Zusammenfassung
Wenn man auf die im vorigen Kapitel skizzierten historischen Entwicklungen zurückblickt, so stellt sich die Frage, wohin sie bis heute geführt, welche gegenwärtigen Strukturen sozialer Ungleichheit sie hervorgebracht haben. Diese Frage soll im folgenden Kapitel zu beantworten versucht werden. Es wird dabei schwergewichtig über Ungleichheiten der materiellen Lebenslage, der Bildungsabschlüsse, Ter Machtverhältnisse und des Prestiges berichtet werden. Darüber hinaus wird — wenn auch weniger ausführlich — auf einige weitere Bereiche sozialer Ungleichheit eingegangen, die infolge dir wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen der siebziger Jahre stärker ins Blickfeld gerückt sind, so z. B. auf Ungleichheiten der sozialen Sicherheit, der Arbeitsbedingungen, der Freizeitchancen und der Verfügbarkeit von Infrastruktureinrichtungen.
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Anmerkungen
Soweit aus anderen Untersuchungen wörtlich zitiert wird, erscheint es wenig sinnvoll, die dort verwendete Terminologie an die von uns in den vorigen Kapiteln entwickelte anzupassen. Es sei daher besonders darauf hingewiesen, daß in solchen Zitaten immer wieder der Begriff „Schicht“ auftaucht, wenn lediglich Einkommens-oder sonstige Gruppierungen im statistischen Sinn angesprochen werden, denen keinesfalls der Charakter von Schichten im Sinn unserer Terminologie zukommt.
So wurden die aus Befragungen des Statistischen Bundesamts (im Rahmen von Mikrozensuserhebungen sowie den Einkommens-und Verbrauchsstichproben) gewonnenen Daten durch Forschungsergebnisse wirtschafts-und sozialwissenschaftlicher Forschergruppen ergänzt. Siehe dazu u. a. die im folgenden erwähnten Arbeiten des „Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung“, des Sonderforschungsbereichs 3 der Universitäten Frankfurt und Mannheim, der Wirtschaftswissenschaftler H. Mierheim und L. Wicke, sowie die in den Schriften des Instituts für Wirtschafts-und Gesellschaftspolitik erschienene Studie M. Miegels.
M. Miege11983, S. 77
M. Miegel, S. 79 (Versorgungsansprüche, z. B. auf Rentenzahlungen, sind hierin nicht enthalten. Vgl. die Ausführungen zur Vermögensdefinition in Abschnitt 6.1.3.)
W. Zapf 1983, S. 52; vgl. M. Miegel 1983, S. 177
W. Zapf 1983, S. 52
W. Zapf 1983, S. 50
M. Miegel 1983, S. 176, S. 178
W. Zapf 1983, S. 60
M. Miegel 1983, S. 178
M. Miegel 1983, S. 183 (Angaben in Preisen von 1983)
Vgl. W. Zapf 1983, S. 60 f.
Zur langfristigen Einkommensentwicklung im 19. und 20. Jahrhundert vgL J. Kuczynski 1968, Bd. 1 und 2; W. Zapf 1983, S. 49
Alle unmittelbaren Arten von Einkünften, also neben Löhnen und Gehältern z. B. auch solche aus Vermietung und Kapitalbesitz abzüglich der direkten Steuern.
Allerdings ohne jene der Wirtschaftsbereiche Land-und Forstwirtschaft, Tierhaltung und Fischerei sowie ohne alle mithelfenden Familienangehörigen.
Eine für die Bevölkerung des Bundesgebiets repräsentative, in Abständen stattfindende und sich auf wechselnde Problemstellungen konzentrierende Stichprobenerhebung des Statistischen Bundesamtes.
Befragungen zur Ermittlung von Einkommensverteilungen geben zwar die Verhältnisse im groben zutreffend wieder. Die Angaben tendieren aber generell zur Unterschätzung des wirklichen Einkommens. Weniger zuverlässig sind erfahrungsgemäß die Selbsteinstufungen von großen Haushalten mit vielen Einkommensbeziehern oder komplexen Einkommen (aus Löhnen, Gehältern, selbst. Tätigkeit, Vermögenseinkünften etc.), von Arbeiterhaushalten sowie von Haushalten mittlerer Einkommenslagen (Wirtschaft und Statistik 1973, S. 195 f.)
Leistungsgruppen, Angestellte: I. Angestellte in leitender Stellung mit Aufsichts-und Dispositionsbefugnis II. Angestellte mit besonderen Erfahrungen und selbständigen Leistungen in verantwortlicher Tätigkeit mit eingeschränkter Dispositionsbefugnis, die Angestellte anderer Tätigkeitsgruppen einzusetzen und verantwortlich zu unterweisen haben. Ferner Angestellte mit umfassenden kaufmännischen und/oder technischen Kenntnissen III.Angestellte mit mehrjähriger Berufserfahrung oder besonderen Fachkenntnissen und Fähigkeiten bzw. Spezialtätigkeiten, die nach allgemeiner Anweisung selbständig arbeiten, jedoch keine Verantwortung fir die Tätigkeit anderer tragen IV. Angestellte ohne eigene Entscheidungsbefugnis in einfacher Tätigkeit, deren Ausübung eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufstätigkeit, den erfolgreichen Besuch einer Fachschule oder durch private Studien erworbene Fachkenntnisse voraussetzt V. Angestellte in einfacher schematischer oder mechanischer Tätigkeit, die keine Berufsausbildung erfordert Leistungsgruppen, Arbeiter I. Facharbeiter (Lehre, abgerundetes Berufskönnen) II. Angelernte Arbeiter (Ausbildung für wenig umfassende Berufstätigkeit) III.Hilfsarbeiter (fachliche Ausbildung, auch nur beschränkter Art, ist fir die Tätigkeit nicht erforderlich) (E. Ballerstedt/W. Glatzer 1979, S. 528)
Stat. Jahrbuch 1981, S. 64
Unter „verfügbarem Einkommen“ sind hier sämtliche Erwerbs-und Vermögenseinkommen zu verstehen zuzüglich der erhaltenen sozialen Leistungen (Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld, Kindergeld etc.), jedoch abzüglich der gezahlten direkten Steuern und Sozialbeiträge
DIW 1982, S. 69
M. Miege11983, S. 80 f.
Nach dieser Berechnungsweise wird Zwei-Personen-Haushalten der gleiche Lebensstandard wie Ein-Personen-Haushalten zugemessen, wenn erstere über das 1,5fache des Einkommens der letzteren verfügen. DreiPersonen-Haushalte müssen hierzu das 2fache Einkommen eines EinPersonen-Haushalts erzielen usw. D. h. fair jedes Haushaltsmitglied muß das 0,5fache des jeweiligen Ein-Personen-Haushalts zusätzlich erreicht werden. (M. Miegel 1983, S. 88). Jeder derartige Versuch muß bei der vorhandenen Datenlage von einer Reihe Annahmen und Zuordnungen ausgehen, die im einzelnen bestritten werden können. In der Veröffentlichung Miegels findet sich daher eine ausführliche Begründung und Rechtfertigung seiner Vorgehensweise.
Die fünf nach dem Lebensstandard abgestuften Gruppen wurden auf folgende Weise gebildet: Die Bevölkerung wurde, entsprechend der Höhe ihrer Haushaltseinkommen in zwei Hälften geteilt: Eine einkommensstärkere, die die „Reichen“ (sehr große Einkommen), die „Wohlhabenden” (große Einkommen) und die „Gutgestellten“ (mittlere Einkommen) umfaßt, und eine einkommensschwächere Hälfte mit den „unterdurchschnittlich Gestellten” (unterdurchschn. Einkommen) und den „Schlechtgestellten“ (geringe Einkommen). Die Einkommensspannweiten, die bei unterschiedlich großen Haushalten zur Zuordnung zu einer bestimmten Gruppe führen, gehen aus folgender Tabelle hervor. Lesebeispiel: Alle Vier-Personen-Haushalte mit einem Nettoeinkommen zwischen 4150 und 6225 DM zählen zur Gruppe mit „mittleren” Einkommen. Einkommensgrenzen für die Gruppenzuordnung
Einkommensgrenzen siehe Fußnote 29
M. Miegel 1983, S. 98, S. 100
Einkommensgrenzen siehe Fußnote 29
Ebd., S. 102 f.
