Zusammenfassung
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“.1) Als am 10. Dezember 1948 die Generalversammlung der Vereinten Nationen ohne Gegenstimme dieser Formulierung zustimmte, fand die damit in ihrem Kern umrissene Idee der Menschenrechte erstmals weltweite Anerkennung. In insgesamt 30 Artikeln dokumentierte die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ die entscheidenden Prinzipien heutigen Menschenrechtsdenkens, schien der damit verbundene Katalog von Grundrechten des einzelnen Eingang in das Rechtsverständnis zuminaest aller Unterzeichnerstaaten gefunden zu haben. Garantiert wird damit das Recht eines jeden auf Leben und Freiheit, auf Schutz vor Folter und Diskriminierung, vor willkürlicher Verhaftung, vor Eingriffen in sein Privatleben und in seine Familie, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, auf freie Meinungsäußerung, auf Arbeit und freie Berufswahl sowie eine weitere Anzahl von Rechten, deren Verwirklichung die Basis für ein menschenwürdiges Leben in allen Staaten der Welt bilden könnte.
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Friedrichs, P.M. (1983). Einleitung. In: Menschenrechtserziehung in der Schule. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93777-3_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93777-3_1
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-0465-9
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