Zusammenfassung
Wenn es in einer bestimmten Epoche oder in einem bestimmten Land keine Scheidungen gibt, ist es sehr wahrscheinlich, daß gesetzliche Vorschriften und/oder moralische Vorstellungen diese nicht erlauben. Wie für die Zulässigkeit einer Scheidung überhaupt gilt das auch für ihre Begründung. Welche zulässigen Gründe es für die Auflösung der Ehe gibt, ist zeit- und kulturabhängig — und vor allem auch eine Frage des Scheidungsrechts. Wenn nur bestimmte Gründe als scheidungsrelevant akzeptiert sind, wird man — zumindest öffentlich nachprüfbar — auch keine anderen finden. Unsere heutigen Wert- und Normvorstellungen bauen auf denen vergangener Epochen auf, daher soll in diesem Kapitel auf die Geschichte der Scheidung zurückgeblickt werden. Eine Scheidung ist ohne die ihr vorausgehende Ehe nicht denkbar, insofern wird der Rückblick auch Seitenblicke auf die historische Entwicklung der Ehe einschließen.
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© 1996 Leske + Budrich, Opladen
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Schöningh, I. (1996). Vom Privileg der Ehe zum Recht auf Scheidung. In: Ehen und ihre Freundschaften. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93675-2_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93675-2_2
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-8100-1570-9
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