Einkommensgrenzen siehe Fußnote 29
M. Miegel 1983, S. 106 f.
Einkommensgrenzen siehe Fußnote 29
M. Miegel 1983, S. 117 ff.
Einkommensgrenzen siehe Fußnote 29
Diese Berechnung aus dem Jahre 1983 entspricht anderen Untersuchungen. So geht z. B. aus einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahre 1978 hervor, „daß von jeweils 100 Haushalten, deren monatliches Haushaltsnettoeinkommen unter DM 800 lag, 94 alleinlebende Personen waren, und zwar 80 alleinlebende Frauen und 14 alleinlebende Männer.“ In 71 von 100 Fällen waren diese einkommensschwachen Personen mindestens 65 Jahre alt. (Wirtschaft und Statistik 1982, S. 858)
M. Miege11983, S. 122
Ebd., S. 122
Ebd., S. 124; vgl. hierzu Abschnitt 6.1.5. (Armut)
M. Miege11983, S. 129 Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt W. Zapf (1983, S. 53), wenn er drei Vierteln der Bevölkerung bescheinigt, in „auskömmlichen Verhältnissen“ zu leben.
M. Miegel 1983, S. 131 f.
W. Zapf 1983, S. 53; zum Ausmaß der Armut in der Bundesrepublik vgl. Abschnitt 6.1.5.
C. Föh11964, S. 40
Vgl. Wirtschaft und Statistik’1970, S. 601; M. Miegel 1983, S. 78
Umstritten ist die Einbeziehung von Versorgungsansprüchen in das Geldvermögen. Hierzu zählen vor allem: Geldwerte Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherungen, die Zusatzversorgung des ö ffentlichen Dienstes, die Altershilfe für Landwirte, die Beamtenversorgung, die berufsständische Altersversorgung und die gesetzliche Unfallversicherung. Einerseits soll durch ihre Berücksichtigung eine Gleichstellung mit den Selbständigen erreicht werden, deren Alterssicherung zu ihrem Vermögen gezählt wird, wenn sie in Form einer Privatversicherung von Betriebsvermögen o. a. besteht. Andererseits handelt es sich um ein Vermögen besonderer Art. Es ist in der Regel nicht disponibel und stellt zugleich Vermögen und Einkommen (der Rentner) dar. Wegen dieser Eigentümlichkeiten werden im folgenden Versorgungsansprüche nicht zu den Vermögensbeständen gezählt. Gegebenenfalls werden sie getrennt aufgeführt.
Umstritten ist hinsichtlich des privaten Sachvermögens die Einbeziehung langfristiger Gebrauchsgüter (Automobile, Wohnungseinrichtungen etc.). In der nachfolgend dargestellten Untersuchung von M. Miegel sind sie berücksichtigt. In anderen Studien (W. Krelle u. a. 1968; H. Mierheim/ L. Wicke 1978) werden sie wegen ihres Gebrauchscharakters ausgeschlossen. Die Einbeziehung von Gebrauchsgütern verändert die Vermögensverteilung etwas zugunsten der weniger wohlhabenden Bevölkerungsgruppen, da sie bei ihnen einen größeren Teil der Vermögensbestände ausmacht.
M. Miegel 1983, S. 83 f.
Daher soll wiederum der bislang aktuellsten Studie von M. Miegel (1983) gefolgt werden. Eine Zusammenschau der Ergebnisse weiterer Studien zur Vermögensverteilung (z. B. H. Mierheim/L. Wicke 1983, Wirtschaft und Statistik 1981, S. 261 ff.) empfiehlt sich wegen unterschiedlicher Berechnungsmethoden und Bezugsjahre der einzelnen Untersuchungen nicht. Ihre Befunde werden aber bei der Darstellung der Entwicklungstendenz der Vermögensverteilung (6.1.4.) aufgegriffen werden.
Die Zuordnung von Vermögensbeständen zu den o. a. Gruppen ungleichen Einkommens ermöglicht die direkte Vergleichbarkeit der Einkommens-und Vermögensverteilung. Aufgrund des engen Zusammenhangs zwischen den Einkommen und Vermögensbeständen der Haushalte erscheint sie prinzipiell statthaft. Sie führt allerdings zu einer geringfügigen Unterschätzung der Vermögenskonzentration, da die Einkommensverteilung „gleicher“ ist als die Vermögensverteilung.
M. Miegel 1983, S. 100 f.
M. Miegel, S. 105 f.
M. Miegel 1983, S. 109
M. Miegel 1983, S. 120 f.
M. Miegel 1983, S. 124
Vgl. H. Mierheim/L. Wicke 1978, S. 250
W. Krelle/J. Schunck/J. Siebke 1968, S. 381. Die Untersuchung stellt eine Berechnung auf der Basis der Vermögenssteuerstatistik dar. Deshalb konnten geringe Vermögensbestände — fir die keine Vermögenssteuer gezahlt wird — nicht berücksichtigt werden. Außerdem bereitete die Umrechnung z. T. völlig veralteter Einheitswerte — z. B. beim Haus-und Grundbesitz — sowie die Berücksichtigung steuerlicher Freibeträge beträchtliche Schwierigkeiten.
Das waren 1960 alle Haushalte mit einem Gesamtvermögen über 100.000 DM und 1966 alle Haushalte mit Vermögen über 150.000 DM.
J. Siebke 1971, S. 42
H. Adam 1977, S. 4
H. Mierheim/L. Wicke 1978, S. 250 f.
Vgl. H. Mierheim/L. Wicke 1978, S. 100 ff.; H.-J. Krupp u.a. 1981, S. 202 f.
W. Krelle/J. Schunck/J. Siebke 1968, S. 379
J. Siebke 1971, S. 41
H. Mierheim/L. Wicke 1978, S. 262
Allerdings wird das Ausmaß dieser Angleichungstendenz z. T. bestritten. Neuberechnungen des zugrundeliegenden statistischen Materials kommen teilweise zum Resultat stagnierender Nivellierungstendenzen (H.-J. Krupp u. a. 1981, S. 202 f.)
Vgl. hierzu C. Apel/R. Issen 1970, J. Huffschmid 1969, S. 90 ff.; W. Mückl 1975; K. Neumann 1974; K. H. Pitz 1974; H.G. Guski 1974; H. Adam 1977
E. Ballerstedt/W. Glatzer 1979, S. 280; Bundesregierung, Presse-und Informationsamt (Hg.) 1979, S. 176
Zur Zusammensetzung des verfigbaren Einkommens vgl. Fußnote 25
Die Breite der „Bäume“ zeigt jeweils die Bevölkerungs-und die Höhe der Baumabschnitte jeweils die Einkommens-bzw. Vermögensmenge pro Statusgruppe an. Ist eine Stelle im Einkommens-oder Vermögensbaum schmal, dann ist der dort befindliche Bevölkerungsteil klein. Ist sie hoch, dann sind die Einkommen und Vermögen an dieser Stelle ebenfalls hoch. Je höher und schmaler ein Abschnitt ist, desto wohlhabender ist der betreffende Bevölkerungsteil. (M. Miegel 1983, S. 156)
Zur ausfihrlichen Interpretation der Abbildungen 6 und 7 siehe M. Mie-gel 1983, S. 156 f.
Siehe dazu auch H.J. Krupp u. a. 1981, S. 205; R.-J. Hober 1981, S. 143; M. Miegel 1983, S. 75
H.J. Krupp u. a. 1981, S. 204; M. Miegel 1983, S. 157. VgL die unterschiedliche Breite der Abb. 6 und 7
M. Miegel 1983, S. 157
Armutsdefinition d. Ver. Nationen 1971, zit. in W. Glatzer 1977, S. 354
Vgl. H. Winterstein in: H.P. Widmaier (Hg.) 1978, S. 57; W. Scharf 1977, S. 45; H.E. Colla 1974, S. 19 f.
Vgl. u. a. die Armutsbegriffe von W. Friedrich/H.J. Schaufelberger 1975, S. 196 ff.; H. Winterstein 1978, S. 70; P. Kürth 1982, S. 13
Gelegentlich wird bei der Bestimmung ökonomischer Armut nicht nur die Einkommenshöhe, sondern auch die Einkommensquelle, -stetigkeit, -sicherheit und -leistungsgerechtigkeit berücksichtigt.
Siehe dazu bei H. Hartmann 1981, S. 19
Programm der Europäischen Gemeinschaft zur Beseitigung von Armut, in: Bundestagsdrucksache 7/3208 v. 5.2.75 und 7/3645 v. 16.5.75, zit. n. A. Kögler, 1965, S. 19. Weitere Definitionen absoluter Armut finden sich z. B. bei S. Müncke 1956, S. 27 ff.; H. Strang 1970, S. 66 f.; H.A. Heß/A. Mechler 1973, S. 9; H. Scherl 1976, S. 80; Sozialenquête-Kommission zit. n. F. Klaunberg 1978, S. 31
U. Christiansen, zit. n. H. Friedrich/H.J. Schaufelberger 1975, S. 187. Weitere Definitionen relativer Armut formulierten u. a.: S. Müncke 1956, S. 27; H. Strang 1970, S. 67; M. Rein, zit. n. H. Friedrich/H.J. Schaufelberger 1975, S. 192; P. Townsend, zit. n. H. Strang 1970, S. 59; H. Scherl 1976, S. 80
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, „dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu vermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht“. (S 1)
Z. B. die von Beziehern ständiger Sozialhilfe zum Lebensunterhalt. Sinnvoll erscheint an dieser Stelle die Unterscheidung von „verdeckter“ (unter BSHG-Niveau) und „bekämpfter` (Bezug von laufender Sozialhilfe) Armut (R. Hauser u. a. 1981, S. 25 ff.)
