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Part of the book series: Forschung ((FO ERZWISS,volume 84))

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Zusammenfassung

Die Beschulung von Menschen mit Behinderungen ist ein Grundrecht, welches in Deutschland erst nach dem Zweiten Weltkrieg für alle Kinder durchgesetzt wurde. Über die Art der schulischen Förderung mit dem Ziel der gesellschaftlichen Integration entwickelten sich jedoch sehr unterschiedliche Auffassungen. Nachdem sich vor allem in den 60er Jahren und zu Beginn der 70er Jahre ein Sonderschulsystem etabliert hatte, das auf Segregation und individuelle Förderung in homogenen Gruppen setzte, entwickelten sich seit den 70er Jahren — ausgehend von den erfolgreichen Bemühungen in der Praxis — Modelle integrativer Pädagogik, die den Gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern7 zum Gegenstand hatten.

Ich bin das, zu dem ich stehe und was ich verantworte!

(Theodor Ballauff 1970, 56)

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Literatur

  1. Obwohl die Gemeinsamkeit von Menschen mit und ohne Behinderungen seit den Anfängen der Bürgerrechtsbewegung (Jantzen 1998a, 20) in Deutschland als das zentrale Anliegen formuliert worden war, sprach man in den 70er und 80er Jahren in bezug auf den schulischen Kontext zunächst überwiegend vom „Integrativen Unterricht“. Erst in den 90er Jahren etablierte sich der Eigenname „Gemeinsamer Unterricht”, den ich in dieser Untersuchung durchgängig verwenden möchte.

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  2. Ich gehe im Rahmen dieser Untersuchung von einem weiten Politikbegriff aus, der politische Einstellungen nicht auf parteipolitische Präferenzen reduziert, sondern der alle Verfahren und Handlungen meint, die Öffentliche Belange regeln (vgl. Jann 1987, 704).

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  3. Auch neuere Einstellungsuntersuchungen von Dieter Dumke u. a. (1997) in Nordrhein-Westfalen, Ulf Preuss-Lausitz (1997) für das Land Brandenburg und Margit Theis-Scholz & Inge Thümmel (1997) in Rheinland-Pfalz konzentrieren sich auf die Erhebung von Lehrermeinungen zur Arbeit im Gemeinsamen Unterricht und berücksichtigen nicht deren Einstellungen und Motive über den engeren unterrichtlichen Zusammenhang hinaus.

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  4. Tenorth begründet seinen Forschungsanspruch in Hinblick auf eine Sozialgeschichte pädagogischer Ideen folgendermaßen: „Sozialgeschichte der Ideen wird dann präziser Arten und Formen des pädagogischen Wissens sowie seine Schichten und Relationen unterscheiden. Neben dem Alltagswissen der Akteure, das bisher zu wenig erforscht wurde, bildet die große Theorie der Pädagogen und Philosophen nur einen Gegenstandbereich“ (Tenorth 1990, 132).

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© 2001 Leske + Budrich, Opladen

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Gehrmann, P. (2001). Einleitung. In: Gemeinsamer Unterricht — Fortschritt an Humanität und Demokratie. Forschung Erziehungswissenschaft, vol 84. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95158-8_1

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95158-8_1

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-8100-2701-6

  • Online ISBN: 978-3-322-95158-8

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