Zusammenfassung
Die zunehmende Zahl der Unternehmensakquisitionen lässt die Frage nach den Bestimmungsgründen für den Erfolg oder Misserfolg dieser Transaktionen laut werden. Die im Vorfeld der Akquisition stattfindende Stärken- und Schwächenanalyse sowie die Bewertung des Zielobjektes haben für den gesamten Akquisitionsprozess einschließlich des folgenden Integrationsprozesses erfolgskritischen Charakter. Denn nur die Gewährleistung eines bestmöglichen strategischen Fit zwischen dem Investorunternehmen und dem Zielunternehmen gemäß der Akquisitionsstrategie kann die Akquisition zum Erfolg führen. Zur Ermittlung eines zwischen diesen Parteien angemessenen, fairen Kaufpreises ist die Durchführung der Financial Due Diligence mit integrierter Unternehmensbewertung ein in der Praxis bewährtes Instrumentarium.
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Anmerkungen
Gutenberg, 1926, S. 610.
Wörtlich übersetzt bedeutet Due Diligence „angemessene Sorgfalt“.
Einen Überblick über die in der Literatur zu findenden Definitionen und Begriffsbestimmungen der Due Diligence geben u.a. Berens/Strauch, 1998, S. 10ff.
In der Literatur wird die Due Diligence teilweise auch als Kaufprüfung bezeichnet. Vgl. Krüger/Kalbfleisch, 1999, S. 174. Weitere hier nicht näher erläuterte Einsatzmöglichkeiten der Due Diligence sind neben der Akquisition Management-Buy-Outs, Kreditvergabe oder — anpassungen, der Börsengang oder die Vorbereitung der Beschaffung sonstiger Finanzierungsformen.
Barthel, 1999, Unternehmenswert-Ermittlung vs. Due-Diligence-Untersuchung — Teil I, DStZ, S.73.
Vgl. Krüger/Kalbfleisch, 1999, S. 174f.
Zu den verschiedenen Due Diligence Arten vgl. auch Krüger/Kalbfleisch, 1999, S. 174ff.
Vgl. Marten/Köhler, 1999, S. 337–348.
Vgl. Merkt, 1995, S. 1041–1049; Barthel differenziert den Nutzen der Due Diligence nach der Ent-scheidungs-, Haftungsvermeidungs-, Präventiv-, Exkulpations- und Rechtsstreitvermeidungsfunktion (vgl. 1999 S. 76f.).
„Price is what you pay. Value is what you get.“(Barthel, 1999, S. 73f.)
Wöhe, 1994, S. 793.
Zu den Anlässen der Unternehmensbewertung vgl. u.a. Drukarczyk, 1998, S. 107ff.; Mandl, 1997, S. 12–27.
Für welche Bewertungsmethodik sich der Bewertende entscheidet wird maßgeblich durch den Bewertungsanlass und die Funktionen des Gutachters bestimmt.
Vgl. Sanfleber-Decher, 1992, S. 598–601.
Einen Überblick über die Methoden der Discounted-Cash-flow-Methoden geben u.a. Drukarczyk, 1998, S. 176ff.; Mandl/Rabel, 1997, S. 285ff.; Ballwieser, 1998, S. 81–92; Volkart, 1997, S.105–124.
Vgl. WP-Handbuch, 1998, S. 2ff.; Drukarczyk, 1998, S. 176; Born, 1996, S. 1885–1889.
Die Stellungnahme 2/1983 wurde durch den neuen IDW Standard IDW S1 vom 28. Juni 2000 ersetzt.
Vgl. hierzu und im Folgenden WP-Handbuch Band II (1998) sowie IDW S1.
Im Rahmen von geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen wird in der Regel von dieser Annahme abzusehen sein. Bestimmtes, bislang betriebsnotwendiges Vermögen wird unter dem Gesichtspunkt der Akquisition zu nicht betriebsnotwendigem Vermögen. Die Abschreibungsraten der Reinvestitionen sind entsprechend anzupassen, und der Veräußerungserlös des nicht betriebsnotwendigen Vermögens ist dem Unternehmenswert hinzuzurechnen.
Zum Kapitalisierungszinssatz vgl. u.a. Siepe, 1998, S. 325–338; Günther, 1998, S. 1834–1842. Bei der Ermittlung von Grenzwerten werden hier relevante Alternativrenditen unterstellt, vgl. Mandl, 1997, S. 131–140.
Vgl. Mandl/Rabel, 1997, S. 8.
In der Literatur finden sich vielfältige Einteilungen des Akquisitionsprozesses. So differenzieren Berens, Mertes, Strauch, 1998, S. 49ff., ein vorvertragliches Stadium, die Vertragsunterzeichnung und den Übergangsstichtag sowie die Integration des akquirierten Unternehmens. Zur Due Diligence im Akquisitionsprozess vgl. auch Schindler, 1998, S. 30–33. Zum Management von Akquisi-tionen vgl. auch Müller-Stewens/Spicker, 1994.
Nähere Ausführungen zur Nutzwertanalyse vgl. Hahn, 1994, S. 59–62.
Vgl. Berens, Mertes, Strauch, 1998, S. 33ff.
Zum Letter of Intent vgl. Lutter, 1997.
Vgl. WP Handbuch Band II, 1998, S. 44ff.
Vgl. IDW S1, 2000.
Zur Darstellung der verschiedenen Risikoarten vgl. Hahn, 1987, S. 137–150.
Zum Berichtsaufbau vgl. Barthel, 1999, S. 140–143.
Berens, Schmitting, Strauch, 1998, S. 169.
Zu unechten und echten Synergieeffekten und deren Berücksichtigung im Rahmen der Unternehmensbewertung vgl. WP-Handbuch Band II, 1998, S. 38ff.
WP Handbuch Band II, 1998, S. 4.
Vgl. Mandl/Rabel, 1997, S. 8.
„In den Nebenbedingungen können dann Vorteile festgelegt werden, die es der anderen Vertragspartei erlauben, ohne Gesichtsverlust den einmal eingenommenen Standpunkt zu einem speziellen Thema (Kaufpreis) bei dem beabsichtigten Transaktionsprozess durchzuziehen.“(Bartheis, 1999, S. 74)
Vgl. Bretzke, 1988, S. 821ff.
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Blöcher, A. (2002). Due Diligence und Unternehmensbewertung im Akquisitionsprozess. In: Scott, C. (eds) Due Diligence in der Praxis. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94397-2_2
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