene Logik einer ökologischen Ökonomie im Vergleich zu einer Ökonomisierung der Umwelt wird unter anderem am Beispiel an den OPEC-Kartellen sichtbar. Das Besondere liegt darin, daß sie im Vergleich zu anderen Kartellen mit einer endlichen und natürlichen Ressource wirtschaften. Eine isolierte Preissenkung und die damit verbundenen Mengeneffekte, bedeuten für das einzelne Mitglied ein früheres Versiegen der Quelle gegenüber der Konkurrenz.

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  197. Siehe P. Koslowski, Ethik des Kapitalismus, 1991, Tubingen, der in Anlehnung an die Definition von J. Kromphardt (1980,38) von drei allgemeinen Merkmalen des Kapitalismus spricht: Dem Privateigentum, dem Maximierungsmotiv und der Koordination durch das Preissystem.

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  198. Zu den wichtigsten Theoriebestandteilen der Neoklassik (M. Fritsch, 1983 ) zählen neben dem (a) methodischen Individualismus, das (b) Maximierungsmotiv, das heißt, der einzelne handelt nutzermaximierend und zweckrational unter vollständiger Transparenz. Dann (c) das Gleichgewichtstheorem, Angebot und Nachfrage stellen sich als ein passiver exogen gesteuerter Anpassungsprozeß dar. Und (d) das Substitutionsparadigma. Die einzelnen Produktionsfaktoren sind vollständig gegeneinander austauschbar. Insgesamt gilt, daß die ökonomische Effizienz höher steht als die Freiheit, was bedeutet, daß staatliche Zwangsallokationen auch an den Stellen gerechtfertigt sind, an denen die Ergebnisse des freien Handelns das Allokationsoptimum verfehlen.

