Zusammenfassung
In vielen Fällen muß im Zuge der Nachfolge die Trennung zwischen der Eigentümerstellung einerseits und der Geschäftsleitung andererseits erfolgen. Diese Aufteilung erweist sich jedoch beim traditionellen Familienunternehmen meist als problematischer gegenüber Partnerunternehmen, bei denen mehrere nicht miteinander verwandte Gesellschafter die Geschäftsführung gemeinsam ausüben und nunmehr bei einem oder mehreren dieser Partner die Nachfolgefrage ansteht1. Publikumsgesellschaften scheiden aus den Überlegungen aus: bei ihnen wurde die Funktionstrennung bereits in der Vergangenheit vollzogen.
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Literatur
Vgl. Wartenberg, Ludolf von: Unternehmenskontinuität im Mittelstand; in: BFuP 3/1993, S. 244
Vgl. dazu Schade, Heinz C.: Mehr Chancen im Wettbewerb — Familien-Unternehmen und ihre Führungsprobleme, Stuttgart 1974, S. 231ff.
Vgl. Biehler, Rolf; Der Generationswechsel..., a.a.O., S. 10
Vgl. Forstmoser, Peter; Der Generationenwechsel..., a.a.O., S. 114
Vgl. NN: Spedition Häring: Turbulenzen. So schwierig ist ein Generationswechsel, in: HB v. 05.01.95, S. 17
Entsprechend dieser hier aufgeführten Kriterien wird in diesem Abschnitt die graduelle Funktionsauflösung diskutiert, wobei ein zunehmender Verlauf unterstellt wird.
Vgl. hierzu Gutenberg, Erich, Untemehmensführung, a.a.O., S. 12
Vgl dazu Buchmann, Peter: Die Untemehmensnachfolge aus betriebswirtschaftlicher Sicht, in. Kreditpraxis 2/90, S. 29
Vgl. dazu Wahl, Manfred P.: Gedanken zur Zukunftssicherung von Familienunternehmen, in: Beurle, St.; Gueissaz, P.; Hartmann, Chr.(Hrsg): Untemehmungsführung im Zeichen wirtschaftlichen und sozialen Umbruchs, Bern und Stuttgart 1982, S. 158
Wir orientieren uns hierbei an der Familienunternehmung im engeren Sinn nach der Definition von Bertsch, vgl. Bertsch, Roland; Die industrielle Familienunternehmung..., a.a.O., S. 9
Siehe weiter unten in diesem Abschnitt, S. 165ff.
Vgl. Dr.Wieselhuber Partner (Hrsg.): Der Gang an die Börse. Motive, Gestaltungsaltemativen, Voraussetzungen, München 1995, S. 6
Vgl. hierzu Kopp, Norbert; Rosen, Paul: Beratungsleistungen der Sparkassen, in: Kreditwesen 4/1993, S. 171
Vgl. dazu Christians, F. Wilhelm: Erschließung des Kapitalmarktes als Quelle für Risikokapital, in: Derselbe (Hrsg.): Finanzierungshandbuch, Wiesbaden 1988, S. 538f.
Vgl. Störrle, Winfried: Die Finanzierungsanlässe, in: HdU, S. 183
Vgl. Schürmann, Walter. Unternehmensfinanzierung (1): Anforderungen an Börsenkandidaten sind größer und härter geworden, in: HB v. 15.12.1994, S. 22
Zu dem Hindernis „Eigentümer“ vgl. Fritsch, Ulrich: Mehr Unternehmen an die Börse. Bedeutung und Möglichkeiten der Publikums-Aktiengesellschaft, Köln 1978
Dies gilt im übrigen für jede Art der Kapitalbeteiligung durch „Externe“, vgl. dazu insbesondere Hahn, Oswald: Neue Möglichkeiten in der Unternehmensfinanzierung, in: Strukturwandel — Neue Chancen für die Unternehmung, 30. Deutscher Betriebswirtschaftlertag 1976, Berlin 1977, Bd. 2, S. 23
Vgl. Bürkler, Albert; Das Nachfolgeproblem..., a.a.O., S. 40f.
Vgl. Gutenberg, Erich: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, 1. Band, Die Produktion..., a.a.O., S. 130
Vgl. NN: Leitfaden für Emittenten / „Kursbeeinflussende Tatsachen“, in: HB v. 9/10.9.1994, S. 21
Dies gilt für alle Aktiengesellschaften und somit auch für die „Kleine AG“, vgl. NN: Die kleine Aktiengesellschaft. Auch kleine Unternehmen in der Rechtsform der AG, in: HB v. 4/5.2.1994, S. 4
Konjunkturelle Einflüsse und das Ergebnis von „Großemissionen“ sind dabei die Haupteinflußfaktoren vgl. Kollar, Axel: Going Public/Steigende Anlagebereitschaft. Gute Aussichten für Neuemissionen, in: HB v. 27.10.1994, S. B11. In der Hochkonjunktur beispielsweise sieht Hahn ein Überangebot an Beteiligungskapital, was den Gesellschaften ein Emissionsdiktat ermöglichen würde vgl. Hahn, Oswald: Untemehmensfinanzierung und Konjunktur, in: Jahrbuch der Absatz-und Verbrauchsforschung, 4/1975, S. 340
Zur Aufbereitung des Entscheidungsproblems vgl. Franke, Günter; Hax, Herbert: Finanzwirtschaft des Unternehmens und Kapitalmarkt, Berlin u.a. 1990, S. 95ff.
Vgl. NN: Going Public. Nicht nur Freunde bei Aktienemissionen, in: HB v. 26.1.1995, S. 44
Vgl. dazu Gerke, Wolfgang: Informationsasymmetrien am Markt für Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen, in: Gebhardt, Günther; Gerke, Wolfgang; Steiner, Manfred (Hrsg.): Handbuch des Finanzmanagements, München 1993, S. 621f.
Gleiches läßt sich beim „Bedürfnis“ von mittelständischen Unternehmen an Eigenkapital durch Kapitalbeteiligungsgesellschaften feststellen, dem es jedoch an der entsprechenden Gegenleistung fehlt, vgl. Hahn, Oswald; Neue Möglichkeiten..., a.a.O., S. 25
Dahinter kann allerdings auch ein berechtigter Grund bei zu strengen gesetzlichen Bestimmungen stehen, vgl. dazu Hennerkes, Brun-Hagen; Kirchdörfer, Rainer: Wertpapierhandelsgesetz. Gesellschaftern werden die Hände gebunden, in HB v. 7.12.1994, S. 14
Laut Statistik der Deutschen Bundesbank für die Jahresabschlüsse 1990 betrug die Fremdkapitalquote für alle Unternehmen (alte Bundesländer) unabhängig ihrer Rechtsform 77,3%, die Eigenkapitalquote entsprechend 22,7%, vgl. Deutsche Bundesbank: Verhältniszahlen aus Jahresabschlüssen westdeutscher Unternehmen für 1990, Frankfurt 1994, S. 16f.
