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Die Regulierung der Deregulierung

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Die Regulierung der Deregulierung

Zusammenfassung

Die Regulierung der Zeitarbeit in Frankreich und in der Bundesrepublik Deutschland erweist sich als komplexer Prozeß einer Re-Regulierung arbeitsrechtlicher Normsysteme. Deren Ausgestaltung steht dabei zunächst in einem engeren Zusammenhang mit den länderspezifischen Arbeitsmarktkonstellationen. Die Komplexität der Regulierungsprozesse ergibt sich nun für beide Länder zum einen daraus, daß Deregulierungen sich nicht auf einfache Verfahren des Normabbaus reduzieren lassen, sondern durch ihre Einbettung in ein ausdifferenziertes Regulationssystem des „rapport salarial“ einer spezifischen Ausgestaltung bedürfen. Das gilt für die graduelle Fixierung der Deregulierung (d.h. Ausmessung der „Liberalisierung“) und die Durchsetzung von Bestimmungen, die ihre sozialen Auswirkungen eingrenzen sollen. Und es betrifft die Bearbeitung derjenigen Widersprüche, die sich (eventuell) aus dem Erfordernis ihrer zentralen (Fein)Steuerung ergeben. Zum zweiten sind Deregulierungsprozesse komplexe Verfahren deshalb, weil wir es in den Systemen industrieller Beziehungen mit einem spezifischen Akteursgeflecht zu tun haben, bei dem politische Akteure und Verbände auf der Basis divergierender und z.T. widersprüchlicher Handlungsorientierungen interagieren. Deregulierung muß also reguliert werden.

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Literatur

  1. Die Regierung hatte ihr Gesetzesprojekt, das v.a. Ausweitungen der Ausnahmegenehmigungen für einen Teil des Handels vorsah, im Frühjahr 1991 vom Sozial- und Wirtschaftsrat diskutieren lassen; dieser schlug tarifvertragliche Lösungen vor. (vgl. LS DOC vom 6.6.1991) Trotz der Bereitschaft der CFDT (vgl. Figaro 29.1.1991) zu einer konzertierten Liberalisierung und lautstarker Deregulierungsforderungen aus der Wirtschaft verzichtete die Regierung auf eine gesetzliche Neuregulierung, nachdem sich das Interessenclearing als zu schwierig herausgestellt hatte (vgl. Expansion vom 9.–22.1.1992); sie begnügte sich mit einem Dekret. (vgl. LS DOC 25.6.1992).

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  2. Dabei kann Frankreich nicht als „Außenseiter“ etikettiert werden: einige der für Frankreich herausgestellten Entwicklungen können auch in anderen Ländern beobachtet werden — so hat es auch in Spanien (vgl. Lessenich 1993) und in Belgien in einer nicht unähnlichen Akteurslandschaft zentrale Kollektivverträge zur Zeitarbeit gegeben und bestehen Rekursfallregulierungen in Portugal und wiederum in Belgien, (vgl. auch Bronstein 1991) Zudem befaßt man sich auf der Ebene der EG (vgl. CHI.) mit einer Konstruktion des Leiharbeitsverhältnisses, die der französischen in etwa entspricht.

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© 1994 Leske + Budrich, Opladen

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Bode, I., Brose, HG., Voswinkel, S. (1994). Die Regulierung der Deregulierung. In: Die Regulierung der Deregulierung. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93643-1_5

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93643-1_5

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-322-93644-8

  • Online ISBN: 978-3-322-93643-1

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