Skip to main content
  • 154 Accesses

Zusammenfassung

Im Sinne dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. 1.

    Objekte sind Gebäude, sonstige Bauwerke, Anlagen, Freianlagen und raumbildende Ausbauten.

  2. 2.

    Neubauten und Neuanlagen sind neu zu errichtende oder neu herzustellende Objekte.

  3. 3.

    Wiederaufbauten sind die Wiederherstellung zerstörter Objekte auf vorhandenen Bauoder Anlageteilen.:Sie gelten als Neubauten, sofern eine neue Planung erforderlich ist.

  4. 4.

    Erweiterungsbauten sind Ergänzungen eines vorhandenen. Objekts, zum Beispiel durch Aufstockung oder Anbau.

  5. 5.

    Umbauten sind Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit wesentlichen Eingriffen in Konstruktion oder Bestand.

  6. 6.

    Modernisierungen sind bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objekts, soweit sie nicht unter die Nummern 4, 5 oder 10 fallen, jedoch einschließlich der durch diese Maßnahmen verursachten Instandsetzungen.

  7. 7.

    Raumbildende Ausbauten sind die innere Gestaltung oder Erstellung von Innenräumen ohne wesentliche Eingriffe in Bestand oder Konstruktion: Sie können im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 2 bis 6 anfallen.

  8. 8.

    Einrichtungsgegenstände sind nach Einzelplanung angefertigte nicht serienmäßig bezogene Gegenstände, die keine wesentlichen Bestandteile des Objekts sind.

  9. 9.

    Integrierte Werbeanlagen sind der Werbung an Bauwerken dienende Anlagen, die fest mit dem Bauwerk verbunden sind und es gestalterisch beeinflussen.

  10. 10.

    Instandsetzungen sind Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soli-Zustandes) eines Objekts, soweit sie nicht unter Nummer 3 fallen oder durch Maßnahmen nach Nummer 6 verursacht sind.

  11. 11.

    Instandhaltungen sind Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes eines Objekts.

  12. 12.

    Freianlagen sind planerisch gestaltete Freiflächen und Freiräume sowie entsprechend gestaltete Anlagen in Verbindung mit Bauwerken oder in Bauwerken.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 54.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2004 Springer Fachmedien Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Siemon, K.D. (2004). Begriffsbestimmungen. In: HOAI-Praxis bei Architektenleistungen. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93967-8_3

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93967-8_3

  • Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-528-11668-2

  • Online ISBN: 978-3-322-93967-8

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics