Zusammenfassung
Im folgenden soll anhand einer Analyse der Tarifbeziehungen während eines Zeitraums von zwei Jahrzehnten verdeutlicht werden, welche Möglichkeiten und Grenzen für eine Interessenintegration im Arbeitgeberverband bestehen.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Anmerkungen
Vgl. zur Entwicklung der Tarifpolitik der IG Metall im Zusammenhang: Bergmann/Jacobi/Mül-ler-Jentsch, Gewerkschaften, S. 231.
Ebd., S. 236.
Ebd., S. 234.
Ebd., S. 277ff. Diesen Forderungen lagen insbesondere die Erfahrungen der Tarifrunde 1954 und der Metallarbeiterstreiks in Bayern zugrunde.
§ 19 der Satzung des Gesamtverbands von 1954.
§ 19,1 der Satzung des Gesamtverbands von 1954.
§ 19, 2 der Satzung des Gesamtverbands von 1954.
§ 18, 2 der Satzung des Gesamtverbands von 1958.
§ 20, 1 der Satzung des Gesamt verband s von 1958.
§ 20, 3 der Satzung des Gesamtverbands von 1958.
Vgl. hierzu aus der zeitgenössischen Sicht der Arbeitgeber: Bilstein, Schlichtungsvereinbarung, S. 203ff.; aus der Sicht der Gewerkschaften: Brenner, Freiwillige Schlichtungsvereinbarung, S. 231ff.; zum Wortlaut: RdA, 1955, S. 301ff.; zu ihrer Einordnung in die Schlichtungsverhandlung der Nachkriegszeit bis 1964: Kirchner, Das neue Schlichtungsabkommen, S. 135 ff.; sowie Raupach, Schlichtung, S. 76ff.
Vereinbart wurden zwischen der BD A und dem DGB im Jahre 1950 das ,Hattenheimer Abkommen‘ sowie im Jahre 1954 das ,Margarethenhof Abkommen‘. Beide konzipierten eine paritätische Zusammensetzung der Schlichtungsstelle und empfahlen, Kampfmaßnahmen bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens zu untersagen. Im Unterschied zum ,Hattenheimer Abkommen‘ enthielt das ,Margarethenhof Abkommen‘ allerdings die Verpflichtung der an den Tarifverharidlungen beteiligten Parteien, sich in jedem Fall auf ein Schlichtungsverfahren einzulassen, wenn die vorangegangenen Tarifvefhandlungen erfolglos blieben (Schlichtungsautomatik). Vgl. hierzu im einzelnen: Raupach, Schlichtung, S. 76ff.
So übereinstimmend Bilstein, Schlichtungsvereinbarung, S. 203; und Brenner, Freiwillige Schlichtungsvereinbarung, S. 231.
§ 3 der Schlichtungsvereinbarungen von 1955, in: RdA 1955, S. 302. Hiermit wurde ein ,Ein-lassungszwang‘ begründet.
§ 2 der Schlichtungsvereinbarung von 1955, in: RdA 1955, S. 302.
§ 6 der Schlichtungsvereinbarung von 1955, ebd.
Vgl. hierzu: Raupach, Schlichtung, S. 84, mit ausführlichen Belegen über in dieser Frage kontroverse Rechtsgutachten.
Genaue Angaben über die Höhe der Gesamtforderungen und den Umfang, in dem sie eingeklagt wurden, finden sich bei Noé, Gebändigter Klassenkampf, S. 273.
Vgl. zum Ablauf der Tarifrunde: Bergmann/Jacobi/Müller-Jentsch, Gewerkschaften, S. 239f; sowie Meyer, Streik und Aussperrung, S. 196. Zu ihrer Bewertung aus der Sicht der Arbeitgeber: van Hüllen, Tarifpolitische Lage, S. 7 3 ff. Van Hüllen war von November 1961 bis zum Dezember 1976 Vorsitzender des Gesamtverbands.
So van Hüllen, Tarif politische Lage, S. 73.
