Zusammenfassung
Die Verknüpfung von Untemehmensführung und Eigenkapitalgeberposition kommt typischerweise bei kleinen bis mittelgroßen Unternehmen unabhängig von ihrer Branchenzugehörigkeit vor1. Diese Einheit läßt sich zudem als Wesensmerkmal der Familienunternehmung auffassen2. Die Untemehmensführung stellt generell auf den aktiven Vollzug des Willensbildungs- und -durchsetzungsprozesses ab, der sich in der Gesamtheit der leitenden Tätigkeiten widerspiegelt und den Gegenpol zu den rein ausführenden Arbeiten bildet.3 Die Nachhaltigkeit dieses Prozesses erhärtet es, wenn er auf einer Kapitalbasis gründet4, die mit den Entscheidungsträgern personell verbunden ist. Diese Kapitalbasis wiederum entsteht im Zuge von Erbschaft oder Schenkung beim Familiennachfolger bzw. durch „Einkauf von Fremden in ein bestehendes Unternehmen5.
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Literatur
Diese Aussage wird durch eine Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung der Universität Mannheim bestätigt, die unter 2000 Unternehmen in Baden-Württemberg durchgeführt wurde, vgl. NHUNGInstitut für Mittelstandsforschung der Universität Mannheim (Hrsg.): Nachfolgeprobleme im Mittelstand, unveröffentlichtes Manuskript zum 4. Symposium des Instituts für Mittelstandsforschung am 22.10.1993, S. 1
Vgl. Bertsch, Roland: Die industrielle Familienunternehmung, Diss. St. Gallen, Winterthur 1964, S.9f Die Unternehmerfünktion innerhalb der Familie übt dabei derjenige aus, der für die Unternehmung die grundlegenden Entscheidungen trifft und sich dabei von den Interessen dieser Unternehmung leiten läßt
vgl. Ulrich, Hans: Der Unternehmer in der Betriebswirtschaftslehre, in: Die Unternehmung 1951, S. 141
Vgl. Wöhe, Günter. Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, München 1990, S. 129ff.
Vgl. zu den Funktionen des Eigenkapitals insbesondere Hahn, Oswald; Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 1990 S. 314 ff.
Die Unternehmensgründung als dritte Möglichkeit scheidet wegen dem fehlenden Vorgänger aus.
Vgl. Smith, Adam: The wealth of nations, Neuaufl., New York 1937, S. 700
Siehe dazu Rieger, Wilhelm: Einführung in die Privatwirtschaftslehre, 3. Aufl., Erlangen 1964, S.13ff.
sowie vgl. Hahn, Oswald: Wilhelm Rieger und die heutige Betriebswirtschaftslehre, in: Rieger, Wilhelm (Hrsg.): Festschrift zum hundertsten Geburtstag von Wilhelm Rieger und Wilhelm Vershofen, Nürnberg 1979, S. 77
Die Prägung dieser Begriffe geht auf Gutenberg zurück, vgl. dazu Gutenberg, Erich: Unternehmensführung, Wiesbaden 1962, S. 12
Informationsasymmetrie liegt dann vor, wenn die Informationen zwischen dem Agent und dem Prinzipal nicht gleich verteilt sind bzw. Informationsunterschiede qualitativer wie quantitativer Art bestehen. Daraus ergibt sich ein Informationsrisiko für den Prinzipal wegen besserer oder umfangreicherer Informationen des Agenten. Um dieses Risiko weitestgehend auszuschalten bzw. zu minimieren, entstehen bei der Überprüfung der vom Agent an den Prinzipal gelieferten Informationen Such-, Verhandlungs- und Kontrollkosten (sog. Transaktionskosten) vgl. Hartmann-Wendeis, Thomas: Prinzipal-Agent-Theorie und asymmetrische Informationsverteilung, in: ZfB 7/1989, S. 714 ff.
