Zusammenfassung
Mensch und Umwelt. „Euer Thema“, sagte uns eine Interviewpartnerin nicht ohne ein bißchen Mitleid, „ist sehr weit, unheimlich weit, nicht wahr?“ Ja, dieses Gefühl hatten wir auch. Und je mehr wir dazulemten, desto weiter wurde es, und so waren wir ständig von der Frage begleitet, wie wir die komplexen Beziehungen zwischen Menschen und Umwelt am besten fassen könnten. Dies verlangte einerseits ein laufendes Prüfen, wo wir unsere Fragestellung weiter präzisieren und eingrenzen könnten, ohne zu sehr zu simplifizieren, andererseits das Bemühen, unsere forschungsleitenden Begriffe an diese Fragestellungen optimal anzupassen, und sie nicht blind aus anderen Zusammenhängen zu übernehmen. Wichtig bei einem so weiten Themenbereich war für uns also die Reflexion über das konzeptuelle Instrumentarium, d.h. über die Mittel, einen Themenbereich zu beschreiben und in Fragen zu fassen. Es beinhaltet Begrifflichkeit, Sprache und Schreibstil einerseits, andererseits aber auch allgemeine Theorien.
„Il legame fra la gente e l’ambiente... e una cosa molto difficile... La vostra ricerca, come tema, è molto vasto... è un po’ spaventoso come tesi,... no?“1
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Literatur
Die Beziehungen zwischen den Menschen und der Umwelt... das ist eine schwierige Sache... Euer Projekt, als Thema, ist sehr weit... ist ein buchen unheimlich als Forschungsarbeit, nicht wahr?“
Wissenschaft unterliegt keinen demokratischen Regeln und ist deshalb auch nicht berechtigt, “die Gesellschaft zu verändern”. Dennoch hört man gerade im Zusammenhang mit Mensch-Umwelt-Forschung und unter Berufung auf das Ausmaß der Umweltzerstörung sehr häufig, daß Wissenschaftlerinnen sich darum bemühen müssten, dies zu tun. Für eine Kritik solcher Ziele siehe Zierhofer (1991a).
Das Handeln anderer Menschen besser zu verstehen, bedeutet in vielen Fällen, es auch akzeptieren zu müssen (etwa, weil man erkennt, daß es in konsequenter Weise aus gesellschaftlichen Strukturen hervorgeht, die man selbst nicht zu hinterfragen bereit ist). “Verstehen können” muß aber nicht “akzeptieren” bedeuten. Dies zu entscheiden, ist nicht Sache der Sozialwissenschaft, sondern demokratischer Verfahren (ihre Bedeutung zeigt sich besonders im Zusammenhang mit der Umweltzerstörung in der Diskussion um den Nachweis von Betroffenheit und die Einspruchsrechte Betroffener). Es ist dagegen Sache der Wissenschaft, solche Entscheide durch eine Kritik von Handlungsmustern und Wissensbeständen vorzubereiten. Sie kann zum Schluß kommen, daß bestimmte Handlungsweisen für die von ihr vertretene Position aus bestimmten Gründen unangebracht sind. Ob jedoch die Kritisierten diese Position anerkennen und die Kritik annehmen müssen, d.h. ob sie ihr Handeln verändern müssen, kann aus wissenschaftlicher Kritik alleine nicht abgeleitet werden.
Persönlich halte ich es für eine wichtige Aufgabe der heutigen Sozialwissenschaft, die Toleranz gegenüber Nicht-Konformem immer wieder zur Diskussion zu stellen, und es zu einer expliziten Frage zu machen, wo aus einem Verständnis ein “Akzeptieren” anderer Wege möglich ist, und wo man berechtigt Veränderung verlangen kann.
Meyer, 1983, S. 24.
Sie verweist auf eine polykontexturale Logik, wie sie z.B. von Günther (1979) entworfen wurde. Siehe z.B. auch Kaehr (1980).
Die Tabellen im Anhang stimmen im Wortlaut mit dem Fragebogen überein.
CB. = Christoph Büttig; M.V. = Markus Vetterli; H.E. = Huib Ernste; D.S. = Dieter Steiner; W.Z. = Wolfgang Zierhofer; D.R. = Dagmar Reichert.
Vera Len hard, Andreas Meyer und Carlo Jaeger sei herzlich gedankt für die Vorarbeiten, die sie geleistet haben!
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft.
Eidgenössische Technische Hochschule Zürich.
