Zusammenfassung
Den vielfältigen Anforderungen, die das Wirtschaftsleben an die Unternehmung stellt, muss auch die Rechtsform der Unternehmungen gerecht werden. Eine einheitliche Form ist dabei undenkbar, weshalb auch der Gesetzgeber verschiedene Typen von Rechtsformen entwickelt hat. Jedem dieser Typen liegt eine bestimmte Vorstellung, ein Leitbild des Gesetzgebers, zugrunde. Angesichts der Gestaltungsfreiheit, die unsere Rechtsordnung den Unternehmungen lässt, werden diese Leitbilder keineswegs immer eingehalten. Es kommt also unter ein und derselben Rechtsform zu sehr vielgestaltigen wirtschaftlichen Ausprägungen der Unternehmungen, die oft bis zu einer Pervertierung dessen gehen, was der Gesetzgeber ursprünglich im Auge hatte.
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Engelhardt, W.H., Raffée, H., Wischermann, B. (2004). Die Erfolgsbuchung bei ausgewählten Rechtsformen der Unternehmung. In: Grundzüge der doppelten Buchhaltung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94807-6_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-94807-6_9
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