Vgl. Hahn, Oswald; Neue Möglichkeiten..., a.a.O., S. 23
Vgl. Hahn, Oswald: Eigenkapital — Problem des Mittelstands?, in: Kreditwesen 20/1978, S. 977
Hierbei wird der weitere Kostenbegriff von Eigenkapital angesprochen, der sich der „Dividendentheorie“ anschließt. Erfaßt werden alle „Abflüsse“, die der Unternehmung im Zusammenhang mit dem Eigenkapital entstehen. Im Unterschied dazu bezieht sich die enger gefaßte Kosteninterpretation auf die aktionärsbezogene „Gewinntheorie“, die Gewinnausschüttungen nicht als Kosten des Eigenkapitals versteht, vgl. dazu insbesondere Hahn, Oswald; Die Wahlkriterien..., a.a.O., S. 142f.
Dieses Ressentiment läßt sich hauptsächlich auf das zum 1.1.1995 in Kraft getretenen Wertpapierhandelsgesetz zurückfuhren, dessen Auflagen zur „Ad-hoc-Publizität“ (Veröffentlichung kursbeeinflussender Tatsachen) zum einen sowie die Folgen des Verbots von Insidergeschäften zum anderen die Familien-AG stärker trifft als die anonyme Publikums-AG und dies nicht zuletzt wegen der Frage der Verteilung der Verantwortlichkeiten, vgl. Hennerkes, Brun-Hagen; Kirchdörfer, Rainer: Wertpapierhandelsgesetz. Schwerwiegende Nachteile für die Familien-AG, in: HB v. 6.12.1994, S. 14
Ein weiterer Grund, der oftmals angeführt wird, liegt jenseits der Beeinflussung des Unternehmers, und bezieht sich auf die vermeintliche Benachteiligung primär mittelgroßer Unternehmen bei ihrem Versuch des Going Public. Hierzu teilen wir die Ansicht von Hahn, der in diesem Zusammenhang von einem „vorgeschobenen Grund“ spricht und fehlende wirtschaftliche Voraussetzungen für die Ablehnung verantwortlich macht, vgl. Hahn, Oswald; Neue Möglichkeiten..., a.a.O., S. 23
Ein letzter Grund für die Abneigung: Die Mitbestimmung durch (Berufs-)Funktionäre, vgl. Hahn, Oswald: Die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen einer erweiterten Mitbestimmung, in: Monatsblätter für freiheitliche Wirtschaftspolitik 2/1976, Manuskriptvorlage S. 9
Ausführlich wird darauf weiter unten bei der finanzwirtschaftlichen Beurteilung des Going Public für die Unternehmernachfolge eingegangen, siehe dazu S 146ff.
Zu den Konzeptionen einer Untemehmensphilosophie und ihrer Einordnung innerhalb der Betriebswirtschaftslehre vgl. insbesondere Hahn, Oswald: Die Unternehmensphilosophie einer Genossenschaftsbank, Tübingen 1980, S. 6ff. und zur Bedeutung einer stimmigen Unternehmensphilosophie bereits bei der Existenzgründung vgl. insbesondere Kirst, Uwe: Sie selbst und Ihre Ziele, in: Derselbe (Hrsg.): Selbständig mit Erfolg, Köln 1995, S. 26f.
Vgl. Christians, F. Wilhelm; Erschließung des Kapitalmarktes..., a.a.O., S. 541
Siehe S. 146ff.
Vgl. dazu Fritsch, Ulrich: Die Eigenkapitallücke in mittelständischen Unternehmen — Lösungsmöglichkeiten, in: Bierich, Marcus; Schmidt, Reinhart (Hrsg.): Finanzierung deutscher Unternehmen heute, Stuttgart 1984, S. 57
Vgl. Dr. Wieselhuber & Partner (Hrsg.); Der Gang an die Börse..., a.a.O., S. 5f.
Vgl. Bittermann, Fritz. Kriterien zur Beurteilung der Börsenreife, in: ÖBA 2/1987, S. 71ff.
Vgl. dazu Hahn, Oswald; Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, a.a.O., S. 344
Empfohlene Mindestgrößen: 50 Mio DM Umsatz; Untergrenze des Aktienbetrags 2–2,5 Mio DM bei einem Plazierungsvolumen von mind. 40.000/400.000 Aktien im Nennwert von 50/5 DM, das 25–50 % des Grundkapitals ausmacht, vgl. Christians, F. Wilhelm; Erschließung des Kapitalmarktes..., a.a.O., S. 552f.
Hauptsächlich Kreditinstitute, die die Aktienemission beratend begleiten oder durchführen, achten auf diese angeführten Kriterien, zu den Aufgaben von Effektenbanken im weiteren Sinn vgl. insbesondere Hahn, Oswald: Struktur der Bankwirtschaft, Band II, Spezialbanken und Internationale Banken, 2. Teilband, Berlin 1985, S. 218ff.
Hierzu gehört insbesondere die Analyse der Umsatz- und Gewinnentwicklung vgl. dazu Jahrmarkt, Manfred: Vorteilhafte Untemehmernachfolge, Freiburg 1977, S. 149ff.
Vgl. Christians, F. Wilhelm; Erschließung des Kapitalmarktes..., a.a.O., S. 553f. sowie vgl. NN; Leitfaden für Emittenten..., a.a.O., S. 21
Zur Management-Qualität als Kriterium vgl. insbesondere Schürmann, Walter: Unternehmensfinanzierung (5). Vor dem Börsengang sollte eine kritische Bestandsaufnahme stehen, in: HB. v. 17/18.2.1995, S. 18
Diese Notwendigkeit unterstreicht einmal mehr den bereits weiter oben angesprochenen Paradigmenwechsel, siehe S. 142
Christians, F. Wilhelm; Erschließung des Kapitalmarktes..., a.a.O., S. 552
Zur näheren Erläuterung dieser Konfliktebenen verweisen wir auf das 2. Kapitel, B, Risiokoarten, S. 42ff.
Vgl. Christians, F. Wilhelm; Erschließung des Kapitalmarktes..., a.a.O., S. 552
Siehe dazu 2. Abschnitt, A, S. 27f.
Vgl. Dr. Wieselhuber & Partner (Hrsg.); Der Gang an die Börse..., a.a.O., S. 6
Damit stellen wir in Anlehnung an Hahn (mit Verweis auf Gutenberg) auf die betriebsbezogene Betrachtungsweise im besonderen ab, vgl. Hahn, Oswald; Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, a.a.O., S. 21
Vgl. Christians, F. Wilhelm; Erschließung des Kapitalmarktes..., a.a.O., S. 538
Wir verweisen auf die ausführliche Erörterung an anderer Stelle, S. 26
Vgl. dazu Voss, Karlheinz: Burgbad AG / Marktführer bei Badmöbeln erwartet dynamische Entwicklung. Neue Perspektiven durch Börsengang, in: HB. v. 11.4.1995, S. 13
Vgl. NN: Risikokapital, Kieler Institut der Weltwirtschaft über Probleme der Börsenzulassung, in: HBv. 30.10.1985, S. 3
Zu dieser Problematik erinnern wir an unsere Ausführungen im 3. Abschnitt, B, S. 36ff.