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  199. J. M. Buchanan, 1975, Limits of Liberty,Chicago, 38 f, 97 ff; oder derselbe 1978, Freedom in Constitutional Contract, Texas University Press, 64–77; oder auch Buchanan J.IThilock,G., 1962, 1974 (5), The Calculus of Consens, Ann Arbor, So ist die Endverteilung, die der kompetitive Markt erzeugt, nicht nur eine Funktion der freien konkurrierenden Kräfte, sondern auch der gegebenen politischen Rahmenbedingungen, die das Funktionieren des Marktes konstitutionell ermöglichen. Die Resultate des Marktes sind selbst indifferent gegenüber moralischen und ethischen Maßstäben. Die allokative Effizienz des Marktes kann aus sich heraus zum Beispiel keine Unterscheidung zwischen ökologisch verträglichen und unverträglichen Gütern treffen. Dazu spielen immer auch gegebene Eigentumsregelungen und Besitzstände, Haftungsregelungen, fiskalpolitische Anreize, wie auch die vorliegende Einkommensverteilung, eine nicht unerhebliche Rolle. Ändern sich diese Rahmenbedingungen, so ändern sich auch damit die marktinternen Verteilungsergebnisse. So etwa durch Andenrogen der Eigentumsgesetze oder der Erbschaftssteuer, durch Modifikation des Verursacherprinzips im Umweltschutz.Weder im Positiven (etwa in der Steigerung des Wohlstandes) noch im Negativen (etwa bei externen Effekten) kann der Markt eine normative Aussage leisten. Aber ein konstitutioneller Diskurs kann dies. Um beim Thema zu bleiben, können wir die ökologische Situation als unerträglich und veränderungsbedürftig erleben und neue Haftungsregelungen einführen, die dann am Markt zu entsprechenden Effekten und Reaktionsverschiebungen fuhren können. Für J. M. Buchanan geht es im Rahmen des Politischen um faktische Koordinationsarbeit, also um Steuerungen und Korrekturen des Marktes für die Erreichung eines Pareto-Optimums. Konstitutionelle Diskurse sind dabei von allen Betroffenen mitgetragen und auf eine ökonomische Effizienz hin ausgerichtet. Die Bedeutung der Zwangsbefugnis, hierarchischer Strukturen und positiv-rechtlicher staatlicher Durchsetzungsinstanzen gehören ebensowenig zu J. M. Buchanans Staatsverständnis, wie die Idee einer planenden oder antizipierenden Staatsgewalt mit dem Ziel einer Minderung von gesellschaftlichem Übel an Stelle einer Steigerung des Gemeinwohls. Genausowenig lassen sich theoriefähige Aspekte finden, die sich um eine Integration des Wissenschaftsbetriebs für den politischen Prozeß bemühen. J.M. Buchanan ist überzeugt, daß der konstitutionelle Diskurs eine Plattform der Auseinandersetzung darstellt, auf welcher jenseits individueller Positionsinteressen und Pressure-group-Situationen und jenseits partikularer Vorteilsgewährungen „neutrale“ Kollektiventscheidungen beschlossen werden können (1975). Innerhalb einer Offenen Gesellschaft ist jedoch davon auszugehen, daß auch jeder politische Diskurs durch eine „Richtung” kontaminiert oder besser bestimmt ist (siehe A.d. Jasay, a.a.O.) und daß es statt dessen erstens darum geht, jene Richtungen und Positionen zu identifizieren und zweitens darum, daß nicht alle gesellschaftlichen Regeln positiviert und damit machbar sind (siehe auch Kap. 5.7), sondern einen quasi-naturrechtlichen Standard haben. J. M. Buchanan kennt nur die zwangsfreie Umverteilung oder Zuteilung, die durch die Furcht vor Eigentumsverlust durch gesellschaftliche Umstürze motiviert ist. Solche volativen oder freiwilligen Zuweisungen reicherer Bevölkerungsschichten an unterpriviligiertere Schichten sind bekanntlich ökonomisch nicht optimal, denn auch hier besteht das Prisoners-Dilemma, daß der einzelne, seiner individuellen Logik folgend, den Anreiz hat, Trittbrettfahrer zu werden, auch wenn er intersubjektiv Regeln zugestimmt hat, die bei Einhaltung alle besser stellt. Siehe auch weiterführend R. Dahrendorf, Fragmente eines neuen Liberalismus, 1987, 130–138.

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  200. Die wichtigen Arbeiten von F.v. Hayek werden zitiert nach, Freiburger Studien, 1969,(FS);Irrtümer des Konstnzktivismus, 1975 (IdK); Individualismus und wirtschaftliche Ordnung, Salzburg,1952 (IWO); Die drei Quellen der Erkenntnis,Ribingen, 1979, (QdE); Recht, Gesetzgebung und Freiheit,I-III, 1980/81, Landsberg, München (RGF); Wege zur Knechtschaft, Landsberg,1982(WzK); Verfassung der Freiheit, 1971, Tübingen (VdF);

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  201. Siehe vor allem J. Schumpeter, Beiträge zur Sozialökonomik, 1987, 152 oder auch derselbe, Theorie der wirtschaftlichen Entwicklung, 1926 (2);

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  202. J. Schumpeter, Geschichte der ökonomischen Analyse, 1965, 33.

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  203. Siehe auch J. Röpke, Die Strategie der Innovation, a.a.O., 124, 134 f.

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  204. Zum Gedankengang siehe F. v. Hayek, Das Irrlicht der sozialen Gerechtigkeit, in: Die westdeutsche Wirtschaft und ihre führenden Männer, Bd.10, Oberursel bei Frankfurt/Main, 1982, 111–117.