Eigentlich möchle ich dafür ein neues Wort schöpfen: Unsere Arbeit fasse ich als bescheidenen Beitrag zur “Umweltkultur” auf — wie sie auch als Beitrag zur “Gesellschaftskultur” oder zur politischen Kultur verstanden werden könnte. Aber diese Wortschöpfungen sind für mich auch ein Symptom von Entfremdungen, wie wenn Umwelt, Gesellschaft und Politik nicht immer auch schon etwas Kulturelles wären!
Unter materiellen Strukturen verstehen wir nicht nur tote Materie, sondern auch die Strukturen von Organismen. Von materiellen Strukturen können Sinnstrukturen — man könnte auch sagen: Bedeutungsstrukturen — unterschieden werden.
Benno Werlen (1988) verdanken wir die Demonstration der Tauglichkeit handlungstheoretischer Begriffe und Konzepte — insbesondere jene von A. Schütz — far die Problematik von Mensch, Gesellschaft und gestalteten Erdraum. Sein Buch ist diesem Kapitel gewissermaßen Pate gestanden.
Vgl. Schütz und Luckmann (1984, S.14).
Vgl. Schütz und Luckmann (1984, S.14).
Vgl. Giddens (19846, S. 89 und 1979, S. 25 ).
Vgl. dazu das Beispiel der sogenannten Allmend-Klemme (Eng!: tragedy of the commons) in Hardin (1968) und Berkes et al. (1989).
Mit dem Evolutionsbegriff sind an dieser Stelle folgende Bedeutungen nicht verbunden: Geschichtstelos, Fortschritt zum Besseren, Selektion und Mutation im Darwinschen Sinne. Es ist ein rein analytischer Begriff, der Veränderungen entlang bestimmter Merkmalsdimensionen meint.
Von gesellschaftlich besonderer Relevanz sind Schriften, Zeichen, Symbole oder andere zur Kommunikation oder als Instrumente vorgesehene Erzeugnisse: Gesetze, Verkehrsschilder, Straßen, Werkzeuge und anderes einander in den Weg Gestelltes.
Die Handlungstheorie stellt nur das begriffliche Instrumentarium zur Beschreibung menschlicher Aktivitäten bereit; zur Beschreibung anderer biotischer und abiotischer Prozesse greift sie auf Beschreibungen und Kenntnisse der Naturwissenschaften zurück.
Vgl. zur analog gelagerten methodologischen Problematik der Humangeographie: Werten (1988).
Für eine detailliertere Darstellung siehe besonders Giddens (1979 und 1984a und 1984b).
Wir haben in dieser Studie den Systembegriff auch im Zusammenhang mit Habermas’ Unterscheidung von “System” und “Lebenswelt” gebraucht. Während er dort die eine der beiden Formen sozialer Organisation bezeichnet (jene, in der soziale Beziehungen weitgehend anonym, standardisiert und formal geregelt sind), bezieht er sich hier auf eine Ebene und einen Moment im Prozeß von Gesellschaft: Jene Ebene, in der die verfügbaren Regeln und Ressourcen der sozialen Struktur in einer speziellen Situation zu Tage treten, d.h. in einer raum-zeitlich faßbaren Gelegenheit aktualisiert werden. In der Strukturierungstheorie wird “System” daher anders gebraucht als bei Habermas. Auch sie unterscheidet Formen sozialer Organisation (Giddens’ Bezeichnungen “social integration” vs. “system Integration”), doch liegt diese Unterscheidung auf der Ebene der Strukturen (insbesondere in der Art der Regeln), und hat mit dem Begriff des “Systems” nichts zu tun.
An einem Punkt stößt dieser Vergleich an eine Grenze: Während alle Mitglieder einer Sprachgemeinschaft die Regeln und Begriffe ihrer Sprache weitgehend anerkennen, gibt es unter den Mitgliedern einer Gesellschaft sehr unterschiedliche und konfliktierende Auffassungen von Regeln und Ressourcen (siehe Giddens, 1984,S. 25).
Siehe dazu auch: Jaeger und Steiner (1988) und das Buch: Steiner und Nauser (1993).
Dies ist ein Gedanke, der z.B. dem Buch von Evers und Nowotny über den Umgang mit der Unsicherheit (1987) zugrundeliegt.