Hierbei kann es allerdings zu graduellen Unterschieden kommen, was wir bei nachfolgendem Unabhängigkeitsaspekt darlegen werden, S. 149ff.
Vgl. Dornis, Peter: Akquisitionspolitik, in: Rädier, Albert J.; Pöllath, Reinhard (Hrsg.): HdUA, Frankfurt 1983, S. 62ff.
Zum Ablauf der Emissionen auf dem Markt und ihre Entscheidungsparameter vgl. Hahn, Oswald; Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, a.a.O., S. 341ff.
Vgl. Christians, F. Wilhelm; Erschließung des Kapitalmarktes..., a.a.O., S. 540
Vgl. Schürmann, Walter; Untemehmensfinanzierung (1); Anforderungen..., a.a.O., S. 22
Zur Eigendynamik des Betriebes vgl. Hahn, Oswald; Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, a.a.O., S. 21
In Bezug auf dieses Argument spricht Hahn von Möglichkeiten, auch hier „trojanische Pferde abzuhalftern“. Im weiteren werden wir die Richtigkeit seiner diesbezüglichen Aussage bestätigen, vgl. Hahn, Oswald: Die Problematik einer Finanzierung durch Kleinaktien, in: Die Fortbildung, 3/1973, S. 51
Vgl. dazu Hörnig, Bodo: Beteiligungs- und Fusionsvorhaben, Berlin 1985, S. 10ff.
Vgl. Christians, F. Wilhelm; Erschließung des Kapitalmarktes.., a.a.O., S. 538
Vgl. Schrömgens, Kurt: Die Wahl der Aktienform, in: HdU, S. 493ff.
Verwiesen wird hier im speziellen auf die Arbeit von Lowski, die die einzelnen Maßnahmen zur Abwehr einer Überfremdung aufzeigt, vgl. Lowski, Reinhold; Gesellschaftliche Maßnahmen..., a.a.O., S. 5ff. sowie im speziellen vgl. Kraus, Hans-Peter: Der Einfluß der Anteilseigner und ihrer Vertretungen auf die Untemehmenspolitik von Publikums-Aktiengesellschaften, Diss. Marburg 1973
Vgl. Beyer, Horst-Tilo: Finanzlexikon, München 1979, S. 317
Diese ist in aller Regel auch dann gesichert, wenn knapp unter 50 % der Stammaktien bei den Familieneigentümem verbleiben, da von einer 100 %igen Präsenz in der Hauptversammlung üblicherweise nicht auszugehen ist, vgl. Dr. Wieselhuber & Partner; Gang an die Börse..., a.a.O., S. 20
Zum Liquiditätsaspekt siehe nachfolgende Ausführungen, S. 151
Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, daß die Börse nicht in erster Linie ein Finanzierungsorgan ist, sondern primär die Funktion einer Refinanzierung der Erstzeichner ausübt, so-daß in derem „kostengünstigen“ Einkauf sodann mitunter ihr „halber Gewinn“ steckt, vgl. Hahn, Oswald; Neue Möglichkeiten..., a.a.O., S. 24
Zu den Emissionsverfahren im einzelnen, vgl. Hahn, Oswald; Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, a.a.O., S. 343. Hierin spiegelt sich — einmal mehr — das grundlegende betriebswirtschaftliche Entscheidungsproblem zwischen „Funktions-Ausübung versus Ausgliederung“ wider, vgl. Männel, Wolfgang: Eigenfertigung und Fremdbezug, Stuttgart 1981
Zu den Ausgestaltungsfbrmen stimmrechtsloser Vorzugsaktien vgl. Reuter, Dieter; Katschinski, Ralf: Vorzugsaktie und Genußschein, in: Gebhardt, Günther; Gerke, Wolfgang; Steiner, Manfred (Hrsg.): Handbuch des Finanzmanagements, München 1993
Siehe §139 II AktG
Vgl. Schürmann, Walter: Unternehmensfinanzierung (8)/Einfluß der Familiengesellschafter. Vorzügen den Vorzug geben?, in: HB v. 17/18.3.1995, S. 18
Hauptsächlich sind es der Vorstand und/oder der Aufsichtsrat, die zustimmen müssen, vgl. Dr. Wieselhuber Sc Partner; Gang an die Börse..., a.a.O., S. 22f.
Zur Abrundung des Gesamtbildes müssen allerdings noch andere Bewertungskriterien hinzukommen, wie z.B. fundamentale einzelbetriebliche Komponenten, dazu ausführlich vgl. Loistl, Otto: Zur Bewertung nichtnotierter Anteile, in: Bierich, Marcus; Schmidt, Reinhart (Hrsg.): Finanzierung deutscher Unternehmen heute, Stuttgart 1984, S. 68f.
Vgl. Dr. Wieselhuber & Partner; Gang an die Börse..., a.a.O., S. 26f.
Siehe dazu auch unsere Ausführungen weiter oben, S. 73ff.
Vgl. Bürkler, Albert; Das Nachfolgeproblem..., a.a.O., S. 40f.
Zu Eigenschaften der Kapitalqualität im allgemeinen vgl. Hahn, Oswald; Finanzwirtschaft, a.a.O., S. 180ff.
Vgl. hierzu insbesondere die Zielsetzungen in Hinblick auf die optimale Kapitalstruktur bei Hahn, Oswald; Allgemeine Betriebswirtschaftslehre..., a.a.O., S. 310
Zur Bedeutung der Rentabilität für die Unternehmung im besonderen vgl. Wittstock, Jan: Elemente eines allgemeinen Zielsystems der Unternehmung, in: ZfB 12/1970, S. 835
Die positiven Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben wir bereits weiter oben erörtert, siehe Kontinuitätssicherungsaspekt, S. 147
Während die Zuordnung des Notars als Dienstleister sicherlich unwidersprochen bleibt, spiegelt sich in Bezug auf den Staat das Wunschdenken des Verfassers wider; zu den Steuern als Sonderform des „Entgelts für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen fremder Betriebe“ vgl. insbesondere Hahn, Oswald, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, a.a.O., S. 136ff. (-145)
Bei einer rechtformwechselnden Umwandlung beispielsweise von einer Personengesellschaft in eine AG können mitunter erhebliche Steuerbelastungen ausgelöst werden vgl. dazu Schürmann, Walter: Unternehmensfinanzierung (3). Gesellschafter können steuerliche Auswirkungen selbst beeinflussen, in: HB. v. 3.1.1995, S. 11, sowie vgl. Herzig, Norbert: Ausgewählte Steuerfragen zur Beendigung einer unternehmerischen Tätigkeit, in: BB 1985, S. 741ff.
