Zusammenfassung
Als gegen Anfang der 80er Jahre die Ausläufer der Frauenbewegung die Rathäuser erreichten, konzentrierten sich die Forderungen zunächst auf die Einrichtung von kommunalen Frauenbüros und Frauenbeauftragten. Es folgte die Forderung nach Frauenförderplänen und die Forderung, Ressortpolitiken so zu gestalten, daß Fraueninteressen und Lebenslagen von Frauen angemessen berücksichtigt wurden.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Anmerkungen
Zu Gleichstellungskonzepten vgl. W. Cornelißen, Gleichheitsvorstellungen in Gleichheitskonzepten, in: ifg, (1988) 3, S. 1ff.
Vgl. E. Benda, Notwendigkeit und Möglichkeit von positiven Aktionen zugunsten von Frauen im öffentlichen Dienst, in: ifg, (1987) 3, S.85ff.; H. Pfarr, Quoten und Grundgesetz, Baden-Baden 1988.
Vgl. R. Czymai/B. Simon, Kommunale Gleichstellungsstellen, in: U. Bullmann/P. Gitschmann (Hrsg.), Kommune als Gegenmacht, Hamburg 1985, S. 71-85.
Vgl. C. Vollmer, Kommunale Frauenbüros — Alibistellen oder Instrumente der Veränderung?, in: ifg, (1987) 3, S. B.
B. Stolterfoht, Wir sind angetreten, um irgendwann überflüssig zu werden, in: Demokratische Gemeinde, (1985) 6, o. S.
Dies., Macht für Frauen in der Kommunalpolitik, in: M. Weg/O. Stein (Hrsg.), Macht macht Frauen stark, Hamburg 1988, S. 62.
Vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.), Drucksache 11/4893, Bericht der Bundesregierung über die Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden, Bonn 1989, S. 37 f.
Vgl. B. Stolterfoht (Anm. 448), S. 62; nach Lisa-Lene Goericke gehen 77% der eingerichteten GSS auf eine frauenpolitische Initiative zurück. Vgl. dies., Kommunale Gleichstellungsstellen — der gebremste Fortschritt, Oldenburg 1989.
Vgl. BMFJ, Frauen in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1992, S. 120. Die Zahl der GSS ist in den letzten zehn Jahren rapide gestiegen. 1985 waren es noch 40, 1987 bereits 130 und 1992 1 185 GSS.
In Kommunen mit mehr als 10000 Einw. hat sich der Frauenanteil in den Kommunalparlamenten seit 1983 verdoppelt (vgl. BMFJ [Anm. 451], S. 113).
B. Stolterfoht, (Anm. 448), S. 63.
Vgl. B. Pieroth/J. Delmeré, Die rechtliche Stellung der Gleichstellungsbeauftragten nach § 64 Abs. 4 GO NRW, in: ifg, (1987) 3, S. 51-64; Ministerium für die Gleichstellung von Frau und Mann (MGFM) in NRW, Rechtsgutachten zur Stellung der kommunalen Gleichstellungsstellen in NRW, Düsseldorf 1992.
Diese Proteste sind nicht ganz unberechtigt: Die kommunale Selbstverwaltung ist durch ständig neue Aufgaben, Ausgaben und Vorgaben staatlicher Ebenen gefährdet. Diese Gefährdung aber ausgerechnet an der Frauenpolitik festzumachen, erscheint nicht gerechtfertigt.
In den neuen Bundesländern gilt bis zur Verabschiedung einer eigenen Gemeindeordnung die Kommunalverfassung der DDR.
Vgl. C. Vollmer (Anm. 446), S. 7.
Z. B. Frauenbeauftragte, GSS, Amt für Frauenfragen, Frauenreferat, Zentralstelle zur Gleichstellung von Frau und Mann, Frauenbüro.
Als »klassisches Mpdell« wird diese Konstruktion bezeichnet, weil sie in den ersten GSS Köln, Gelsenkirchen, Kassel und Bielefeld gewählt wurde.
