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Die regionalen Institutionen und Akteure der Partnerschaften

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Interregionale Zusammenarbeit in der EU

Part of the book series: Regionalisierung in Europa ((REGE,volume 1))

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Zusammenfassung

Auf der Akteursebene sind die Landes- bzw. Regionalregierungen und ihre Verwaltungen die entscheidenden Initiatoren und Träger der interregionalen Zusammenarbeit. Den für europäische Fragen zuständigen Ressorts — in Hessen die „Abteilung für Europaangelegenheiten“, in der Emilia-Romagna die „Abteilung für Europapolitik und Internationale Beziehungen“ und in der Aquitaine das „Generalsekretariat für Internationale Beziehungen und Interregionale Kooperationen“ — kommt ein besonderer Stellenwert zu, da sie die federführenden Akteure bei der Umsetzung der Partnerschaften in der Praxis sind.

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Literatur

  1. Vgl. zu den verwaltungssoziologischen und -organisatorischen Fragen: Mayntz 1985: 60ff. und 110ff.

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  2. Während es in der Legislaturperiode 1991/95 zehn Ministerien gab, sind es in der Legislaturperiode 1995/99 nur noch acht; bspw. wurden das Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und das Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten in einem Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit zusammengefaßt und die Bundesangelegenheiten dem Ministerpräsidenten zugeordnet.

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  3. Vgl. die Koalitionsvereinbarung 1991: 90; Günther/Klemm 1994: 181.

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  4. Erster hessischer Europaminister war Herbert Günter, ihm folgte Lothar Klemm im Wirtschaftsministerium und von 1995–1999 Rupert von Plottnitz im Justizministerium.

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  5. Vgl. zum Länderbüro in Brüssel die Ausführungen im folgenden Kapitel II.2.1.1.2.

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  6. Bis zur Einrichtung der EU-Abteilung im Jahr 1991 im Innenministerium war die Brüsseler Dependance beim Wirtschaftsministerium angesiedelt.

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  7. Nach Mayntz (1985: 109ff.) sind dies a) eine genau festgelegte Autoritätshierarchie, b) ein festes System vertikaler Kommunikationslinien, c) eine geregelte Arbeitsteilung, d) ein System von Regeln und Richtlinien und e) ein System von genau definierten Verfahrensweisen. Allerdings weist sie darauf hin, daß der Alltag eine andere Organisationswirklichkeit aufweist und nicht so statisch ausfällt.

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  8. Bspw. konnten für einen Erfahrungsaustausch im Bereich der Beschäftigungspolitik zwischen dem hessischen DGB und den drei italienischen Gewerkschaften CGIL, CISL und UIL ca. 40.000 DM von der EU-Kommission in Bonn eingeworben werden, als Gegenleistung konnte die EU-Kommission ihre Maßnahmen auf der Tagung, die einen besonderen Stellenwert im Jahr 1996 hatte, vorstellen.

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  9. Für das Jahr 1996/97 waren im Bundesrat von den 670 Tagesordnungspunkten 200 Vorlagen der Europäischen Union, Das Parlament vom 24./31.10.1997, S. 18.

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  10. Vgl. die Wahlprogramme der SPD (1990 und 1994) sowie die Koalitionsvereinbarungen (1991 und 1995).

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  11. Bei der Einrichtung der EU-Abteilung 1991 lagen die Bundesangelegenheiten im (grünen) Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten, wobei hierfür die nicht unwesentliche Tatsache sprach, daß dadurch die Grünen, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Bundestag und somit in Bonn vertreten waren, über den Bundesrat in Bonn (medien)politisch präsent sein konnten.

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  12. Vgl. den Abteilungsleiter der EU-Abteilung in der Frankfurter Rundschau vom 28.04.1995.

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  13. Vgl. Mayntz (1985: 103) bei ihrer Bewertung zur Umorganisation der neuen, nichtklassischen Ressorts.

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  14. Die folgende Tabelle zeigt die Situation für das Jahr 1995/96; Hamburg und Niedersachsen verstärken die Auffassung von der Europapolitik als Manövriermasse.

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  15. Vgl. hierzu die politischen Gefechte im Jahr 1996 über die Haftbedingungen und Haftentlassung, sprich Justizentscheidungen, wie auch die Diskussion um die „Affäre Heinrichs“. Ablesbar ist die Zweitrangigkeit der Europapolitik auch in Interviews bzw. Artikeln über das Ministerium, wo auf die Europapolitik des Ministers und auf die Europaabteilung kaum eingegangen wird.

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  16. Analytisch hat Mayntz (1985: 184) den Prozeß der Programmentwicklung in fünf Phasen eingeteilt: (1) Problemwahrnehmung, (2) Zielfestlegung, (3) Feststellung von Lösungsalternativen, (4) Alternativenauswahl und (5) Ratifizierung der Entscheidungen, wobei politische und administrative Vorgänge eng miteinander verwoben sind.

