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Vorhandene Beteiligungsverfahren

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Die Planungszelle
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Zusammenfassung

Der Überblick über die vorhandenen Verfahren sollte feststellen, wo eine Erweiterung von Beteiligung möglich ist und wo nicht. Den entsprechenden Darstellungen liegen eine Durchsicht der umfangreichen Literatur und eigene Beobachtungen zugrunde sowie, wo sich das als notwendig erwies, oft sehr eingehende Fallstudien. Die wesentlichen Ergebnisse des Überblicks seien hier vorweggenommen:

  • Für alle untersuchten Verfahren gilt, daß ihre vermehrte Ingebrauchnahme gesamtgesellschaftlich unerwünschte Nebeneffekte hat.

  • Jede weitere „Demokratisierung“ mithilfe allein der vorhandenen Verfahren führt zu angebbaren Reibungen, Verlangsamungen, Mehrbelastungen oder offenen Benachteiligungen, die weder der Apparatur noch den Betroffenen oder der Gesellschaft als ganzer zugemutet werden sollten.

  • Die Beteiligungs- und daher auch die Problemverarbeitungskapazität der im politischen Teilsystem unserer Gesellschaft vorhandenen Einrichtungen erweist sich insgesamt als weitgehend erschöpft.

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Anmerkung zu Kapitel II

  1. von Kodolitsch (1975, S. 264) z.B. möchte die Effizienz von Bürgerbeteiligung daran gemessen sehen, inwieweit einzelne Maßnahmen geeignet sind, bislang unterrepräsentierten Interessen zur kontinuierlichen Artikulation zu verhelfen.

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  2. Bestimmte Entscheidungsbereiche werden zunehmend einer Fortschreibung durch die Rechtsprechung überlassen. So werden beispielsweise im Bundesimmissionsschutzgesetz verwendete unbestimmte Rechtsbegriffe — Gefährdung, schädliche Umwelteinwirkung, erhebliche Beeinträchtigung — durch Verordnungen, z.B. durch die sogenannte TA-Luft, konkretisiert, an deren Festsetzungen Gerichte insofern nur indirekt gebunden sind. Letztlich entscheidet dann der nach dem Grundgesetz persönlich und sachlich unabhängige Richter über die einem Rechtsstreit zugrunde liegenden Interessen (Lenkaitis 1976, S. 120 ff.). Werner Weber hat schon früh darauf aufmerksam gemacht, daß der Rechtsprechungsbereich, verglichen mit der Weimarer Reichsverfassung, an Boden gewonnen hat. Er diagnostizierte eine „unerhörte Ausbreitung justizstaatlicher Elemente im Verfassungsgefüge“(Weber 1970, S. 9 ff.).

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  3. Die Tabellen, die auf diese Weise entstehen, suggerieren mitunter eine Vergleichbarkeit, die methodisch nicht immer voll abgedeckt ist. Für den notwendigen Vergleich ist der Überblick aber dennoch von erheblichem Nutzen. Er soll daher auch in dieser Form ermöglicht werden. Insgesamt wird in dieser Weise der Einblick erleichtert, wie begrenzt die Entwicklungschancen der bestehenden Beteiligungsverfahren als solche sind.

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  4. Der Abgeordnete fühlt sich abhängig vom „imperativen Mandat von oben“, erfahrt die Pläne der Regierung „erst aus der Zeitung“und sieht sich letztlich als „Politclown der Exekutive“(Hugo Collet MdB und Karl-Heinz Hansen MdB in: STERN, 4. Dez. 1973, S. 74 und 78)

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  5. Diesen Begriff gebraucht Theodor Geiger (Demokratie ohne Dogma, S. 63). Er ist aber durchaus nicht der erste, der diesen Sachverhalt ausspricht. Karl Marx vertritt z.B. die Ansicht, daß auch hier „wie in allen Sphären des gesellschaftlichen Lebens der Löwenanteil dem Vermittler zufallt… In der Politik bedeutet der Repräsentant mehr als der Wähler.“(Das Kapital, Volksausgabe, Wien-Berlin 1932, S. 784). Theodor Eschenburg resümiert: „In der BR ist politische Korruption vorwiegend im Parlamentsbereich anzutreffen.“(Die Zeit, Nr. 26, 22. Juni 1973).

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  6. So ist z.B. in den USA die Vergabe von Bundesmitteln aus der Housing Act (1954) oder der Economic Opportunity Act (1964) an die Kommunen schon frühzeitig ausdrücklich von der Beteiligung außerparlamentarischer Bürgergruppen abhängig gemacht worden.