Das vierte Segment des Telefonverkehrs bleibt unberücksichtigt. Eine vergleichende Übersicht der Marktsegmente am deutschen Kapitalmarkt findet sich bei vgl. Gerke, Wolfgang; Rapp, Heinz-Werner: Eigenkapitalbeschaffung durch Erstemission von Aktien, in: Gebhardt, Günther; Gerke, Wolfgang; Steiner, Manfred (Hrsg.): Handbuch des Finanzmanagements, München 1993, S. 294
Vgl. dazu Schürmann, Walter: Unternehmensfinanzierung (9). Geregelter Markt oder amtlicher Handel?, in: HB v. 28.3.1995, S. 24
Vgl. Koch, Hans-Dieter; Schmidt, Reinhard.H.: Ziele und Instrumente des Anleger Schutzes, in: BFuP 3/1981, S.235f.
Diskutiert werden allerdings mehrere Varianten von Freiverkehrsmärkten, Gefahren werden übereinstimmend in den zu geringen Zulassungsvoraussetzungen für Makler und Emittenten gesehen, vgl. NN: Freiverkehr, Vielfalt mit Risiko, in: WiWo v. 24.10.1986, S. 163f.
De iure gelten für den Handel in Freiverkehrswerten die für den amtlichen Handel und den geregelten Markt getroffenen Regelungen sinngemäß, soweit nicht Besonderheiten zu berücksichtigen sind, siehe § 12 der Richtlinien für den Freiverkehr der Bayerischen Börse in München, zum Emissionsstanding siehe weiter unten.
Der Verschuldungsgrad drückt sich in der Relation Fremdkapital:Eigenkapital aus, Mellerowicz spricht vom Verschuldungskoeffizienten, vgl. Mellerowicz, Konrad: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Bd. 4, Berlin 1968, S. 131
Zur Bestimmung von Kapitalkosten im allgemeinen und ihrer Determinanten vgl. Weber, Martin; Schiereck, Dirk: Marktbezogene Bestimmung der Kapitalkosten, in: Gebhardt, Günther; Gerke, Wolfgang; Steiner, Manfred (Hrsg.): Handbuch des Finanzmanagements, München 1993, S. 132ff
Gedacht ist hierbei an die kurzfristige „Überbrückungsfinanzierung“ von Abfindungszahlungen über Kredite vor dem Zufluß der Eigenkapitalien über den Kapitalmarkt, vgl. Albach, Horst: „Finanzierungsregeln“ und Kapitalstruktur der Unternehmung, in: Christians, F. Wilhelm (Hrsg.): Finanzierungshandbuch, Wiesbaden 1988, S. 622f.
Zur Zinsempfindlichkeit der Kreditnehmer im besonderen vgl insbesondere Hahn, Oswald: Die Zinsempfindlichkeit der Kreditnehmer, in: ÖBA X/1967, S. 390ff.
Den vollkommenen Finanzmarkt unterstellt, nimmt mit sinkendem Risiko auch der Zinssatz ab (degressiver Kapitalkostenverlauf in Umkehrung zum progressiven), vgl. Gutenberg, Erich; Grundlagen..., Bd. 3, Die Finanzen..., a.a.O., S. 208ff.
Diese Feststellung steht allerdings im Widerspruch zum Modigliani-Miller-Theorem, das die Zinshöhe unabhängig von der Kapitalstruktur bzw. dem Verschuldungsgrad sieht, vgl. dazu Hahn, Oswald; Die Wahlkriterien..., a.a.O., S. 134. Im weiteren hängt diese Aussage von der Preiselastizität des Einzelinstituts ab, vgl. Hahn, Oswald, Die Führung..., a.a.O., S. 199
Vgl. Hahn, Oswald; Finanzwirtschaft, a.a.O., S. 183
Dieser Fall ist in der Praxis wohl kaum anzutreffen, weil damit ja de facto die Rentabilitätsvoraussetzungen für den Börsengang (objektiv quantitatives Kriterium) nicht erfüllt wären; zum Lever-age-Effekt im speziellen mit Beispielrechnung vgl. Hahn, Oswald, Finanzwirtschaft, a.a.O., S. 114f.
Vgl. Reimpell, Peter: Sprechen die jüngsten Erfahrungen an der Börse für eine Renaissance der Aktie als Finanzierungsform, in: HB. v. 10.4.1986, S. 40
In der Summe wurde durch den Gang an den Kapitalmarkt die Verhandlungsmacht des Unternehmers gestärkt, vgl. insbesondere Krümmel, Hans-Jakob: Bankzinsen, Köln u.a. 1964, S. 229ff.
Vgl. dazu Christians, F. Wilhelm; Erschließung des Kapitalmarktes..., a.a.O., S. 537
Ohne intensive Vorbereitung beispielsweise des Emissionsprospekts kann der erwünschte positive Effekt allerdings auch in das Gegenteil umschlagen (Stichwort: Prospekthaftung) vgl. Schürmann, Walter: Unternehmensfinanzierung (2). Jede Neuemission ist ein Schritt in eine ungewisse Zukunft, in: HB. v. 23724.12.1994, S. 19
Diese Erfahrung machte der Verfasser beim Besuch eines Symposiums für Unternehmer zur „Kleinen AG“, in dessen Diskussionsverlauf ein Teilnehmer auf die erfolgreiche Anwendung dieser Alternative im Zuge der Nachfolgeregelung im eigenen Unternehmen aufmerksam machte und er sich daraufhin in der Kaffeepause vor „neugierigen“ Unternehmerkollegen und sonstigen Interessenten (einschließlich des Autors) nicht mehr retten konnte.
Die Vorteile dieser Finanzierungsinstrumente bestehen in ihrer Kombinationsmöglichkeit von Ei-gen-und Fremdkapitalien (Optionsanleihe), deren wahlweisen Austausches (Wandelanleihe) bzw. der unterschiedlichen handels-und steuerrechtlichen Behandlung (Genußschein) vgl. dazu insbesondere Hahn, Oswald; Neue Möglichkeiten..., a.a.O., S. 40ff.
Vgl. Hahn, Oswald: Die Wahl der Finanzierungsart als Entscheidungsproblem der Betriebswirtschaft, in: WiSt 3/1979, S. 112
Dazu im einzelnen vgl. NN; Leitfaden für Emittenten..., a.a.O., S. 21
Hinzu kommen die Störungen durch falsch verstandene Aktionärsdemokratie, vgl. Johann, Bernd: Aktionärsdemokratie. Mächtige ausländische Anleger machen Druck: Die deutschen Unternehmen sollen auskunftsfreudiger werden, in: Capital 7/1994, S. 22f.
