Zusammenfassung
Wie in vielen anderen Ländern auch, ist der deutsche Staat (Bund, Länder, Gemeinden) im Zusammenwirken mit den Institutionen (Arbeitsverwaltung, Träger der sozialen Sicherung, Tarifparteien, Bundesbank, Treuhandanstalt) gesetzlich verpflichtet, durch seine Politik und als öffentlicher Arbeitgeber für jeden fünften Arbeitnehmer ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht zu erzielen und aufrecht zu erhalten. Das Vollbeschäftigungsziel umfaßt einen hohen Beschäftigungsstand für das jeweils vorhandene Arbeitskräftepotential; eine ständige Verbesserung der sektoralen und beruflichen Beschäftigungsstrukturen; die Einheitlichkeit der regionalen Lebensverhältnisse; die Verbesserung der Lebenslage sozial schwacher Menschen und die Chancengleichheit in Ausbildung und Beruf, vor allem für Frauen. Das Recht auf Arbeit, das Sozialstaatsgebot, die Forderung nach Gleichberechtigung und die Verpflichtung, die wirtschaftspolitischen Ziele gleichgewichtig und gleichzeitig zu realisieren, sind in vielen Bundes- und Landesgesetzen verankert und durch internationale Vereinbarungen hervorgehoben. — Die Wirklichkeit sieht ganz anders aus. Die Angleichung der Lebenslage in Ost und West auf westlichen Standard bleibt eine Daueraufgabe.1
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© 1991 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen
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Kühl, J. (1991). Arbeitsmarktpolitik unter Druck: Arbeitsplatzdefizit und Kräftemangel im Westen, Beschäftigungskatastrophe im Osten. In: Blanke, B., Wollmann, H. (eds) Die alte Bundesrepublik. Leviathan. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94192-3_27
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