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  7. Im Saarland z.B. sind (Novellierung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes zum 1.1.1974) die Mitgliederzahlen in Gemeinderäten und Kreistagen erhöht worden: Im Rat einer Gemeinde mit 30–40 000 Einwohnern sitzen jetzt nicht mehr 35 sondern ganze 45 Abgeordnete.

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  8. Zur Diskussion solcher Versuche vgl. Rüdiger Göb (1977), Eckhart Müller-Heydenreich (1973), Walter Bückmann (1973). — Das Arbeitsprogramm der Jusos forderte die Bildung von Stadtteilparlamenten und Fachräten. Vgl. Wolfgang Roth (1971), S. 35. — Wie begrenzt die Möglichkeiten hierfür sind, zeigt Peter H. Krämer (1970). Selbst Befürworter des Roth-Papiers sehen hier nur wenige Kompetenzen, so z.B. Vilmar (1973/II), S. 292.

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  9. SPIEGEL, Heft 40/1969, S.42: „Dreißig Beratungsgruppen mit durchschnittlich zehn sachkundigen Mitgliedern aus verschiedenen Fachbereichen werden aktiv, um Bauer für seine Landtagstätigkeit zu rüsten.“

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  10. Vilmar, der den Versuch Bauers für „demokratietheoretisch besonders folgenreich“(1973, S. 416) hält, verwendet in der Beurteilung der Bauer-Saga völlig unzureichendes Material. Er gibt damit selber ein gutes Beispiel dafür, wie (S. 42:) „die positivistische Naivität in der Übernahme fragwürdigen, weil falsch isolierten und selektierten ‘empirischen Beweismaterials’ zu höchster Vorsicht bei Verifikationsprozessen mahnt“.

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  11. Der beobachtete „Stammtisch“fand in der Ortssektion Thun an jedem Freitagabend für alle Mitglieder der Freisinnig-demokratischen Partei statt (vgl. Steiner 1970, S. 111).

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  12. Das Budget des Kongresses hat sich in den letzten fünf Jahren von 400 auf 800 Mio Dollar verdoppelt; die Zahl der Kongreßangestellten ist im gleichen Zeitraum von zehntausend auf siebzehntausend gestiegen. Jede der beiden Kammern hat derzeit mindestens 170 Ausschüsse.

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  13. Lohmüller 1960, S. 13. Fortsetzung des Zitats: „Das mag man bedauern, aber es ist eine in vielen Jahren erhärtete Erfahrung und nicht durch Appelle an die Staatsbürgerschaft zu beheben.“

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  14. Der Schlußbericht der Enquete-Kommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages hat sich gegen die Einführung von Vorwahlen ausgesprochen. Vergl. Beratungen und Empfehlungen zur Verfassungsreform, Teil I; Parlament und Regierung, S. 56 f.

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  15. Arbeitspapier der Stadt München, Betr.: Arbeitsbelastung, München (1973, S. 9): „In der Regel geht nämlich die Versammlung davon aus, daß alle aus ihrer Mitte kommenden Empfehlungsvorschläge von besonderer Bedeutung sind“.

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  16. Z.B. Dieter Eisfelds (1973) Vorschlag, der Summe der privaten Haushaltungen eines Stadtteils jährlich das Festsetzen der Prioritäten für Infrastrukturmaßnahmen im betreffenden Stadtteil zu überlassen.

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  17. Szmula (1976, S. 13 ff.) will alle Spitzenpositionen in der Verwaltung und auch darüber hinaus zu Wahlämtern umgestaltet sehen. — Ungelöst bleiben hier zumindest zwei gravierende Fragen: wie kann sichergestellt werden, daß Wahlen aller „leitenden Beamten der B-Kategorie“(ebd., S. 14) auf informierte und motivierte Wähler treffen, und wie läßt sich verhindern, daß große Teile der Arbeitskraft der Gewählten mit der Vorbereitung ihrer Wiederwahl gebunden sind?

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  18. Die Enquete-Kommission „Verfassungsreform“schlägt jetzt z.B. die Übernahme des Verfahrens der „begrenzt-offenen Liste“in das Bundestags-Wahlrecht vor. (Vgl. Beratungen und Empfehlungen 1976, S. 61 ff.)

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  19. In der BRD wollen 63% der Wahlberechtigten wichtige politische Fragen durch Volksabstimmung selbst entscheiden. Das ergab eine Befragung der Infas (vgl. Südd. Zeitung vom 11. Juli 1973).