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  205. Immer dann wenn kollektive Güter bereitgestellt werden sollen, dann ist eine fehlende Kooperation für den einzelnen vorteilhaft. Der individuelle Nutzen ist nicht identisch mit dem kollektiven Nutzen und erst an der Stelle, wo es gelingt, selektive und exklusive Anreize für einzelne zu schaffen, werden Kollektivgüter auch hergestellt. Mikro-und Makroebene fallen nicht zusammen. Für M. Olson sind nämlich Gruppenleistungen oder kollektive Leistungen nicht automatisch besser oder effizienter als die Summe individueller und spontan hergestellter Einzelleistungen. Es besteht für anonyme Großgruppen und Kollektive beim

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  206. Auch F. v.Hayek kennt eine sozioökonomische Gnudsicherung bzw. ein „Mindestmaß an Wohlfahrt“ (VdF, 383, oder auch WzK, 157).

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  207. Zur Systematik und Kritik siehe H.Bouillon, Freiheit, Liberalismus und Wohlfahrtstaat, 1997, 167ff;

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  208. Siehe insbesondere L. Wegehenkel, Marktwirtschaft und Umwelt, Tübingen, 1981, 1, 166 oder auch derselbe, Symposium Umweltproblem als Herausforderung der Marktwirtschaft-neue Ideen jenseits des Dirigismus, 1981.

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  209. K. Arrow (1951) zeigt, wie bereits erwähnt, daß sich eine Umsetzung oder „Reinigung“ multipler Individualinteressen im Rahmen eines demokratischen Willensbildungsprozesses nicht wiederspruchsfrei aggregieren läßt. Kurz: Es gibt keine konsistenten Kollektiventscheidung als Summe von Einzelentscheidungen. Statt dessen ist davon auszugehen, daß divergierende Positionsinteressen und Konflikte immer wieder einem kritischen Diskurs ausgesetzt werden müssen.

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  210. Siehe hier auch B. Molitor, 1976, Piecemeal-engineering in der Wirtschafts-und Sozialpolitik,in: Jahrbuch für Wirtschafts-und Gesellschaftspolitik, 21, 25–43; Ch. Watrin, 1962, Zur Gnmdlegung einer rationalen Gesellschaftspolitik,in: Ordo, 13, 87–105.

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  211. H. Albert spricht von einer „kasuistischen Sozialtechnik“ 1960, Der kritische Rationalismus Karl Raimund Poppers,in: Archiv für Rechts-und Sozialphilosophie, XLVI,405.

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  212. K. Popper, Prognose und Prophetie in den Sozialwissenschaften, in: E. Topitsch, Logik der Sozialwissenschaften, Berlin, Köln, 1965, 124.

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  213. F. Eidlin, The Radical Revolutionary Strain in Poppers „ Social and Political Philosophy, in: ETC:A Review of General Semantics 42, 1985, 283 ff; oder auch W. Kurzawa, Problematische Aspekte des kritischen Rationalismus und die Rationalitât des politischen Handelns, in. G.v. Lührs, 1975, Berlin, Theorie und Politik aus kritisch-rationaler Sicht, 45 ff;

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  214. K. Lorenz, Abbau des Menschlichen, München,1983, oder auch I. Eibl-Eibesfeldt, Biologie des menschlichen Verhaltens,München,1984;E. und Ch. y Weizsäcker,a.a.O.

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  215. Siehe auch F. v. Hayek, IWO, 106–108.

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  216. Zum Problem der Zeit siehe vor allem die Arbeit von G.L.S. Shaldes, Time in Economics, Amsterdam, 1958. Aus der neueren Literatur K. Kühne, Evolutionsökonomie, Stuttgart/New York, 1982 oder auch U. Witt, Individualistische Grundlagen der evolutorischen Ökonomik, Tübingen, 1987, etwa 132 f; oder auch derselbe, Evolution in markets and institutions, Heidelberg, 1993.

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  217. W. Grindler, in L. Lachmann, Marktprozeß und Erwartung, a.a.O., 12, 1984.

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  218. Siehe auch V. Vanberg, Hayek as a Constitutional Political Economist, in: Wirtschaftspolitische Blätter, 1989, Vol. 36, 2, 170–182.

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  219. Siehe klärend R. Dahrendorf, 1992 a,48 ff.