Ich glaube, daß es für die “Eigendynamik des Systems” und den damit verbundenen Eindruck der Ausgeliefertheit an “Sachzwänge” zwei Gründe gibt: Zum einen die hier beschriebenen nicht-intendierten Konsequenzen des Handelns, in denen sich bestimmte gesellschaftliche Strukturen perpetuieren. Zum anderen aber auch die Logik systemisch integrierter Institutionen (vgl. Kap. 1.33 für Unterscheidung zwischen sozialer und systemischer Integration). Es ist eine Logik, die die Tendenz hat, sich zur Wahrung des Bestehens und zur Erweiterung der Macht dieser Institutionen mehr und mehr von den ursprünglichen Zielen ihrer Einrichtung zu entfernen. Den Gesellschaftsmitgliedern, deren Bedürfnisse sie ursprünglich erfüllen sollte, steht eine Institution, die nach einer solchen Logik organisiert ist, damit zunehmend als sich verselbständigender “Apparat” gegenüber, dem jene sich anzupassen haben.
Foucault nennt diese Dimension von Macht “Disziplinarmacht” (1978, S. 68ff).
Giddens nennt sie “allokative” und “autoritative” Ressourcen. Als Beispiel für erstere führt er den Besitz von Rohstoffen, von Produktionsmitteln und von Gütern an, materielle Werte also. Als Beispiel für zweitere nennt er Entscheidungsrechte über räumliche und zeitliche Zutrittsbeschränkungen oder Anwesenheitspflichten, Entscheidungskompetenz über Formen sozialen Zusammenlebens und Entscheidungsautorität über Lebenschancen, also institutionale Verfügungsrechte. (Giddens, 1984, S. 258f).
Beide Dimensionen von Macht werden nicht “besessen”, sondern wirken nur, indem sie ausgeübt werden, d.h. im Moment der Handlung, und können sich — wenn überhaupt — nur darin reproduzieren.
Unterschiede im umweltverantwortlichen Handeln von Entscheidungsträgerinnen und “allgemeiner Bevölkerung” werden in Kapitel 2.13 dargestellt.
Vgl. Giddens ( 1984, S. 13–14).
Siehe Kapitel 13.1.
Und die chemisch/ physikalisch/ biologisch/ ökologisch unterschiedliche Beschaffenheit zweier Umweltbestandteile wären aus dieser Sicht irrelevant, solange ihr gesellschaftlicher Nutzen gleich ist (z.B. bei Bauland ist es irrelevant, ob es sich um Podsol oder Braunerde handelt).
Die Frage ist weniger, ob wir überhaupt etwas erkennen können, das für uns keinen Wert besitzt (Anthropozentrismus der Wahrnehmung), sondern wie viel relativen Wert etwas besitzen muß, damit wir es wahrnehmen.
Im Endeffekt und auf lange Sicht kann sich jede Veränderung der bio-physischen Welt auch auf solche Aspekte, die für die Gesellschaft von großem Wert sind, auswirken.
Die Notwendigkeit dieses Festhaltens erwächst aus den traditionellen Axiomen der Logik, den Grundregeln des Denkens. Es sei hier nur angemerkt, daß diese Logik unserer westlichen Kultur nicht die einzig mögliche Logik ist, und daß unsere Vorstellung von dem, was wir als “Denken” privilegieren, deshalb lediglich eine dominierende Konvention darstellt. Es ist eine Konvention, nach der die Wissenschaft sich jedoch selbst versteht und auf die sie ihre Macht stützt, wenn sie auch möglicherweise nicht wirklich danach funktioniert.
Giddens (1979, S. 80 und 1984, S. 288ff.) beschreibt sie als “analysis of strategic conduct” und “institutional analysis” und betont, daß beide notwendig zusammenhängen und nur aus methodischen Gründen getrennt werden müssen (“methodological bracketing”).
Dies erfolgte nicht aus prinzipiellen Gründen, sondern lediglich wegen unserer beschränkten Erfahrung mit systemischen Ansätzen und des engen Zeitrahmens des Projektes.
Vgl. Schütz und Luckmann ( 1979, 5. 25 ).
Schütz und Guckmann ( 1979, S. 31).
Vgl. Schütz und Luckmann ( 1979, S. 26).
Vgl. Schütz ( 1972, S. 34–36).
Praktisches Wissen, im Gegensatz zu diskursivem Wissen, ist ein Wissen, das sich primär durch Ausübung von Handlungsweisen eingestellt hat, aber nicht sprachlich vermittelt wurde oder sogar nicht sprachlich vermittelbar ist. Die Grammatikkenntnisse der Muttersprache und die Fähigkeit, auf einem Rad das Gleichgewicht zu halten, sind anschauliche Beispiele praktischen Wissens.