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  20. So haben z.B. im November 1974 nur 45% der 141 Mio wahlberechtigten Amerikaner an den Wahlen ihrer Kongreßabgeordneten teilgenommen. Aus der Gruppe der 18–20jährigen Jungwähler waren es nur 21%. — Bei kantonalen Abstimmungen in der Schweiz kommt es vor, daß sich nur 10–20% der Stimmbürger an der Urne einstellen (Künzli, Vortrag vom 25.3.1977).

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  21. Die Einführung der Briefwahl für die Wahlen der Selbstverwaltungsorgane der Versicherungsträger hat 1974 zu einer Steigerung der Wahlbeteiligung von 20% auf 45% geführt.

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  22. Man kann von daher ein Parlament wie das nordrhein-westfälische verstehen, das — um die beabsichtigte Gebietsreform durchführbar zu machen — 1967 die bis dahin bei Gebietsänderungen mögliche Volksabstimmung abgeschafft hat.

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  23. So ist zum Beispiel von der in Baden-Württemberg (§21 GO) vorgesehenen Möglichkeit, eine Angelegenheit der Entscheidung durch die Bürger zuzuweisen, bisher erst in einem Fall (Ausbau des Neckarstadions in Stuttgart) Gebrauch gemacht worden. Zudem hat in Baden-Württemberg bisher kein einziger Bürgerentscheid das erforderliche Beteiligungsquorum erreicht (Oberbürgermeister i.R. Hans Reschke, Schreiben vom 29.12.1973).

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  24. Hier setzen Versuche wie die „Planwahl“(vergl. Dienel, 1971 c) oder die „Computerdemokratie“(vergl. H. Krauch, 1972) an. — Zur Kritik am Entwurf der Computerdemokratie vergl. Dienel (1974 a).

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  25. 11 unterschiedlich große, nach Beruf- und Verbandszugehörigkeit sortierte Gruppen bildeten einen Raster, der mit 160 „meinungsbildenden Persönlichkeiten“gefüllt wurde, die nach einem bestimmten Verfahren gewonnen wurden. Diese 160 Personen wurden befragt. Vgl. Stadt Nürnberg, Arbeitsgruppe Nürnberg-Plan (Hrsg.), Umfrage 71 zur Stadtentwicklung. Repräsentative Bevölkerungsumfrage und Befragung meinungsbildender Persönlichkeiten, Nürnberg, November 1971.

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  26. Es gibt auch Gremien dieses Namens, die durch die Bürger in allgemeiner, direkter und geheimer Wahl besetzt werden. Von einem solchen Versuch in Kiel-Gaarden (Wahlbeteiligung 15%) berichtet: Der Städtetag, Heft 7/1973, S. 380. Derartige Gremien werden hier, auch wenn sie formal nur beratende Funktionen haben, als „Parlament“behandelt.

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  27. „Beginnend mit den zaghaften Anfängen der Beteiligung des Bürgers an der Verwaltung zu Beginn des 19. Jahrhunderts über das Anschwellen dieser Bewegung in der Zeit der Weimarer Republik… stehen wir heute vor einer Fülle von Ausschüssen, Beiräten und sonstigen Gremien, in denen der Bürger, größtenteils mediatisiert durch die Verbände, Kirchen und Parteien, an der staatlichen Verwaltung aktiv beteiligt ist.“Dieter Schröder, Die Laienbeteiligung in Gremien der Staatsverwaltung. Dissertation, Göttingen 1963, S. 24.

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  28. Diese Beurteilung kommt auch deutlich in der Schlußempfehlung Schröders (1963, S. 176 f.) zum Ausdruck. — Im Bereich der Stadtplanung sind in den letzten Jahren Gremien mit Beiratsfunktionen vermehrt auch eng befristet, etwa in der Form von Volkshochschul-Kursen, eingerichtet worden. Vgl. beispielsweise: Frankfurter Bund für Volksbildung (1973) oder Volkshochschule Frankfurt a.M. (1976).

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  29. Disziplinierung von Mitgliedern zugunsten der Funktionäre im Namen der Befreiung des Menschen ist nicht selten. Was man im Osten sehen kann, gilt ähnlich für die politischen und gewerkschaftlichen Organisationen anderer Gesellschaften. Vilmar (1973, S. 304) sieht in der Zentralisierung und Oligarchisierung gesellschaftlicher Macht den „Kern des Sozialismusproblems“. — Noch eklatantere Beispiele bietet die Geschichte religiöser Organisationen. Lesetip zum Thema Kreuzzüge: H. Wollschläger (1973).