Die Einkommensgrenzen und dementsprechenden Leistungen des BSHG kommen in folgender Weise zustande: Der „Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge“ ermittelt von Zeit zu Zeit den Grundbedarf der Gesellschaftsmitglieder, das „soziale Existenzminimum”, in Form eines „Warenkorbes“. Er enthält Nahrungsmittel, Kleidung, Heizmittel etc. Dieser Grundbedarf wird von seiten der Behörden jährlich neu preislich bewertet und so als Regelsatz der Sozialhilfe ausgewiesen. Im Jahre 1983 hatte ein Haushaltungsvorstand z. B. in München Anspruch auf einen Regelsatz von ca. 348 DM. Die Familienangehörigen erhalten — gestaffelt nach dem Lebensalter — Anteile dieses „Eckregelsatzes”. Zuzüglich werden die Mietkosten sowie meist auch die Heiz.. kosten in tatsächlicher Höhe ersetzt. Darüber hinaus erhalten bestimmte Personengruppen (Alte, Alleinstehende mit Kindern, Schwangere etc.) sog. „Mehrbedarfszuschläge“ zu den o. a. Regelsätzen. Hinzu kommen u. U. einmalige Leistungen der Sozialämter für besondere Beschaffungen oder Belastungen. Armutsgrenzen auf der Grundlage von Sozialhilfesätzen sind infolge der Komplexität der Sozialleistungen und ihrer Abhängigkeit vom Einzelfall nur mit einer gewissen Willkür zu quantifizieren. Schätzungen bewegten sich für 1983 in der Größenordnung von 700 DM monatlich für den Ein-Personen-und von 1100 DM für den Zwei-Personen-Haushalt.
Es ist offenkundig wenig informativ, z. B. alle Haushalte als arm zu bezeichnen, die weniger als 1200 DM im Monat zur Verfügung haben. Ein Ein-Personen-Haushalt wird mit 1200 DM relativ gut wirtschaften können, ein Sechs-Personen-Haushalt wird sich mit diesem Budget in bitterer Armut befinden. Ohne die Kenntnis der Personenzahl aller Einzel-Haushake (sowie die Errechnung haushaltsgrößenspezifischer Armutsgrenzen) sind Armutsstatistiken nicht sinnvoll zu erstellen. Gleichzeitig werden Informationen über die genauen Einkommen dieser Haushalte benötigt. Es ist unbefriedigend, wenn nur ungefähre Einkommensangaben erhältlich sind, z. B. in Form der Einstufung von Haushalten in die Klasse „1000 — 1500 DM Nettoeinkommen“, Wenn ermittelt werden soll, wie viele dieser Haushalte unter der Armutsgrenze von z. B. 1200 DM liegen, werden fragwürdige Schätzverfahren notwendig.
H. J. Krupp 1975, S. 71; K. Lidy 1974;H. Geißler 1976, S. 124; A. Kögler 1976, S. 243; zit. n. H. Scher11978, S. 91; vgl. R. Hauser u. a. 1981, S. 65
Siehe dazu bei R. Hauser u. a. 1981, S. 63
R. Hauser u. a. 1981 (Diese Studie der Frankfurter „Arbeitsgruppe für Armutsforschung“ wurde im Auftrag der Kommission der Europ. Gemeinschaft (Brüssel) als ein deutscher Beitrag zum „Europäischen Programm zur Bekämpfung der Armut” erstellt.) H. Hartmann 1981 (Diese Untersuchung entstand aus einem Forschungsauftrag des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit zur Aufklärung der Nicht-Inanspruchnahme von Sozialhilfe trotz Berechtigung.)
H. Hartmann 1981, S. 76, 149 f.
R. Hauser u. a. 1981, S. 74, S. 101; O. Bujard/U. Lange 1978; H. Hartmann, S. 76, S. 150
Z. B. wird oft fälschlicherweise vermutet, daß Sozialhilfeleistungen zurückgezahlt werden müssen.
H. Hartmann 1981, S. 117ff.; O. Bujard/U. Lange 1978
R. Hauser u.a. 1981, S. 73
R. Hauser u. a. 1981b, S. 350
bezogen, wie erwähnt, 1,4 v. H. der Bevölkerung in der Bundesrepublik „laufende Hilfe zum Lebensunterhalt“. 1977 war dieser Anteil auf 2,1 v. H. gestiegen und betrug auch 1981 2,1 v. H. (Wirtschaft und Statistik 1983, S. 505)
O. Bujard/U. Lange 1978; R. Hauser u. a. 1981, S. 101; H. Hartmann 1981, S. 76
W. Glatzer/H. J. Krupp 1975; H.J. Krupp 1975; W. Glatzer 1977. Ungeachtet ihrer Bezeichnung werden 40 v. H.- oder 60 v. H.-Grenzen ferner u. a. von folgenden Autoren verwendet: A. Kögler 1976; F. Klanberg 1968 a,b; K. Kortmann 1976.
Die strenge relative Armut bewegt sich etwa in Höhe der Grenzen absoluter Armut. Bei Bezug diverser Zuschläge und Sonderleistungen erhalten Sozialhilfeempfänger in der Regel gut 40 v. H. des jeweiligen Durchschnitteinkommens der Bevölkerung. (R. Hauser u. a. 1981, S. 113)
Ebd., S. 119
Hierauf wird in der Literatur seit langem immer wieder hingewiesen: E. Colla 1974, S. 25; H. Kortmann 1976, S. 130ff.; H. Geißler 1976 a, S. 29; F. Klanberg 1978b, S. 148; R. Hauser 1981, S. 45; H. Hartmann 1981
R. Hauser u. a. 1981, S. 49
R. Hasser u. a. 1981, S. 76, 80
Witwer erhalten (nach dem Stand von 1983) nur dann Hinterbliebenen-rente, wenn die Rente der Frau zuvor überwog.
F. Klanberg 1978, S. 148
H.E. Colla 1974, S. 26
R. Hauser u. a. 1981, S. 50
H. Geißler 1976 a Die Parallelen dieses Erklärungsansatzes mit der in Kap. 3 erwähnten These von der „Disparität der Lebensbereiche“ werden von Geißler selbst bemerkt.
U. Geißler 1976, S. 53; W. Scharf 1977, S. 45
F. Klanberg 1978 c, S. 130
H. Hartmann 1981, S. 84f.
H. Cremer-Schäfer 1981; R. Hauser u. a. 1981
Vgl. hierzu die Darstellung der Randgruppenproblematik (in Kap. 6.6)
Als eigenständige Dimension sozialer Ungleichheit wurde Bildung u. W. zuerst bei K. Svalastoga 1965, S. 16 ff. erwähnt.
Siehe dazu u. a. bei H. Schelsky 1953a
Als Beleg dafür, daß die Verhältnisse im einzelnen komplizierter sind, siehe z. B. W. Müller 1979, S. 169 ff.
Sie war schon vor der Verabschiedung der GG aus dem Zonenerziehungsrat und der Abteilung Kulturpolitik des Länderrats begründet worden und behandelt Angelegenheiten der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs-und Willensbildung.
Als frühe Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang u. a. die Einführung der Schulgeld-und Lernmittelfreiheit, der Ausbau der Begabtenförderung, die Errichtung zentraler Mittelpunktschulen, die Aufhebung von Konfessionsschulen, der Auf-bzw. Ausbau mittlerer Bildungswege und die teilweise Erleichterung des Hochschulzugangs zu nennen.
F. Edding 1958. Vgl. auch die Ergebnisse der Washingtoner OECD-Konferenz über wirtschaftliches Wachstum und Bildungsausgaben 1961
R. Dahrendorf 1965a und 1965b
U. a. Deutscher Ausschuß für das Erziehungs-und Bildungswesen (19531965, Wissenschaftsrat (seit 1957), Deutscher Bildungsrat (1965–1975)
Deutscher Bildungsrat: Strukturplan für das Bildungswesen, Stuttgart 1970
Der Elementarbereich mit Kindergarten und Vorschule; der auf sechs Jahre erweiterte Primarbereich; die Sekundarstufe I, die allen Schülern bis zum 16. Lebensjahr eine gemeinsame Grundbildung vermitteln und zu einem ersten qualifizierten Abschluß führen sollte; die Sekundarstufe II als Zusammenfassung der vielfach differenzierten Bildungsgänge nach Abschluß der Schulpflicht einschließlich der beruflichen Ausbildung; der tertiäre Bereich der Hochschulen.
Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1970, S. 9 ff.
Orientierungsstufe: Die 5. und 6. Jahrgangsstufe aller Schulformen sind so zu gestalten, daß jeder Schüler die Möglichkeit hat, sich über die fir ihn geeignete Schullaufbahn klar zu werden und diese einzuschlagen.
Gesamtschule: Vereinigung der traditionellen drei Schulformen Volksschule, Mittelschule, Gymnasium in einer organisatorischen Einheit zum Zwecke der größeren Durchlässigkeit.
Berufsaufbauschulen werden von Jugendlichen, die in einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit stehen oder gestanden haben, nach mindestens halbjährigem Besuch der Berufsschule neben derselben oder nach erfüllter Berufsschulpflicht besucht. Der erfolgreiche Abschluß vermittelt die dem Realschulabschluß gleichgestellte Fachschulreife. Berufsfachschulen sind Vollzeitschulen mit mindestens einjähriger Schulbesuchsdauer, die in der Regel freiwillig nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht zur Berufsvorbereitung oder auch zur vollen Berufsausbildung ohne vorherige praktische Berufsausbildung besucht werden können. Sie schließen mit einer Abschlußprüfung ab. Bei zweijährigem Schulbesuch entspricht dieser Abschluß der Fachschulreife.
Eine Verfassungsänderung von 1969 (Art. 75, 91 a,b GG) schuf u. a. Rahmenkompetenzen des Bundes für Bildungsfragen und ermöglichte die Errichtung des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft.
Zu den Entwicklungen im einzelnen siehe u. a. Deutscher Bildungsrat 1975; W. Müller 1979, S. 180
Bundesminister für Bildung und Wissenschaft (Hg.) 1981 a, S. 9
Infratest 1981, S. 42
Bundesregierung, Presse-und Informationsamt (Hg.) 1979, S. 64
Knaurs Weltspiegel ‘83, 1982, S. 555
Bundesanstalt fair Arbeit, Materialien aus der Arbeitsmarkt-und Berufs forschung, 13/1980, H. 5
Vgl. R. Baur 1972; L. Trommer-Krug 1981, S. 264
Wirtschaft und Statistik 1973, S. 466; Ergebnisse des Mikrozensus 1972; neuere Daten liegen u.W. nicht vor.
Siehe dazu u. a. bei H. Eigler/R. u. K. Klemm 1980; L. Trommer-Krug 1980
Belege dazu u. a. bei H. Pross 1969
S. Grimm 1966
K. Mollenhauer 1969, S. 280
Vgl. dazu H. Rolff 1980
Siehe dazu insbes. B. Bernstein 1970, 1971; H. Hübner/C. Rauh 1970; U. Oevermann 1969, 1972
Siehe dazu u. a. bei U. Undeutsch 1969 und H. Hübner/C. Rauh 1970
Siehe u. a. M. Kohn 1981; V. Grüneisen/E. Hoff 1977; H. Bertram 1978; G. Steinkamp/W.H. Stief 1978, Vgl. auch die Darstellung ungleichheitsbedingter Sozialisationsunterschiede in Kap. 7
Vgl. u. a. M. Weber 1976, S. 48; A. Rose 1967; S. Lukes 1974; D.H. Wrong 1968; J.A.A. v. Doom 1962/63; K. Holm 1969; R. Dahl 1957, 1961, 1968. Eine ausführliche Analyse von Machtbegriffen findet sich in S. Hradil 1980, Kap. 2.
Diese Begriffsfassung ist auch weiter als die bekannte Max Webers: „Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht“ (M. Weber 1976, S. 29)
Einen vielzitierten Begriff „aktueller“ Macht formulierte und verfocht R. Dahl: „A hat Macht über B in dem Ausmaß, wie er B dazu bringen kann, etwas zu tun, das B anders nicht tun würde.” (1957, S. 204)
Der oben zitierte Machtbegriff Max Webers gilt als Beispiel einer Definition, die auch potentielle Macht („Chance“) einschließt.
Eine Reihe von Autoren besteht darauf, daß von „Macht“ nur gesprochen werden kann, wenn der Unterlegene sie wahrnimmt und davon „subjektiv” betroffen ist. Diese Sichtweise kommt u. a. in einer Definition von K. Holm zum Ausdruck: „Die Macht, die der Handelnde A gegenüber dem Handelnden B besitzt, entspricht der Fähigkeit von A, Handlungen zu vollziehen oder (seither regelmäßig vollzogene) Handlungen zu unterlassen, wobei durch den Vollzug oder die Unterlassung Einwirkungen auf B entstehen, die dieser negativ bewertet.” (1969, S. 278)
Kriterium der Macht sind in diesem Falle „objektive“ Wirkungen; vgl. S. Lukes 1974, S. 253
Vgl. S. Hradi11980, S. 62 ff.
Sie wurden alle in den fünfziger und sechziger Jahren in den USA entwickelt. Dort war — nach provozierenden Veröffentlichungen F. Hunters (1953) und C.W. Mills’ (1956) — eine intensive Auseinandersetzung in Gang gekommen, ob das Machtgefüge auf kommunaler und gesamtgesellschaftlicher Ebene eher durch eine zentralisierte „Macht-Elite“ oder durch pluralistische Strukturen bestimmt sei. Jede der debattierenden Parteien suchte ihre Vermutungen mit geeigneten Methoden zu überprüfen. Die „Elitisten” bevorzugten meist das Reputationsverfahren, die „Pluralisten“ wählten i.d.R. die Entscheidungsmethode.
Darstellungen und Beurteilung dieser drei Verfahren finden sich u. a. in folgenden deutschsprachigen Schriften: A. Ammon 1967; P. Drewe 1967; K.B. Mayer 1975; H. Sahner 1975; S. Hradil 1980, Kap. 3
In der Bundesrepublik wurde dieses Verfahren wiederholt eingesetzt; vgl. W. Zapf 1965; U. Hoffnann-Lange u, a. 1980; R. Wildenmann u. a. 1982
Zuerst in systematischer Form verwendet von F. Hunter 1953
Die Entscheidungsmethode wurde in erster Linie als Antwort auf die Anwendung der Reputationsmethode geschaffen, deren Anlage und Ergebnisse vielen, zumal pluralistisch oder verhaltenswissenschaftlich orientierten Sozialwissenschaftlern fragwürdig erschienen. Entwickelt, zuerst systematisch eingesetzt und engagiert verfochten von R. Dahl (1961) und seinen Schülern N. Polsby (1960, 1963) und R. Wolfinger (1962, 1963)
P. Bachrach/M.S. Baratz 1962, 1963, 1970, 1977, Kap. 3. Das Konzept der „Nicht-Entscheidungen“ und die Möglichkeit, entsprechende Phänomene empirisch zu erforschen, wurden zum Gegenstand einer eigenen Debatte: vgl. u. a. R.M. Merelmann 1968, S. 451 ff.; R. Wolfmger 1971, S. 1063 ff.; F. Frey 1971, S. 1081 ff.; C. Offe, in: P. Bachrach/M.S. Baratz 19 77
E.O. Laumann/F.U. Pappi 1977, S. 281ff
Vor allem mit Hilfe der „Graphentheorie“ und der „Kleinstraumanalyse”.
Weitere, hier nicht angeführte Methoden sind u. a. beschrieben in S. Hradil 1980, Kap. 4 und J. Zeiger 1975
O. Stammer 1972, S. 181
C.W. Mills 1962, S. 327
D. Riesmann 1953
Zur Kontroverse zwischen C.W. Mills und D. Riesman vgl. W. Kornhauser 1966, S. 210ff.
R. Dahrendorf 1971
E.K. Scheuch 1966, S. 326; vgl. H. Sahner 1975, S. 36 ff.
E.K. Scheuch 1969, S. 313
E.K. Scheuch 1969, S. 310
U. Jaeggi 1973, S. 117
Vgl. dazu u. a. die vom Institut für Marxistische Studien und Forschungen herausgegebenen Bände (1973)
Vgl. J. Habermas 1968, S. 75. Die o. a. „Disparitätenthese“ (Kap. 3) beruht auf ähnlichen Überlegungen.
Bestimmte Hinweise waren allenfalls den Studien von R. Pflaum-Mayntz (1961, 2. Aufl.), R. Mayntz (1958a) und H. Croon/K. Utermann (1958) zu entnehmen.
Vgl. H.A. Haasis 1978, S. 83ff.
Unter „issues“ bzw. „key-issues” sind öffentliche Streitfragen bzw. zentrale öffentliche Streitfragen zu verstehen, die zum Gegenstand von Machtauseinandersetzungen werden.
E.O. Laumann/F.U. Pappi 1973, S. 281–324
Wobei die Personen mit relativ hohem „Machtstatus“ sich im allgemeinen auch als gut integriert erweisen.
