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Aus- und Fortbildung in der Kommunalverwaltung

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Zusammenfassung

Einige Strukturdaten vorab: Im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland waren 1991 etwa 6,7 Mio. Personen — davon etwa 5 Mio. in den alten und 1,7 Mio. in den neuen Bundesländern — beschäftigt124. Damit ist knapp jeder fünfte (18,5%) Erwerbstätige in der Bundesrepublik im öffentlichen Dienst beschäftigt (neue Länder: 22,8%). Die deutsche Kommunalverwaltung ist der zweitgrößte staatliche Arbeitgeber: 2 Mio. Personen (= 30% aller öffentlichen Bediensteten) sind in Gemeinden tätig, während knapp 2,6 Mio. Personen (= 38%) bei den Ländern und 650 000 Personen (= 10%) beim Bund arbeiten125. Von diesen 2 Mio. kommunalen Beschäftigten sind knapp 1,2 Mio. im Status des Angestellten (= 57,9%), 670 000 Arbeiter (= 33,6%) und lediglich 170 000 (= 8,5%) Beamte. Diese »Angestellten-Lastigkeit« weicht erheblich vom Bundesdurchschnitt ab, wonach nur 44,3% aller Beschäftigten Angestellte und 24,2% Arbeiter, dafür aber 31,5% Beamte sind. Auch die Teilzeitquote liegt in der Kommunalverwaltung höher: 20,7% der kommunalen Beschäftigten arbeiten — im Vergleich zu 15,8% im Bundesdurchschnitt — auf einer Teilzeitbasis.

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Anmerkungen

  1. Statistisches Jahrbuch 1992 des Statistischen Bundesamtes, S. 540.

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  2. Ebd. Die restlichen Personen verteilen sich auf Bahn, Post und mittelbare Verwaltungen. Die Daten der Kommunalverwaltung schließen auch Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände ein.

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  3. Ebd., S. 541. Die Daten beziehen sich allerdings auf Vollzeitbeschäftigte in den alten Ländern des Jahres 1990.

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  4. Nach einer Erhebung des Deutschen Städtetages gehören immerhin etwa 50% der kommunalen Amtsleiter dem gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst an; vgl. D. v. Richthofen, Verwaltungsmodernisierung in deutschen Städten durch Aus-und Weiterbildung, in: Zeitschrift für Beamtenrecht, 1990, S. 73.

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  5. Lehrer sind dagegen als Landesbedienstete nicht zum kommunalen Beschäftigungssystem zu rechnen.

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  6. Vgl. dazu z. B. die Stadt Bochum: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt), Personalbedarfsplanung bei der Stadt Bochum, Bericht 21, Köln 1990.

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  7. Vgl. dazu z.B. C. Reichard, Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung, Berlin — New York 19872, S. 256ff.

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  8. Vgl. R. Koch, Berufliche Sozialisation öffentlicher Bediensteter, München 1984.

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  9. Vgl. z. B. H.-E. Meixner, Aus-und Fortbildung in der öffentlichen Verwaltung, Köln u. a. 1984, S. 17 ff.

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  10. Vgl. dazu auch E. Pappermann, Ausbildung, in: K. Chmielewicz/P. Eichhorn (Hrsg.), Handwörterbuch der öffentlichen Betriebswirtschaftslehre (HWO), Stuttgart 1989, Sp.32ff. m.w.N.; D. Johannsen, Ausbildung, in: P. Eichhorn u.a. (Hrsg.), Verwaltungslexikon, Baden-Baden 19912, S. 53 ff. m. w. N.

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  11. Vgl. E. Pappermann (Anm. 133 ), Sp. 44.

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  12. Vgl. M. Germer, Die berufliche Qualifikation der Führungskräfte kommunaler Unternehmen, in: Zeitschrift für öffentliche und gemeinnützige Unternehmen, 1991, S. 16ff. Germer hat eine empirische Erhebung über Führungskräftequalifikationen in der Bundesrepublik durchgeführt, die zeigt, daß immerhin 64% der Führungskräfte in kommunalen Unternehmungen Akademiker sind, von denen wiederum knapp die Hälfte (42%) BWL studiert haben.

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  13. Vgl. zur Fortbildung in der öffentlichen Verwaltung z.B. H.-E. Meixner (Anm. 132); H.G. Lößl, Fortbildung, in: K. Chmielewicz/P. Eichhorn (Anm. 133), Sp. 397ff. m. w. N.; C. Reichard, Inhalt und Strategie eines Konzepts der Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung, in: A. Remer (Hrsg.), Verwaltungsführung, Berlin — New York 1982, S. 444 ff.

