Zusammenfassung
Über die Auslandsverschuldung gehen die Meinungen in Argentinien weit auseinander. Für den Abgeordneten Alende vom Partido Intransingente ist “Die Auslandsverschuldung der Dritten Welt... ein kolossaler Betrug, eine neue Form der Sklaverei und der Abhängigkeit.” (Alende, O., Diario de Se-siones 12. 3. 86, S. 7921). Für seinen Fraktionskollegen Aramburu ist sie “... definitiv das größte und ungerechteste Instrument der Abhängigkeit und der Beherrschung durch den modernen Imperialismus.” (Aramburu, J. P., Diario de Sesiones 20. 3. 86, S. 8080). Dagegen führt der Abgeordnete Milano von der Union Cfvica Radical an “Manchmal haben wir uns durch das vereinfachende Verhalten ausgezeichnet, uns glauben zu machen, daß die einzigen Schuldigen immer die Ausländer sind und daß wir Argentinier keine Verantwortung tragen.” (Milano, R. M., Diario de Sesiones 23. 4. 86, S. 8737). Schließlich meint der Abgeordnete A. Alsogaray von der Unión del Centro Democrätico “Auch werden der Auslandsverschuldung alle Übel, die wir in diesem Augenblick erleiden, zugewiesen. Ich muß sagen, daß die Auslandsverschuldung bis heute überhaupt nicht als Gewicht auf den Schultern des argentinischen Volkes gelegen hat.” (Alsogaray, A. C, Diario de Sesiones 20. 3. 86, S. 8056).
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Literatur
Die Devisenreserven betrugen Ende 1978 über 6 Mrd. Dollar.
Verschiedene Konzeptionen wurden in den 80er Jahren zur Messung von Kapitalflucht entwickelt Die Definition der Weltbank addiert die Kapitalzuflüsse, d. h. die Zunahme der Auslandsverschuldung und die ausländischen Nettodirektinvestitionen und subtrahiert von dieser Summe das Defizit der Bilanz der laufenden Posten und die Erhöhung der offiziellen Devisenreserven. Die Differenz spiegelt die ausländischen Nettoaktiva des privaten Sektors als Maß der Kapitalflucht wider.
Nach anderen Konzeptionen errechnet sich für 1976–82 eine Kapitalflucht von 15,6 bis 25,5 Mrd. Dollar. (Lessard, D. R. und Williamson, J., 1987, S. 38) Zur Kapitalflucht vgl. auch Frenkel, R./Fanelli, J. M./Sommer, J., 1988, S. 12. Diese Autoren schätzen eine Kapitalflucht von 15–20 Mrd. Dollar. Eine Kapitalflucht von ca. 30 Mrd. Dollar schätzen Goluboff, E. und Hopenhayn, B., 1989, S. 16. Vgl. auch Rocca, P., 1985, S.50.
Sjaastad schätzt die Aktiva, die der argentinische private Sektor im Ausland hält, unter Berücksichtigung der zwischen 1974 und 1982 akkumulierten Zinsen, auf 31,5 Mrd. Dollar.
In ihrer eigenen Arbeit für das SIPRI, schätzt Tullberg, den Teil der argentinischen Auslandsverschuldung, der zwischen 1974 und 1983 mit Waffenverkäufen verbunden war, auf 4,45 Mrd. Dollar.
Der Partido Justicialista ist die politische Partei der peronistischen Bewegung.
Der Partido Intransingente ist eine Abspaltung der Unión Cívica Radical aus den 50er Jahren.
Obwohl im PI-Antrag nicht explizit enthalten, ging es hier im wesentlichen um die Feststellung der sogenannten legitimen und illegitimen Auslandsverschuldung. Unter illegitimer Auslandsverschuldung -ein außerhalb Argentiniens sehr fragwürdiges Konzept — ist der Teil der Auslandsverschuldung zu verstehen, der über sogenannte autopréstamos (aber auch andere Mechanismen) entstand. Ein “autopréstamo” lag dann vor, wenn eine in Argentinien wohnhafte private oder juristische Person von einer ausländischen Bank einen Dollarkredit erhielt, indem sie ein eigenes Dollarguthaben bei derselben Bank belieh, dann die kreditierten Dollar in Peso tauschte, diese auf dem argentinischen Finanzmarkt anlegte, später wieder in die von der argentinischen Zentralbank zur Verfügung gestellten Dollar zurücktauschte und diese ins Ausland transferierte. 1984 eröffnete die argentinische Zentralbank eine Untersuchung zur Feststellung des “illegitimen” Teils der Auslandsverschuldung, die erwartungsgemäß nach einigen Monaten im Sande verlief.
Die Unterscheidung von legitimer und illegitimer Schuld wurde von Calcagno untersucht Auf seine Ausführungen, die er bereits 1985 veröffentlichte, stützte sich im wesentlichen die Argumentation der peronistischen Abgeordneten bei der oben beschriebenen Parlamentsdebatte (Calcagno, A. E., 1988, S. 51ff).
Artikel 67 der argentinischen Verfassung gibt dem Parlament die Federführung für Aufnahme und Verhandlung von Auslandsschulden. Diesem Aspekt wurde in der Parlamentsdebatte breiter Raum gewidmet Die UCR-Fraktion wies mehrere Male darauf hin, daß sich die letzte peronistische Regierung (1973–76) die Kompetenz in Sachen Auslandsverschuldung vom Parlament übertragen ließ und es außerdem in der Natur der Sache läge, daß die Auslandsverschuldung der Exekutive überlassen bleibe.
Vom Fehlen eines gesellschaftlichen Grundkonsenses spricht auch Kürzinger in ihrer Studie über die argentinische Industrialisierung (Kürzinger, E., 1988, S. 1). Auch Kozulj untersucht in seiner Arbeit verschiedene Aspekte der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung Argentiniens, in denen sich der Mangel an Grundkonsens ausdrückt (Kozulj, R., 1988, S. 3).
Dieser Seite ist auch die UCD und der Movimiento de Integración y Desarrollo (MID) zuzurechnen.
Diese Umfrage richtete sich an 417 Unternehmer aus verschiedenen Industriebranchen im Großraum Buenos Aires, Córdoba und Rosario.
Diese Frage war offen gestellt; Mehrfachnennungen waren möglich (Cepna, 1988, S. 43).
Diese Umfrage wurde unter 500 Gewerkschaftern in vorwiegend mittleren Führungspositionen in ihren Gewerkschaften im Großraum Buenos Aires, Córdoba und Rosario durchgeführt. Die Interviews fanden im August/September 1986 statt
Die Gruppe der 25 stellte lange Jahre die progressivste und mit europäischen Gewerkschaftsvorstellungen am ehesten identifizierbare interne Strömung des argentinischen Gewerkschaftssektors dar.
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© 1991 Leske + Budrich, Opladen
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Hengstenberg, P. (1991). Die Auslandsverschuldung in der Sicht interner argentinischer Akteure. In: Nohlen, D., Fernández, M., van Klaveren, A. (eds) Demokratie und Außenpolitik in Lateinamerika. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93722-3_9
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