Zusammenfassung
Im Kapitel II war für die Sozialpolitik gezeigt worden, daß eine wesentliche strukturelle Schwäche der sozialen Sicherungssysteme mit entsprechenden finanziellen Folgen und Unsicherheiten in der Bundesrepublik Deutschland in deren Erwerbsarbeitszentrierung liegt, die Regelarbeitsbiographien voraussetzt, die jedoch nur noch in abnehmendem Maße gegeben sind. In den folgenden Ausführungen wollen wir einen Teilbereich sozialstaatlichen Handelns im Hinblick auf sein Instrumentarium, seine Leistungsgrenzen sowie Änderungsmöglichkeiten hin untersuchen: die Rentenversicherung. Dieses Beispiel wurde ausgesucht, weil sich hier einerseits staatliche Handlungsdefizite im Bereich einer notwendigen Anpassung an demographische und wirtschaftsstrukturelle Entwicklungen deutlich nachzeichnen lassen und andererseits weil die Altersversorgung mit ihren gewaltigen fiskalischen und parafiskalischen Umverteilungsanteilen der Angestellten- und Arbeiterrentenicherungsanstalten den größten Anteil des Sozialbudgets ausmacht. Darüber hinaus ist die Entwicklung des Sozialstaates genauso wie die seiner Krise in Deutschland in untrennbarer Weise gerade mit der Entstehung eines Alterssicherungssystems verbunden gewesen wie in den Ausführungen in Teil II. dieses Bandes kurz angerissen.
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Literatur
Änderungen hatte das Rentenversicherungssystem im Hinblick auf den versicherten Personenkreis, die Risiken und die erfaßten Bedarfslagen nach und nach erfahren (Frerich 1987: 80ff.).
Diesen Ausgaben entsprach ein jährlicher Zugang bei den Rentenanträgen von 240.000 im Jahr 1991, 592.000 1992, 446.000 1993 und 611.000 1994 (Sozialpolitische Umschau 92/1995: 4).
Am 18.7.1995 beschloß die Bundesregierung die Einsetzung eines „Sachverständigenrates Schlanker Staat“ mit der Zielvorgabe, Vorschläge zu erarbeiten, „um staatliches Handeln im normativen, administrativen und gerichtlichen Bereich auf das notwendige Maß zu beschränken”. Mitteilungen des Pressereferates im Bundesministerium des Innern, Bonn, v. 18.7.1995.
So zum Beispiel Musgrave 1994: 6f.
Gemeint ist die Zuweisung von Produktionsfaktoren auf unterschiedliche Verwendungszwecke. Sie gilt nach der Theorie dann als effizient, wenn durch eine Veränderung der Verteilung nicht mehr von einem Gut hergestellt werden kann, ohne daß nicht zugleich von einem anderen weniger produziert werden muß.105 Vgl. im folgenden Folkers 1994: 125ff.
vgl. Gawel 1995b, Sandhövel 1994: 110f., Horbach 1992.
Vgl. hierzu die Diskussion aktueller staatstheoretischer Positionen in Kap. II.1.4.
In Abgrenzung der Finanzstatistik; s. JG 94/95: 132ff. Die Daten für 1994 beruhen auf Schätzungen des Sachverständigenrates.
Vgl. die Projektion der Einnahmen und Ausgaben der Gebietskörperschaften bis 1998 in: DIW, 46/94: 783.
Ein eindrucksvolles Beispiel für einen solchen Akzelerator nennt Rürup ( 1984: 36). Danach stiegen die Ausgaben für das Sparprämiengesetz von 1959 von 0,1 Mio DM 1960 über 2 Mio 1961, 9 Mio 1962, 39 Mio 1963, 198 Mio 1964, 440 Mio 1965 auf 2340 Mio 1975. Nicht minder eindrucksvoll kumulativ entwickeln sich übrigens die Zinsausgaben der öffentlichen Hände (vgl. Tabelle 7 ).
Vgl. Rürup 1984: 51, Wille 1979: 167, Noll 1977: 51 und schon früh Schmidt 1970.
Ausführlich dazu Lenk 1993: 217ff. Auch der SVR äußert sich regelmäßig in seinen Jahresgutachten zu diesen Problemen. Vgl. etwa JG 93/94, Ziff. 164–167, 289, JG 94/95, Ziff. 263 und DIW 45/93, 36/94.
Bei der Beurteilung der allgemeinen Staatsquote muß beachtet werden, daß ihr kontinuierlicher Anstieg ganz überwiegend auf die Steigerungsraten der Position „Sozialversicherung“ (Zeile C in Tab. 15) zurückzuführen ist. Weitere Gesichtspunkte zur Quoteninterpretation finden sich bei Peffekoven 1977: 208ff.
So etwa Buchanan, Rowley, Tollison ( 1986: 3–8 ).
Als Begründung diente das Argument, daß die Bedeutung der ersetzten Begriffe zu sehr den Wandlungen im Verlauf der Entwicklung unterlägen (vgl. BT-Dr. V/3040, S. 46).
Außerdem führten sie zu einer zu starken Objektbezogenheit der Kreditaufnahme. Diese müsse in einem modernen Hauhaltsrecht vielmehr situationsbezogen ausgerichtet sein und sich an einer,finanzwirtschaftlichen Begrenzung orientieren (vgl. Schmidt-Bleibtreu 1995: 1479 ).
An Mahnungen, die Finanzverfassung beizeiten grundlegend zu ändern, hat es nicht gefehlt. Vgl. Fricke 1990: 222, Peffekoven 1994: 281ff. und regelmäßig der SVR zuletzt in seinem Gutachten 94/95: 184.
Als repräsentative Beispiele seien die Maßnahmenbündel genannt, die sich regelmäßig in den SVR-Gutachten finden. Aufschlußreich in diesem Zusammenhang auch die Vorschläge des RWI, in: Heilemann, 1994: 83ff., 104ff.
Zu nennen wären u.a. von Arnim/Weinberg 1986: 133; Zimmermann 1988: 17; Kriszeleit/Meuthen 1995: 466 und wohl auch Schlesinger1989: 253f..
In der Fachliteratur finden sich eine ganze Reihe von Vorschlägen. Wichtig die Übersicht bei Henke 1993: 10f.;
JG des SVR 1990/91: 211/212. Konkrete Vorschläge enthält der Beschluß der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente vom 24.9.1991, S. 22ff.
Vgl. etwa Peffekoven 1994: 281ff.;
Henke, Schuppert, Hesse 1/93, aber auch die wiederholten Mahnungen des SVR in seinen Gutachten (JG 90 Ziff. 445ff., JG 92 Ziff. 363ff. Und JG 94 Ziff 263 sowie die bibliographischen Hinweise im Gutachten 1995.
Vgl. die Ausführungen im Gutachten 1995: 45f u. 39.
Gutachten vom 15. Juli 1994, S. 23f.
Zertifizierungsmodelle (Lizenzlösungen) werden in der umweltpolitischen Diskussion schon seit längerer Zeit diskutiert und in einigen Staaten auch praktiziert. Vgl. Sandhövel 1994: 163ff., vgl. auch Kap. II1.3. 3. 3.
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Gerlach, I., Konegen, N., Sandhövel, A. (1996). Handlungsrealitäten in den einzelnen Politikfeldern. In: Der verzagte Staat — Policy-Analysen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93702-5_3
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