Zusammenfassung
Durch die Beschäftigung von Arbeitskräften entsteht dem Unternehmen Personalaufwand. Dazu gehören zunächst einmal die Bruttolöhne und -gehälter inklusive Provisionen, Gratifikationen und Tantiemen. Außerdem sind für die Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge) zu zahlen. Diese sind jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer zu tragen. Für den Arbeitgeber hat das die Konsequenz, dass außer den Bruttolöhnen und -gehältern auch sein Anteil an den Sozialversicherungen als Personalaufwand anfällt. Außerdem können tarifvertraglich vereinbarte oder freiwillige Sozialleistungen sowie vermögenswirksame Leistungen hinzukommen. Das sind dann weitere Bestandteile des Personalaufwandes. Im folgenden wollen wir uns damit aber nicht weiter beschäftigen.
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Engelhardt, W.H., Raffée, H., Wischermann, B. (2002). Buchungen in einem reinen Dienstleistungsunternehmen. In: Grundzüge der doppelten Buchhaltung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94793-2_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-94793-2_4
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Print ISBN: 978-3-409-50614-4
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