Zusammenfassung
Das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Oberhaus (House of Lords) und dem Unterhaus (House of Commons). In der hergebrachten Systematik, die zwischen Rede- und Arbeitsparlament unterscheidet, wird das britische Parlament in der Regel der ersten Kategorie zugeordnet. Die eigentliche Parlamentsarbeit findet also in den Parlamentsdebatten und weniger in den Ausschüssen des Parlaments statt. Entsprechend dürftig ist das britische Parlament im Vergleich zu anderen Parlamenten westlicher Demokratien mit Arbeitsräumen, Hilfskräften und Finanzmitteln ausgestattet. Sowohl das Oberhaus als auch das Unterhaus sind zudem viel zu klein, um alle ihre Mitglieder aufnehmen zu können. Für die 650 Mitglieder des Unterhauses stehen nur 346 Sitzplätze zur Verfügung
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© 1990 Leske Verlag + Budrich GmbH, Opladen
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Sturm, R. (1990). Das Parlament. In: Großbritannien. Grundwissen — Länderkunden, vol 7. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93741-4_15
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93741-4_15
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