Zusammenfassung
„In den Jahren der Teilung waren Kunst und Kultur — trotz unterschiedlicher Entwicklung der beiden Staaten in Deutschland — eine Grundlage der fortbestehenden Einheit der deutschen Nation.“ Mit diesem lapidaren Satz beginnt der „Kultur“-Artikel 35 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990. Er konstatiert ein Politikum, das uns verleiten könnte, in eine Wahrnehmungsfalle zu tappen: In ihrem verengten Blickfeld werden Kunst und Kultur aus der DDR selbst zum bloßen Politikum, ohne ihre ästhetische Bedeutung zu reflektieren. Das historische Resümee enthält aber zugleich die implizite Aussage, dass auf dem Gebiet der ehemaligen DDR kulturelle Werte und Kunstwerke entstanden sind, die nicht nur in die geteilte Staatengeschichte eingebunden waren, sondern zum Bestand einer gemeinsamen deutschen Kulturgeschichte gehören.
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© 2000 Leske + Budrich, Opladen
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Thomas, R. (2000). Sich ein Bild machen. In: Thierse, W., Spittmann-Rühle, I., Kuppe, J.L. (eds) Zehn Jahre Deutsche Einheit. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94958-5_21
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-94958-5_21
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