Zusammenfassung
Wenn die besondere rechtliche Lage von ausländischen Familien in Deutschland untersucht werden soll, dann ist zunächst der Personenkreis dahin zu umschreiben, dass es um Familien geht, deren Angehörige entweder ausnahmslos aus dem Ausland stammen und keine Deutschen sind (rein ausländische Familien) oder die teilweise aus Deutschen und teilweise aus Nichtdeutschen bestehen (gemischt-nationale Familien). Familien deutscher Doppelstaater sind nicht einbezogen. Diese fallen nicht unter das deutsche Ausländerrecht, weil sie auch Deutsche sind, und ihre rechtliche und tatsächliche Situation bleibt von dem Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit im wesentlichen unberührt, solange sie in Deutschland leben.
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Renner, G. (2000). Zur rechtlichen Lage ausländischer Familien in Deutschland. In: Familien ausländischer Herkunft in Deutschland: Rechtliche Rahmenbedingungen. Materialien zum 6. Familienbericht. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94978-3_3
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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