Damit ist auch der erleichterte Zugang zu Kapitalgebern angesprochen, was allerdings noch nichts über die Frage der Erhältlichkeit aussagt, vgl. Busch, Werner. Externe Eigenfinanzierung bei Kapitalgesellschaften, in: Christians, F. Wilhelm (Hrsg.): Finanzierungshandbuch, Wiesbaden 1988, S. 506
Vgl. Unabhängigkeitsaspekt beim Going Public, S. 149ff.
Vgl. Simmat, Udo; Der ältere Unternehmer..., a.a.O., S. 134
Auf Kapitalbeteiligungsgesellschaften bezogen vgl. Hahn, Oswald: Struktur der Bankwirtschaft, Bd.II, Spezialbanken und Internationale Banken, 1. Teilband, Berlin 1984, S. 242. Im Gegensatz dazu ist die ebenfalls primär investitionsorientierte Holdinggesellschaft auf „Beherrschung“ angelegt, vgl. ebenda S. 220
Funk spricht von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, die Eigenkapital ohne Managementfunktion bereitstellen, vgl. Funk, Paul: Aktuelle Entwicklungstendenzen in der Beteiligungsfinanzierung mittelständischer Unternehmen, in: Neuere Entwicklungen in Betriebswirtschaftslehre und Praxis, Festschrift für Professor Dr. Oswald Hahn, hrsg. von Horst-Tilo Beyer, Leo Schuster u. Carl Zimmerer, Frankfurt/M. 1988, S. 107
Ausnahme: Als Variante der Mitarbeiterbeteiligung, die ein starkes Element der Mitbestimmung enthalten, sind die sog. Mitarbeiterunternehmen (MAU) zu nennen. Mit Mitteln der indirekten Demokratie, abgestützt auf die Kapitalbeteiligung, sollen die Leitungs-und Kontrollorgane gewählt werden. In der Praxis ist dieses Modell bisher kaum zur Anwendung gekommen, vgl. Niehues, Karl: Management/Mitarbeiter als Untemehmensnachfolger in mittelständichen Betrieben, in: HB. v. 15.3.1993, S. 23
Weil der Unternehmer nur eine rein materielle Beteiligung der Arbeitnehmer anstrebt, werden etwaige Stimmrechte aus der Beteiligung in aller Regel durch Maßnahmen zur Einflußwahrung der Familie (S. 149ff.) „neutralisiert“. Im Gegensatz zu den renditesuchenden Mitarbeitern mag dies dem machtsuchenden Gewerkschaftsfunktionär jedoch stören. Wir verweisen auf einen dementsprechenden Diskussionsbeitrag von Georg Backhaus, Betriebsratsvorsitzender der Fa. Stauerei Gert Guss/Hamburg, anläßlich der Podiumsdiskussion zu „Mitarbeiterbeteiligung und Unternehmenskultur“ im Rahmen eines Kongresses der Niedersächsischen Landesregierung in Zusammenarbeit mit der AGP und der Bertelsmann Stiftung v. 14.12.1988, vgl. Weger, Hans-Dieter (Hrsg.): Mitarbeiterbeteiligung, Untemehmenskultur und Sozialpartnerschaft. Ergebnisse eines Kongresses, Gütersloh 1989, S. 41f.
Das trifft insbesondere auf die Kapitalbeteiligungsgesellschaften zu, vgl. Hahn, Oswald; Struktur der Bankwirtschaft, Bd II, 1. Teilband..., a.a.O., S. 249
Ein Überblick über die 85 deutschen, acht schweizerischen und zwei österreichischen Beteiligungsgesellschaften, der gleichzeitig zur Vorauswahl gedacht ist, findet sich bei vgl. Müller-Stewens, Günter; Roventa, Peter; Bohnenkamp, Guido (Hrsg.): Wachstumsfinanzierung für den Mittelstand. Ein Leitfaden zur Zukunftssicherung durch Unternehmensbeteiligung, 2. Aufl., Stuttgart 1996
Vgl. Klein, Dietmar. Finanzierung/Eigenkapital für den Mittelstand, in: HB. v. 2.5.1995, S. 30
Vgl. Zimmerer, Carl; Die Beteiligungsfinanzierung..., a.a.O., S. 540
Als Vermittler zwischen Nachfragern und Anbietern treten häufig Finanzmakler in Erscheinung, vgl. dazu Hahn, Oswald: Der Finanzmakler als Banktyp, in: Süchting, Joachim (Hrsg.): Der Bankbetrieb zwischen Theorie und Praxis, Festschrift zum 60. Geburtstag von Karl Friedrich Hagenmüller, Wiesbaden 1977, S. 182f. sowie vgl. Baumüller, Konrad: Der Finanzmakler der unternehmerischen Individualfinanzierung, VeröfflLstkFAU Nr. 23, Nürnberg 1982, S. 18ff.
Allgemein dazu vgl. Hahn, Oswald: Heinrich Rittershausen und die Eigenfinanzierungs-Problematik des Mittelstandes, in: ZfB 12/1978, S. 1081ff. sowie im speziellen vgl. Werner, Martin: Familien-Unternehmer/Gewerbliches Eigenkapital als Finanzierungsaltemative, in: HB. v. 13.9.1993, S. 14
Vgl. NN: Kapitalbeteiligungen / BVK hofft auf „Push“, in: HB. v. 6.3.1995, S. 33
Vgl. Vormbaum, Herbert: Sicherung der Unternehmungsfinanzierung durch Schaffung neuer Kapitalanlageformen und Risikostrukturen, in: Bierich, Marcus; Schmidt, Reinhart (Hrsg.): Finanzierung deutscher Unternehmen heute, Stuttgart 1984, S. 149
Unter Systematisierungsaspekt gehören die Kapitalbeteiligungsgesellschaften im weiteren zu den Fondsgesellschaften, vgl. Hahn, Oswald: Struktur der Bankwirtschaft, Bd.II, 1. Teilband..., a.a.O., S. 220ff
Vgl. Neuber, Friedel. M & A aus Sicht einer Landesbank, in: Kreditwesen 4/1993, S. 12
1. Vermögensbeteiligungsgesetz 1984: Einerseits wurde der Anlagebetrag des 4. Vermögensbildungsgesetzes von 624 DM auf 936 DM angehoben, zum anderen wurde § 19a EStG dahingehend erweitert, daß sich nunmehr die steuerliche Förderung der betrieblichen Vermögensbildung unabhängig von der Rechtsform auf alle Unternehmen bezieht, im Unterschied zur bis dahin geltenden ausschließlichen Aktienförderung. Das 2. Vermögensbeteiligungsgesetz (1986) mit dem 5. VermBG sieht eine 20%ige Arbeitnehmersparzulage für Mitarbeiterbeteiligungen vor sowie eine Anhebung der steuerfreien Förderung des §19a EStG von 300 auf 500 DM, wobei letztere zum 1.1.94 im Zuge des Föderalen Konsolidierungspaktes (Mißbrauchsbekämpfungs-und Steuerbereinigungsgesetz v. 21.12.1993) wieder auf den alten Betrag zurückgeführt wurde, vgl. Funk, Paul; Aktuelle Entwicklungstendenzen..., a.a.O., S. 115 sowie eigene Gesetzesrecherchen.
