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Vergleich der Ergebnisse der untersuchten Politikprozesse und deren Interpretationen

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Zum Wandel der Geschlechterrepräsentation in der Sozialpolitik

Part of the book series: Forschung ((FPOLIT,volume 30))

  • 37 Accesses

Zusammenfassung

Die Ergebnisse der Deutungsanalysen der Einzelfallstudien weisen vornehmlich zwei différente Ergebnisse auf, die im Anschluß vergleichend interpretiert werden (Kapitel 7.1). Es bleibt erstens zu erklären, warum in Bezug auf den interessierenden Faktor der wohlfahrtsstaatlichen Absicherung von sphärenspezifischen Arbeitsbereichen länderspezifische Differenzen der Repräsentationen in den Politikformulierungsphasen der Politikprozesse zum BPGG und zum PVG zu erkennen sind. Die österreichischen Akteurinnen des Politikprozesses zum BPGG nehmen in der Politikformulierungsphase keinen Deutungswandel der wohlfahrtsstaatlichen Absicherung des Arbeitsbereiches Familie vor. Dies geschieht, obwohl in der Problemdefinitionsphase und der Agenda-Gestaltungsphase des Politikprozesses zum BPGG weitreichende Deutungen vertreten sind, die einen Wandel der wohlfahrtsstaatlichen Absicherung von Familienarbeit repräsentieren. Hingegen wandeln die bundesdeutschen Akteurinnen des Politikprozesses zum PVG die Arbeitssphäre Familie in der Politikformulierungsphase in einen teilöffentlichen Arbeitsbereich um. Dies geschieht, nachdem sich diese Deutungen im Verlauf des Politikprozesses zum PVG langsam manifestieren. Durch die Hinzuziehung von Theorien der politischen Verhandlungskulturen in Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gilt es diese Differenz der Repräsentationsleistungen von politischen Akteurinnen zu interpretieren.

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Literatur

  1. Die Deutungsmuster des Österreichischen Nationalkomitees, das von der SPÖ dominiert wird, sind in der Zeit erstellt worden, in der ausschließlich die SPÖ die Bundesregierung stellt. Dementsprechend könnten diese Deutungsmuster auch als die dem „catch-all par-ties“-Muster folgend interpretiert werden.

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  2. Daß jedoch ein Aufbrechen der österreichischen Verhandlungskultur durch Verbände, die außerhalb der rot-schwarzen Zweisamkeit liegen, möglich ist, beweist der Politikprozeß zum BPGG. Die Behindertenverbände haben sich durch geschicktes Agieren, nach außen demonstrierte Einigkeit und strategisches Durchsetzungsvermögen im Politikprozeß zum BPGG mit ihren Interessen fast vollständig durchsetzen können. Diese Art der Vorgehensweise könnte auch für eine Durchsetzung der Forderungen von anderen Interessengruppen genutzt werden, die sich außerhalb der Antipoden „Kapital“und „Arbeit“verorten.

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  3. Der Bundestagswahlkampf der SPD im Jahre 1998, der unter dem Motto „Die neue Mitte“erfolgreich geführt worden ist, läßt diesen Wechsel der SPD-Programmatik, die zum Ende des Politikprozeß zum PVG bereits vorhanden ist, noch deutlicher hervortreten.

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  4. Erst ab 1991 verfügt das Statistische Bundesamt über eine gesamtdeutsche Statistik.

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  5. Während in der Bundesrepublik Deutschland ambulante und stationäre Einrichtungen überwiegend von Wohlfahrtsverbänden geführt werden, unterliegen diese Einrichtungen in Österreich vielfach staatlicher Führung. In der Bundesrepublik ist zudem ein Wandel der Beziehungen zwischen Staat und Wohlfahrtsverbänden zu verzeichnen (vgl. Backhaus-Maul/Olk 1994). In der Bundesrepublik Deutschland müssen wohlfahrtsverbandliche Einrichtungen seit Mitte der 1980er Jahre Wirtschaftlichkeitsnachweise beibringen.

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  6. Bereits vor Einführung des BPGG werden in Österreich Geldleistungen an Pflegebedürftige gezahlt. Die Geldleistungen sind jedoch zum größten Teil geringfügiger als nach der Einführung des BPGG (vgl. Kapitel 5.1).

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  7. Für alle anderen Pflegebedürftigen sind die Länder zuständig, die sich durch die Inkraftsetzung von Landespflegegeldgesetzen verpflichtet haben, Pflegegelder entsprechend der Bundesregelung zu zahlen (vgl. Gruber/Pallinger 1994: 146ff.). Die Finanzierung der Pflegegelder erfolgt zu 80% durch Sozialversicherungsträger, zu 12% durch die Länder und 8% übernimmt der Bund, der z.B. für die Finanzierung der Pflegegelder für Kriegsopfer Verantwortung zeichnet (vgl. Österreichisches Bundesministerium 1995: 237).

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  8. 1 ATS = 0,149 DM in Kaufkraftparitäten (vgl. Armingeon/Freitag 1997: 72).

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  9. 1 DM = 6,715 ATS in Kaufkraftparitäten (vgl. Armingeon/Freitag 1997: 72).

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  10. Das Mischverhältnis wird nach Bedarf festgelegt.

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  11. Bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand können in der Stufe III die Sachleistungen auf maximal 3.750 DM erhöht werden.

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  12. Pflegebedürftige der Pflegestufe I sind erheblich pflegebedürftig, die der Stufe II zugeordneten sind Schwerpflegebedürftige und die der Stufe III werden als Schwerstpflegebedürftige bezeichnet.

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  13. Der landesübliche Durchschnitt wird durch den Wert von 100% repräsentiert.

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  14. Nicht-professionelle häusliche Pflege wird in der Bundesrepublik abhängig vom Wohnort bewertet. Für Pflegepersonen in Westdeutschland werden von den Pflegekassen höhere Beiträge an die Rentenkassen abgeführt als für Pflegepersonen, die in Ostdeutschland pflegen.

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  15. Leisten mehrere Personen häusliche Pflege, so kann der rentenversicherungsrechtliche Anspruch entsprechend des Umfangs der Pflegetätigkeit geteilt werden. Dies gilt jedoch nur für die Pflegebedürftigen der Stufe III, wenn mindestens 28 Stunden Pflegeaufwand bewilligt werden, da jede Pflegeperson jeweils 14 Stunden anerkannte Pflegearbeit leisten muß. In der nachfolgenden Analyse wird diese Möglichkeit des Teilens von Pflegearbeit daher vernachlässigt.

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  16. Anzumerken ist jedoch, daß die anderen Teilrepräsentationen der Akteurinnen, männlich/öffentlich/Markt versus weiblich/teilöffentlich/Familie bzw. Haushalt und 1/ 2 weiblich + männlich/öffentlich/Markt versus weiblich/teilöffentlich/Familie bzw. Haushalt, implizit im PVG enthalten sind und ihre Wirkungen entfalten können (vgl. detaillierter Behning 1997a).

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© 1999 Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH

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Behning, U. (1999). Vergleich der Ergebnisse der untersuchten Politikprozesse und deren Interpretationen. In: Zum Wandel der Geschlechterrepräsentation in der Sozialpolitik. Forschung Politikwissenschaft, vol 30. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95189-2_7

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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