Dieses im Verhalten des Agent liegende Risiko wird auch als „moral hazard“bezeichnet, vgl. dazu Hax, Herbert; Hartmann-Wendels, Thomas; von Hinten, Peter: Moderne Entwicklung der Finanzierungstheorie, in: Christians, F. Wilhelm (Hrsg.): Finanzierungshandbuch, Wiesbaden 1988, S. 705
11 Auszuschließen sind diese Risiken jedoch auch bei solchen inhabergeführten Unternehmen nicht, bei denen unterschiedliche Beteiligungsverhältnisse bzw. daraus entstehende „Eifersüchteleien“den Eigennutz vor das Unternehmenswohl stellen lassen, Beispiel aus jüngerer Vergangenheit war die Hertel AG (Fürth) vgl. dazu Petersen, Thomas: Das Delegationsproblem zwischen Prinzipalen und Agenten, in: Albach, Horst (Hrsg.): Organisation, Wiesbaden 1989, S. 109 ff.
Vgl. Flick, Hans: Untemehmensnachfolge Frühzeitige verbindliche Festlegung des Wechsels in einer Geschäftsführung, in: HB v. 10.3.1993, S. 9
Siehe dazu unsere Ausführungen im 4. Abschnitt dieser Arbeit S. 167ff.
Vgl. dazu Hausherr, Heinz: Das Zusammenspiel des Erbrechts mit dem ehelichen Güterrecht und dem Gesellschaftsrecht, in: Forstmoser, Peter (Hrsg.): Der Generationenwechsel im Familienunternehmen, S. 97f
Mit einer Auswahl an Gestaltungsvorschlägen vgl. NN: Ernstfall Erbfall. So strukturieren Sie ein Vermögen, in: Finanzen 08/94, S. 100ff.
Was allerdings im Schrifttum des öfteren behauptet wird vgl. dazu Steinhauer, Heinz: Steuerpolitik bei der Nachfolgeplanung gewerblicher Einzelunternehmer, Krefeld 1983, S. 96ff.
sowie Jacobs, Otto H., Brewi, Karl, Schubert, Rainer: Steueroptimale Rechtsform mittelständischer Unternehmen, München 1978, S.43ff.
Siehe hierzu den 5. Abschnitt, S. 178ff.
Zu der Alternative des Zwangsverkaufs und seiner Problematik (Liquidationsfalle) siehe unsere Ausführungen im 4. Abschnitt (S. 169ff.)
Vgl. NN: Lebenswerk erhalten, in: Capital 04/93, S.214f.
Vgl. Flick, Hans: Generationenwechsel. Vorweggenommene Erbfolge, in: HB v. 28.12.94, S. 18
Ein Einzelunternehmen beispielsweise kann bei mehreren Nachfolgern nicht weiter bestehen vgl. Felix, Günther: Steuerberatung und Unternehmernachfolge, in DStR 1987, S. 145 ff.
Vgl. Meier, Albert: Unternehmemachfolge im Rahmen der Unternehmungsorganisation, in: Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung, Köln-Opladen 1956, S.618
Vgl. Bamberger, Ingolf; Pleitner, Hans Jobst: Strategische Ausrichtung kleiner und mittlerer Unternehmen, in: Internationales Gewerbearchiv Sonderheft 2/1988, S. 50ff.
Vgl. Gutenberg, Erich: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 1, Die Produktion, 23. Aufl., Berlin/Heidelberg/New York 1979, S. 130ff.
Vgl. dazu Gutersohn, Alfred: Das Gewerbe in der freien Marktwirtschaft, Bd.I, Zürich-St. Gallen 1954, S. 96f.
Vgl. Hausherr, Heinz; Das Zusammenspiel des Erbrechts…, a.a.O., S. 98f.
Siehe unsere Ausführungen im 4. Abschnitt, Instrumente zur Einflußwahrung, S. 149ff, sowie vgl. dazu Schoor, Hans Walter; Untemehmensnachfolge…, a.a.O., S. 138ff.
Siehe dazu unsere Ausführungen zum Auftreten von Interessenkonflikten im 2. Abschnitt (Unterabschnitt A I b), S. 27 ff.
Vgl. Hausherr, Heinz; Das Zusammenspiel des Erbrechts…, a.a.O., S. 99
Vgl. Bergler, Georg; Der Einfluß des Menschlichen…, a.a.O., S. 212f.
Zimmerer spricht in diesem Zusammenhang von sog. „Aushungerungs“-verträgen, vgl. Zimmerer, Carl; Die Beteiligungsfinanzierung…, a.a.O., S. 545
Vgl. Freund, Werner; Kayser, Gunter; Schröer, Evelyn; Generationenwechsel im Mittelstand…, a.a.O., S. 40
Zur Abgrenzung des Begriffs „Familienunternehmen“siehe unsere Ausführungen im 1. Abschnitt, S.8, Fn. 36
Vgl Fröhlich, Erwin; Pichler, Johann H.: Werte und Typen mittelständischer Unternehmer, Berlin 1988, S. 55f.
Vgl. hierzu Albach, Horst; Küster, Wolfgang; Warnke, Thomas: Wachstum, Kapitalstruktur und Familienzugehörigkeit in deutschen Familienaktiengesellschaften, ifm-Materialien Nr.30, Bonn 1985, S. 108f.
Vgl. Witte, Eberhard: Der Einfluß der Anteilseigner auf die Unternehmenspolitik, in: ZfB 1981, S. 734f.
Vgl. NHUNGHandwerkskammer für München und Oberbayem (Hrsg.): Der Generationenwechsel im Handwerksbetrieb — Probleme und Lösungsansätze, Ergebnisse einer Umfrage der Handwerkskammer für München und Oberbayern, München 1993, S. 4
In den Bereichen Bekleidung und Gesundheit wird die Situation mit 67,5% bzw. 60,0% am ungünstigsten eingeschätzt, wohingegen in den Handwerksgruppen Nahrung (33,3%), Bau (39,9%) und Holz (41,0%) überdurchschnittlich häufig Familienmitglieder zur Fortführung des Unternehmens gewonnen werden können, vgl. ebenda, S. 4
Vgl. Handwerkskammer für München und Oberbayem (Hrsg.): Der Generationenwechsel im…, a.a.O., S. 5
Die beiden anderen Gründe liegen im Fehlen von Kindern sowie der altersmäßig noch nicht anstehenden Nachfolgeproblematik, wobei der letztgenannte Grund selbst wegen der offensichtlich fehlenden Sensibilität für die Nachfolgeproblematik an sich Aufschluß über die familieninterne Behandlung dieses Themas gibt. vgl. ebenda, S. 6
Vgl. Handwerkskammer für München und Oberbayern (Hrsg.): Der Generationenwechsel im…, a.a.O., S. 7ff. Auf die Konsequenzen der fehlenden Übernahmebereitschaft wird an anderer Stelle eingegangen, siehe dazu MBO und Liquidation
In die empirische Auswertung kamen 422 Unternehmen, wobei davon wiederum 295 (69,9%) Familienunternehmen sind in der Größenordnung zwischen 100 und 5000 Beschäftigten vgl. Albach, Horst; Freund, Werner; Generationswechsel und Untemehmenskontinuität…, a.a.O., S. 33
Vgl. ebenda, S. 46
Es wurden 501 Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe sowie aus den Wirtschaftsbereichen Handel und Dienstleistung ausgewertet, vgl. Wieselhuber, Norbert; Spannagel, Johannes: Situation und Zukunftsperspektive von Inhaber-Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland, Untersuchungsbericht über die schriftliche Befragung von Unternehmens-Inhabern in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin, München 1988, S. 5
Vgl. ebenda, S. 114
Vgl. Bechtle, Christiane; Die Sicherung der Führungsnachfolge.., a.a.O., S. 85ff.
Vgl. Albach, Horst, Freund, Werner; Generationswechsel und Unternehmenskontinuität…, a.a.O., S. 43 sowie die Abbildung auf S. 42
Vgl. ARAL AG, Autohaus (Hrsg.): Studie zur Nachfolgesituation in Autohäusern, o.O. 1993, S.42
Vgl dazu auch Freund, Werner; Kayser, Gunter; Schröer, Evelyn; Generationenwechsel im Mittelstand…, a.a.O., S. 52
Vgl. NHUNGAmt für Stadtentwicklung der Stadt Ludwigshafen (Hrsg.): Informationen zur Stadtentwicklung Ludwigshafen, 2/93: Entwicklung und Struktur des Gastgewerbes, Ludwigshafen 1993, S. 13
Vgl. NHUNGAmt für Stadtentwicklung der Stadt Ludwigshafen (Hrsg.): Informationen zur Stadtentwicklung Ludwigshafen, 2/93: Entwicklung und Struktur des Gastgewerbes, Ludwigshafen 1993, S. 14
Wir verweisen auf unsere Ausführungen zum finanzwirtschaftlichen Kriterium der Sicherheit im 2. Abschnitt im Unterpunkt Risikopolitik, S. 38
Im folgenden soll zur Sicherstellung eines besseren Sprachflusses von nur einem Nachfolger gesprochen werden, der selbstverständlich auch das weibliche Geschlecht einschließt, wobei sich die Qualifizierungsnotwendigkeit auch auf den Fall mehrerer Nachfolger übertragen läßt.
