Zusammenfassung
Sind Fracht, Nebengebühren usw. unrichtig erhoben, so ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten. Hat der Absender bei der Inhaltsangabe im Frachtbrief eine im Tarif als Bedingung für eine günstigere Frachtberechnung vorgeschriebene besondere Erklärung überhaupt nicht oder ungenügend abgegeben, so wird die dadurch erwachsene Mehrfracht ganz oder zum Teil erstattet, wenn Billigkeitsgründe vorliegen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen 6 Monaten nach der Abnahme des Gutes bei der Bundesbahn geltend gemacht wird. Die Bundesbahn schreibt an die Transportgesellschaft:
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Consortia
Editor information
Rights and permissions
Copyright information
© 1973 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Betriebswirtschafts-Magazin. (1973). Verkehr mit der Bundesbahn. In: Brief-lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93791-9_14
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93791-9_14
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-39105-4
Online ISBN: 978-3-322-93791-9
eBook Packages: Springer Book Archive