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  220. Der NU ist in der Einteilung des klassischen Utilitarismus ein Regelutilitarismus in dem die allgemeine Regel angegeben wird, Leid zu mindern.

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  221. Siehe grundlegend auch N.D. Ross, 1939, 75f, Foundation of Ethics, Oxford, Clarendon Press oder auch R.W. Trapp, 1988, „Nicht-klassischer“ Utilitarismus; Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt/Main; A. Margalit, Politik der Würde. 1997, 19.

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  222. Siehe hierzu auch J.W.N. Watkins, 110 f, 1963, Negative Utilitarianism, in Aristotelian Society, Vol. 95 (Supp/37).

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  223. Natural Law and Natural Right, Oxford, 1980, 112 f, 214.

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  224. Siehe hierzu bereits I. Kant, Versuch, den Begriff der negativen Größen in die Weltweisheit einzufiihren, Weischedel, I, 792 f.

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  225. Auch R. Kley, 1993, 52 f, F. v. Hayeks wissenschaftliche Verteidigung des Liberalismus, eine Kritik, in: Zeitschrift für Politik, 40, 1, 30–59.

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  226. Die Relativierung des Utilitätsprinzips bei K. Popper spricht somit gegen die von R.N. Smart erhobene Folgerung, daß ein negativer Utilitarismus zu der Überzeugung führen müsse, man müsse die Menschheit mit einer schmerzfreien Waffe ausrotten (siehe R.N. Smart, Negative Utilitarianism, Mind, 67, 1958, 542 f).

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  227. Siehe auch A.D.M. Walker, Negetative Utilitarianism, 1974, in Mind, 424–428;

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  228. So B. Leoni, Freedom and the Law, 1991 (3), Indianapolis, oder klärend auch H. Bouillon, 1997.

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  229. M. Neufelder/W. Trautman, Kennzeichen Unrecht, eine pragmatische Rechtsphilosophie,1993,18f,38; Gnmdlegend hierzu vor allem G. Jellinek, System der subjektiven öffentlichen Rechte, 1905 (1963), 94 ff.

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  230. Siehe auch VdF, 121, oder auch RGF, 99 ff, 134 f.

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  231. Diese Position vertreten bekanntlich neben G. Radbruch, Rechtsphilosophie, Stuttgart, a. a. O., C. Schmitt, 1927, Der Begriff des Politischen oder auch derselbe, Politische Theologie (1922) sowie H. Kelsen, 1960 (2) Reine Rechtslehre, 197–204. Siehe auch die klärende Arbeit von A. Kaufmann. Einführung in die Rechtsphilosophie der Gegenwart, 1985 (4), H.idelberg oder auch R. Alexy, Begriff und Geltung des Rechts, Freiburg, 1994 (2), 154197.

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  232. Siehe H. Wetzel, Naturrecht und materiale Gerechtigkeit, Göttingen, 1951, 163.

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  233. Grundlegend siehe Aristoteles, Politik, I, 2, 1252b; Thomas v. Aquin, Summa Theo, I-II, ab2–3. 5; I. Kant MdS, A, 35 oder auch J. J. Rousseaus Gesellschaftsvertrag, 1762, 1994; C. Levy- Strauss, Naturrecht und Geschichte, Frankfurt, 1977.

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  234. Siehe hierzu die einschlägigen Arbeiten von K. Lorenz, etwa Die Rückseite des Spiegels, 1977; I. Eibl-Eibesfeldt, 1975, Krieg und Frieden. Im Hinblick auf die Bedeutung des Rechts siehe W. Winkler, 1981 ( 5 ) Die Biologie der Zehn Gebote; E. O. Wilson, Biologie als

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  235. Zu weiterrührenden Beispielen siehe insbesondere K. M. Meyer- Abich, 1990, 118 ff.