Zu einem Stufenplan aus juristischer Sicht, der unserem eigenen ähnelt (S. 106ff), vgl. N. N Erbfolge-Poker. Spiel mit Spitzen, in: Markt und Mittelstand 1/1995, S. 79
Vgl. 2. Abschnitt, Unterabschnitt A II a 2, S. 30ff.
Vgl. Cambien, St.: La formation des futurs chef dans les entreprises familiales, in: NHUNGCentre d’Etudes des Problèmes Industriels (Hrsg.), Lille 1959, S. 141 zitiert bei Löwe, Claus; Familienunternehmung, a.a.O., S. 195
Die Einflußfaktoren werden auch im Schrifttum nicht eindeutig geklärt, vgl. dazu Herion, Wolfgang: Wie bereite ich meine Kinder auf die Nachfolge vor? in: BdWv. 3.10.1977, S. 3
sowie vgl. Bethmann, Johann Phillip Frhr.von: Der Unternehmer und sein Nachfolger, in: Die Aussprache 2/1965, S. 30
Vgl. Löwe, Claus; Familienunternehmen, a.a.O., S. 195
Zu dem Risikoaspekt interner Auseinandersetzungen verweisen wir auf unsere Ausführungen im 3.Abschnitt, Unterabschnitt B I c S. 42ff. sowie vgl. Deichmann, Vollrat von: Wer und wie wird mein Nachfolger, in: BdW v. 15.10.1982, S. 3
Diese Vorgehensweise ist unter organisationstheoretischen wie auch praktischen Überlegungen heraus ratsam, unter organisatorischem Aspekt vgl. Hahn, Dietger: Unternehmungsphilosophie und Führungsorganisation in Familienuntemehmungen, in: Hahn, Dietger; Taylor, Bernard (Hrsg.): Strategische Unternehmensplanung. Strategische Unternehmensführung, Heidelberg 1990, S. 767fT.
sowie unter praktischem Aspekt vgl, Joens, Lily: Die Nachfolge im Unternehmen, in: Die Aussprache 2/1970, S. 17
Vgl. Püchner-Kurth, Katja: Die Bedeutung der Unternehmerfrau für die Kontinuität des Unternehmens, in: Die Aussprache 3/1964, S. 72ff.
sowie vgl. Joens, Lily: Die Bedeutung der Untemehmerfrau für die Kontinuität des Unternehmens, in: Die Aussprache 2/1964, S. 30ff.
Vgl. NN: Schickedanz/Kontinuität nach dem Tod von Grete Schickedanz, in: HB v. 3.8.1994, S. 10
Zu den Konfliktarten im einzelnen verweisen wir auf den 2. Abschnitt, Risikoarten, S. 42ff
Vgl. dazu Fertsch-Röver, Dieter: Der Unternehmer und sein Nachfolger, in: Die Aussprache 2/1966, S. 28
Da der Nachfolger einer bereits länger bestehenden Familienunternehmung in der Regel Vermögen mit in die Ehe bringt, wird mittels Gütertrennung versucht, dieser möglichen Gefahr präventiv zu begegnen.
Vgl. Fasselt, Theo; Nachfolge…, a.a.O., S. 26f.
Vgl. Fromm, Rüdiger: Untemehmensnachfolge. Erfolgreiche Sicherung des Lebenswerks bei Scheidung, Erbfolge und Generationenwechsel, München 1991, S. 100f.
Vgl. dazu Sudhoff, Heinrich; Handbuch: Untemehmensnachfolge. Erfolgreiche Sicherung des Lebenswerks bei Scheidung, Erbfolge und Generationenwechsel, München 1991, S. 6f.
Vgl. Bechtle, Christine; Die Sicherung der Führungsnachfolge, München 1991, S. 213f.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere ausführliche Darstellung zum finanzwirtschaftlichen Zielsystem der Nachfolgeregelung im 2. Abschnitt dieser Arbeit, S. 24ff.