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  14. Vgl. dazu die Anregungen der KGSt, Lernen am Arbeitsplatz, KGSt-Bericht 4/1984.

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  15. Vgl. H.G. Lößl (Anm. 136 ), Sp. 404f.

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  16. Großstädte in Ballungsräumen sind mit dem Problem der Attraktivitätsmängel bereits seit längerem konfrontiert und versuchen Mitarbeiter durch zusätzliche Anreize (Wohnungsbereitstellung, Zulagen usw.) zu gewinnen. Von der Stadt München wird z.B. berichtet, daß sie seit Jahren nur die Hälfte ihres Bedarfs an Beamten im gehobenen nichttechnischen Dienst decken könne.

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  17. Vgl. G. Banner, Von der Behörde zum Dienstleistungsunternehmen, in: VOP, 1991, S. 6–11.

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  18. Vgl. zu den Strukturen eines solchen Managementkonzepts C. Reichard, Auf dem Wege zu einem neuen Verwaltungsmanagement, in: J. Goller u. a. (Hrsg.), Verwaltungsmanagement, B. Erg.-Lfg., Stuttgart 1992.

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  19. Vgl. H.-E. Meixner (Anm. 132 ), S. 48f.

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  20. Man sagt, daß die Einrichtung der Verwaltungs-Fachhochschulen fast das einzige Ergebnis der Reformbemühungen der sog. Studienkommission für die Reform des öffentlichen Dienstrechts sei, die Anfang der 70er Jahre einen umfassenden Reformbericht vorlegte. Vgl. zur Diskussion um die Verwaltungs-Fachhochschulen u. a. U. Battis (Hrsg.), Die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung, Regensburg 1988; C. Böhret/M. Hofmann, Zur Zwischenbilanzierung der Fachhochschulausbildung des Bundes, in: T. Ellwein u. a. (Hrsg.), Jahrbuch zur Staats-und Verwaltungswissenschaft 1989, S. 411–440; W. Codehart (Hrsg.), Fachhochschule und öffentlicher Dienst, Köln u. a. 1988; J. Volz (Hrsg.), Verwaltung 2000 — Herausforderung an die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst, Bad Soden 1991.

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  21. Vgl. z.B. D. v. Richthofen, Die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung im Vergleich — Bestandsaufnahme, in: U. Battis (Anm. 143), S. 1 ff.

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  22. Vgl. dazu KGSt, Ausbildung und Entwicklung von Personal mit betriebswirtschaftlichem Aufgabenschwerpunkt, KGSt-Bericht 1993.

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  23. Die kritische Bewertung der Fortbildungspraxis schließt keineswegs aus, daß es in einzelnen Kommunen durchaus beachtliche Fortbildungsleistungen gibt und daß sich einzelne Personalfachleute anerkennenswert für die Fortbildung ihrer Mitarbeiter engagieren; es handelt sich mehr um grundlegende strukturelle Probleme. Vgl. zur Fortbildungspraxis u. a. H. Hack, Wie die Kommunalverwaltung lernt — Tendenzen und Zukunftsaspekte der Fortbildung, in: G. Berndt (Hrsg.), Personalentwicklung, Köln u.a. 1986, S. 169–188; H. E. Meixner (Anm. 132); C. Reichard (Anm. 136).

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  24. Recht deutlich wird diese Tendenz durch die Stellungnahme des Deutschen Städtetages vom 11. B. 1992 an die Innenministerkonferenz zur Frage der Attraktivitätssteigerung des deutschen öffentlichen Dienstes belegt.

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  25. Vgl. hierzu u. a. die aktuellen Forderungen des Deutschen Beamtenbundes, Flexibilisierung des Dienstrechts, Bonn o. J. (1992).

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  26. Allerdings gilt nach wie vor die von Gerhard Banner vor 13 Jahren geäußerte These, daß es auch innerhalb des engen dienstrechtlichen Rahmens hinreichende personalpolitische Handlungsspielräume gäbe, die bislang im öffentlichen Dienst nur unzureichend genutzt würden; vgl. ders., Personal-und Organisationspolitik — was geschieht ohne Dienstrechts-reform?, in: Zukunftsaspekte der Verwaltung, Berlin 1980, S. 11–139.

