Zusammenfassung
Jugendhilfeplanung gibt es zwar auch schon in der Ära des Jugendwohlfahrtsgesetzes, sie wird aber erstmals mit der Einführung des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG) zur Pflichtaufgabe eines jeden Jugendamtes. Dabei bleibt die genaue Art der Umsetzung und Durchführung bis heute relativ offen. Zwar finden sich in den verschiedenen Gesetzeskommentierungen und den Ausführungsgesetzen der Bundesländer teilweise präzisere Hinweise zu inhaltlichen Schwerpunkten, wie letztendlich aber geplant wird und teilweise sogar ob überhaupt wirklich geplant wird, bleibt i.d.R. den jeweiligen Jugendämtern weitgehend überlassen. So schwankt das Planungsverständnis von statischer Bestätigungsplanung bis hin zu prozesshafter und partizipativ angelegter Jugendhilfesteuerung; teilweise werden dabei neue kameralistische und betriebswirtschaftliche Paradigmen in Planung integriert oder aber sie versteht sich gezielt als reine Fachplanung.
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© 2000 Leske + Budrich, Opladen
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Kilb, R. (2000). Einführung. In: Jugendhilfeplanung — ein kreatives Missverständnis?. Forschung Erziehungswissenschaft, vol 102. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94968-4_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-94968-4_1
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-2873-0
Online ISBN: 978-3-322-94968-4
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