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  30. Über entsprechende Erfahrungen mit Mitgliedern der sogenannten „Kommissionen“im Verfahren der Planification berichtet Lucien Nizard. Planification, processus décisionelle et changement: Le cas francais, in: Bulletin de L’Institute International d’Administration Publique, 1972, Heft 24, S. 673 ff.

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  31. Für Krankenhaus-Konferenzen wird „der Patient“, für Theater-Arbeitskreise „der Zuschauer“rekonstruiert. Entsprechende Versuche beschreibt Hans Reschke in seinem Vortrag „Mitbestimmung und Mitwirkung in öffentlichen Institutionen“, Regensburg 12. Okt. 1972, S. 6 ff. Selbst der Versuch, das Verfahren ‘Beirat’ plebiszitär aufzuladen, z.B. als ‘Projektkommission’ (vgl. Info „Strategien für Kreuzberg“des Berliner Senators für Bau- und Wohnungswesen vom 2. Juni 1977) ändert im Prinzip nichts an dem genannten Handikap.

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  32. Dieser Fall wird häufiger zitiert, siehe z.B. Ingeborg Flagge, Über die Möglichkeit einer Partizipation der Öffendichkeit, Referat auf der Mitgliederversammlung des Landesverbandes Schleswig-Holstein des Bundes Deutscher Architekten am 25.2.1972, Bonn o.J. (1972); Harmut Holtmann, Haben die Bürger in Osnabrück etwas zu sagen?, in: Süddeutsche Zeitung Nr. 17 vom 22723. Januar 1972; Martin Ritter, Unsere Neue Heimat. Projektbericht der Aktionsgruppe Sozialplanung Osnabrück, Osnabrück o.J. (1972). — Die positive Benotung, die dieser „Beirat“zunächst gefunden hatte (z.B. Städtebaubericht 1970 der Bundesregierung, S. 52f. oder Rodel/ Ronneberger/Walchshöfer, S. 41) entstammt dem, aus der allgemeinen Hilfslosigkeit erklärbaren, vorschnellen Eingehen auf die in den Selbstdarstellungen der Maßnahmenträger (z.B. „Osnabrück, Die Sanierung kann beginnen“, Osnabrück 1970) gebrauchte Begrifflichkeit.

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  33. Eine solche Aussage gilt natürlich auch für „Bürgerinitiativen“, die sich zu Verbänden zusammenschließen und entsprechende eigene Apparate entwickeln.

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  34. Am Tage nach der Entlassung des Watergate-Ausschußvorsitzenden Cox trafen in Washington über 70.000 Protesttelegramme ein, eine Flut, die an dem Oktobertag trotz Sonderschichten von der „Western Union“kaum bewältigt werden konnte.

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  35. Sie leiden denn auch unter den für Bürgerinitiativen an sich untypischen Handicaps des Massenverbandes: Von 30.000 erscheinen in Hessen zur Hauptversammlung ganze 30 Mitglieder (Demokratische Gemeinde, Heft 11/76, S. 944).

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  36. Instruktiv beispielsweise bei Ernest Jouhy (1974, S. 25 ff.): Bürgerinitiativen stellen eine „Ermutigung zum selbständigen Handeln breiter Schichten der Betroffenen“dar sowie den konkreten politischen Versuch, „die Veränderung objektiver Situationen mit der Veränderung der bewirkenden Subjekte zugleich zu vollziehen“(S. 31 f.). Sie haben es mit der „konkreten Höherentwicklung der repräsentativen Demokratie“(S. 26) zu tun, ja sind die „breiteste Entfaltung der Demokratie“(S. 27). — Die für eine erfolgreiche Durchführung von Bürgerinitiativen notwendigen Techniken werden seit Jahren propagiert. Vergl. z.B. Th. Ebert (1970), H. Großmann (1971), R. und M. Günter (1971), W. Beck (1972) oder jetzt Knirsch/Nickolmann (1976).

