Zusammenfassung
Bei der Lebensversicherung besteht das von der Versicherungsgesellschaft übernommene Risiko darin, daß die Dauer des menschlichen Lebens ungewiß ist. Dabei kann die Gestaltung des Versicherungsverhältnisses aber sehr verschieden sein. Zu unterscheiden sind die Versicherung auf den Todesfall und jene auf den Eriebensfall; jede Art ist als Kapital- wie als Rentenversicherung möglich. Bei der Todesfallversicherung wird die Leistung beim Tode fällig. Bei der Erlebensfallversicherung kommt es darauf an, ob der Versicherte einen bestimmten Zeitpunkt erlebt (so auch Aussteuer-, Studiengeldversicherung usw.). Am beliebtesten ist eine Mischform: Die Versicherungssumme wird fällig beim Tode, spätestens bei Erreichen des ... Lebensjahres. Diese gemischte Lebensversicherung dient sowohl zur Versorgung der Hinterbliebenen als auch zur eigenen Altersversorgung. Es gibt weitere Abwandlungen. Man lasse sich von der Versicherungsgesellschaft unter Darlegung der eigenen Wünsche und Bedürfnisse Vorschläge machen.
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Betriebswirtschafts-Magazin. (1973). Versicherungsangelegenheiten. In: Brief-lexikon für Kaufleute. Brief-Lexikon-Reihe. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93791-9_10
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Print ISBN: 978-3-409-39105-4
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