Zusammenfassung
Im ersten Kapitel unserer Erörterung zeigte sich, daß das Werk in der Sicht Heideggers den Austrag eines Streites von »Welt« und »Erde« vollbringt, indem es entwerfend und bildend eine Welt aufstellt, jedoch nur so, daß es sie auf eine Erde zurückstellt, womit es zugleich die Erde her- und in die Welt hereinstellt. Mit eben diesem Austrag leistet das Werk die Einrichtung des Streites von Unverborgenheit und Verbergung im Wesen der Wahrheit, und zwar sind »Welt« und »Erde« wechselweise und gegenwendig in ihrer strikten Zusammengehörigkeit am Zugleich von Lichtung und Verbergung beteiligt. Der Entwurf von »Welt« — so der einer politischen Ordnungsgestalt, der Gestalt eines Gemeinwesens und seiner Verfassung — wurzelt je und je im zugeworfenen, zudiktierten, vorgegebenen Grund der »Erde« — also einer politischen Gesamtlage hinsichtlich ihrer geographischen, ethnographischen, soziologischen, kulturgeschichtlichen, internationalpolitischen und weiteren Bedingungen — und stellt zugleich diesen Grund erst, ihn aktualisierend und formend, ins Offene; der Grund seinerseits durchragt die Weltgestalt in dem Doppelsinn, daß er den Weltentwurf, diesen Ordnungsentwurf, bedingend durchherrscht, aber zugleich auch erheischt, um ins Offene und in die Gestalt zu gelangen, daß er diesen Entwurf jedoch gerade als den Gegenwurf erfordert, der dahin tendiert, alle Vorbedingungen einer Lage ordnend und gestaltend zu präsentieren, zu bemächtigen und zu überhöhen, während diese Vorbedingungen doch als der geschichtliche Strom, der eine wählende, entscheidende, ausgrenzende Begrenzung in die Ordnungsgestalt aufnötigt, immer auch entzogen und unverfügbar bleiben. Der Riß des welthaften Gestaltens und Ordnens, der Eingriff in diesen Strom ist entbergend stets auch verbergend, verstellend und verdeckend; umgekehrt und zugleich entzieht sich ihrerseits die vorgegebene Lage im Zudiktieren und durchragt als dieses Entzughafte die Ordnungsgestalt des Werkes. Jede Lage mit ihren geschichtlichen Vorprägungen und Vorentscheidungen grenzt den Raum möglichen Handelns ein und nötigt zugleich dem Handeln innerhalb dieses eingegrenzten und eingeräumten Bezirks stets neue Entscheidungen ab, die das eine wählen und das andere ausschließen, um eine Lage im Offenen und zugleich Verschließenden einer Gestalt festzustellen und sich daraufhin ihr gegenüber verhalten und behaupten, sie zugleich damit aber auch erst als Grund und Boden des Handelns aktualisieren, bedeutsam machen zu können. Die Lage erheischt die Gestaltung und führt diese zugleich in die Irre; die Gestaltung stützt sich auf die Lage, eben sie in ihre Ordnung fügend, und verfehlt sie überwältigend und übersteigernd doch zugleich.
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Literature
Zur Ent-schlossenheit als dem Zugleich einer Offenheit für das Geheimnis und einer Entschiedenheit zur Jeweiligkeit, wie wir sie hier und im folgenden explizieren, vgl. EM 16 sowie Hw 55 und 321 im Kontext der betreffenden Abhandlungen; dazu SZ 298 ff. und Ge 61.
Daß das Um-willen des Daseins die »Welt« und nicht etwa das Ich oder das Du ist, betont Heidegger in WG 34 f.
Zur Alltäglichkeit als Wesensfolge des Geschicks der Zwiefalt vgl. VA 253 ff.
Schon in »Sein und Zeit« hat Heidegger das Begegnen des Mitdasein der Anderen scharf von einem personalen Verständnis abgesetzt, das die Anderen lediglich als vorhandene »Personendinge« würdige, und funktional (hier: aus dem In-der-Welt-sein, z. B. als Begegnung »bei der Arbeit«) interpretiert: vgl. SZ 120.
außer hinsichtlich des »Gesprächs« der Dichter und Denker; vgl. dazu bes. EH passim.
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Schwan, A. (1989). Menschsein im Dienst am Werk und die Konstitution der Mitmenschlichkeit aus der Werkfunktion. In: Politische Philosophie im Denken Heideggers. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-94167-1_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-94167-1_4
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-12036-2
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