Zusammenfassung
Was es bedeutete, als „Schutzhäftling“ in ein KZ eingeliefert zu werden, bekamen die Verhafteten bereits zu spüren, noch ehe sie das eigentliche Lager erreichten. Die Inhaftierung erfolgte meist überraschend: Die Gestapo gestattete es ihren Opfern oft nicht einmal, Verwandten oder Freunden eine Nachricht zukommen zu lassen, so daß diese über den Verbleib und das weitere Schicksal der Festgenommenen im unklaren blieben. Häufig wurde dem „Schutzhäftling“ nicht einmal gestattet, das Nötigste für seinen persönlichen Bedarf zusammenzupacken, so daß immer wieder Menschen in Schlafanzug und Pantoffeln im Lager eintrafen.
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© Leske + Budrich, Opladen 1991