Zusammenfassung
Die erörterten Sicherungsmaßnahmen haben im wesentlichen den Zweck, dem Konkursgericht Zeit zu geben, die Entscheidung über den Eröffnungsantrag ohne Übereilung zu finden. Das bedarf im Einzelfall umfangreicher Nachforschungen. Die Entscheidung des Konkursgerichts kann nur lauten: Eröffnung des Konkursverfahrens durch den sogenannten Eröffnungsbeschluß oder Abweisung des Konkursantrages. Eine dritte Möglichkeit gibt es nicht. Insbesondere kann das Gericht nicht etwa das Vergleichsverfahren nach der Vergleichsordnung eröffnen, selbst wenn es im Einzelfall davon überzeugt wäre, daß dieses Verfahren angemessener wäre als ein Konkurs, denn zur Eröffnung eines Vergleichsverfahrens muß ein dahingehender Antrag des Schuldners vorliegen.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
Copyright information
© 1983 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Aden, M. (1983). Die Entscheidung über den Konkursantrag. In: Das Konkursrecht. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93782-7_3
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93782-7_3
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-14820-7
Online ISBN: 978-3-322-93782-7
eBook Packages: Springer Book Archive