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Die Entwicklung im Bereich der Menschenrechte 2001

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Book cover Nahost Jahrbuch 2001

Zusammenfassung

Dass es um die Menschenrechte schlecht steht, gilt für viele Teile der Welt. Für die hier behandelte Staatengruppe, die einen weiten, vielgestaltigen Raum vom marokkanischen Atlasgebirge bis zum zentralasiatischen Altai umfasst, kann man die Diagnose stellen, dass dort nirgendwo die Menschenrechte, wie sie in der Erklärung der Vereinten Nationen von 1948 niedergelegt sind1, wirklich allgemeine Anerkennung finden. In diesem Beitrag können nicht die Menschenrechtsverletzungen in jedem einzelnen Land des Berichtsraums systematisch dargestellt werden2, es kann hier vielmehr nur um die Darstellung von Tendenzen und menschenrechtlichen Diskursen gehen.

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Literatur

  1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 (Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen)

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  2. Vgl. hierzu die einzelnen Länderbeiträge bzw. für detailliertere Informationen die Länderberichte von amnesty international (www.amnesty.de), Human Rights Watch (www.hrw.org) sowie die Menschenrechtsberichte des US-State Department (www. state.gov).

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  3. Zu dem gesamten islamischen Menschenrechtsdiskurs vgl. Lorenz Müller: Islam und Menschenrechte, Hamburg (Deutsches Orient-Institut, Mitteilungen 54), 1996

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  4. Hadd-Straftatbestände sind solche, deren Rechtsfolgen im Koran oder in der Sunna genau festgelegt sind. Sie sind es, die — hauptsächlich wegen der grausamen Strafen — im Mittelpunkt der menschenrechtlichen Kritik stehen. Es handelt sich um Diebstahl, um außerehelichen Geschlechtsverkehr sowie Falschanschuldigung wegen dieses Delikts, um Alkoholkonsum und um den Abfall vom Islam (Apostasie). Für Diebstahl ist als Strafe die Amputation einer Hand, bei Rückfall eines Fußes vorgeschrieben. Bei Straßenraub variiert die Strafe je nach Begehungsart bis zur Todesstrafe. Außerehelicher Geschlechtsverkehr wird beim verheirateten Täter mit Steinigung bis zum Eintritt des Todes bestraft, beim unverheirateten Täter mit einhundert Peitschenhieben. Falsche Anschuldigung wegen dieses Delikts wird mit achtzig Peitschenhieben bestraft. Die Strafe für das Konsumieren eines berauschenden Getränks ist ebenfalls Auspeitschung. Der Abfall vom Glauben wird mit dem Tod bestraft.

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Hanspeter Mattes

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© 2002 Leske + Budrich, Opladen

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Deutsches Orient-Institut., Mattes, H. (2002). Die Entwicklung im Bereich der Menschenrechte 2001. In: Mattes, H. (eds) Nahost Jahrbuch 2001. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-95001-7_4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-95001-7_4

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-8100-3687-2

  • Online ISBN: 978-3-322-95001-7

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