Vgl. NN: Vermögensbildung, Eine Umfrage über den Stand der Arbeitnehmer am Produktivvermögen, in: HB v. 12.11.1986, S. 3 sowie zu den diversen Beteiligungsformen vgl. NN: Betriebliche Partnerschaft/Gestaltung, in: HB. v. 2./3.11.1990, S. D3
Vgl. hierzu Merchel, Rolf: Management Buy-Out und Mitarbeiterbeteiligung als Lösungsansatz für Nachfolgeprobleme, in: Der Betriebswirt 3/1989, S. 7ff. sowie im 3. Abschnitt, S. 124ff.
Für die Mitarbeiter wird als Vorteil deren Teilhabe am Wertzuwachs des Betriebes angeführt, vgl. Wagner, Klaus-R.: Sicherung der Unternehmenskontinuität für Führungswechsel und Unternehmenskauf durch Führungskräfte-/Mitarbeiterbeteiligung und MBO, in: AGP (Hrsg.): Tagungsunterlagen zu den Unternehmergesprächen: Intelligente Formen der Nachfolgeregelung am 9.12.1993 in Stuttgart, S. 12
Auf diese Weise ließe sich eine Kombination aus investitions-und anlageorientierter Fondsgesellschaft erreichen, die auf die Idee von Persé zurückgeht, in der Praxis jedoch bisher nicht realisiert wurde, vgl. Persé, Hermann Josef: Die Partner-Investmentgesellschaft. Die Eigenfinanzierung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften durch Investmentgesellschaften, Wiesbaden 1962
Vgl. dazu Dehlinger, Gabriele: Mitarbeiterbeteiligung. Höhere Umsatzrendite durch Selbstentfaltung, in: HB. v. 2./3.11.1990, S. D3
Vgl. NN: Vermögensbildungsgesetz — Eine Angelegenheit für Diplom-Mathematiker, in: HB v. 13.10.1986, S. 3. Gleiches Kostenproblem stellt sich bei der Gründung einer Mitarbeiterbeteiligungs-GmbH, vgl. Wagner, Klaus-R.; Sicherung der Unternehmenskontinuität..., a.a.O., S. 13
Vgl. Tenhof, Dieter: Die beste Sparförderung wäre eine Steuersenkung, in: HB v. 4.11.1986, S. 3
Siehe S. 158
Vgl. Hahn, Oswald; Struktur der Bankwirtschaft, Bd.II, 1. Teilband..., a.a.O., S. 243
Hierzu gibt es allerdings gegenteilige Meinungen, vgl. Drechsler, Wolfgang; Kötter, Paul M.: Erfahrungen aus Deutschland. Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen, in: AGP (Hrsg.): Pressenotizen, Der Monat 4/1992, S. 3ff.
Vgl. Hahn, Oswald; Struktur der Bankwirtschaft, Bd. II, 1. Teilband..., a.a.O., S. 243f.
Zur Mitarbeiterfinanzierung. Bis 1986 hatten 1353 Unternehmen freiwillige betriebliche Vermögensbildungsmodelle realisiert. 46,5 % der Betriebe hatten einen Umsatz über 100 Mio DM, knapp 30 % beschäftigten mehr als 1000 Mitarbeiter, die wiederum zu 81,8 % Aktionäre waren, vgl. Funk, Paul; Aktuelle Entwicklungstendenzen..., a.a.O., S. 118; eine Gesamtdarstellung findet sich bei Guski, Hans-Günter; Schneider, Hans-J.: Betriebliche Vermögensbeteiligung, Teil II, Köln 1983. Zu Kapitalbeteiligungsgesellschaften vgl. Hahn, Oswald; Eigenkapital — Problem ..., a.a.O., S. 978
Vgl. Müller-Stewens, Günter; Schubert, Volker: M & A. Kooperationen und strategische Allianzen treten immer häufiger an die Stelle der klassischen Kapitalbeteiligung, in: HB. v. 29.4.1993, S. B1
Hahn nennt bei einem Zinsniveau auf dem Rentenmarkt von 8,5 % eine Mindestrendite von 10 % (Stand heute: 11.1.1996: Rentenmarkt 5,5 %, Mindestrendite 6,5 %) vgl. Hahn, Oswald; Struktur der Bankwirtschaft, Bd.II, 1. Teilband..., a.a.O., S. 238f.
Diese Formulierung stammt von Carl Zimmerer, gelesen bei vgl. Hahn, Oswald; Eigenkapital — Problem ..., a.a.O., S. 977
Umgekehrt entstehen Barrieren psychologischer Art immer dann, wenn „...die Bilanzzahlen bei gutgehenden Unternehmen den Mitarbeitern bisher nicht mitgeteilt wurden und auch das neue Bilanzrichtliniengesetz mit seiner erhöhten Publizitätspflicht nicht greift.“ Funk, Paul; Aktuelle Entwicklungstendenzen..., a.a.O., S. 124
Vgl. NN: Ein neuer Anlauf in der „Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand“, in: FAZ v. 12.11.1991, S. 5
Auf die negativen Auswirkungen von Familienfehden auf die Arbeitszufriedenheit haben wir bereits im 2. Abschnitt, Risikoaspekte, hingewiesen, S. 42ff.
Auf die generelle Problematik des Verlusteintritts sowie von Einkommenseinbußen bei investiven Gewinnbeteiligungen hat Hahn bereits 1975 im Zuge von Unternehmensrechtsänderungen aufmerksam gemacht, vgl. Hahn, Oswald. Die Folgen der geplanten Unternehmensrechtsänderungen für die Unternehmensfinanzierung, in: Der Volks- und Betriebswirt 4/1975, S. 103
Zu Problemen im Verhältnis Untemehmen-Kapitalbeteiligungsgesellschaft im weiteren, vgl. Feldbausch, Friedrich Karl: Bankmarketing, München 1974, S. 174ff.
Vgl. Hausherr, Heinz: Das Zusammenspiel des Erbrechts..., a.a.O., S. 97
Vgl. Eckard, Matthias; Mohr, Peter: Nachfolgeregelung/Kontinuität wichtig. Rechtzeitig den Wechsel planen, in: HB. v. 2.5.1995, S. 31
Vgl. Löwe, Claus; Die Familienunternehmung..., a.a.O., S. 204f.
Bei den Personalkosten der Fremdmanager kann man im Durchschnitt von — unternehmensgrößen-abhängig -120–140.000 DM p.a. plus Extras (Dienstwagen etc.) ausgehen, vgl. NN: Gehälter Leitender Angestellter 1994: Ein Dienstwagen gehört dazu, in: HB. Karriere v. 14/15.10. 1994, S. Kl
Zu den diversen Entgeltregelungen für die Führungsnachfolger vgl. Bechtle, Christine; Die Sicherung der Führungsnachfolge..., a.a.O., S. 358ff.