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  27. Vgl. dazu FHSVR, Herausforderungen und Perspektiven der Verwaltungsausbildung (Arbeitstitel), Berlin 1993 (in Vorbereitung), worin Reformmodelle verschiedener Bundesländer dargestellt werden; vgl. ferner E. Mundhenke, Zukunftsaspekte der Verwaltungsausbildung — Fachhochschulen für Öffentliche Verwaltung im Umbruch, in: VOP, 1993.

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  28. Zunehmend bedürfen die Stadtverwaltungen eines (betriebs-)wirtschaftlich ausgebildeten Personals. Demgegenüber sind die an den Fachhochschulen vermittelten Fähigkeiten sogenannter Schmalspur-Juristen deutlich weniger gefragt.« Deutscher Städtetag in seiner Antwort vom 11. August 1992 an die Innenministerkonferenz (Anm. 147).

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  29. Am Konzept für einen solchen »Public Management«-Studiengang wird zur Zeit u. a. an externen Fachhochschulen und Verwaltungs-Fachhochschulen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Bayern und Sachsen gearbeitet.

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  30. Vgl. zu solchen Fortbildungsmaximen z. B. C. Reichard (Anm. 136), S. 445 f.

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  31. Vgl. zum Überblick A. Dimpker, Führungsausbildung in der Bundesverwaltung, in: Verwaltung und Fortbildung, 1990, S. 91–101 (diese Zeitschrift wird von der Bundesakademie herausgegeben und enthält zahlreiche Beiträge zur Fortbildungsarbeit).

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  32. Vgl. als Uberblick verschiedene Beiträge in H. Siedentopf (Hrsg.), Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung, Baden-Baden 1989; ferner G. Hager, Neue Ansätze zur Fortbildung und Entwicklung von Führungskräften in der öffentlichen Verwaltung, in: J. Golfer u. a. (Hrsg.), Verwaltungsmanagement, Stuttgart 1989 ( Erg.-Lfg. 1992 ).

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  33. Vgl. z. B. G. Teufel, Die Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg, in: Baden-Württembergische Verwaltungspraxis, 1986, S. 125–129; T. Müller, Die Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg, in: Baden-Württembergische Verwaltungspraxis, 1989, S. 1–5; G. Hager (Anm. 155).

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  34. Vgl. Stadt Duisburg, «Duisburg 2000» — Personalentwicklung, Duisburg o. J. (1992).

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  35. Vgl. kritisch dazu C. Reichard/M. Röber, Was kommt nach der Einheit? Die öffentliche Verwaltung in der ehemaligen DDR zwischen Blaupause und Reform, in: G.-J. Glaeßner (Hrsg.), Der lange Weg zur Einheit, Berlin 1993.

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  36. Vgl. zum Prozeß und zu Problemen des Verwaltungsumbaus in Ostdeutschland neben dem o. g. Beitrag vor allem: W. Seibel u. a. (Hrsg.), Verwaltungsreform und Verwaltungspolitik im Prozeß der deutschen Einigung, Baden-Baden 1993; R. Pitschas (Hrsg.), Rechtsvereinheitlichung und Verwaltungsreform in den neuen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1991. Zur Problematik der Kommunalverwaltung vgl. insbes. H. Wollmann, Kommunalpolitik und -verwaltung in Ostdeutschland: Institutionen und Handlungsmuster im »paradigmatischen« Umbruch. Eine empirische Skizze, in: PVS (Sonderheft 22) 1992, S. 237–258.

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  37. Die folgende Aussage eines Personalfachmanns der Stadt Dresden beleuchtet die Situation: »Wir haben grundsätzlich das Problem, daß etwa 90% unserer Mitarbeiter/innen ohne Verwaltungsausbildung tätig sind. Es geht darum, aus einer Stadtverwaltung von ca. 20000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fast alle in eine Schulung zu bringen.« (Deutscher Städtetag, Personalwirtschaft der Städte in den neuen Bundesländern, Köln 1992, S. 79 ).

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  38. Vgl. H. Scharnhoop, Die Kooperation von Bund und Ländern beim Aufbau der Verwaltung in den neuen Bundesländern, in: Die Verwaltung, 1992, S. 75–82.