So jedenfalls B. Stolterfoht (Anm. 448). Innerhalb der institutionalisierten Frauenbewegung ist dies jedoch eine Minderheitenmeinung.
L. Wilken, Einmischung erlaubt? Kommunale Frauenbüros in der Bundesrepublik, Hamburg 1992, S. 17.
D. Schlapeit-Beck, Ermächtigt Ohnmacht?, in: M. Weg/O. Stein (Anm. 448), S. 53.
U. Bosse, Kommunale Gleichstellungsstellen und Frauenbüros in Niedersachsen, Hannover 1989, S. 64.
Vgl. Dt. Bundestag (Anm. 449), S.21.
Die Frauenbeauftragten haben sich in Landes-und Bundesarbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen und werden hier durch ein Sprecherinnengremium vertreten. Durch einen regelmäßigen Austausch über ihre Arbeit, eine Abstimmung ihrer frauenpolitischen Zielsetzungen und Vorgehensweisen sowie durch gezielte politische Intervention, u. a. als Sachverständige bei öffentlichen Anhörungen, versuchen sie, Einfluß auf die Landes-und Bundesgesetzgebung zu nehmen.
Vgl. dazu B. Stolterfoht (Anm. 448), S. 66.
Vgl. MGFM NRW, Kommunale Gleichstellungsstellen, Rahmenbedingungen und Kompetenzen, Düsseldorf 1992, S. 50ff.
Zur näheren Beschreibung der Beratungsarbeit vgl. K. Gröning, Den Frauen helfen… Der Balanceakt der Beratung in den Aufgabenkatalogen der kommunalen Frauenbüros, in: ifg, (1991) 3, 5. 50-66; H. Regus, Den Frauen ihr Recht, Beratung — Lebenselixier unserer Tätigkeit als Frauenbeauftragte, in: ifg, (1987) 3, S. 155-166.
Als Informationsquelle siehe die Tätigkeitsberichte der GSS.
Im Höheren Dienst beträgt der Frauenanteil weniger als 15%, die große Mehrheit der Frauen im öffentlichen Dienst arbeitet in den traditionellen, schlechter bezahlten und mit geringeren Aufstiegschancen ausgestatteten Berufen (Schreib-und Verwaltungsdienst, Reinigungs-, Pflege-und Erziehungsberufe).
Vgl. Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand u. Technologie des Landes NRW, Frauenförderpläne und Maßnahmen, Düsseldorf 1990.
In NRW sind Oberbürgermeisterinnen zahlreicher, jedoch sind sie dort Ratsvorsitzende und nicht Verwaltungsspitze.
Angaben der Statistischen Abteilung des Deutschen Städtetages.
Vgl. H. Radtke, Erwerbsarbeit von Frauen im Gebiet der ehemaligen DDR, in: A. Sachs/ C. Lindecke (Hrsg.), Frauen zwischen Ost und West, Kassel 1991, S. 4.
Zwei Drittel aller Frauen in den neuen Bundesländern sind arbeitslos, aber nur ein Drittel partizipiert an Umschulungs-u. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Vgl. H. Radtke (Anm. 474).
Vgl. T. Böhm, Wo stehen wir Frauen nach 40 Jahren getrennter Geschichte in Deutschland West und Ost?, in: Feministische Studien, (1992) 2, S. 28-34.
U. Schlegel, Junge Frauen in der DDR 1990: Befindlichkeiten zwischen bisheriger Biografie und Zukunft, in: A. Sachs/C. Lindecke (Anm. 474), S. 198.
Editor information
Editors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1994 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Stolterfoht, B., Rhiemeier, D. (1994). Kommunale Frauenpolitik. In: Roth, R., Wollmann, H. (eds) Kommunalpolitik. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93826-8_37
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93826-8_37
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-1197-8
Online ISBN: 978-3-322-93826-8
eBook Packages: Springer Book Archive