Vgl. Ulrich ( 1987, S. 195–218).
Vgl. Schütz und Luckmann ( 1979, S. 229–233).
Vgl. Schütz und Luckmann ( 1984, S. 94).
Vgl. Habermas ( 1981, Bd. 1, S. 44 ).
Vgl. Habermas ( 1981, Bd. 1, S. 34 f).
Vgl. Habermas ( 1981, Bd. 1, S. 107 ).
Vgl. Habermas ( 1981, Bd. 1, S. 44 ).
Vgl. Habermas ( 1981, Bd. 1, S. 28 ).
Die Realisierung von Diskursen steht vor dem praktischen Problem, alle, die mächten, auch teilnehmen zu lassen. D.h. für Diskurse kann es nur verschiedenste Annäherungsverfahren geben. Zentrales Kriterium scheint mir daher das Bemühen zu sein, auf alle woher auch immer vorgebrachten Argumente einzugehen. Die Schwierigkeiten, der Mündigkeit praktisch gerecht zu werden, sollten deshalb nicht mit der Entmündigung im Sinne eines Abrückens von diesem Ideal zugunsten anderer Zwecke verwechselt werden.
Vgl. Knoepfel (1989).
Vgl. Habermas ( 1981, Bd. 1, S. 108) sowie Ulrich (1987, S. 71–73 ).
Vgl. Habermas ( 1981, Bd. 1, S. 108 ).
Vgl. Ulrich ( 1987, S. 75).
Vgl. Ulrich ( 1987, S. 83 f).
Vgl. Ulrich ( 1987, S. 85).
Vgl. Ulrich ( 1987, S. 91–169).
Vgl. Reese-Schäfer ( 1991. S. 70–80) und Ulrich (1987, S. 475–483 ).
Vgl. z.B.: GJS-Forschungsinstitut (Schweizerische Gesellschaft fur Praktische Sozialforschung) und idheap (Institut de Hautes Etudes en Administration Publique) (Hrsg.): Univox-Umfrage “Umwelt”. 1987, Zürich und Lausanne; Infosuisse (Schweizerische Gesellschaft für politische und wirtschaftliche Forschung): Umweltbewußtsein und Umweltverhalten in der Schweiz. 1989, Zürich; Diekmann, Andreas: Umweltbewußtsein und Umweltverhalten. Eine empirische Untersuchung zum Umweltverhalten in Bern und München. UNI Press Nr. 71, 1991, S. 22–25.
Vgl. z.B. Bedeutungen des Waldes in Kapitel 2.3.1 und 23.2.
sofern überhaupt ein Interesse an einer anspruchsvollen Begriffswahl besteht. Wie gesagt: man kann Begriffe durchaus instrumentalisieren, entwerten, wegwerfen… vielleicht sogar entsorgen.
In Kapitel 2.1.1 stellen wir die Bedeutungsvielfalt von “umweltverantwortlichem” Handeln dar, wie sie sich in unseren Befragungen zeigte.
Die Ökoanalyse (vgl. Elektrowatt, 1991 ) leidet an den Problemen aller umweltbezogenen Bilanzierungsversuche: Was soll in die Bilanzierung einbezogen werden? Z.B. auch die Zulieferbetriebe, die Landwirtschaft, die Gäste? Und: Auf der Basis welcher Einheit könnte man vergleichen? Wie sähen die Ergebnisse aus, wenn der Ressourcen-verbrauch nicht pro Gast, sondern beispielsweise pro Nährwerteinheit oder pro Geldeinheit gemessen würde? Allerdings weist die Studie im untersuchten Bereich mehr als deutliche Unterschiede und damit “Schwachstellen” herkömmlicher Restaurants aus.
Im selben Sinn wird in der Ethik zwischen einer Erfolgsethik und einer Gesinnungsethik unterschieden.
Kann man finanziell “entschädigen”? 1st es nicht vielmehr nur ein Abkaufen?
Zur Begründung vgl. Ulrich (1987, S. 269–304) und Reese-Schäfer (1990, S. 43–88 und 1991, S. 50–69 ).
