Zusammenfassung
Das Single-Phänomen verändert gesellschaftliche Strukturen in einer Weise, daß staatliche Rahmenbedingungen z.B. in Form von Sozialversicherungen, impliziten und expliziten Transfers sowie Infrastrukturleistungen dahingehend überprüft werden müssen, ob sie ihren Aufgaben (z.B. Unterstützung von Familien, aber auch von alten, alleinlebenden Menschen) noch in vollem Umfang gerecht werden. Wird dies verneint, muß versucht werden, geeignete Maßnahmen einer Anpassung zu entwickeln. Anhand ausgewählter Bereiche will der vorliegende Beitrag sich dieser Aufgabe durch Problemanalyse und Lösungsbeispiele stellen.
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Literatur
Grundsätzlich beziehen sich die in diesem Referat verwendeten Tabellen und Berechnungen nur auf die alten Bundesländer, das Gebiet der fünf neuen Bundesländer wurde noch nicht mit einbezogen.
Vgl. hierzu: Bretz, M., Niemeyer, F., Private Haushalte gestern und heute, in: Wirtschaft und Statistik (1992) 2, S. 73 ff.
Vgl. hierzu: Voit, H., Haushalts- und Familientypen 1972 und 1990, in: Wirtschaft und Statistik (1992) 4, S. 223 ff.
Vgl. hierzu im Detail z.B.: Bethusy-Huc, V. Gräfin von, Familienpolitik, Aktuelle Bestandsaufnahme der familienpolitischen Leistungen und Reformvorschläge, Tübingen 1987;
Lampert, H., Wingen, M., Familien und Familienpolitik: Bestandsaufnahme und Perspektiven, Köln 1986;
Willeke, F.-U., Onken, R., Allgemeiner Familienlastenausgleich in der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt, New York 1990.
Die jährlich erfolgenden Rechnungen des statistischen Bundesamtes gehen von dieser breiten Erfassung aus. Vgl. hierzu: Müller, W., Ausgaben für Gesundheit 1989, in: Wirtschaft und Statistik (1991) 8, S. 548 ff.
Rechnet man noch die private Krankenversicherung hinzu, sind es über 50 %.
Singles gehören in der Regel zu diesen Mitgliedern, andererseits werden allerdings auch all jene dazugezählt, deren Ehegatten oder Kinder infolge eigener Erwerbstätigkeit selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Insbesondere bei Frauen wäre selbst eine derartige hilfsweise Abgrenzung sehr problematisch. Aus diesem Grund beziehen sich die entsprechenden Auswertungen und Interpretationen in der Regel nur auf männliche Mitglieder.
Für die Durchführung der hierfür notwendigen statistischen Auswertungen und Berechnungen bedanken wir uns bei Herrn Dipl.-Stat. Christian Rindsfüßer.
Vgl. hierzu auch: Pfaff, A.B., Busch, S., Rindsfüßer, C., Kostendämpfung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Frankfurt, New York 1993.
Vgl. hierzu auch im Detail z.B. : Pfaff, A.B., Busch, S. u.a., Verteilungswirkungen der gesetzlichen Krankenversicherung: Vertikale Umverteilung und Bedarfsgerechtigkeit, in: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Gesundheitliche Versorgung: Inanspruchnahme und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung, Bonn 1990, S. 11 ff.
In diesem Zusammenhang muß allerdings angemerkt werden, daß die Zahl der familienversicherten Rentner in der Tendenz abnehmend ist. Durch die Anrechnung der Kindererziehungszeiten im Rentenrecht erhalten zunehmend Frauen eigene Renten. Wenn diese auch sehr niedrig sind, führen sie doch zu einer eigenständigen Mitgliedschaft der Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Von diesen Kleinstrenten, die häufig um die DM 200,— betragen, werden dann die entsprechenden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (1991 waren dies 12,2 % jeweils zur Hälfte von der Rentnerin und zur Hälfte von der gesetzlichen Rentenversicherung) abgebucht. Vgl. hierzu: Verband der Rentenversicherungsträger (Hrsg.), VDR-Statistik: Rentenbestand am 1. Januar 1991, Band 95, Frankfurt a.M. 1991, S. 32 ff.