Ebd. Zum Inhalt des Bad Homburger Abkommens im einzelnen: Bergmann/Jacobi/Müller-Jentsch, Gewerkschaften, S. 254.
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 61/62, S. 43.
So bereits die satzungsgemäße Aufgabenstellung des lohnpolitischen Ausschusses, vgl. § 18, 1 der Satzung des Gesamtverbands von 1959.
§ 18, 1 der Satzung des Gesamtverbands von 1961. Noé konkretisiert diese zusätzliche Aufgabenstellung aufgrund seiner Analyse der Tarifbeziehungen im Jahre 1963 als „die Suche nach einem materiellen und taktischen Verhandlungskonzept für möglichst alle Regionalverbände und als Voraussetzung zur Erarbeitung eines solchen Konzepts die Sammlung der Vorstellungen der Einzelverbände zu einer gegenwärtigen Tarifpolitik vornehmlich vor dem Eintritt in Verhandlungen mit dem Gegenverband auf regionaler oder überregionaler Ebene“. Gebändigter Klassenkampf, S. 129.
§ 18, 2 der Satzung des Gesamtverbands von 1961. Noé weist anhand von Angaben aus dem Jahre 1962 auf die personelle Verflechtung zwischen Vorstand und tarif politischem Ausschuß des Gesamtverbands hin. Hiernach sind von den 31 ehrenamtlichen Mitgliedern des Ausschusses 12 zugleich Mitglieder des Verbandsvorstands oder deren Stellvertreter; Gebändigter Klassenkampf, S. 130.
§ 6, 2 der Satzung des Gesamtverbands von 1959.
So van Hüllen, Tarifpolitische Lage, S. 73.
Dieser Arbeit haben die Verfahrensordnungen in der Fassung von 1971 im Original zugrunde gelegen. Die Verfahrensordnungen aus den Jahren 1961 und 1962 wurden anhand ihrer Darstellungen in den Berichten der Geschäftsführung der Jahre 1961 ff. sowie bei Noé, Gebändigter Klassenkampf, S. 186ff.; Weitbrecht, Tarifautonomie, S. 50ff.; und Weigand, Solidarität der Unternehmer, S. 40ff., rekonstruiert.
Im tarifpolitischen Ausschuß herrschte Stimmengleichheit. Es erfolgte also keine Stimmenge-wichtung nach der Herkunft der Mitglieder aus den unterschiedlich großen Regionalverbänden.
Bei der Bezeichnung der Verhandlungsformen wurde die Terminologie gewählt, die auch in späteren Fassungen der Verfahrensordnungen Verwendung findet.
Weitbrecht, Tarif autonomie, S. 83. Er folgert dementsprechend: „Seit 1961 haben sich die Entscheidungskompetenzen in Tarifauseinandersetzungen zur nationalen Ebene hin verschoben.“
Noé, Gebändigter Klassenkampf, S. 192.
Vgl. hierzu van Hüllen, Tarifpolitische Lage, S. 73ff.; sowie Noé, Gebändigter Klassenkampf, S. 25Iff.
van Hüllen, Tarifpolitische Lage, S. 74.
Zur Schilderung dieser Tarifrunde: Noé, Gebändigter Klassenkampf, S. 254ff.
Vgl. hierzu Raupach, Schlichtung, S. 108 ff. Zu den personellen Verflechtungen zwischen FDP-Abgeordneten und der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA): Noé, Gebändigter Klassenkampf, S. 255.
Bergmann/Jacobi/Müller-Jentsch, Gewerkschaften, S. 245.
Noé, Gebändigter Klassenkampf, S. 273f.
So übereinstimmend: ebd., S. 283; und Bergmann/Jacobi/Müller-Jensch, Gewerkschaften, S. 244: „Die Tarifbewegung 1963 wurde zwar regional ausgetragen, aber von beiden Seiten zentral gesteuert.“
Vgl. zum Arbeitskampf in Baden-Württemberg: Verband Württemberg-Badischer Metallindu-strieller, Der Arbeitskampf 1963, S. 18ff.; sowie Knevels, Arbeitskampf, S. 364.
van Hüllen, Tarif politische Lage, S. 74.