Nicht, daß ich gegen eine Verbindung von wissenschaftlicher und politischer Diskussion wäre. Im Kapitel 1.1.1 habe ich auf die weltanschauliche Standortgebundenheit der Forschung verwiesen und betont, daß zwischen wissenschaftlich erarbeiteten Alternativen unter Beachtung ihrer Grundlagen und Konsequenzen demokratisch entschieden werden muß. Die Verschiebung der Diskussion in ein politisches Feld erscheint mir bei der Waldsterbensdiskussion gerade deshalb “unglücklich”, weil dort nicht mehr die weltanschaulichen Grundlagen der verschiedenen Waldzustandsbeschreibungen debattiert und nicht mehr die möglichen Konsequenzen der jeweils beschriebenen Szenarien verglichen werden, sondern aus Expertisen willkürlich einzelne politisch verwendbare Teile herausgelöst und isoliert verwendet werden.
Nomothetisch nenne ich ein Erkenntnisinteresse, das sich auf Verallgemeinerungen in Form von Gesetzen richtet und dabei vom Einzelfall abstrahiert. Ideographischem Erkenntnisinteresse geht es dagegen um das Verständnis eines Einzelfalles. Dazu können allgemeine Gesetze dienen, doch werden sie kontextabhängig relevant und in ihrem Zusammenwirken modifiziert.
Siehe dazu den Artikel von Peter Baumgartner (1989), der u.a. daran erinnert, daß die Neue Zürcher Zeitung im April 1984 noch schrieb: “Ohne Luftverschmutzung kein Waldsterben”, während sie es vier Jahre später schlechthin in Frage stellte (S. 40).
Für eine Zusammenfassung dieser Diskussion siehe Zimmermann (1990).
Obwohl breitere Informationen erstmals öffentlich zugänglich waren, blieb der Widerhall zu Beginn des Jahres 1983 eher bescheiden. Eine Erklärung liegt nicht zuletzt im Schweigen der Förster, die von dieser Entwicklung überrannt worden waren und sich zurückhielten — oder sich zurückhalten mußten. (…) Die Förster konnten sich die Vorgänge im Wald nicht erklären (…), wurden aber gleichzeitig ständig um Informationen angegangen. (…) Die Leitung der Eidgenössischen Anstalt für das forstliche Versuchswesen (EAFV) gab sich zunächst wortkarg. (…) Das änderte sich im Sommer: Der EAFV-Vizedirektor Schwarzenbach erklärte damals vor den Medien unter anderem, er sei überzeugt, daß die Luftverschmutzung Hauptverursacherin des Waldsterbens sei“ (Baumgartner, 1989, S. 3536 ).
Diese Relativität ist nicht mit Beliebigkeit zu verwechseln.
In bezug auf das zweite Paar unterschiedlicher Waldsichten aus nomothetischem Interesse seien den Forstwissenschafterinnen lediglich einige Thesen zur Überprüfung vorgeschlagen:
Der Text der linken Spalte wurde von Wolfgang Zierhofer zusammengestellt. Es handelt sich um sinngemäße und wörtliche Zitate aus folgenden Quellen: Bosshard, 1986/7; Bundesrat, 1984; Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz, Bern und Eidgenössiche Anstalt für das forstliche Versuchswesen, Birmensdorf 1985; Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern und Eidg. Forschungsanstalt für Schnee, Wald und Landschaft, Birmensdorf, 1989; Christ und Volz, 1988; Schlaepfer und Haemmerli, 1990a; Eidgenössische Forstdirektion, Bern und Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, Birmensdorf, 1989; Schlaepfer, 1990; Schlaepfer und Haemmerli 19906. Der Text der rechten Spalte wurde bei einer Waldbegehung mit dem pensionierten Kreisförster N. Bischoff im Mai 1991 in Ramosch aufgezeichnet. Er weist den Stil gesprochener Sprache auf und wurde von Dagmar Reichert gekürzt.
Wenn sie auch in der nomothetischen Waldschadensforschung nicht die einzige Richtung ist (siehe “Methoden der Waldschadensforschung” oben), so scheint sie durch die jährlichen Sanasilva-Statistiken doch die größte Publizität zu bekommen.
Voraussetzung ist, daß das analytische Vorgehen, auf dem die statistische Generalisierung beruht, seine Abstraktion auch wirklich in Richtung auf ein “immanentes Allgemeines” (Adorno, 1979, S. 50) orientiert hat.
Siehe z.B. Göranzon und Josefson (1988), oder Polanyi (1985), die diese Art des Wissens genauer beschreiben. Die Bedeutung einer Unterscheidung von implizitem und explizitem Wissen für die Humaniikologie wird von Steiner (1991) diskutiert.
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Reichert, D., Zierhofer, W. (1993). Menschen und Umwelt: Komplexe Beziehungen Erfassen. In: Umwelt zur Sprache bringen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94223-4_1
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