Dies mag wohl auch dadurch begründet sein, daß bei Mitgliedern ohne familienversicherte Angehörige wesentlich mehr Frauen sind, die i.d.R. infolge geringeren Einkommens auch geringere Beiträge zahlen.
Vgl. zu den Auswirkungen der diskutierten Gesetzentwürfe aktuell z.B.: Pfaff, A.B., Busch, S., Rindsfüßer, C., Tauziehen um weitere Selbstbeteiligung im Gesundheitswesen, in: Arbeit und Sozialpolitik, (1992) 9 – 10, S. 25 ff. und
Busch, S., Pfaff, A.B., Rindsfüßer, C., Selbstbeteiligung und daraus resultierende Beitragsentlastungen nach dem Gesundheitsstrukturgesetz, in: Sozialer Fortschritt, (1993) 4–5, S. 114 ff.
Das SGB V versucht allerdings, diese Rückkehrmöglichkeit zunehmend einzuschränken nach dem Motto „Einmal privat versichert, immer privat versichert“. Bislang sind derartige Bemühungen allerdings nur bedingt erfolgreich.
Hierbei dominieren vor allen Dingen hohe Ausgaben für Krankengeld und stationäre Behandlung insbesondere bei Frühverrentungen.
Der Aufbau der Abbildung 6 entspricht dem Aufbau von Abbildung 5.
Dies ist eine — für den vorliegenden Zweck ausreichende — Grobeinteilung. Zur Rolle intermediärer Instanzen vgl. z.B. die Ergebnisse des DFG-Verbundes zum Thema , Staat, intermediäre Instanzen und Selbsthilfe, in: Kaufmann, F.-X. (Hrsg.), Staat, intermediäre Instanzen und Selbsthilfe, München 1987.
Vgl. z.B. Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Datenreport 1989, Bonn 1990, S. 460ff.
So wird beispielsweise auf die — deshalb keineswegs unwichtigen—Ansätze des Wertschöpfungsbeitrages (oft auch als , Maschinensteuer’ bezeichnet) und der Ressourcensteuer in der vorliegenden Darstellung verzichtet. Dies geschieht vor allem aus der Überlegung heraus, daß beide Konzepte neben den sozialpolitischen Zielsetzungen noch weitere Funktionen erfüllen sollen: die Wertschöpfungssteuer, die unter anderem ein teilweises Abkoppeln von der lohnbezogenen sozialen Absicherung bewirken würde und von daher einen überaus interessanten Ansatz bildet, wird auch in der finanzwissenschaftlichen Diskussion als denkbares Ersatzinstrument für die Gewerbesteuer gehandelt; die Ressourcensteuer verfolgt zunächst primär ökologische Zielsetzungen.
Vgl. dazu beispielhaft: Dinkel, R., Kinder- und Alterslastenausgleich bei abnehmender Bevölkerung, in: Finanzarchiv (1981) 39, S. 134 ff.;
Schmidt, H., Franke, U., Müller-Rohr, I., Kritische Bemerkungen zum System des Kinderlastenausgleichs — zugleich ein Vorschlag zur Neugestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung, in: Finanzarchiv (1985) 43, S. 28 ff.
Vgl. Didzoleit, W., Kinderlose Ausbeuter, in: Der Spiegel 17/1992, S. 118.
Vgl. zur Familienpolitik exemplarisch: Albers, W., Auf die Familie kommt es an, Stuttgart 1986;
Kaufmann, F.-X., Zukunft der Familie, München 1990.
Vgl. Heinze, R., Olk, Th., Hilbert, J., Der neue Sozialstaat — Analyse und Reformperspektiven, Freiburg 1988, S. 69 ff.
Der Kreis der unterhaltspflichtigen Personen wird gegenüber der heutigen Praxis allerdings eingeschränkt; ferner sind nicht alle Vermögensbestandteile als leistungsmindernd anrechenbar. Vgl. exemplarisch zu diesen Modellen: Bäcker, G., Welzmüller, R., Bedarf es einer Neuorientierung der Sozialpolitik?, in: WSI-Mitteilungen 2 (1987) 40, S. 6 ff.
