Zusammenfassung
Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist in Frankreich verfassungsrechtlich garantiert. Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, die auch Bestandteil der Verfassung der V. Republik ist, bestimmte bereits, daß jeder Bürger „frei reden, schreiben und druk-ken kann, sich aber für den Mißbrauch dieser Freiheit nach Maßgabe des Gesetzes verantworten muß“. Doch verlief die Erlangung der Pressefreiheit keineswegs reibungslos. Erst durch ein Gesetz vom 22. Juli 1881 wurde der Grundsatz einer freien Presse endgültig festgeschrieben, was zu einem beachtlichen Aufschwung der Printmedien führte. Während der Besatzungszeit unterstützte ein Teil der Presse die Kollaborationspolitik mit dem deutschen, nationalsozialistischen Regime, so daß nach der Befreiung Frankreichs rigorose Säuberungen erfolgten.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 2000 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Müller-Brandeck-Bocquet, G., Moreau, P. (2000). Massenmedien. In: Frankreich. Beiträge zur Politik und Zeitgeschichte. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94981-3_9
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-94981-3_9
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-2937-9
Online ISBN: 978-3-322-94981-3
eBook Packages: Springer Book Archive