Vgl. zum Ablauf der Tarifauseinand er Setzung: Weigand, Solidarität der Unternehmer, S. 34 ff.; sowie ausführlich: Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1962–1964, S. 53 ff.
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1962–1964, S. 56.
Weigand, Solidarität der Unternehmer, S. 35. Zu den Inhalten dieses als 1. Reinhartshausener (oder auch 1. Erbacher) Abkommen bezeichneten Verhandlungsabschlusses vgl. Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1962–1964, S. 57.
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1962–1964, S. 59.
Ebd.
Vgl. hierzu die Beiträge von Radke, Schlichtungsabkommen; Kirchner, Das neue Schlichtungsabkommen; sowie Gesamtmetall, Berichte der Geschäftsführung 1962–1964, S. 13ff., und 1964–1966, S.16ff.
Kirchner, Das neue Schlichtungsabkommen, S. 137.
Nach Kirchner, Schlichtungs- und Schiedsvereinbarung, S. 354, war „der Verzicht auf eine Zäsur beim Übergang von Tarifverhandlungen zur Schlichtung ... die Brücke, um die nicht gelöste Auseinandersetzung über den Begriff ,Kampfmaßnahme‘ obsolet werden zu lassen.“ Da die IG Metall nämlich die Interpretation des BAG nicht anerkannte, „mußte eine außerjuristische Überbrückung für den Konfliktanlaß des Jahres 1956 gefunden werden, d.h. für das Problem der Streik-Urabstimmung mußte eine faktische Lösung erreicht werden. Dies war die Automatik. Angesichts der selbständigen Ingangsetzung des Schlichtungsverfahrens und der Kürze der zur Verfügung stehenden Fristen für seine Durchführung stellten die Parteien zu jenem Problemkreis fest, daß eine Streik-Urabstimmung . .. praktisch nicht vorkomme.“
Vgl. zu dieser Tarifrunde: Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1964–1966, S. 24ff., sowie die Chronologie, S. 69–72.
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1964–1966, S. 41.
Vgl. Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1966–1968, S. 37ff.
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1968–1970, S. 34.
Zur Tarifbewegung 1970 vgl. ebd., S. 44ff.
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1968–1970, S. 75.
Ebd.
Ebd., S. 75.
Ebd.
Ebd.
Ebd., S. 57.
Diese Einschätzung ist einem Referat des damaligen Tarifexperten IG Metall, Hans Mayr, im Jahre 1971 entnommen, vgl. Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1971–1972, S. 26; für Bergmann/Jacobi/Müller-Jentsch ist die Lohnrunde 1970 die „erfolgreichste Lohnrunde seit 1950“, Gewerkschaften, S. 251.
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1971–1972, S. 26.
Gemäß Vorstandsbeschluß vom 13.9.1972. Dieser lag dem Verfasser im Original vor, vgl. auch die Zusammenfassung eines Interviews mit dem Vorsitzenden von Gesamtmetall, van Hüllen, und dem damaligen stellvertretenden Vorsitzenden, Knapp, in: FAZ vom 16.9.1971. Die folgenden wörtlichen Zitate beziehen sich — sofern nicht anders angegeben — auf den Originaltext der Verfahrensordnung.
FAZ vom 16.9.1971.
Satzung des Gesamtverbands, § 6, 3. Der Beschluß über die Satzungsänderung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 6.10.1971 gefaßt.
Vgl. Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1971–1972, S. 159.
Satzung des Gesamtverbands, § 18, 2. Änderungsbeschluß vom 22.6.1971.
Vgl. vor allem Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1971–1972, S. 25 ff; sowie auch Meyer, Streik und Aussperrung, S. 21 Iff. Diese Darstellung leidet allerdings darunter, daß ihr die Prämisse einer gelungenen Interessenintegration der Arbeitgeber zugrunde liegt.
van Hüllen in einem Schreiben an die Unternehmungsleitungen aller Firmen der Metallindustrie im Dezember 1971, in: Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1971–1972, S. 183. Vgl. zum zeitlichen Vorgehen der Gewerkschaft auch die ,Zeittafel der Verhandlungen 1971‘, in: Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1971–1972, S. 42.