H.-A. Haasis 1978, S. 125
E.O. Laumann/F.U. Pappi, 1977, S. 311
H.-A. Haasis 1978, S. 126
Siehe dazu die Darlegungen bei H.-A. Haasis 1978, S. 146f.
Die wichtigsten Veröffentlichungen hierzu sind: K.W. Deutsch/L.J. Edinger 1959; W. Zapf 1965; E. Scheuch 1966; H. Sahner 1975 (der sich auf Daten einer Kölner Untersuchung aus dem Jahre 1966/67 stützt); R. Wildenmann (Hg.) 1973; R. Wildenmann u. a. 1982
Reputationsverfahren sind — anders als in kommunalen — in gesamtgesellschaftlichen Studien nur schwer anwendbar, denn es lassen sich kaum Experten finden, denen kompetente Auskünfte über alle Bereiche gesamtgesellschaftlicher Macht zugetraut werden können. Entscheidungsstudien im gesamtgesellschaftlichen Rahmen scheiden u. a. wegen des damit verbundenen ungeheuren Aufwandes aus.
W. Kaltefleiter/R. Wildenmann (Hg.), 1973; vgl. K.U. Mayer 1980, S. 193
W. Zapf (1965, S. 117ff.) hat Eliten aus den sechs folgenden Funktionsbereichen unterschieden: Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Interessenverbände, Kultur/Kirchen, Massenkommunikation. In einer Untersuchung des soziologischen Forschungsinstituts der Universität zu Köln (1966/67) hat man Eliten aus 13 Sektoren identifiziert: Politik, Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Wirtschaft, Wissenschaft, Erziehung, Gewerkschaften, Kirche, Verkehr, sonstige Verbände, Presse, Funk/Fernsehen, Publizistik (vgl. H. Sahner 1975, S. 55 ff.). Von der Forschergruppe um W. Kaltefleiter und R. Wildenmann wurden 1972 Positionsinhaber aus folgenden Elitebereichen als Elitemitglieder untersucht: Bundesregierung, Bundestag, Landesregierungen, Parteien, Bundesministerien, Landesministerien, Massenmedien, Industrieunternehmen, Banken/Versicherungen, Wirtschaftsverbände, Interessenvertretungen des gewerblichen Mittelstandes und der Landwirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Militär. (Vgl. W. Kaltefleiter/R. Wildenmann (Hg.) 1973; U. Hoffmann-Lange u. a. 1980, S. 18 ff.). In der bislang aktuellsten Untersuchung (1981) hat man folgende Sektoren einbezogen: Politik, Verwaltung, Wirtschaftsunternehmen, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Massenmedien, Wissenschaft, Militär, Kultur, sonstige (Justiz, Kirchen, Verbände etc.) (R. Wildenmann u. a. 1982, S. 8ff.).
Genau 3165 Positionsinhaber (R. Wildenmann 1982, S. 17) und 3580 Positionen (ebd. S. 12)
Allerdings ist u. U. die Funktionsfähigkeit einer pluralistischen Ordnung nicht nur durch zu wenig, sondern auch durch zu viel an „sozialer Distanz“ zwischen den Führungsgruppen und -mitgliedern gefährdet, denn ein Mindestmaß an gegenseitigem Verständnis und Konsens, vor allem über demokratische Grundwerte und „Spielregeln”, kann als Notwendigkeit für Entscheidungsfindungen angesehen werden. U. Hoffmann-Lange u. a. 1980, S. 42
U. Hoffmann-Lange u. a. 1980, S. 42
R. Wildenmann 1982
W. Kaltefleiter/R. Wildenmann 1973, S. 5f.; vgl. E.Ballerstedt/W. Glatzer 1979, S. 381
R. Wildenmann 1982
R. Wildenmann u. a. 1982, S. 253 £
U. Hoffmann-Lange u. a. 1980, S. 23
U. Hoffmann-Lange u. a. 1980, S. 23f.
R. Wildenmann 1982. Vgl. W. Kaltefleiter/R. Wildenmann 1973, S. 5f., zit. n. E. Ballerstedt/ W. Glatzer 1979, S. 397. In einer älteren Untersuchung aus dem Jahre 1966/67 ermittelte man darüber hinaus, daß mehr als ein Drittel aller Elitemitglieder den Doktorgrad und ein Sechstel die Habilitation erworben hatten (H. Sahner 1975, S. 101)
U. Hoffmann-Lange u. a. 1980, S. 26. Im übrigen waren 1972 und 1981 nahezu die Hälfte der studierten Elitemitglieder Juristen (ebd. S. 29; R. Wildenmann 1982)
R. Wildenmann u, a. 1982, S. 22
U. Hoffmann-Lange 1980, S. 55 ff.; R. Wildenmann 1982
U. Hoffmann-Lange 1980, S. 54, 59 ff., 69 f.; R. Wildenmann 1982
K.U. Mayer 1980, S. 193; U. Hoffmann-Lange u. a. 1980,.S. 59 ff.
Vgl. C. Offe 1969, S. 169
B. Barber 1957, K.M. Bolte 1959
Siehe hierzu auch die Analyse eines Wertungsprozesses bei H. Moore/ G. Kleining 1959, S. 356ff., sowie die Ausführungen von E. K. Scheuch 1961, S. 72 ff.
Im Hinblick auf diese Zusammenhänge kann man das persönlichkeitsbestimmte Prestige vom positionsbestimmten Prestige unterscheiden. Das erste resultiert aus der Bewertung persönlicher Eigenarten (z. B. häßlich, groß) und des individuellen Verhaltens, das zweite aus der Bewertung sozialer Positionen (z. B. Berufsposition) In der Nähe dieser Unterscheidung liegt eine ähnliche, die auf K. Davis zurückgeht und von P. Hatt in eine Formel gefaßt wurde: Total social position = f(pl, p2… pn); g(el, e2…en). D. h. die Wertschätzung, die jemand im Rahmen eines Gesellschaftszusammenhangs zugeordnet wird, erscheint erstens als eine Funktion der Wertakzente, die den objektiv zuzurechnenden Merkmalen (possessions) zugeordnet werden (prestige), und zweitens als eine Funktion der Wertakzente, die aus der Beurteilung des individuellen Verhaltens (performances) hervorgehen (esteem). (K. Davis 1942, S. 312; P. Hatt 1950, S. 219). Da hier die persönlichen Eigenarten zu den possessions gerechnet werden, gliedert diese Unterscheidung also anders als die oben erwähnte.
J.A. Kahl 1957, S. 86
Fernstehen darf hier nicht einfach räumlich verstanden werden. So können uns durch ständige Information über Massenkommunikationsmittel räumlich entfernte Personen bekannter sein als räumlich benachbarte.
Hieraus folgt für die empirische Untersuchung von Prestigedifferenzierungen, daß man genau klären muß, welche dieser Aspekte man erfassen will oder erfassen kann.
Das Einkommen, das Berufspositionen vermitteln, und die für sie erforderlichen Ausbildungen finden daher regelmäßig Eingang in formalisierte Modelle zur Erklärung und empirischen Voraussage des Berufsprestiges, vgl. O.D. Duncan/D.L. Featherman/B. Duncan 1972; P.M. Siegel 1970
So kann die Position eines Wissenschaftlers im Forschungslabor eines Chemieunternehmens z. B. zwar einen geringen Grad an Verhaltenskontrolle (über andere), aber einen hohen an Verhaltensautonomie enthalten. Siehe zu dieser Problematik insbesondere K.M. Bolte 1959, S. 67 f.; E.K. Scheuch 1961, S. 92f.
Siehe dazu bei K.M. Bolte 1959 und H. Kluth 1957
Die meisten Vertreter dieser These und entspechende empirische Untersuchungen kommen aus den Reihen der sog. „Chicagoer Schule“ der amerikanischen Soziologie, so. u.a. A. Inkeles/P.H. Rossi (1956, S. 329339); R. Hodge/D. Treiman/P.H. Rossi (1966); D. Treiman (1977).
Siehe dazu u. a. bei K.M. Bolte 1959 und die dortigen Literaturhinweise
Vgl. R. Mayntz 1958 a, S. 83; F. Parkin 1971, S. 33, G. Hartfiel 1978, S. 61 ff.
Auf diesen Aspekt von Prestigezuerkennung verweist z. B. die folgende Definition: „Unter Sozialprestige verstehen wir den Besitz einer Konjunktion von Eigenschaften, welche die Partner in kategorialen Kontakten veranlassen, konsistent jenen Akteuren einen höheren Rang in bezug auf die gemeinsamen Werte der Gesamtgesellschaft zuzuerkennen, welche diese Eigenschaften zu einem höheren Grade besitzen“. (E. K. Scheuch 1961, S. 72)
Siehe hierzu insbesondere die verschiedenen von W. L. Warner und seinen Mitarbeitern entwickelten Techniken: W. L. Warner/M. Meeker/K. Eells 1949, bes. Kap. 8–14. Hinweise auf verschiedene Techniken dieser Art finden sich auch bei B. Barber 1957, bes. Kap. 5–8
Siehe dazu E.K. Scheuch 1961, S. 87
K.U. Mayer 1977. In ähnlicher Weise wurde die Erfassung von Freundschaftswahlen zur Feststellung von Prestige benutzt (vgl. F.U. Pappi 1973, S. 23–74; K.H. Reuband 1975, S. 293–311).