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  17. Dies belegt die empirischen Beobachtungen von Mayntz (1985: 193), die dieses Vorgehen auch als antizipatorische Konfliktregelung der Ministerialbürokratie bezeichnet (Mayntz 1985: 209).

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  18. Im Jahr 1995 lagen die Ist-Ausgaben bei 116.327 DM, während der Ansatz 200.000 DM betrug.

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  19. Dies erklärt auch, warum 117.000 DM für 1997 vorgesehen waren, wurden doch die Ausgaben von 1995 als Basis herangezogen. Im Raum stand zudem eine Kürzung von 30% im Jahr 1996 auf originäre wie nicht originäre Ausgaben, dies hätte — da die Fixkosten nicht angetastet werden können — bedeutet, daß nur noch 50.000 DM für interregionale Zusammenarbeit und Zuwendungen zur Verfügung gestanden hätten.

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  20. Vgl. die Tagung mit der EU-Kommissarin für Regionalpolitik in Brüssel über die Zukunft der Strukturfonds zusammen mit der Emilia-Romagna im Mai 1996 sowie die Veranstaltung des Landtages zum Thema „Partnerregionen“ im November 1996.

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  21. Vgl. das Interview mit dem Leiter des hessischen Landesvertretung, Hanns-Martin Bachmann, in der Frankfurter Rundschau vom 26.09.1995.

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  22. Ein Beispiel dieser Politik war die von Hessen mit der Emilia-Romagna am 28.05.1996 in Brüssel veranstaltete Konferenz zur Reform der Struktur- und Regionalpolitik, als der zuständigen EU-Kommissarin, Monika Wulf-Matthies, die Probleme der beiden Regionen dargelegt wurden, um auf diese Weise auf die zu erwartende „Agenda 2000“ Einfluß auszuüben.

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  23. Beispielsweise war in einigen Ministerien Mitte des Jahres 1996 nichts über die Partnerschaft mit der Region Aquitaine bekannt, obwohl alle Ressorts zur Vertragsunterzeichnung im November 1995 eine Benachrichtigung erhalten hatten.

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  24. Vgl. hierzu die Hochschulrektorenkonferenz zwischen den Präsidenten der Hochschulen aus Hessen und der Aquitaine im Sommer 1997.

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  25. Bspw. nahm der Landtag bei der Besetzung des AdR anstandslos hin, daß die zwei zur Verfügung stehenden Posten von Regierungsmitgliedern eingenommen wurden (Hannes 1994: 196).

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  26. Während sich auf Bundesebene die Landesregierungen mit dem Art. 23 GG Mitspracherechte sicherten, wurden die Landesparlamente nicht erwähnt. Auch auf Landesebene gelang es dem Hessischen Landtag — im Gegensatz zu anderen Landesparlamenten — nicht, sich Beteiligungsrechte zu sichern (Hannes 1994: 190f.).

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  27. Bei dieser „Interprise“-Veranstaltung führte der Vertreter der HLT stellvertretend für hessische Unternehmen Kontaktgespräche und vertiefte zugleich die Kontakte mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft ERVET sowie mit ASTER. Dabei kamen ERVET und die HLT zu dem Ergebnis, zukünftig als Partner bei Projektanträgen zu fungieren (Fax vom 30.11.1992 der HLT an die EU-Abteilung).

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  28. Letzteres bestätigte Dr. Wolfgang Kappus von der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Industrie- und Handelskammern und Präsident der Industrie- und Handelskammer Offenbach mit seinem Redebeitrag anläßlich der Fachtagung des Hessischen Landtags am 31.10.1996 in Wiesbaden, indem er zu bedenken gab, „daß wirtschaftliche Beziehungen aufgrund individueller Unternehmensbedürfnisse geschlossen werden und nicht wegen regionaler Partnerschaften.“

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  29. Vgl. hier den Besuch einer Vertreterin von ASTER in der IHK Wiesbaden sowie die Fahrt der IHK mit Vertretern des Wirtschaftsministeriums im Jahr 1994 in die Emilia-Romagna, der ein hoher Austauschwert beigemessen wurde.

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  30. Auch Dr. W. Kappus von der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Industrie- und Handelskammern sah keine Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zur Emilia-Romagna infolge der Partnerschaft; vgl. seinen Redebeitrag vom 31.10.1996 bei der Fachtagung des Landtages.

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  31. Bei den Beschäftigten sind noch nicht einmal die Arbeitsplätze in der Gastronomie oder im Handel, die von den Kurbetrieben abhängen, berücksichtigt (Frankfurter Rundschau vom 21.01.1997). Insgesamt kommt es jährlich zu ca. 28 Mio. Übernachtungen in Hessen (Gießener Anzeiger vom 06.01.1997).

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  32. Bspw. wurde der Hessische Heilbäderverband nicht über einen französischen Delega- tionsbesuch von Wirtschaftsvertretern in Wiesbaden Anfang Juni 1997 informiert.