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1971–1972, S. 43.
Gesamtmetail, Bericht der Geschäftsführung 1971–1972, S. 43.
Ebd., S. 61.
Hierzu: Kirchner, Schlichtungs- und Schiedsvereinbarung, S. 353ff; sowie Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1973–1974, S. 98ff.
Hierdurch wurde eine größere Chancengleichheit‘ und ,Objektivierung‘ angestrebt. Allerdings deutete der Hauptgeschäftsführer der metallindustriellen Arbeitgeberverbände, Kirchner, in seiner Kommentierung des neuen Schüchtungsverfahrens bereits neue Möglichkeiten für eine Instrumentalisierung der Schlichtungsvereinbarung für tarifpolitische Ziele an: Er verwies darauf, daß mit einem Wechsel des stimmberechtigten Vorsitzenden von Verfahren zu Verfahren nicht gewährleistet war, daß die Verfahren gleiche Bedeutung hatten. Somit lag eine denkbare Manipulation darin, „daß eine Seite versucht sein könnte, durch die Ingangsetzung des Verfahrens in einer unbedeutenden Streitsache den ihr weniger genehmen Vorsitzenden „zu verbrauchen‘.“ Vgl. Schlichtungs- und Schiedsvereinbarung, S. 359.
Ebd., S. 357.
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1971–1972, S. 76.
Ebd., S. 71.
Ebd., S. 76.
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1973–1974, S. 51.
Vgl. ebd., S. 61ff.
Vgl. hierzu Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1975–1977, S. 19 ff; sowie ausführlich: Projektgruppe Gewerkschaftsforschung, Austauschbeziehungen Zweiter Teil, S. 201 ff.
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1975–1977, S. 19.
Projektgruppe Gewerkschaftsforschung, Austauschbeziehungen Zweiter Teil, S. 203.
Durch diese Spitzengespräche konnte eine autonome Entwicklung in einzelnen Tarifbezirken zunächst aufgehalten werden. Ihr Zustandekommen kann zu Recht als „taktischer Erfolg von Gesamtmetall“ angesehen werden (so: Projektgruppe Gewerkschaftsforschung, Austauschbeziehungen, Zweiter Teil, S. 217), obwohl von gewerkschaftlicher Seite ihre Unverbindlichkeit betont wurde. Hierzu: Metall, vom 17.2.1976.
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1975–1977, S. 42.
In dem Bericht der Geschäftsführung 1975–1977 von Gesamtmetall wird hervorgehoben, daß die übrigen Mitgliedsverbände von Gesamtmetall und deren Mitgliedsbetriebe von diesem Ergebnis „völlig überrascht“ gewesen seien. S. 47.
Zit. nach: Projektgruppe Gewerkschaftsforschung, Austauschbeziehungen Zweiter Teil, S. 219.
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1975–1977, S. 49.
Der Autor Schröder fühlt sich „streckenweise an Schiida“ erinnert; Signal zum Konflikt, in: Handelsblatt vom 15.3.1976, S. 3.
Auch in der Kommentierung des Ergebnisses durch den Verhandlungsführer der Arbeitgeber zeigen sich stärkere Ähnlichkeiten, insofern auch hier der Konsens zwischen den Tarifpartnern der wirtschaftlichen Zielsetzung übergeordnet wird: „Ein paar Mark sind es nicht wert, den sozialen Frieden zu gefährden.“ So der Ver hand lungsführer des Arbeitgeberverbands, Lenz, nach: Handelsblatt vom 18.3.1976.
Vgl. Projektgruppe Gewerkschaftsforschung, Austauschbeziehungen Zweiter Teil, S. 246.
Handelsblatt vom 3.4.1976.