Heinze, R.G., Olk, Th., Hilbert, J., Der neue Sozialstaat, a.a.O., S. 76.
Eine differenzierte Betrachtung der Thematik findet sich z.B. bei Pfaff, A.B., Grundrente und Mindestsicherung im Alter, in: Heinze, R.G., Hombach, B., Scherf, H. (Hrsg.), Sozialstaat 2000, Bonn 1987, S. 159 ff.
Allein dies wäre schon eine überragende sozialpolitische Leistung.
Vgl. Heinze, R.G., Olk, Th., Hilbert, J., Der neue Sozialstaat, a.a.O., S. 81 f.
Vgl. ebenda, S. 79 ff.
Geissberger, W., Das ,kleine Netz’ als Beispiel einer sinnvollen Zukunft, in: Opielka, M. (Hrsg.), Die ökosoziale Frage, Frankfurt/ Main 1985, S. 32.
Vgl. Galtung, J., Self-Reliance. Strukturveränderungen auf internationaler, nationaler, lokaler und persönlicher Ebene, in: Huber, J. (Hrsg.), Anders arbeiten — anders wirtschaften, Frankfurt/Main 1983, S. 161 ff.
Vgl. als Überblick: Deimer, K., Institutionalisierte Sozialpolitik und selbstorganisierte Leistungssysteme, Münster 1990, S. 65 ff.
Da diese Netze nur dezentral funktionieren können.
Vgl. im einzelnen: Deimer, K., Institutionalisierte Sozialpolitik ..., a.a.O., S. 284 ff. Vgl. zu Sozialstationen generell z.B.: Damkowski, W., Görres, St., Luckey, K., Sozialstationen, Frankfurt/Main, New York 1988.
Es geht hier nicht um das Modell einer bestehenden Kontaktstelle, sondern um den Versuch einer Weiterentwicklung. Vgl. ausführlich: Deimer, K., Institutionalisierte Sozialpolitik ..., a.a.O., S. 288 ff.
Vgl. Pfaff, M., Pfaff, A.B., Grants Economies: A Treatize on the Political Economy of Redistribution, Ms., Leitershofen 1977.
So das damalige BMJFG in einer , moral suasion-Aktion 1983.
Heinze, R.G., Olk, Th., Hilbert, J., Der neue Sozialstaat, 1983, S. 91.
Vgl. Wagner, G., Strukturreform des Rentensystems. Ein konkreter Vorschlag, in: Wirtschaftsdienst 66 (1986) 3, S. 148 ff.
Vgl. Heinze, R.G., Olk, Th., Hilbert, J., Der neue Sozialstaat, a.a.O., S. 44 ff. ; Beck, U., Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt / Main 1986. S. 115 ff.
Vgl. Heinze, R.G., Olk, Th., Hilbert, J., Der neue Sozialstaat, a.a.O., S. 49.
Vgl. Zapf, W et al., Individualisierung und Sicherheit, Untersuchungen zur Lebensqualität in der Bundesrepublik Deutschland, München 1987, S. 133 ff.
Nebenbei: Es ist sowohl theoretisch wie auch politisch unredlich, hier mit falsch verstandener Subsidiarität das eine gegen das andere ausspielen zu wollen. Subsidiarität bedingt immer auch Solidarität (z.B. durch spürbare (!) Hilfe zur Selbsthilfe).
Vgl. Zapf, W. et al., Individualisierung ..., a.a.O., S. 138.
Mitleid mit ,Young Urban Professionals’ ist ohne Zweifel absolut Fehl am Platze. Soziale Verantwortung für alleinstehende Mütter / Väter, Alte, Kranke, Pflegebedürftige, Obdachlose etc. ist jedoch nicht aufhebbar.
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Busch, S., Deimer, K. (1994). Lebensweisen und staatliche Rahmenbedinungen. Probleme und Lösungsansätze anhand ausgewählter Beispiele. In: Grözinger, G. (eds) Das Single. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93658-5_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93658-5_8
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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