Zusammenfassung
”Verantwortung” wird in unserer Zeit verschieden interpretiert und verwendet. Daraus entstehen für diejenigen, welche mit Fragen der Verantwortung umgehen müssen, Juristen ebenso wie Erzieher, akute Probleme der Deutung und der Handhabung. Ich gebe dazu nur ein einziges Beispiel. In meinem Wohnbezirk sollten die Gebäude einer Ingenieurschule auf Kosten einer Grünzone erweitert werden. Baugespanne wurden aufgestellt. Die Behörden hatten erklärt, daß sie ihr Projekt aus der Verantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung der Region heraus entworfen hätten. Die Baugespanne wurden bei Nacht und Nebel umgesägt, von jungen Leuten, die von sich behaupteten, aus der Verantwortung für die Grünflächen der Stadt heraus zu handeln. Der Konflikt, der hier aufscheint, betrifft nicht nur verschiedene Werte, zu denen sich Menschen bekennen. Er betrifft auch die Instanzen, vor denen man sich verantwortlich fühlt: Hier das kodifizierte Baugesetz, dem das Vorgehen der Behörden entsprach, da das Gewissen als innere Instanz, vor der die Zerstörer der Baugerüste ihre ungesetzliche Handlung zu rechtfertigen meinten.
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Anmerkungen
Zur Geschichte des Anlage-Umwelt-Problems siehe Aebli, H. (1986), Anlage und Umwelt, Reifung und Lernen: Woran soll sich der Erzieher halten? In: Svilar, M. ( 1986 ), Erbanlage und Umwelt. Kulturhistorische Vorlesungen der Universität Bern. Bern: Peter Lang.
Das Problem der genetischen Erklärung psychologischer Prozesse führt rasch zum Problem ihrer Vorläufer. Siehe dazu Aebli, H. (1985), Handlung, Begriff und Weltwissen in der Entwicklung des kindlichen Denkens. In: Seiler, Th.B. Wannenmacher, W. (Hrsg.), Begriffs-und Wortbedeutungsentwicklung. Berlin: Springer.
Das Problem der Persönlichkeitszüge eines Auftraggebers, dem sich Kinder verantwortlich fühlen, hat eine Parallele im Problem der Persönlichkeitszüge von Verhaltensvorbildern, die nachgeahmt werden. Siehe dazu: Bandura, A. (1969), Principles of behavior modification. New York: Holt, Reinhart and Winston.
Eine schöne Zusammenfassung der frühen Entwicklung des zielgerichteten Handelns gibt Bruner, J.S. (1968) im Kapitel III von Processes of Cognitive Growth: Infancy. Worchester: Clark University Press.
Siehe hierzu Heinz Heckhausen’s Forschungen zur Entwicklung des Leistungshandelns, die er in Motivation und Handeln, Berlin: Springer, 1980, 634 ff. zusammenfaßt.
Zur Entwicklung der Verantwortlichkeit siehe die konzise Zusammenfassung von Leo Montada in Oerter, R. Montada, L. (19872), Entwicklungspsychologie. Weinheim: Psychologie-Verlagsunion, 759–766.
Zur Internalisierung siehe Harter, Susan (1983), Developmental perspectives an the self-system. In: Mussen, Paul H. (Ed.), Handbook of Child Psychology, Vol. IV, New York: Wiley, 362 f.
Der Vorgang der Objektivierung ist in der Entwicklung des Denkens grundlegend. Siehe dazu Aebli, H. (1980/81), Denken: das Ordnen des Tuns, Band 1 und 2. Stuttgart: Klett-Cotta.
Der Vorgang des Unbedingt-gültig-Werdens von Werten wirft grundlegende, bis heute ungelöste Probleme auf. Sie haben um die Jahrhundertwende zum sogenannten “Psychologismusstreit” geführt. Siehe dazu: Husserl, E. (1900/01), Logische Untersuchungen. Tübingen: Niemeyer. Das Problem stellt sich auch bezüglich der Entstehung der logischen Notwendigkeit im Denken des Jugendlichen. Siehe dazu: Piaget, J. (1973), Die Entwicklung des Erkennens, Band Ill. Stuttgart: Klett, 171–175.
Hier wiederholt sich im Bereiche des moralischen Urteils, was Piaget im Bereiche des Denkens ganz allgemein feststellt, daß Entwicklung nämlich wesentlich Systembildung bedeutet. Siehe dazu: Piaget, J. (1980), Psychologie der Intelligenz. Stuttgart: Klett-Cotta, 43 ff.
Vitalistisch“ soll hier heißen: implizit oder explizit auf einem philosophischen Vitalismus basierend, dessen Geschichte Hans Driesch (19222) in der ”Geschichte des Vitalismus“ dargestellt hat.
Das Epitheton “fixistisch” übernehmen wir von Piaget, der es zur Kennzeichnung entsprechender erkenntnistheoretischer und biologischer Theorien verwendet. Ihnen allen ist die Annahme unveränderlicher, in der Natur des Menschen oder der Ideen angelegter Strukturen gemeinsam. Siehe dazu Piaget, J. (1980), Psychologie der Intelligenz. Stuttgart: Klett-Cotta, 15 ff.
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Aebli, H., Kaufmann, FX., Brammsen, J. (1989). Verantwortung und Handlung. In: Lampe, EJ. (eds) Verantwortlichkeit und Recht. Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94169-5_11
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