Vgl. insbesondere Löwe, Claus; Die Familienunternehmung…, a.a.O., S. 67ff.
Vgl. NN: Unternehmens-Nachfolge: Konflikt zwischen Senior und Junior in Familienunternehmen, in: HB v. 16.01.1995, S. 19
Vgl. Fromm, Rüdiger; Unternehmensnachfolge…, a.a.O., S. 102
Vgl. Fasselt, Theo; Nachfolge in…, a.a.O., S. 26
Zum Aufgabenprofil des „Jung-Nachfolgers“vgl. Bechtle, Christine; Die Sicherung der Führungsnachfolge…, a.a.O., S. 154ff.
Vgl. Fromm, Rüdiger; Unternehmensnachfolge…, a.a.O., S. 102f.
Vgl. Siegwart, Hans: Die Probleme der Nachfolgeplanung aus betriebswirtschaftlicher Sicht, in: Forstmoser, Peter (Hrsg.): Der Generationenwechsel im Familienunternehmen, Zürich 1982, S. 18
Weil die Vergütung in aller Regel eine abzugsfähige Betriebsausgabe ist, hat das Finanzamt ein erhebliches Interesse, Überzahlungen aufzuspüren, die dann dem Gewinn des Unternehmers zuzurechnen sind. Daraus wiederum ergeben sich negative Auswirkungen auf die Gewerbe- und Einkommensteuerbelastung, ausführlich nachzulesen bei vgl., Steinhauer, Heinz: Steuerpolitik bei der Nachfolgeplanung gewerblicher Einzelunternehmer, Krefeld 1983, S. 68ff
sowie vgl. Mittelbach, Rolf: Familienunternehmen im Steuerrecht. Zulässigkeit-Gestaltung-Belastung. Ludwigshafen 1973, S. 104ff.
sowie eher allgemein Heigl, Anton; Melcher, Günther-Herbert: Betriebliche Steuerpolitik. Ertragssteuerplanung. Köln 1974, S. 24ff.
Vgl. Fasselt, Theo; Nachfolge Betriebliche Steuerpolitik. Ertragssteuerplanung. Köln 1974, S. 27
Gloger, Axel: Karriere-Gespräch mit Prof. Carl Zimmerer über Generationswechsel, in: HB v. 28./29.10.1994, S. K1
Vgl. dazu Löwe, Claus; Die Familienunternehmung. 1994 S. 94f.
Vgl. Fromm, Rüdiger; Unternehmensnachfolge. 1994, S. 105 sowie unsere Ausführungen S. 73ff.
Vgl. Hess, Walter: Der Generationenwechsel im Familienunternehmen, in: Forstmoser, Peter (Hrsg): Der Generationenwechsel im Familienunternehmen, Zürich 1982, S. 28ff.
Vgl. Wöhe, Günter; Einführung. 1982 S. 269
Vgl. Fromm, Rüdiger; Untemehmensnachfolge, 1982 S. 106
Vgl. dazu Riebel, Paul: Einzelkosten- und Deckungsbeitragsrechnung, Wiesbaden 1994, S. 514ff.
Ein positiver Nebeneffekt für das Unternehmen ist darin zu sehen, daß auf diese Weise familiäres Privatvermögen mobilisiert wird, das einen Eigenkapitalersatz bedeutet und somit eine langfristig ausgelegte Rückführung der Fremdkapitalquote begünstigt, siehe dazu insbesondere Hahn, Oswald: Mehr Eigenfinanzierung, mehr Kapitaleinsparungen, günstigere Fremdmittel, in: Möbelwirtschaft 10/1981, S. 47 (-48)
Vgl. dazu Fasselt, Theo; Nachfolge in…, a.a.O., S. 27
Zum partiarischen Darlehen vgl. insbesondere Hahn, Oswald: Finanzwirtschaft.., a.a.O., S. 212
Vgl. Bürkler, Albert: Das Nachfolgeproblem aus der Sicht des Bankiers, in: Forstmoser, Peter (Hrsg): Der Generationenwechsel im Familienbetrieb, Zürich 1982, S. 38f
Vgl. Hecke, Bernd; Nachfolgepolitik bei Familienpersonengesellschaften. 1982, S. 35f. sowie die dort angegebene Literatur
Vgl. Fromm, Rüdiger; Untemehmensnachfolge. 1994, S. 106f
Vgl. Fasselt, Theo; Nachfolge. 1994, S. 27
Vgl. dazu Flick, Hans: Generationenwechsel/Vorweggenommene Erbfolge: Vorbehaltsklauseln in einem Schenkungsvertrag, in: HB v. 28.12.1994, S. 18
Dem steht in der Folge jedoch das Risiko familieninterner Streitigkeiten gegenüber, siehe 2. Abschnitt, Risikoarten, S. 42ff.