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  37. Für Vilmar (1973, Bd. I) bietet die Großstadt solche Fälle: „Wir werden zu radikalen öffentlichkeitswirksamen Formen der Bewußtmachung kommunal-politischer Existenzprobleme kommen müssen. Ohne die Mobilisierung der Massen: Massen-Kongresse, Massendemonstrationen und -aktionen werden wir nicht verhindern, daß unsere Kommunen in eine Kommerzialisierung und Verslumung hineingeraten…,“(S. 406/7). „Was wir an politischen Auseinandersetzungen auf den Straßen Berlins und Frankfurts erlebt haben, ist noch harmlos im Vergleich zu den Straßenkämpfen in den Großstädten anderer Länder.“(S. 403).

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  38. Das Argument, „weitere Förderung der ohnehin schon Priviligierten“, verhalf dem Entwurf eines Berliner Gesetzes über vorschulische Erziehung zur Ablehnung. Vgl. Battis 1975, S. 147.

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  39. In der Selbstdarstellung von Bürgerinitiativen wird das Heraufkommen „neuer Verhaltensweisen“gefeiert. Vgl. z.B.: „Das beginnt mit der Selbstkontrolle im emotionalen Bereich (!) und der Selbstmotivierung (!) und führt zur Anerkennung unterschiedlicher Rollen, der ständigen Rückkoppelung mit der Gruppe bis hin zur Rollen rotation… Außerordendich schwierig angesichts des Einflusses der gesellschaftlichen Umwelt (!) ist der Abbau des Konkurrenzverhaltens (!) zwischen den Personen“. Günter 1971, S. 1988.

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  40. Solche Bindungen können durchschaut und dennoch im Bewußtsein der Teilnehmer rationalisiert werden. Das hört sich dann etwa so an: „Bürgerinitiativen sollten klarlegen, daß sie sich im Gegensatz zu den Parlamentariern nicht als Repräsentanten der Bevölkerung begreifen. Sie sind der Teil der Bürger, der aktiv Mitbestimmung zu realisieren versucht.“(Günter 1971, S. 1987). — Weil sich nicht ausschließen läßt, daß Sonderinteressen einzelner bei der Initiative eine gewichtige Rolle spielen, sollte der Politiker sich in jedem Fall „sofort um persönlichen Kontakt mit den Initiatoren einer Bürgerinitiative bemühen: Wer, welcher Personenkreis mit welchen Wortführern und Mitgliedern prägt eine Bürgerinitiative?“Günter Rinsche nach: Kommunalpolitische Blätter, Heft 2/1974, S. 138.

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  41. Arnold Künzli, Vortrag vor der Wipog, Frankfurt 25.3.1977. („Es scheint mir sicher, daß Terrorgruppen eines Tages über A-Bomben verfugen werden“.)

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  42. Es ist bemerkenswert, daß eine so umfassende Darstellung der Bürgerinitiativbewegung wie die von Mayer-Tasch (1976) diesem Aspekt kaum Rechnung trägt. Die Namen Baader oder Meinhof kommen z.B. überhaupt nicht vor.

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  43. „Die bewußte Strategie vieler Gruppen ist daher neuerdings, nie die gleichen Leute mehrmals als Gruppenvertreter vorzuschicken, so daß immer neue Gesichter auftauchen und keiner so leicht aus der Gruppe herausgelöst werden kann.“Sam Tucker im Interview vom 7.6.1970, in: Stadtbauwelt, Heft 27/1970, S. 201.

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  44. Im übrigen übertreffen sich seit einiger Zeit gerade Parteipolitiker in positiven Äußerungen zum Demokratiepotential der Bürgerinitiative.

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  45. Einen politisch-pädagogisch unerheblichen, aber doch kennzeichnenden Fall von Resignation beleuchtet der Ausspruch eines Kölner Stadtverordneten zur Bürgerinitiative zum Bebauungsplan 218: „Ich habe ein Zeitungsfoto von der Demonstration aufgehoben. Da habe ich 17 Leute eingekreist, die (inzwischen) mit der Stadt in Grundstücksverhandlungen stehen.“(Kölner Stadtanzeiger, 25.4.1972, S. 20).

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  46. In Schweden ist die Einrichtung des ‘Ombudsmann’ seit 1809 in der Verfassung verankert.

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  47. Die GWA versucht in Übernahme von Konzepten der community organisation/community development den Ansatz der traditionalen Sozialarbeit (Einzelfallhilfe) zu überwinden. Zur Advokatenplanung vgl. Davidoff (1972). Als Offene Planung bezeichneten sich z.B. Maßnahmen im Münchener Lehel, als katalytische Methode solche der Kölner ‘Förderungsgemeinschaft Kinder in Not’ (Rundbrief 2/73). Zur animation social vgl. z.B. N.H. Richardson (1970), zur ‘Sozialplanung’ die Gedanken Richard Hausers (Macht von unten entwickeln) oder M. Ritter (1972). In Erlangen wurden entsprechende Aktivitäten vom Amt für Freizeit getragen.

