Zusammenfassung
Die V. Republik ist weit davon entfernt, ein „Verbändestaat“ zu sein. Dafür ist die Aversion des Verfassungsgebers Charles de Gaulle gegen alle Partikularismen und seine Betonung des nationalen Interesses, das mit dem Allgemeinwohl gleichgesetzt wird, ebenso ursächlich wie der oft bemühte französische Individualismus, der einer Organisation in Vereinen und Verbänden teilweise entgegensteht. Doch trotz dieser spezifischen Komponenten der französischen politischen Kultur hat sich — wie in jeder modernen Demokratie — eine Vielzahl von Interessengruppen herausgebildet, die in Übereinstimmung mit der angelsächsischen Terminologie „Groupes de pression“ oder „Groupes d’intérêt“ genannt werden. Doch anders als in vergleichbaren Staaten sieht sich das Verbandswesen in Frankreich mit einem starken, interventionistischen Staat konfrontiert, der den Anspruch erhebt, in das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben regelnd einzugreifen.
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Müller-Brandeck-Bocquet, G., Moreau, P. (2000). Verbände. In: Frankreich. Beiträge zur Politik und Zeitgeschichte. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94981-3_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-94981-3_7
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