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  236. Siehe A. de Jasay, 1991, Liberalismus neu gefaßt, Für eine entpolitisierte Gesellschaft, Propyläen, Bonn; De Jasay richtet sich allerdings gegen einen Anrechtsliberalismus. In Anrechten sieht der Autor einen inneren Widerspruch (54 f) des Liberalismus, da eine Maximierung von Anrechten in gleicherweise zu eine Maximierung von Verpflichtungen fihren muß. Das Abwägen von Maximierungen führe den Liberalismus dabei in die Nähe des Utilitarismus.

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  237. Die Entwicklung und Erweiterung des Wohlfahrtsstaates korreliert eng mit der Ausweitung von Anrechten („social rights“). Diese Entwicklung ist gleichzeitig verbunden mit einem Rückgang an ethnischer Zugehörigkeit. Es ist eine Form der Öffnung nach Innen, indem auf andere gesellschaftliche Gliederungseinheiten wie Religion, Klasse, Kaste oder Geschlecht verzichtet wird. Es ist klar, die Bewegung ist immer doppelt. Jede Öffnung auf der einen Seite führt zu einem Verschließen auf einer anderen. Siehe vor allem T.H. Marshall, 1992, Bürgerrechte und soziale Klasse, Frankfurt, New York.

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  238. Einzelheiten zur Interpretation und Rezeption bei K. Popper siehe Kap. 3.

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  239. Siehe das Buch von E.U. v. Weizsäcker (Hrsg.), 1997 a, Grenzen-los?, und die zahlreichen darin enthaltenen Beiträge.

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  240. Die Literatur hierzu ist unübersehbar geworden. Wichtige Beiträge, welche die Descartes-Regel stützen, sind etwa der Brundtland-Report, in V. Hauff (Hrsg.), Unsere Gemeinsame Zukunft, Greven, 1987; H.E. Daly, 1991, Steady State Economics, Washington; R. Con-stanza (Hrsg.) Ecological Economics, The Science and management of Sustainability, New York; D.W. Pearce and R.K. Turner, 1990, Economics of natural Ressources and the Environment, New York; H. Sabet, Die Schuld des Nordens, Frankfurt, 1992; R.B. Norgaard, 1985, Evironmental Economics: An Evolutionary Critique and a Plea for Pluralism, Journal of Environmental Economics and Manangement, 12: 382–394; E.U. v. eizsäcker., 1995, Faktor vier, München; E.U. v. Weizsäcker 1997 ( 5 ), Erdpolitik, Darmstadt.

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  241. Siehe auch die Arbeit von H. J. Harborth, Dauerhafte Entwicklung statt globale Selbstzerstörung. Eine Einführung in das Konzept des „Sustainable Developement“, Berlin, 1991 (2).

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  242. Auch R. M. Solows „Back-stop-Technologien“ (Plutonium, Fusionsenergie, Sonnenenergie) sind nur in begrenztem Umfang Auffangtechnologien, denn auch hier schaffen logistische Probleme, Bodennutzung und zunehmender Kapitalbedarf ihre eigenen Grenzen. Siehe hierzu etwa die glockenförmigen Hubbert-Kurven (in: R. Arditi/B. Commoner/P. Brennan/S. Cavrak, 1980 ( Hrsg.) Science and Liberation, Boston).

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  243. Zum Verhältnis von Neoklassik und oecological economy siehe den Übersichtsartikel von G. A. J. Klaasen/J. B. Opschoor, 1991, Economics of Sustainability or the Sustainability of Economics: Different Paradigms. in: Ecolocial Economics, 4, 93–115.

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  244. Siehe hierzu bereits A.C. Pigou, The Economics of Welfare, London, 1920, oder auch G. Maier-Rigaud, Umweltpolitik in der offenen Gesellschaft, 1988, Opladen.