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  48. Man kann den ‘Sozialplan’ sogar als eine Form der Verhinderung von Entscheidungsbeteiligung sehen: Die dort vorgesehenen Erörterungen sind „weder als Partizipationsansätze konzipiert noch geeignet, sie dazu umzufunktionieren. Es bleibt zu hoffen, ob nicht wenigstens Ansätze zur Partizipation auch aus dem StBFG entwickelt werden könnten, wenn diese Bestrebungen weniger auf den Sozialplan fixiert würden“. Günther Jaeschke, in: Kießler/Korte 1975, S. 69.

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  49. So immer wieder in den Berichten von Blecher (1971). In Oakland, Ca., werden die Beiträge der Advokatenplanung zum Stadtverschönerungsprogramm von Planungsstudenten erarbeitet (S. 75), in New Orleans erhalten Studenten ihre Seminar-Teilnahmescheine für die Mitwirkung in der Advokatenplanung (S. 79 ff.); ähnlich in der Bundesrepublik, z.B. Märkisches Viertel/ Berlin, Altstadtsanierung Osnabrück, Obdachlosensiedlung Wiesbaden-Mühltal (hier erhielten 12 Studenten eines Projektseminars der TH Darmstadt den mit 10 000 Mark dotierten Förderpreis der Bundesvereinigung Deutscher Heimstätten). — Die in sich problematische Position des Anwaltplaners wird in der Literatur häufig diskutiert. — Zur Rechtsstellung des Anwaltplaners vgl. Klemm/Pieroth 1976.

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  50. Richardson (1970, S. 53) sprach z.B. von einer “birth of a new form of grass roots“.

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  51. Vgl. z.B. „Die größten direkten Nutznießer dieser Programme waren führende Wohlstandsbürger, die die Gelegenheit nutzten, dort führende Positionen einzunehmen.“(Wallenborn, Verordnete Partizipation, in: Stadtbauwelt Heft 27/1970, S. 189). „Ein weites Netz von Gefreiten mit Generalsgehältern…“(Saul Alinsky, ebd. zit.). „Durch sein Konzept der Advokatenplanung hat Davidoff sich erfolgreich zum Chef jenes Programms bei der Bundesregierung eingeführt, aus dem die Advokatenplaner bezahlt werden sollen. Er kontrolliert damit erhebliche Mittel und weiß… zu verhindern, daß jene Leute Zugang zu den Mitteln erhalten, denen sie eigentlich nutzen sollten.“(William Smith im Interview vom 7.6.1970, in: Stadtbauwelt, Heft 27/1970, S. 201).

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  52. Blecher a.a.O., findet, daß das Maß organisatorischer Selbständigkeit der Anwaltplanung eine bedeutsame Variable ist u.a. für die Motivation der Mitarbeiter, die Identifikation der Mitarbeiter mit der Organisation und deren Zielen, die organisationsinterne — eben mehr oder weniger hierarchische — Struktur sowie für die Produktivität der Organisation.

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  53. Der technokratische ‘Anwalt’ sollte und kann nicht daran gehindert werden, diejenigen Fälle aufzugreifen, die er selber für wichtig hält. Peattie (1968, S. 80) nennt das ‘ein Problem anfassen und sich dann danach umtun, welche Gruppeninteressen von ihm betroffen sind’.

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  54. Vilmar (1973, Bd. I, S. 148). Das dort vorgelegte Modell bezieht sich nicht nur auf die Partizipation im politischen Teilsystem, sondern schließt auch die Beteiligung in autonomisierbaren Teilstrukturen ein.

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  55. Die Äußerungen des OECD-Ausschußvorsitzenden und Harvard-Professors werden, wie alle hier, nur beispielhaft genannt. Siehe Brooks 1973, S. 255.

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  56. Hier wird auf Listen zurückgegriffen, die 1970/71 nach der Auswertung von Verfahrensvergleichen der Konstruktionsarbeit zugrundegelegt wurden.

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  57. So ist z.B. eine Festlegung auf die 3-Wochen-Frist erfolgt, obgleich die Dauer als Variable definiert werden kann. Vgl. S. 109.

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Dienel, P.C. (1997). Vorhandene Beteiligungsverfahren. In: Die Planungszelle. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93547-2_3

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