Zusammenfassung
Die mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist durch eine Reihe von Rechtsvorschriften verboten. Das Verbot ist umfassend. Es erstreckt sich nicht nur auf alle Vergütungen, die aufgrund eines Arbeits- oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses gezahlt werden, sondern auch auf den Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg, die Arbeitsbedingungen und die Entlassungsbedingungen. Unter das Verbot der mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung fällt wegen des hohen Frauenanteils bei den Teilzeitbeschäftigten beispielsweise die Benachteiligung von Teilzeitkräften. Das Schwergewicht der Rechtsstreitigkeiten wegen mittelbarer Diskriminierung lag bisher im Entgeltbereich.
wissenschaftlicher Arbeitsschwerpunkt: Antidiskriminierungsrecht.
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Literatur
Bertelsmann, Klaus/Colneric, Ninon/Pfarr, Heide M./Rust, Ursula (Hg.): Handbuch zur Frauenerwerbstätigkeit: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Frauenförderung, Neuwied/Kriftel/Berlin (Loseblattausgabe).
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© 1998 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Colneric, N. (1998). Was Personalverantwortliche über das Verbot der mittelbaren Geschlechtsdiskriminierung wissen sollten. In: Krell, G. (eds) Chancengleichheit durch Personalpolitik. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94522-8_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-94522-8_4
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-22229-7
Online ISBN: 978-3-322-94522-8
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