Wahl, Manfred P.: Gedanken zur Zukunftssicherung..., a.a.O., S. 158
Vgl. NN: Nach drei Generationen den Staffelstab reibungslos an externe Manager übergeben, in: HB.v. 12/13.11.1993, S.K2
Vgl. dazu Albach, Horst; Freund, Werner; Generationswechsel und Unternehmenskontinuität..., a.a.O., S. 263ff.
Vgl. Oetker, Arend: Wachstumssicherung von Familienunternehmen, München 1969, S. 68ff.
Vgl. Damisch, Hans E.: Auch 51 % sind die Mehrheit, in: FAZ v. 23.5.1989, S. B15
Hierbei stützen wir uns auf die Untersuchung von vgl. Glöckel, Marion: Die Aufnahme eines Großgesellschafters in eine mittelständische Unternehmung, Dipl.-Arbeit Erlangen-Nümberg 1990, S. 22f.
Zu den einzelnen Risiken ausführlich im 2. Abschnitt, Sicherheitsaspekte, S. 36ff.
Vgl. Reinhardt, Wolfgang: Ein Unternehmen kaufen oder verkaufen, in: BdW v. 10.3.1983, S. 3
Vgl. Glöckel, Marion; Die Aufnahme..., a.a.O., S. 46f, Fn 135. Ein Rückzug wird im Falle einer renditeorientierten Beteiligung bei Verschlechterung der betrieblichen Ertragslage jedoch wahrscheinlich, vgl. Eisenhofer, Arno: Beteiligungen. Der Erfolgsweg zu Wachstum und Diversifikation, Wiesbaden 1970, S. 9ff.
Hiermit wird auch ein Stufenverkauf angesprochen, vgl. Zimmerer, Carl: „Mergers & Acquisitions“ in Deutschland, in: Kreditwesen 4/1993, S. 9
Hahn sieht darin die fünfte Gruppe mittelständischer Unternehmen, die als Nachfrager von Beteiligungskapital in Frage kommen, vgl. Hahn, Oswald; Struktur der Bankwirtschaft, Bd.II, 1. Teilband..., a.a.O., S. 249
Vgl. hierzu Wartenberg, Ludolf von: Unternehmenskontinuität im Mittelstand..., a.a.O. S. 244
Zum genossenschaftlichen Förderauftrag vgl. Baur, Jürgen.F.: Förderungszweck und Mitgliederselektion im Genossenschaftswesen, in: BB 1971, S. 1216
In Abgrenzung zu anderen Erscheinungsformen der Genossenschaft geht es bei der Produktivgenossenschaft nicht nur um ergänzende Förderung, sondern um die Begründung gemeinsamen Erwerbs oder gemeinsamer Versorgung, vgl. dazu Engelhardt, Werner Wilhelm: Die Produktivgenossenschaft, in: Laurinkari, Juhani (Hrsg.): Genossenschaftswesen, München 1990, S. 665
Im allgemeinen vgl. hierzu Leinemann, Martin: Das Zielsystem einer Produktivgenossenschaft des Handwerks in der sozialen Marktwirtschaft, Diss. Erlangen-Nürnberg 1994, S. 39
Engelhardt, Werner: Prinzipielle und aktuelle Aspekte der Produktivgenossenschaften, in: Karrenberg, Friedrich; Albert, Hans (Hrsg.): Sozialwissenschaft und Gesellschaftsgestaltung, Festschrift für Gerhard Weiser, Berlin 1963, S. 439
Diese Feststellung stützt sich auf das Transformationsgesetz von Oppenheimer; eine ausführliche Diskussion findet sich bei vgl. Beckmann, Volker: Zur ökonomischen Theorie der Transformation von Produktivgenossenschaften, in: ZfgG 1993, S. 218ff.
Zu den Grenzen der Produktivgenossenschaft vgl. Draheim, Georg: Die Genossenschaft als Unternehmenstyp, Göttingen 1952, S. 174ff.
Vgl. Wartenberg, Ludolf von: Untemehmenskontinuität im Mittelstand..., a.a.O. S 245
Hierin kommt das Subsidiaritätsprinzip dieses „integrierten Kooperativs“ zum Tragen, vgl. Leinemann, Martin; Das Zielsystem..., a.a.O., S. 61f.
Vgl. dazu Rühle von Lilienstern, Hans: Konkurrenzfähiger durch zwischenbetriebliche Kooperation, Stuttgart 1963, S. 23ff.
Hiermit grenzen wir zum Verkauf an Personen (Manager) im Zuge eines MBO/MBI ab, siehe unsere Ausführungen im 3. Abschnitt, S. 123ff.
Vgl. Steuernagel, Wolfgang; Kühn-Leitz, Knut: Mergers & Acquisitions/Die Fusion als Instrument zur Zukunftssicherung mittelständischer Unternehmen — Teil 2, in: HB. v. 3.1.1994, S. 12
Vgl. Lennertz, Achim: Umstrukturierung durch M & A, in: Kreditwesen 4/1993, S. 13
Hierbei lassen sich zwei Extrempositionen gegenüberstellen: Wird einerseits an einen vormaligen Konkurrenten verkauft, dessen Ziel in der Ausschaltung und Zerschlagung eines lästigen Wettbewerbers besteht, geht das Unternehmen unter. Ist die Käufer-Unternehmung andererseits am materiellen (z.B. Grundstücke) oder immateriellen (z. B. Good will) Vermögen des Betriebes unter Erhalt des Ganzen interessiert, kann ein Verkauf eine bessere Alternative selbst zur familieninternen Fortführung sein und von daher eine weitaus stärkere kontinuitätssichernde Wirkung aufweisen, vgl. dazu Kopp, Norbert; Rosen, Paul: Beratungsleistungen der Sparkassen, in: Kreditwesen 4/1993, S. 20
Zur Rückführung der hohen Fremdkapitalien muß das Unternehmen zerschlagen werden und lukrative Unternehmensteile verkauft werden, vgl. Wunderbaidinger, Ernst; Littich, Wolfram: Mergers & Acquisitions/Leveraged Buy-Out/Management Buy-out, in: Österreichische Sparkassenzeitung 10/1989, S. 266ff.