Auf die enge inhaltlich-materielle Verwandtschaft dieser beiden Finanzierungsarten weist Hahn hin, vgl. Hahn, Oswald; Finanzwirtschaft…, a.a.O., S. 226
Vgl. Theisen, Manuel R.: Partiarisches Darlehen als Finanzierungsalternative zur stillen Gesellschaft, in: Gmb HR 1987, S. 64ff.
Zur Bedeutung des Firmenbeirats für die Nachfolgeentscheidung siehe unsere Ausführungen im 2.Abschnitt, Aspekt der Sicherheit, Unterpunkt III., S. 52ff.
Hierbei sind insbesondere beschränkende Regelungen des Gesellschaftsvertrages für den Erblasser gemeint vgl. Petzoldt, Rolf: Unterbeteiligungen im Gesellschafts- und Steuerrecht, in: NWB 1990, F 18, S.2891ff.
Vgl. unsere Ausführungen zur Liquidität im 2. Abschnitt, S. 83ff.
Zum Minderheitenschutz im Gesellschaftsrecht im allgemeinen, vgl. Wiedemann, Herbert: Gesellschaftsrecht, BD. I, München 1980, S. 405ff.
Siehe § 105 HGB,
Zur Problematik des Nepotismus auch in Familienunternehmen siehe Pentzlin, Kurt; Die Zukunft…, a.a.O., S.46
Vgl. Gottschall, Dieter: Wenn der neue Chef kommt, in: mm 11/1988, S. 352ff.
Ein Arbeitsverhältnis im (nunmehrigen) Betrieb der Kinder ist aus familien-, gesellschafts- und schließlich steuerrechtlichen Gesichtspunkten durchaus überlegenswert, aus psychologischen Gründen wegen zu erwartenden Anpassungsschwierigkeiten aller Beteiligten jedoch abzulehnen, vgl. Fasselt, Theo; Nachfolge in…, a.a.O., S. 37
Vgl. Schmidt, Karsten: Gesellschaftsrecht, Köln u.a. 1986, S. 1071ff.
Zur Bewertungsproblematik verweisen wir auf die Ausführungen zur Rentabilität im 2. Abschnitt, S. 87ff.
Vgl. Fromm, Rüdiger; Untemehmensnachfolge…, a.a.O., S. 100f.
Vgl. dazu Pentzlin, Kurt; Die Zukunft des Familienunternehmens, a.a.O., S. 25ff.
Siehe dazu auch NHUNGBundesverband Junger Unternehmer der ASU e.V. (Hrsg.): Die Zukunft des Familienunternehmens Heft 9 der Schriftreihe „Aus unserer Arbeit“, Bad Godesberg 1964, S. 53ff. Löwe führt als 6. Punkt doch den der Entlastung der nicht-aktiven Familienmitglieder von der Gesellschafterhaftung an, was u.E. jedoch mehr eine Frage der geeigneten Rechtform, und weniger die freiwilliger Selbstbeschränkungen ist, vgl. Löwe, Claus; Die Familienunternehmung…, a.a.O., S. 114
Siehe im 2. Abschnitt, S. 52ff.
Ein gegenteiliges (Negativ)Beispiel findet sich bei vgl. Gromberg, Jürgen: Wenn die Familie über ihre Verhältnisse lebt, in: BdW v. 16.02.1978, S. 2
Vgl. Löwe, Claus; Die Familienunternehmung…, a.a.O., S. 113
Vgl. dazu Bauer, Jörg: Der Teilbetrieb — Bestandsaufnahme und Stellungnahme aus betriebswirtschaftlicher Sicht, in: DB 1982, S. 1070
Vgl. Hoch, Gero F.: Abfindungen aus Betriebsvermögen bei Erbauseinandersetzungen und Ehescheidung in ertragsteuerlicher Sicht, München 1985, S. 81ff.