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  39. Vgl. J. Fischer/P. Füssgen, Die Fortbildung im Rahmen der deutschen Einheit, in: Der öffentliche Dienst, 1992, S. 54–60; J. Vollmuth, Vom Staatsfunktionär zum Beamten einer rechtsstaatlichen Verwaltung — Zu den Anforderungen an Qualifizierungsprogramme in den neuen Bundesländern, in: DOV, 1992, 5.376–385. Vgl. zu einer Darstellung und Wertung der in Ostdeutschland bislang gelaufenen Qualifizierungsprozesse auch G. Leis, Personalgewinnung, Aus-und Fortbildung für den Bereich der öffentlichen Verwaltung, in: H.J. v. Oertzen (Hrsg.), Rechtsstaatliche Verwaltung im Aufbau I, Bd. 17 der Schriften der Deutschen Sektion des IIAS, Baden-Baden 1992.

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  40. Nach Anl. I des Einigungsvertrages und der dazu vom BMI erlassenen »Bewährungsanforderungsverordnung« vom 9. Januar 1991 (BGBl. 1991, S. 123) sollen ostdeutsche Verwaltungsangehörige vor ihrer Beamtenernennung und während der sich anschließenden Probezeit Gelegenheit zu angemessener Fortbildung haben, um dadurch und durch dienstliche Bewährung die Laufbahnbefähigung zu erhalten; vgl. J. Vollmuth (Anm. 162 ).

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  41. Vgl. in bezug auf Berlin I. Chowdhuri, Der Beitrag von Fortbildung zur Verwaltungsentwicklung am Beispiel Ost-Berlins, in: R. Pitschas (Hrsg.), Verwaltungsintegration in den neuen Bundesländern, Berlin 1993 (im Erscheinen); zu Brandenburg vgl. J. Vollmuth (Anm. 162 ), S. 378.

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  42. Vgl. zu einigen Anforderungen an die Verwaltungs-Fachhochschulen in Ostdeutschland auch G. Leis (Anm. 162); ferner FHSVR, Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst in den neuen Bundesländern, Thesen des 5. Glienicker Gesprächs, Berlin 1991.

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  43. Vgl. als Überblick R. Ehrhardt, Fortbildung für den Verwaltungsaufbau. Erfahrungen mit innovativer Fortbildung für die öffentliche Verwaltung in den neuen Bundesländern, in: R. Pitschas (Anm. 164); vgl. ferner allgemein zur kommunalen Fortbildungs-und Beratungsphilosophie: KGSt, Partnerschaftliche Kommunalberatung in den neuen Bundesländern, KGSt-Bericht 12/1990.

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  44. Vgl. das Beispiel des Studieninstituts Sachsen-Anhalt: E. Thombansen, Fortbildungs-und Beratungsmaßnahmen für die Kommunalverwaltung in Sachsen-Anhalt, in: Deutsche Verwaltungspraxis, 1991.

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  45. Vgl. J. Blenk, Verwaltungshilfen im Verbundsystem, in: Der Städtetag, 1991, S. 547–551.

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  46. Fortbildungsplätze entfallen nach Berechnungen des o. g. IBF-Projekts der kommunalen Spitzenverbände auf eine ostdeutsche Kommune.

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  47. Vgl. zum folgenden auch R. Ehrhardt (Anm. 166).

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  48. R. Frank, Politik und Verwaltung im Umbruch, in: Die demokratische Gemeinde, 1992, S. 52.

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  49. Vgl. E. Schröter/C. Reichard, Verwaltungskultur in Ostdeutschland. Empirische Befunde und personalpolitische Ansätze zur Akkulturation ostdeutscher Verwaltungsmitarbeiter, in: R. Pitschas (Anm. 164).

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  50. Vgl. hierzu z. B. G. Leis (Anm. 162); C. Reichard (Anm. 136).

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  51. Erfahrungen aus einem — für Deutschland erstmaligen — Wettbewerb um leistungsfähige Verwaltungen lassen einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Investition in Human-kapital und der Effektivität der Verwaltung erkennen; vgl. dazu auch O. Haubner/H. Hill/ H. Klages, Der »Erste Speyerer Qualitätswettbewerb 1992« — auf der Suche nach Spitzenverwaltungen, in: VOP, 1993.

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  52. D. v. Richthofen (Anm. 127), S. 73.

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Reichard, C. (1994). Aus- und Fortbildung in der Kommunalverwaltung. In: Roth, R., Wollmann, H. (eds) Kommunalpolitik. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93826-8_26

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