Siehe dazu die Konstruktion solcher Indizes bei W. L. Warner u. a. 1949; R. Mayntz 1958a
R. Centers 1949; K.M. Bolte 1959; siehe dort weitere Literaturhinweise. Unter den eindimensionalen Indizes, die am Beruf ansetzen, hat die international standardisierte Prestigeskala von Berufsklassen (D. Treimann 1977) besonders weite Verbreitung gefunden. Sie besteht aus der detaillierten internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-code des International Labour Office 1969), deren Kategorien nach Auswertung von Berufsprestigestudien aus 60 Ländern jeweils bestimmte, in allen Ländern näherungsweise gültige Prestigewerte zugeordnet wurden. Je nach ihrer Berufszugehörigkeit lassen sich alle berufstätigen Gesellschaftsmitglieder in eine dieser Kategorien einordnen, und so kann mit diesem Instrument das jeweilige Berufsprestige bestimmt werden. Trotz ihrer weiten Verbreitung ist diese Prestigeskala umstritten. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die international übereinstimmende Prestigebewertung von Berufspositionen nicht in erster Linie das Produkt der verwendeten Erhebungs-und Berechnungsmethoden ist. Wenn diese Bedenken zutreffen, erscheint die so gewonnene internationale Prestigeskala auch als Instrument der vergleichenden Prestigeeinstufung nur sehr bedingt tauglich (M. Alestalo/H. Uusitalo 1980; A. Coxon/Ch. Jones 1978).
So verwendete z. B. Scheuch bei seinen Untersuchungen zunächst folgende Variablen: 1. Relation Raum-pro-Person; z. Beruf des Ehemannes bzw. eigener Beruf; 3. Einkommen des Haupternährers; 4. Pro-Kopf-Einkommen = Kaufkraft; 5. Wohlstandsindex = Besitz bestimmter Sachgüter; 6. Theaterbesuch; 7. Konzertbesuch; B. Niveau des Lesens; 9. Schulbildung. In einer späteren Fassung, in der er weite Verbreitung fand, wurde der Index dann auf drei Variablen reduziert: 1. Beruf des Haupternährers (wobei 17 Berufskategorien unterschieden wurden, deren Punktwertung bis zu 20 reichte); 2. Einkommen des Hauptemäherers (wobei 12 Einkommensstufen berücksichtigt wurden, deren höchste 20 Punkten entsprach); 3. Schulbildung des Befragten (wobei 11 Stufen gebildet wurden, deren höchste, „Hochschule mit Abschluß“, 20 Punkte erhielt). Die „Gewichte” (Punkte) der Kriterien und ihrer Abstufungen wurden anhand von Beobachtungen des Einordnungsprozesses bei typischen Fällen im Rahmen von Interviews festgestellt. (E. K. Scheuch 1961, S. 98 ff.)
Siehe dazu H. Moore/G. Kleining 1960; K.M. Bolte 1959, S. 27f.; K.U. Mayer 1972
A. Coxon/Ch. Jones (1978), B. Wegener (1982) zeigen, daß dies keineswegs immer zutrifft.
J.H. Goldthorpe/K. Hope 1972, S. 21 ff.
Siehe dazu bei G. Lenski 1954; W. Landecker 1981
Siehe dazu M. Janowitz 1958, S. 28ff.
H. Moore/G. Kleining 1960, bes. S. 87f.; H. Moore/G. Kleining 1959, S. 365 ff.
Dabei wurden Kärtchen mit der Auflistung jeweils einer der Berufsgruppen verteilt. Da bei der Vorlage dieser einzelnen Kärtchen der Prestigestatus der Berufsgruppen nicht unmittelbar erkennbar war, erfolgte keine Zusammenballung zur Mitte, dennoch aber wegen der Konstruktion der Gruppen eine Selbsteinstufung nach Prestigegesichtspunkten.
P. IIelfen/G. Laga 1975
K.M. Bolte 1963. Im wesentlichen wurde in Anlehnung an Techniken gearbeitet, die W.L. Warner unter dem Begriff „evaluated participation“ zusammenfaßte (vgl. W.L. Warner/M. Meeker/K. Eells 1949). Diese Vorgehensweisen kommen der oben dargestellten Methode der „Registrierung prestigerelevanten Verhaltens” nahe. In der Schleswig-Holstein-Studie wurden aber die Verhaltensweisen nicht von den Forschern selbst registriert, sondern aus Gesprächen mit Alteingesessenen sowie mit Pfarrern, Lehrern, Kaufleuten usw. herauspräpagiert.
Siehe hierzu und zu den folgenden Typen bei K.M. Bolte 1963, S.156 ff.
R. Mayntz 1958. Der Index umfaßte als Variablen: die Berufsposition, die Schulbildung, das Einkommen des Haushaltsvorstands, die Wohnverhältnisse des Haushalts (Art der Wohnung, Eigentum, Miete usw.; verfügbarer Raum pro Person usw.) und die Ausstattung des Haushalts (mit bestimmten Einrichtungsgegenständen). Je nach dem Ansehen des Berufs (es waren entsprechende Voruntersuchungen angestellt worden) konnten dem Berufsinhaber 1 bis 12 Punkte zugeteilt werden: je nach der Schulbildung gab es 1 bis 10 Punkte; dem Einkommen entsprechend 1 bis 7 Punkte und je nach Wohnungsverhältnissen und Haushaltsausstattung jeweils 1 bis 5 Punkte. Damit konnte der Statusindex eines Menschen zwischen 5 und 39 Punkten schwanken.
In unsere Terminologie „übersetzt“ würde es heißen: „ob die Euskirchener Bevölkerung hinsichtlich des Prestiges, das aus der Bewertung der berücksichtigten, sozialen Positionen (Kriterien) folgt, ein…”
R. Mayntz 1958, S. 134 f.
F.U. Pappi 1973, S. 23–74
F.U. Pappi 1973, S. 56. Neben dem Prestige spielten die Dauer der Ansässigkeit und die Konfession eine gewisse Rolle.
F. U. Pappi 1973, S. 68
ZUMA Bus 1979, 1980
Die Angaben in Tab. 22 beziehen sich auf die Anteile (in v.H.) der Personen, die den betreffenden Beruf zu den fünf meistgeschätzten der genannten Berufe zählen. Wegen dieser zusammenfassenden Berechnungsweise, der individualisierenden Fragestellung und der beschränkten Auswahl der Berufe sind die Angaben der Tab. 22 nur als grobe Hinweise zu verstehen.
Aus diesem Grunde wird an der Erstellung differenziert gruppenspezifischer Berufsprestigeskalen gearbeitet (B. Wegener 1983)
J.H. Goldthorpe/K. Hope 1972, S. 21 ff.; vgl. T.A. Herz 1983, S. 142 ff.
K.U. Mayer 1977
Vgl. die Darstellung in Kap. 6.4.2.
K.U. Mayer 1977, S. 224
E. K. Scheuch (u. Mitarb. von H. Daheim) 1961, S. 97 ff.
H. Moore/G. Kleining 1960, S..87 f.
„Anhand typischer Fälle“ bedeutet, daß an charakteristisch erscheinenden Einzelfällen in bestimmten Gemeinden gewonnene Einsichten auf die gesamte Gesellschaft übetragen wurden. (Siehe auch Fußnote 234.)
G. Kleining 19’75, S. 276
E. Goffman 1951, S. 295. Andere, aber ähnliche Definitionen u. a. bei K.H. Hörning 1970, S. 109
Diese beiden Zwecke beschrieb schon G. Simmel hinsichtlich von „Klassenmoden“ (1969, S. 29)
Die erste europäische wurde in einem Aufwandgesetz 808 von Karl dem Großen erlassen. Sehr genaue Vorschriften über Stoffverwendung gab 1530 noch der Augsburger Reichstag heraus: Den Fürsten blieb „Zobel und dergleichen Futter“ vorbehalten, den Grafen: Sammet und Carmoisin, den Aristokraten und Doctores: Damast, Seide und Atlas; dagegen war den höheren Bürgern Kamelot, der Masse des Volkes nur die Verwendung einheimischer Stoffe, d. h. wohl vor allem groben Linnens erlaubt. Damit wurde die gesellschaftliche Rangordnung auch im Äußerlichen sichtbar, die Mode war schichtspezifisch und demonstrativ. Daß der Adel dabei am auffälligsten demonstrierte, zeigt das Beispiel der Schnabelschuhe, einer in der Spätgotik von burgundischen Höfen ausgehenden Mode. Die Spitzen dieser Schuhe durften bei adeligen Rittern zwei Fuß, bei einfachen Rittern anderthalb Fuß, bei reichen Bürgern ein Fuß, bei gewöhnlichen Leuten einhalb Fuß lang sein.