Interfinanz GmbH: Jahresbericht 1994, Düsseldorf 1994, S. 7
Theodor-Adam Schmitt als persönlich haftender Gesellschafter der Privatbank Schilling & Co./Hammelburg äußert sich für den Fall, daß er seinen Sohn nicht als Nachfolger hätte gewinnen können: „ Sonst hätte ich Kasse gemacht und alles verkauft.“ Busse, Caspar: Privatbanken in Deutschland VII. Die Schilling-Bank steht auch künftig auf dem „Boden der fränkischen Tatsachen“, in: HB. v. 19/20.11. 1993, S. 11. Im genauen Gegensatz dazu die Entwicklung beim Privatbankier von Finck, vgl. NN: Bankhaus Merck, Finck & Co./Hauptmotiv: Die Nachkommen zeigen kein Interesse am Bankgeschäft. Die Privatbank wird an Barclays Bank verkauft, in: HB. v. 1.10.1990, S. 13
Vgl. NN: Unternehmenspreise. Parallel zum anhaltenden Wachstum des M&A-Marktes haben sich auch die Bewertungskriterien geändert, in: HB. v. 14.11.1990, S. 18
Die Begünstigung resultiert aus § 34 EStG, wonach die Veräußerungsgewinne aus maßgeblichen Beteiligungen (mind. 25 %) bis zu 30 Millionen DM nur dem halben Einkommensteuersatz unterliegen. Diese Regelung gilt allerdings nur für Kapitalgesellschaften, vgl. dazu Herzig, Norbert; Schiffers, Joachim: Neuregelung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, in: DB 1989, S. 2441
Siehe hierzu im 2. Abschnitt, S. 87ff.
Vgl. Morgan Grenfell (Hrsg.): Handbuch für den internationalen Untemehmenskauf, Berlin 1989, S. 57ff.
Vgl. Holzapfel, Hans-Joachim; Pöllath, Reinhard; Recht und Praxis..., a.a.O., S. 284
Vgl. Hommelhoff, Peter: Zur Abgrenzung von Untemehmenskauf und Anteilserwerb, in: ZGR 3/1982, S. 370ff.
Vgl. Beisel, Wilhelm; Klumpp, Hans-Hermann: Der Untemehmenskauf, München 1985, S. 215
Vgl. Hahn, Oswald; Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, a.a.O., S. 624f.
Zur begrifflichen Abgrenzung verweisen wir auf den ersten Abschnitt, S. 3ff.
Stichwort: Fremdorganschaft, vgl. Fasselt, Theo; Nachfolge in..., a.a.O., S. 19f.
§1922 BGB
Vgl. Fischer, Robert: Fortführung eines Handelsgeschäfts durch eine Erbengemeinschaft?, in: ZHR 144/1980, S. 1
Durch den Zustimmungsvorbehalt aller Mitglieder der Erbengemeinschaft hat der einzeln ein Veto, das notwendige Beschlüsse blockieren kann, vgl. Schmidt, Karsten: Die Erbengemeinschaft nach einem Einzelkaufinann, NJW 1985, S. 2786
Vgl. dazu Krystek, Ulrich: Unternehmungskrisen, Wiesbaden 1987, S. 257
Vgl. Kirst, Uwe; Lichtner, Ulrich: Das Ende eines Unternehmens, in: Kirst, Uwe (Hrsg.): Selbständig mit Erfolg, Köln 1995, S. 382. Beim Tod des Kommanditisten besteht die KG fort, § 177 HGB
Siehe dazu §§ 727 BGB, 131 Nr.4 HGB i. V. m. § 137 I HGB (für OHG) sowie § 161 II HGB (KG) Ausnahme: Anderslautende Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag, wobei die Erben grundsätzlich kein Eintrittsrecht haben § 138 HGB
Vgl. Schoor, Hans Walter; Untemehmensnachfolge..., a.a.O., S. 393
Vgl. hierzu Schmidt, Karsten. Zur kombinierten Nachfolge- und Umwandlungsklausel bei OHG-oder Komplementäranteilen, in: BB 1989 S. 1702ff.
§ 1391, II HGB vgl. Schoor, Hans Walter; Untemehmensnachfolge..., a.a.O., S. 401ff.
Vertiefendes zu dieser Problematik findet sich bei vgl. Michalski, Lutz: Gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten..., a.a.O., S. 159ff
Die Bedenkzeit zur Übernahme der Vollhafterstellung beträgt drei Monate, vgl. Jahrmarkt, Manfred; Vorteilhafte Unternehmemachfblge..., a.a.O., S. 142. Bereits innerhalb dieser Zeitspanne sind mit großer Wahrscheinlichkeit Kunden wie Lieferanten „abgesprungen“. In diesem Zusammenhang wäre es nämlich „utopisch“, bei den Marktpartnern fehlende Reaktion zu erwarten, vgl. Hahn, Oswald; Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, a.a.O., S. 627
Vgl. Flick, Hans, Erbrecht/Der häufigste Fehler bei Erbregelungen ist die fehlende Abstimmung. Testament und Gesellschaftervertrag, in: HB v. 18.12.1991, S. 24
Vgl. Industrie-und Handelskammer zu Koblenz (Hrsg.): Ungelöste Nachfolge im Handel, Koblenz 1979, S. 5ff.
Diese Aussage können wir nur für den Großhandel bestätigen. Jahresüberschuß (nach Steuern): Umsatz = Umsatzrendite; Einzelhandel 2,4 %; Großhandel 1,5 % (Vergleich: Durchschnitt der Unternehmen aller Wirtschaftszweige 2,2 % (!)) vgl. Deutsche Bundesbank; Verhältniszahlen aus Jahresabschlüssen..., a.a.O., S. 16, 64,66
Vgl. Albach, Horst; Freund, Werner; Generationswechsel und Unternehmenskontinuität..., a.a.O., S. 26
Wir verweisen auf die laufende Diskussion um den Wirtschaftsstandort Deutschland, vgl. NN: Gesamtmetall/Die Lage vor dem Spitzengespräch, in: HB. v. 17.1.1996, S. 6
Zur Wiederentdeckung des Qualitätswettbewerbs siehe Hahn, Oswald: Betriebswirtschaftliche Aspekte der humanen Zukunft, in: Der Unternehmensberater 10/1984, S. 229
Da wir im Schrifttum keine griffige Formulierung fanden, die „das sich in der finanziellen Falle Befinden des Unternehmers“ bei beabsichtigter Durchführung einer Liquidation treffend umschreibt, haben wir den Begriff der „Liquidationsfalle“ gewählt (nicht zu verwechseln mit der „Liquiditätsfalle“ in der Makroökonomie vgl. Klaus, Joachim; Maußner, Alfred: Grundzüge der mikro- und makroökonomischen Theorie, München 1986, S. 234ff.)
Fasselt, Theo; Nachfolge in..., a.a.O., S. 48
Hahn, Oswald: Die Folgen der geplanten Unternehmensrechtsänderungen für die Unternehmensfinanzierung, in: Der Volks-und Betriebswirt 4/1975, S. 98
Vgl. dazu insbesondere Hahn, Oswald: Finanzwirtschaftliche Probleme bei Liquidation und Stillegung von Unternehmungen, in: Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft (Hrsg.): Innovation, Vorträge des 26. Deutschen Betriebswirtschafter-Tages 1972, Berlin 1973, S. 302ff.
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Bieler, S. (1996). Die Trennung von Eigentümerstellung und Geschäftsleitung als Nachfolgealternative. In: Die Unternehmernachfolge als finanzwirtschaftliches Problem. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93375-1_5
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