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  245. Ein bloßes außenhandelsorientiertes Entwicklungs-und Wachstumsmanagement fuhrt nicht in die Nachhaltigkeit, sondern wie D. Senghaas (1977) flit die Entwicklungsländer fordert, nur zu einer geographischen Verschiebung der Probleme. Erst eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch, eine Entmaterialisierung und Miniaturisierung (E. F. Schumacher, 1977) schafft die Bedingungen für ein „offenes“ Wachstum. Für die Entwicklungspolitik wurde hierzu der Begriff der „self-reliance” (J. Sachs, 1974/1976, 4165) und der „Dissoziation“ (D. Senghaas, 1977) gebraucht. Dies läßt sich fir unseren Zusammenhang dahingehend übersetzen, daß, soziologisch betrachtet, eine „offene” Entwicklung eine selbsttragende, nach innen gerichtete Entwicklung darstellt, welche nicht durch eine universalisierte Handelstheorie ersetzt werden kann.

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  246. Siehe hierzu das klärende Buch von Ch. Leipert, 1989; Für die BRD belaufen sich die Defensivkosten auf zirka 10% des BSP und nehmen zirka dreimal so schnell zu wie das jährlich erwirtschaftete Gesamtwachstum. K.W. Kapp (1950/1979) hat in seinem Buch „Die sozialen Kosten der Marktwirtschaft“ einen ähnlichen Weg beschrieben. Bei K. W. Kapp geht es jedoch nur um die auf betriebswirtschaftlicher Ebene externalisierten soziale Kosten, welche dann auf makroökonomischer Ebene auf Dritte abgewälzt werden.

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  247. Die Energieproduktivität beschreibt die Menge an Energie, die notwendig ist, um eine bestimmte Menge an Wohlstand zu erreichen (E.U. v. Weizsäcker, 1997 (5), 75). Solche Bemessungsgrundlagen liegen etwa in Entropie-Hochrechnungen vor, bei denen unterschiedliche Entropie-Indizes verglichen werden oder auch der „energy-based“-Aggregationsansatz, bei dem die in den verschiedenen Produkten vorliegende Konzentration und Verteilung an natürlicher Energie ermittelt wird (zum Beispiel ist Öl 2000 mal konzentrierter als Solarenergie). Grundlegend siehe hier vor allem W. v. Dieren, Mit der Natur rechnen, 1995.

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  248. Man muß wohl davon ausgehen, daß hier manifeste psychologische Verdrängungsprozesse vorliegen, die es verhindern, das wahre Ausmaß der Naturbelastung zu realisieren. Hierzu

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  249. So sind für die Erklärung und das Entstehen der Inflation nicht nur die konventionellen Philippskurven von Bedeutung, sondern auch die Zunahme an Defensivkosten in einer Volkswirtschaft bzw. die steigende Substitution von Arbeit durch Kapital sowie zunehmende Kosten in der Ressourcen-und Energiegewinnung; siehe: F. Capra, 1992 (2), 203 ff.

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  250. Zwei Tatsachen gelten bekanntlich als komplementär, wenn sie gegenseitig nicht austauschbar sind, sich ergänzen und für die Einheit sensorischer Erfahrung und gesellschaftlicher Wirklichkeiten konstitutiv sind. Der Begriff ist von N. Bohr in die wissenschaftliche Diskussion eingeführt worden (a. a. O.) und hat zahlreiche einzelwissenschaftliche Beiträge beeinflußt, so etwa die analytische Psychologie von C. G. Jung oder als neuerer politikwissenschaftlicher Beitrag Al Gore, 1992.

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  251. Diversität und Vielfalt kann es in offenen Verhältnissen nicht nur im Sinne eines kulturellen Pluralismus geben, sondern konsequenterweise auch gegenüber der Natur. Ein Artensterben von 50 Arten pro Tag (siehe E. O. Wilson, 1996, Der Wert der Vielfalt, München) mit dem damit verbundenen, irreversiblen Verlust an genetischer Information, Ästhetik, Güter-und Sortenverarmung und wissenschaftlichem Experimentierfeld kann man nur als Verlust an Freiheitsgraden einer Zivilisation und damit als einen Verlust an „Offenheit“ deuten.