Zum Begriff der Status-Inkonsistenz vgl. Abschnitt 2.3.3.
Siehe dazu G.C. Homans 1968, S. 211; A. Malewsi 1967, S. 133f; G. Wiswede 1972, S. 147ff.
R. Wicklund/P. Gollwitzer 1980, S. 56ff.
H. Gifthorn 1974, S. 90ff.; F. Scherke 1959
E. Goffman 1951; K.H. Horning 1970, S. 109f.
E.K. Scheuch 1980, Abb. 32 (die Kriterien sind nach der Rangfolge ihrer Bedeutung geordnet).
Siehe dazu bei K. Lang/G. Lang 1961; L.A. Fallers 1966. Mit dem Begriff des „gesunkenen Kulturgutes“ werden ähnliche Vorgänge bezeichnet. (F.U. Pappi 1978, S. 87)
G. Wiswede 1972, S. 155; F.U. Pappi 1978, S. 87
R. König 1968, G. Wiswede 1971, S. 88
P. Blumberg 1974
Siehe dazu S. Hradi11983 a, 1983 b
B. Schäfers 1981, S. 181
Siehe dazu z. B. H. Braun 1973 und H. Lampert 1978
Siehe dazu z. B. G. Briick/H. Eichner 1974
H.-H. Noll 1982, S. 108
Vgl. Abschnitt 6.1.5.
H.H. Abholz 1976, S. 192
R. Fuß 1978, S. 155
Chr. Helberger 1977, S. 705
R. Fuß 1978
Chr. Helberger 1977, S. 706
J. Siegrist 1975, S. 62 f.; M. H. Brenner/M. Harvey 1979, S. 252f Zur Erklärung speziell dieses Sachverhalts vgl. H. H. Brenner/M. Harvey 1979, S. 253; Chr. v. Ferber 1971, S. 85
Chr. Helberger 1977, S. 705
Zusammenfassend H.H. Abholz 1976, S. 192 ff.
Arbeitszufriedenheit stellt vermutlich eine nicht unwichtige Determinante der Lebenserwartung dar (Chr. Helberger 1977, S. 721)
J. Siegrist 1975, S. 153f.
Zur Erklärung dieser Verhaltensweisen vgl. Kap. 7
D. Claessens/A. Klönne/A. Tschöppe 1980, S. 333
DIW 1982, S. 69; vgl. die Darstellung zur Armut unter alleinstehenden älteren Frauen in Abschnitt 6.1.3.
VgL B. Schäfers 1981, S. 239
Vgl. hierzu D. Bartels 1978
Vgl. B. Schäfers 1981, Kap. VII
U. Herlyn 1980, S. 197
J. Baldermann u. a. 1978, S. 99
U. Herlyn 198.0, S. 84
W. Zapf (Hg.) 1977, S. 613 ff.
Statistisches ‘Bundesamt 1981, S. 55. Als „Raum“ zählen alle Wohn-und Schlafräume sowie Küchen mit mehr als 6 m2 Fläche.
Statistisches Bundesamt 1981, S. 37; vgl. R. Hauser u.a. 1981, S. 145
Statistisches Bundesamt 1981, S. 37
Ebd., S. 55; vgl. W. Glatzer 1980, S. 82, 89
Vgl. W. Glatzer 1977, S. 587ff.
Vgl. die sog. „Kölner Empfehlungen“ aus dem Jahre 1971, die z. B. fiiir einen Drei-Personen-Haushalts eine Mindestwohnfläche von 65,6 m2 fordern (W. Glatzer 1977, S. 592)
Vgl. die Darstellung der Wohnsituation von „Gastarbeitern“ in Abschnitt 6.6.3
D. Ipsen 1981, S. 256 f.
L. Reyner u.a. 1979, S. 382
Vgl. z. B. die Gegenüberstellung zahlreicher Definitionsversuche bei G. Eichler 1979, S. 13 f., und den Überblick über den Forschungsstand der Freizeitsoziologie bei E.K. Scheuch 1977
J. Dumazedier 1962
H. Prahl 1977, S. 67ff.; vgl. G. Christiansen/K. Lehmann 1976, S. 20f., 56 ff.
H. Pross/K. Boetticher 1971, S. 20 ff.
H. Prahl 1977, S. 74
H. Prahl 1977, S. 69 f.
Ebd., S. 70; vgl. Bundesminister fir Arbeit und Sozialordnung: Sozialpolitische Informationen Nr. 12, 1982; K. Preiser 1980
H. Kohl 1976, S. 10; vgL S. Skarpelis-Sperk 1978,. S. 212; J. Braun/W. Mathias 1975; EMNID 1976
Siehe dazu Bundesminster für Forschung und Technologie 1981; G. Schmidt 1982; G. Wachtler 1979; G. Schäuble 1979; W. Didicher 1981
Vgl. die in Abschnitt 7.2 dargestellten Zusammenhänge zwischen den Erziehungs-und Sprachstilen bestimmter Bevölkerungsgruppen und ihren Arbeitsbedingungen
Vgl. H. Kern/M. Schumann 1977, S. 68ff.; G. Steinkamp/W.H. Stief 1978; V. Grüneisen/E. Hoff 1977, S. 22 ff.; M. Kohn 1981, S. 121; H.-H. Noll 1982
Siehe dazu u.a. S. Kudera 1976
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Sozialpolitische Informationen 1982, Nr. 12; zum Gesamtbereich ungleicher Arbeitsbedingungen die Studie von H.-H. Noll 1982, S. 146ff.
Vgl. hierzu den Randgruppenbegriff von A. Kögler 1976, S. 13ff. Weitere Begriffsbestimmungen finden sich u. a. bei F. Fürstenberg 1965, S. 237; G. Iben 1971, S. 19; A. Bellebaum/H. Braun 1974, S. 8;R. Heinze 1979, S. 39
Eine wesentliche Rolle spielte in dieser Hinsicht H. Marcuses These, daß das revolutionäre Potential nicht mehr in der Arbeiterklasse der fortgeschrittenen Industriegesellschaft zu finden sei, sondern bei ihren Außenseitern (1967, S. 267).
Vgl. E. Ballerstedt/W. Glatzer 1979, S. 365; A. Kögler 1976; Bundesregierung, Presse-und Informationsamt (Hg.) 1982, S. 315
Auch Personengruppen wie z. B. Prostituierte, Sektenmitglieder, Teile der „Alternativen“ oder „Punks” sind in bestimmter Hinsicht vom „üblichen Leben“ der Gesellschaft ausgeschlossen. Ihre Art von „Randständigkeit” geht jedoch hauptsächlich mit Verhaltensweisen einher, die von der Mehrzahl der Bevölkerung und zentralen gesellschaftlichen Instanzen als „abweichend“ empfunden werden und schlägt sich nur begrenzt in Form von Benachteiligungen nieder. Im Zusammenhang mit Fragen sozialer Ungleichheit werden sie daher üblicherweise nicht zu den Randgruppen gezählt.
Vgl. die Defmition des Statistischen Bundesamtes, in: Wirtschaft und Statistik 1978, S. 492
H. Leppin/H.G. Ritz 1977, S. 121
Wirtschaft und Statistik 1978, S. 493–496
Wirtschaft und Statistik 1982, S. 689
Zum Problem der Größe der Behindertenpopulation vgl.: A. Haaser 1974, S. 113
Wirtschaft und Statistik 1981, S. 481. Allerdings enthalten die Aufzeichnungen der Versorgungsämter z. T. auch Übererfassungen, weil Personen in den Akten verzeichnet sind, deren Behinderungen nicht mehr bestehen.
Wirtschaft und Statistik 1982, S. 692
Vgl. z. B. E. Begemann 1977, S. 60ff.; U. Bleidick 1975; D. Eggert 1972; D. Eggert u. a. 1980; W. Jantzen u. a. 1976, G. Klein 1977; O. Speck 1980; W. Thimm 1977; W. ThimmlH. Weiland 1983; B. Windszus 1972, S. 150f.
H.P. Tews/H.-G. Wöhrl 1981, S. 209
Die Zahl arbeitsloser Behinderter steigt. (Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Sozialpolitische Informationen 1981, Nr. 17) Der Anteil erwerbstätiger Behinderter sinkt. 1957 waren 62 v. H., 1966 noch 44 v. H., 1976 nur noch 28 v. H. der Behinderten erwerbstätig (Wirtschaft und Statistik 1978, S. 497)
Es bestehen jeweils eigene Schulen fir Blinde, Gehörlose, geistig Behinderte, Körperbehinderte, Lernbehinderte, Schwerhörige, Sehbehinderte, Sprachbehinderte und Verhaltensgestörte.