Vgl. Metall vom 23.3.1976: „Gesamtmetall hat sich mit einer verfehlten Strategie schwer in die Nesseln gesetzt.“ Sowie Handelsblatt vom 15.3.1976: „Die präjudizierende Wirkung des Ludwigsburger Übereinkommens hätte der Spitzenverband, der für alle Tarifbezirke die Ver-handlungsvollmacht hat, durch etwas geschicktere Koordinierung wohl vermeiden können.“
Projektgruppe Gewerkschaftsforschung, Austauschbeziehungen Zweiter Teil, S. 222.
So insbesondere die Einschätzung des Handelsblatts. Hiernach bestand kein Zweifel, „daß die Automobilindustrie zur Zeit wenigstens im Binnenmarkt so gut liegt, daß sie keine Produktionsunterbrechung durch einen Arbeitskampf hinnehmen kann und deshalb bereit sein dürfte, auch höhere Löhne zu zahlen, als sie Gesamtmetall anzubieten bereit ist.“ Vgl. Mundorf, Die Automobilisten, 24.2.1976. Deshalb sei den Vertretern der Automobilindustrie auch die Zustimmung zur württembergischen Tarifeinigung besonders leicht gefallen. Die Durchsetzung dieser branchenspezifischen Interessen in den entscheidenden regionalen Gremien habe erreicht werden können, „weil dort die schon wieder glänzend verdienenden Automobilbauer nebst Verwandtschaft das Sagen haben“. Schröder, Signal zum Konflikt, in: Handelsblatt vom 15.3.1976. Dzielak u.a., Besitzstand, S. 35, schließen sich dieser Beurteilung an und weisen daraufhin, daß die Automobilindustrie durch die vereinbarte Pauschalzahlung weniger belastet gewesen sei als andere Branchen innerhalb der Metallindustrie.
Vgl. hierzu Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1975–1977, S. 50f; sowie insbesondere den Vortlaut des Beschlusses des Vorstands über den Verhandlungskreis Gesamtmetall vom 18. Juni 1976 (zit.: Beschluß des Vorstands).
Beschluß des Vorstands, S. 1.
Ebd.
Beschluß des Vorstands, S. 1.
Ebd., S. 2.
Ebd., S 3.
„Mehrere Mitgliedsverbände können sich darüber verständigen, den Verhandlungsführer eines Verbands als ihr gemeinsames Mitglied des Verhandlungskreises zu benennen.“ Ebd.
Beschluß des Vorstands, S. 4.
Vgl. Satzungsänderung vom 17.1.1977, § 20, 1: „Der Vorstand kann für die Steuerung von Tarifverhandlungen einen Verhandlungskreis berufen, dem stimmberechtigt die für die Führung regionaler Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen zuständigen Verhandlungsführer aller Mitgliedsverbände sowie mit beratender Stimme deren Hauptgeschäftsführer angehören.“
Satzungsänderung vom 17.1.1977.
In den Gesprächen mit Vertretern des nordrhein-westfälischen Arbeitgeberverbands wurde allerdings darauf verwiesen, daß bereits versucht wurde, eine Vereinfachung der tarifpolitischen Willensbildung zu erreichen. So wurde auf einen Vorstandsbeschluß hingewiesen, dem entsprechend verfügt wurde, die tarifpolitischen Kompetenzen des Vorstands und des tarifpolitischen Ausschusses auf einen 13köpfigen Vorstandsrat zu übertragen, der ähnlich dem Verhandlungskreis auf der Ebene des Gesamtverbands Kompetenzen im Prozeß die Entscheidungsfindung übernimmt. Hierdurch wurde ebenfalls eine erhebliche Verminderung der Anzahl der verantwortlich entscheidenden Personen erreicht, zumal der Vorstand aus den Vorsitzenden aller 34 Mitgliedsverbände zuzüglich von bis zu acht weiteren Personen besteht und dem tarifpolitischen Ausschuß Vertreter der Hälfte der Mitgliedsverbände angehören. Die Übertragung von tarifpolitischen Kompetenzen auf den Vorstandsrat stellt demnach eine Ein-flußminderung für diejenigen Lokalverbände dar, die keine Vertreter im Vorstandsrat haben.