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  252. Zum Problem siehe bereits A. Schweitzer, Kultur und Ethik, München, 1923, 239 f.

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  253. Während die soziale Frage des 19. Jahrhunderts vor allem durch den Gegensatz von Kapital und Arbeit, durch Kapitalmonopolisierung, Ausbeutung und fehlendem Arbeitnehmerschutz gekennzeichnet ist, hat die Arbeitslosigkeit der 30er Jahre eine andere Qualität. Hier treffen fehlende Produktionsauslastung und Nachfrageausfälle bei hohen Gewinnen an den Finanzmärkten zusammen.

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  254. Als Überblick siehe etwa P. Heinzel, Mindestsicherung, 1989, Köln, 31–214.

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  255. Zur Bedeutung globaler Ausgrenzungseffekte siehe G. Rodgers, C. Gore, B. Figueiredo, Social Exclusion, ILO, Genf, 1995.

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  256. W. v. Dieren geht in seinen Berechnungen davon aus, daß sich die derzeitige Arbeitslosigkeit in den OECD-Ländern von 38 Mill. in den nächsten 5 Jahren auf 80 Mill. erhöhen wird (1997, 307). Es verwundert nicht, daß die empirisch prognostischen Daten den formalen und logischen Überlegungen entsprechen.

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  257. So die monetaristische Position, vor allem M. Friedman, 1962, Chicago.

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  258. So im Keynes’schen Modell (s. u.).

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  259. Etwa in der überzeugenden Modellrechnung von H. Pelzer, Bürgergeld, in der der Sockelbetrag an das gesamte Volkseinkommen rückgekoppelt ist (1994). Von ethnischer Seite siehe P.V. Parjis (Hrsg.), 1992, Arguing for Basic Income, London.

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  260. Siehe M. Gronemeyer, 1988, Die Macht der Bedürfnisse. Reflexionen über ein Phantom. oder bereits der Dag-Hammarskjold-Bericht, 1975/76, Was tun? Teil 1: Plädoyer für eine andersartige Entwicklung, Frankfurt, 18–27; R.F. Harrod, 1958, The Possibilities of Economic Satiety-Use of Economic Growth for Improving the Quality of Education and Leisure, in: Committee for Economic Development, New York, I, 207–213.

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  261. Zu den Zahlen siehe E.U. v. Weizsäcker (Hrsg.), 1997a, Grenzenlos? oder bereits H. Henderson, G.M. Young, Politics of the solar age, 1981.

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  262. Innerhalb unseres gegenwärtigen sozialen Sicherungssystem entsteht dabei eine,,Armutsfalle“: Der Eintritt in das erwerbskontrollierte Einkommen ist schwierig. Gelingt dies, wird das erworbene Einkommen so stark besteuert, daß sich der Betroffene mit seinem Nettoeinkommen doch wieder in der Nähe des Sozialhilfesatzes befindet.

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  263. Die Instabilität des Kapitalismus kennzeichnet auch die Arbeit von D. Bell (1979), der zeigt, daß das hedonistische Vorgehen auf Seiten des Konsums mit dem asketisch auf Triebaufschub orientierten Vorgehen der Produktion in Widerspruch steht.

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  264. Siehe hierzu bereits F. Knight, (a. a. O.).

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  265. R. Dahrendorfs Gegenüberstellung von Tätigkeit und Arbeit trifft den Zusammenhang nicht ganz. Erwerbstätigkeit ist nicht prinzipiell Zwangsarbeit und Entfremdung, genauso wenig wie die Tätigkeit außerhalb des Arbeitsverhältnisses zwangsläufig eine Freiheit der Selbstentfaltung bedeutet. Aber die Stärkung des informellen Sektors wie auch die Schaffung einer ökonomischen Grundsicherung kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, daß menschliche Aktivitäten freiheitsbildende Maßnahmen sind; siehe Arbeit und Tätigkeit, Wandlungen der Arbeitsgesellschaft, in H. Atheldt, P. G. Rogge, (Hrsg.) Geht uns die Arbeit aus? Stuttgart, Frauenfeld, 1983 b, 23–35.