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  33. Vgl. den Abschlußtext der Dritten Europäischen Jugendministerkonferenz vom 20121.09.1990 in Lissabon; den Deutschen Bundesjugendring: Bekanntmachung 4/95; den Beschluß der Konferenz der Jugendminister und -senatoren der Länder vom 05./06.05.1988.

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  34. Bei einem Besuch von Fachkräften aus der Emilia-Romagna im Jahr 1993 waren gerade diese Themenfelder Gesprächs- und Diskussionspunkte zwischen den hessischen und den italienischen Teilnehmern (Wittmeier 1994).

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  35. Vgl. SPD/Grüne 1995/99, Arbeit und Soziales 5.5, Presseinformation der Landesregierung vom 16.02.1994.

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  36. Zu nennen ist hier vor allem der Jugendhof Dörnberg, der bereits einige Jahre lang Kontakte nach Italien pflegte.

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  37. Beispielsweise erhielt das „Netzwerk Kassel — Emilia-Romagna“ von der EU den Zuschlag für die Gründung einer lokalen Energieberatungsagentur im Rahmen des SAVE II-Programmes sowie die Unterstützung für eine Casa Europa, worunter der Aufbau einer internationalen Aktions-, Kultur- und Jugendbegegnungsstätte zu verstehen ist (Verein für Regionalentwicklung 1997).

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  38. Regionalgesetz No. 31 vom 04.08.1994, in Anwendung des nationalen Gesetzes No. 421/1992, Art. 2, vom 23.10.1992 und des Gesetzesdekretes No. 29/1993 vom 03.02.1993.

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  39. Vgl. bezüglich der Einzelheiten der Reform und einer vorläufigen Bewertung Sciullo 1995.

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  40. Als ein Beispiel von vielen sei hier das von der Gemeinschaft zur Förderung technologischer Innovation aufgelegte Programm MINT genannt, in dem als Förderkriterium ursprünglich eine Mindestbeschäftigtenzahl von 50 in den Unternehmen festgeschrieben war, was dann aber nach unten hin korrigiert wurde, nachdem der Kommission vermittelt werden konnte, daß 98,5% der ca. 300.000 Unternehmen der Emilia-Romagna weit weniger Angestellte haben (der Durchschnitt liegt bei 7) und dennoch viele davon großes Innovationspotential besitzen.

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  41. Dennoch nimmt das entsprechende Gesetz zur Einrichtung der Brüsseler Repräsentanz (Regionalgesetz No. 12 vom 12.05.1997) die Möglichkeit zur Eröffnung und Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen bei den europäischen Institutionen auf (Art. 1, Abs. 3) und behält sich außerdem die Errichtung weiterer Vertretungen in Straßburg und Luxemburg für einen späteren Zeitpunkt vor (Art. 1, Abs. 1).

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  42. Vgl. Regionalgesetz No. 10/1996 vom 22.04.1996, Capitolo di spesa 86400, veröffentlicht in: B. U.R.E.R., No. 47 vom 26.04.1996: 9.

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  43. Über 4000 Unternehmen haben seit Bestehen von ASTER deren Dienstleistungen in Anspruch genommen, etwa 11.000 Betriebe die bereitgehaltenen Informationsangebote genutzt. Im Jahre 1995 nahmen rund 300 Unternehmen direkt an Initiativen teil, die auf internationale Unternehmenszusammenarbeit, Handelskooperation oder Technologietransfer ausgerichtet waren.

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  44. Diese 1988 gegründete Einrichtung erfüllte jedoch nicht die in sie gesetzten Erwartungen und hat ihre Tätigkeit indes eingestellt. Als Dienstleisterin im Bereich der Exportförderung tätig, war dabei in der Hauptsache die Dopplung der Aktivitäten von SVEX mit dem Centro estero zu groß.

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  45. Hier sei an die Politik der déconcentration erinnert, die parallel zur Dezentralisierung verlief. Damit forderte man — zur Verbesserung der Bürgernähe — die Auslagerung staatlicher Behörden bzw. ihrer Nebenstellen in die Provinz; sie verbleiben jedoch weiterhin unter Kontrolle des Zentralstaates (vgl. Montain-Domenach 1993).

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  46. Alle folgenden Werte entnommen aus: CRA: Budget 1996.

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  47. So förderte sie die Herausgabe einer Studie zum Ausbau einer vierspurigen Straßenverbindung über den Somport-Paß nach Spanien. Vgl. CRA/CRCI: La liaison rapide Bordeaux — Mont-de-Marsan — Pau, étude d’impact, Bordeaux 1993.

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  48. So etwa im Rahmen der Rencontre nationale du dialogue pour l’Europe, einem nationalen Diskussionsforum zur europäischen Integration im März 1997.

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  49. Vgl. zu dieser Vorgehensweise auch Mayntz 1985: 181–185.

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Eißel, D., Grasse, A., Paeschke, B., Sänger, R. (1999). Die regionalen Institutionen und Akteure der Partnerschaften. In: Interregionale Zusammenarbeit in der EU. Regionalisierung in Europa, vol 1. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95101-4_7

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95101-4_7

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