Vgl. zum Ablauf der Tarifrunde und zu den wirtschaftlichen Voraussetzungen: Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1975–1977, S. 23ff.; sowie Projektgruppe Gewerkschaftsforschung, Tarifpolitik 1977, S. 41ff.
Projektgruppe Gewerkschaftsforschung, Tarifpolitik, 1977, S. 94.
Gesamtmetall, Bericht der Geschäftsführung 1975–1977, S. 64f.
Ebd., S. 69.
Ebd., S. 68.
Vgl. Projektgruppe Gewerkschaftsforschung, Tarifpolitik 1977, S. 97.
So das Handelsblatt vom 29./30.1.1977.
Vgl. Handeslblatt vom 31.1.1977.
Handelsblatt vom 22.2.1977.
So Projektgruppe Gewerkschaftsforschung, Tarifpolitik 1977, S. 114.
Knapp, Arbeitgeberverbände, S. 392.
So betont auch Knapp, Arbeitgeberverbände, S. 392: „Die Funktionstüchtigkeit einer Verbandsgemeinschaft hängt entscheidend von der von den Verbandsgremien beschlossenen und von allen Regionalverbänden getragenen Verfahrensordnungen ab.“
So Mundorf, Die Automobilisten, in: Handelsblatt vom 24.2.1976.
Vgl. Handelsblatt-Gespräch vom 25.1.1977. Ebenso wurde gegenüber der Projektgruppe Gewerkschaftsforschung von Vertretern des Gesamtverbands argumentiert: „Insgesamt würde eine solche Aufspaltung einheitlicher Tarifverträge der Gewerkschaft den taktischen Vorteil in die Hand geben, ihre Tarifpolitik im bestgestellten Industriezweig zu beginnen und über die Durchsetzung der dort erzielten Ergebnisse in den anderen Branchen zu insgesamt höheren Lohnabschlüssen zu gelangen.“ Vgl. Tarifpolitik, 1977, S. 116. Vgl. auch die Argumentation des Vorstandsmitglieds der Daimler-Benz AG Osswald, für den die Ablehnung von Branchentarifverträgen „eine Sache der Vernunft“ ist. Branchentarifverträge „würden zu einer ,Atomi-sierung‘, einer gefährlichen Aufsplitterung, führen“. Vgl. Handelsblatt vom 28.2.1977.
Vgl. ebenfalls die Argumentation von Osswald im Handelsblatt vom 28.2.1977.
Vgl. hierzu mit ausführlichen Angaben über die diese Argumentation stützende herrschende arbeitsrechtliche Meinung: Hanau/Adomeit, Arbeitsrecht, S. 73. Hier wird auch auf die Vorteile hingewiesen, die die deutsche Niederlassung des amerikanischen Automobilkonzerns Ford aus der Verbandsmitgliedschaft auf der Grundlage bestehender arbeitsrechtlicher Normstrukturen ziehen konnte. Vgl. auch die eingehende Auseinandersetzung bei von Hoyningen-Huene, Firmenarbeitskämpfe, S. 453ff., besonders S. 469f.
So Noé, Gebändigter Klassenkampf, S. 198: „Persönliche Einflüsse einzelner, die nicht auf tatsächlich erfaßbaren Führungspositionen im Verband oder nicht auf der Bedeutung der von ihnen vertretenen realen, quantifizierbaren Faktoren beruhen, können systematisch nicht erfaßt werden. Auch Einflüsse von Großaktionären sind nicht erfaßbar — mangels Information, Auskünfte werden strikt verweigert.“
Rights and permissions
Copyright information
© 1987 Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
About this chapter
Cite this chapter
Prigge, WU. (1987). Interessendifferenzierungen und Integrationsstrukturen metallindustrieller Arbeitgeberverbände. In: Metallindustrielle Arbeitgeberverbände in Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland. Forschungstexte Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, vol 18. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93774-2_8
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93774-2_8
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-8100-0585-4
Online ISBN: 978-3-322-93774-2
eBook Packages: Springer Book Archive