Bundesminister fir Bildung und Wissenschaft 1981d, S. 26; vgl. hierzu O. Speck 1973, S. 96 und W. Kerckhoff 1980, S. 20. Hierunter sind fast drei Viertel Schüler an Sonderschulen fir Lernbehinderte. Von diesen behinderten Kindern und Jugendlichen kommen 80–90 v. H. aus den unteren Statusgruppen (A. Leppert-Fögen 1980, S. 88)
„Berufsbildungswerke“ zur beruflichen Erstausbildung behinderter Jugendlicher, „Berufsförderungswerk” zur Umschulung erwachsener Behinderter sowie „Werkstätten für Behinderte“ fir solche Behinderte, die wegen des Ausmaßes ihres Gebrechen (noch) keine Arbeitsstelle finden können (vgl. hierzu H.P. Tews/H.-G. Wöhrl 1981, S. 177ff.)
Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft in der Fassung vom 29.4.1974. Es sieht u. a. vor, daß Personen mit einer anerkannten Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit von wenigstens 50 v. H. (Schwerbehinderte) einen Anspruch auf mindestens 6 v. H. der Arbeitsplätze haben, die in Unternehmen mit wenigstens 16 Arbeitsplätzen vorhanden sind. Außerdem sieht es einen erweiterten Kündigungsschutz, einen vermehrten Urlaubsanspruch und die gesonderte betriebliche Interessenvertretung dieser Personengruppe durch Vertrauensmänner vor. (Vgl. hierzu H. Zanker 1978)
In manchen Ländern wird die Ausgliederung von Sonderschulen vermieden. Z. B. durch „Schulkliniken“, die an Grundschulen angegliedert werden, durch die Kombination von allgemeinen Schulen mit speziellen Schulen fir eine Behinderungsform (in Dänemark) oder die völlige Abschaffung vbn Sonderschulen (in Italien). (Vgl. hierzu A. Reinartz 1974 sowie Deutscher. Bildungsrat 1974)
Siehe dazu P. Runde/R.G. Heinze (Hg.) 1979, S. 629 f. und H. Leppin/ H.G. Ritz 1977, S. 136.
IMW 1982; G. Cloerges 1982, S. 348ff.
Vgl. G.W. Jansen 1972; H. v. Bracken 1974; W. Jantzen 1974
H. v. Bracken 1976; A. Buch u. a. 1980
Vgl. die Definitionen von H. Harmel 1974, S. 91 f.; D. Aderholt 1970, S. 3f und im 5 4 VO zum 5 72 BSHG.
Zur Situation „Nichtseßhafter“ vgl. D. Aderholt 1970; R. Girtler 1980; E. Klee 1979; BArGe für Nichtseßhaftenhilfe 1977; B. Rothenberger (Hg.) 1979; Diakonisches Werk 1974 Die Zahl der Stadtstreicher wird auf ca. 80.000, die der Landfahrer auf ca. 50.000 geschätzt. (Presse-und Informationsamt der Bundesregierung 1982, S. 315)
Vgl. G. Iben 1968, S. 9
L. Vaskovics/W. Weins 1979, S. 56
Vgl. G. Adam-Lauer/U. Becker 1982, S. 3ff.
P. Höhmann 1976; L. Vaskovics/W. Weins 1979, S. 61
Zum Vergleich: Weniger als ein Viertel der Gesamtbevölkerung waren 1979 Kinder oder Jugendliche
L. Vaskovics/W. Weins 1979, S. 62
K. Schneider 1967, S. 48
L. Vaskovics/W. Weins 1979, S. 105 ff.
Landeshauptstadt München, Sozialreferat 1979 Ahnlich ist die Situation in anderen Städten, siehe dazu U. Adams 1976, S. 15f.
U. Adams 1976, S. 16
L. Vaskovics/W. Weins 1979, S. 86f.
H. Abels/B. Keller 1974, S. 101 ff.
L. Vaskovics/W. Weins 1979, S. 85
U. Adams 197f, S. 24; H. Hess/A. Mechler 1973, S. 15; L. Vaskovics/ W. Weins 1979, S. 24
H. Hess/A. Mechler 1974, S. 91ff.; H. Abels/B. Keller 1974; L. Vaskovics/W. Weins 1979, S. 103
H. Abels/B. Keller 1974, S. 36, 119 ff.
G. Albrecht 1975, S. 87
L. Vaskovics/W. Weins 1979, S. 72
P. Hohmann 1972, S. 168; L. Vaskovics/W. Weins 1979, S. 97£
P. Hohmann 1972, S. 168; L. VaskovicslW. Weins 1979, S. 97f.
H. Essinger 1977, S. 39; P. Hohmann 1976, S. 144
Siehe dazu ausführlich bei U. Adams 1976; L. Vaskovics/W. Weins 1979, S. 195ff.
Die verschiedenen Formen der Gemeinwesenarbeit (Arbeitskreise, Gesprächskreise etc.) sollen solchen Gefahren begegnen und die Bewohner zur aktiven Verbesserung ihrer Situation anhalten (U. Adams 1976, S. 48)
L. Vaskovics/W. Weins 1979, S. 38ff.
U. Adams 1976, S. 28 ff.
Mitteilung des Amtes für Wohnungswesen der Landeshauptstand München vom 16.3.1983
Siehe dazu u. Mehrländer u. a. 1981, S. 1
Vgl. hierzu S. Gaitanides 1981; V. McRae 1980, S. 11 ff.
Die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte wurde seit 1961 nochmals gefördert, als nach dem Bau der Berliner Mauer der Zustrom von Arbeitskräften aus der DDR endete und ein erhöhter Arbeitskräftebedarf entstand.
Wirtschaft und Statistik 1983, S. 213
Probleme in Verbindung mit zuwandernden ausländischen Arbeitskräften gibt es keineswegs nur in der Bundesrepublik. Sie treten in jeweils spezifischer Form fast in allen westeuropäischen Industrieländern auf. Siehe dazu u.a. H.J. Hoffmann-Nowotny 1973; F. Heckmann 1981
Wirtschaft und Statistik 1981, S. 181
U. Mehrländer u. a. 1981, S. 234
S. Gaitanides 1981, S. 220
ANBA Arbeitsstatistik, lfd. Jahrgänge
Wirtschaft und Statistik 1983, S. 215
V. McRae 1980, S. 31
U. Mehrländer u. a. 1981, S. 117. Bundesregierung, Presse-und Informationsamt 1982, S. 11
U. Mehrländer u. a. 1981, S. 117
S. Gaitanides 1981, S. 220
U. Mehrländer u. a. 1981, S. 458
V. McRae 1980, S. 41
E. Zieris 1971, S. 43; G. Iben 1978, S. 569
W. Gernotsis 1977, S. 64
Diese ist gebunden an ausreichende Sprachkenntnisse sowie eine weitgehende wirtschaftliche und soziale Eingliederung.
Zunächst auf ein Jahr, dann kann eine zweimalige Verlängerung um je zwei Jahre erfolgen. Nach diesen fünf Jahren kann (beim Vorliegen einfacher Sprachkenntnisse, ausreichendem Wohnraum, dem Schulbesuch der Kinder und einer fünfjährigen „besonderen“ Arbeitserlaubnis des Erwerbstätigen) eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, die jedoch wenig zusätzliche Sicherungen enthält.
V. McRae 1980, S. 88; Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1981d, S. 51 ff.
O. Akpinar 1979, S. 104; H. Kühn 1979, S. 23
Ü. Akpinar 1979, S. 23
Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1981 e, S. 75
Siehe dazu bei H. Jander/Ch. Kupper/M. Lobner 1974, S. 34 f.
V. McRae 1980, S. 123
D. Just/C. Mühlen 1982, S. 36; vgl. J. Nowotny 1976, S. 50ff. und M. Wieduwilt/H.W. Jürgens 1976, S. 166£
Institut fir Demoskopie 11/82
D. Just/C. Mühlens 1982, S. 37
U. Mehrländer u. a. 1981, S. 535
Die Mehrzahl der ausländischen Arbeiter lebte 1980 schon mehr als acht Jahre in der Bundesrepublik (ebd., S. 5)
U. Mehrländer u. a. 1981, S. 542
M. Kremer/H. Spangenberg 1980, S. 179
U. Mehrländer u. a. 1981, S. 543; F. Kühn 1979, S. 37
Siehe dazu bei S. Hradil 1983 a
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Bolte, K.M., Hradil, S. (1984). Soziale Ungleichheit in der Bundesrepublik Deutschland — empirische Befunde. In: Soziale Ungleichheit in der Bundesrepublik Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93834-3_6
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