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  266. Der Gedanke geht auf Lady Rhys-Williams in den vierziger Jahren zurück, die eine „social-dividend“ fordert (1943, 1953). Später wurde die Idee von Milton Friedman in der „negativen Einkommensteuer” (1962) aufgegriffen. Von den neueren Vorschlägen sind die Arbeiten von F. Scharpf (1995) und vor allem J. Mitschke (1985) sowie die soziologischen Arbeiten von G. Vobruba (1989, 1990) wichtig.

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  267. Der Vorwurf einer wettbewerbsverzerrenden Lohnsubvention trifft den Tatbestand nicht ganz, da es sich bei der Grundsicherung nicht um eine objektbezogene Subvention oder eine selektive Unterstützung auf Arbeitgeberseite handelt, sondern um ein steuerfmanziertes allgemeines und individuell geregeltes Bürgerrecht.

    Google Scholar 

  268. Ein steuerfmanziertes Konzept ist vor allem deshalb effizienter, weil es alle betrifft und nicht die Löhne selektiv durch hohe Beiträge belastet.

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  269. Auch der Vorwurf, daß die Grundsicherung nicht mehr subsidiär oder nachrangig sei, trifft nicht ganz zu, da beitragsfmanzierte Sozialleistungen, individuelle Versicherungsleistungen sowie Vermögensanteile weiterhin gültig sind. Subsidiarität und Eigenverantwortung läßt sich nicht staatlich verordnen, sondern sind ein Beitrag des einzelnen in einer freien Gesell-

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  270. Das Ende des Laissez-Faire, Miinchen/Leipzig, 1926; Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes, 1936, München; Politik und Wirtschaft. Männer und Pro-

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  271. Internationale Geld-und Devisenmärkte haben immer noch einen hohen spekulativen Anteil ohne realproduktiven Gegenwert. Bei einem täglichen Umsatz von 1,3 Billionen Dollar wird jener Anteil auf 90% geschätzt. J. Tobin hat deshalb vorgeschlagen, diesen gewaltigen und unbeaufsichtigten Finanztransfer mit einer Steuer von 0,5% zu belegen, um so eine weltweite Grundsicherung (Wasserversorgung, Nahrungsmittel, Wohnsituation, Bildungsangebote und medizinische Grundversorgung) zu ermöglichen (siehe auch H. Henderson, 1997, 359 ).

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  272. J. M. Keynes geht es um eine Verbindung von ökonomischer Effizienz durch freies Handeln, gerechtere Lebenschancen durch Vollbeschäftigung und um Freiheit des Menschen ( 1956, 258 ). In dieser Trias lassen sich zweifellos Parallelen zu F. v. Hayek, K. Popper, R. Dahrendorf und H. Albert erkennen.

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  273. Trotzdem müssen alle Sozialreformen mit mindestens 3 Widerständen rechnen: (a) Da ist einmal das Problem des Leistungsanreizes gegenüber der normalen Erwerbstätigkeit. Dann (b) die Niveaufrage gegenüber dem Status quo und schließlich die zusätzlichen Kosten für das Kollektiv, (siehe M. Anderson, Welfare, 1978, Stanford). Dies trifft natürlich auch auf das garantierte Mindesteinkommen zu. Dies sollte jedoch nicht von dem logischen Zusammenhang zwischen technologischer Rationienmg, Arbeitslosigkeit, Unterkonsumption und

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  274. Bereits in J. St. Mills (1847/1995, 57–63) „stationärem Zustand“ gibt es die Überlegung, daß der Kapitalstock evidenterweise nicht steigen muß, damit Menschen freier sind.

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Brunnhuber, S. (1999). Das Modell der Offenen Gesellschaft im kritischen Rationalismus. In: Die Ordnung der Freiheit. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95196-0_5

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