Zusammenfassung
Bereits die Regierung Modrow hatte erste wichtige Veränderungen im Bildungssystem eingeleitet. Doch erst nach dem Amtsantritt der Regierung de Maizière erfolgte eine qualitative Neuorientierung der Bildungspolitik der DDR. Die Politik Hans Modrows war bis zum Februar 1990 davon bestimmt, daß die DDR als selbständiger Staat fortbestehen könnte und der Sozialismus in der DDR reformierbar wäre. Diesen beiden Optionen folgte auch die Bildungspolitik. Veränderungen im Bildungssystem sollten die offenkundigen strukturellen und inhaltlichen Mängel des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems beseitigen, ohne jedoch seine grundlegenden Prinzipien anzutasten. Lothar de Maizière hingegen machte sich mit der Option einer baldigen Vereinigung der DDR mit der Bundesrepublik Deutschland zum Regierungschef eines Staates auf Abruf. Dies hatte Konsequenzen für die Bildungspolitik, die durch drei Bedingungen gekennzeichnet war: (1) Die Bildungspolitik des Übergangs sollte durch neue Rechtsbestimmungen die Demokratisierung des Bildungswesens vorantreiben. (2) Bereits vor Herstellung der staatlichen Einheit sollte eine rechtliche und — soweit möglich — strukturelle und inhaltliche Angleichung an das Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet werden. (3) Die bildungspolitischen, -rechtlichen und -administrativen Entscheidungen sollten nur für die Übergangsphase getroffen werden, bis die Verwaltungen der neukonstituierten Länder arbeitsfähig waren. Die zwischen April und September 1990 getroffenen Maßnahmen und erlassenen Rechtsregelungen spiegelten diese Absicht jeweils sehr deutlich wider.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Z.Z. gilt die Verordnung vom 25. Januar 1990 über die 5-Tage-Unterrichtswoche an den allgmeinbildenden und berufsbildenden Schulen (GBI. I Nr. 5, S. 23 )
Z.Z. gilt das Gesetz vom 17. Mai 1990 über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) (GBI. Nr. 28, S. 255 ).
Z.Z. gilt die Verordnung vom 6. Juni 1990 über die Aufrechterhaltung von Leistungen betrieblicher Kindergärten, polytechnischer und berufsbildender Einrichtungen (GBI. I Nr. 32, S. 297 ).
Z.Z. gilt die Verordnung vom 30. Mai 1990 über die Mitwirkungsgremien und Leitungsstrukturen im Schulwesen (GB1. Nr. 32, S. 294 )
Rights and permissions
Copyright information
© 1995 Leske + Budrich, Opladen
About this paper
Cite this paper
Fuchs, HW., Reuter, L.R. (1995). Übergangsregelungen. In: Bildungspolitik seit der Wende. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93707-0_8
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93707-0_8
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-322-93708-7
Online ISBN: 978-3-322-93707-0
eBook Packages: Springer Book Archive