Ein positives Beispiel bietet die Familie Freudenberg, vgl. Hofmann, Siegfried; Freudenberg/Die Unternehmensverfassung, 1985, S. 19
Diese Begriffsbildung geht nach unserer Kenntnis auf Sudhoff zurück, dessen Gliederungssystematik wir im weiteren fortführen wollen, vgl. Sudhoff, Heinrich; Handbuch…, a.a.O., S. 23 Iff.
Zur Betriebsaufspaltung im allgemeinen vgl. Zartmann, Hugo: Die Betriebsaufspaltung, eine attraktive Gestaltungsform, Wiesbaden 1980
sowie vgl. Brandmüller, Gerhard: Die Betriebsaufspaltung nach Handels-und Steuerrecht, Heidelberg 1980
Vgl. Gäbelein, Wolfgang: Die Unternehmensspaltung — Aktuelle Probleme und Gesetzgebungsvorhaben, in: BB 1989, S. 1420ff.
Sudhoff, Heinrich; Handbuch…, a.a.O., S. 231
Vgl. Mannhold, Peter: Die Betriebsaufspaltung als optimale Rechtsform auch für Familienunternehmungen, in: BB 1979, S. 1813ff.
Vgl. Fasselt, Theo; Nachfolge 1979, S. 160
Ein Beispiel hierfür sind die verschiedenen Familienstämme, die die Fa. Haniel tragen, wobei hier die Anteileignerschaft strikt von einem Management getrennt wird, das zwingend aus familienfremden Mitgliedern bestehen muß, vgl. dazu Appelbaum, Dirk: Franz Haniel und Cie., Duisburg 1988, S. 15ff.
Esch/Schulze zur Wiesche sprechen in diesem Fall von der „echten“Betriebsaufspaltung, während man bei der „unechten“von ursprünglich zwei Unternehmen ausgeht, die in Betriebsstufen hintereinander geschaltet sind. Bei unseren weiteren Ausführungen nehmen wir von daher immer Bezug auf die echte Betriebsaufspaltung, vgl. Esch, Günter; Schulze zur Wiesche, Dieter; Handbuch…, a.a.O., S. 258
Darin zeigt sich auch der Wesensunterschied zur GmbH & Co. KG, deren Verbindung auf gesellschaftsrechtlicher Ebene erfolgt, vgl. dazu Meyer, Walter Helmuth: Anteile an der Komplementär-GmbH in der Vermögensaufteilung der GmbH & Co. KG — Kritsche Anmerkungen zu Mohr in DB 1979, S. 563f, in: DB 1979, S. 1912ff.
Vgl. Priester, Hans-Joachim: Ausgliederung von Aktiven und Passiven bei Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH, in: DB 1982, S. 1967
Vgl. Esch, Günter; Schulze zur Wiesche, Dieter; Handbuch…, a.a.O., S. 260
Vgl. Dehmer, Hans: Die Betriebsaufspaltung, München 1987, S. 20ff.
Denkbare Alternative ist auch die Einsetzung von Fremdmanagern in der Betriebsgesellschaft, vgl. Hahn, Oswald, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 1987, S. 597
Vgl. dazu Bitz, Horst: Betriebsaufspaltung: Sachliche Verflechtung bei verpachtetem Grundbesitz nach der neueren Rechtsprechung, in: FR 1991, S. 733
Zu den unterschiedlichen Interessenkonflikten verweisen wir auf den 2. Abschnitt, A I b, S. 27f.
Vgl. Neumaier, Robert F.: Geregelte Unternehmensnachfolge, Generationswechsel im Mittelstand, Stuttgart 1988, S. 50f.
Vgl. Sudhoff, Heinrich; Geregelte Unternehmensnachfolge, Generationswechsel im Mittelstand, Stuttgart 1988, S. 235
Vgl. dazu Esch, Günter; Schulze zur Wiesche, Dieter; Handbuch, 1988 S. 100ff.
Zu den zivilrechtlichen Bestimmungen vgl. Palandt, Otto: Bürgerliches Gesetzbuch, 50. Aufl., München 1991 vor § 1085 BGB Anm. 1
Vgl. Binz, Mark K.; Sorg, Martin H.: Nießbrauchsvorbehalt als Instrument vorweggenommener Erbfolge im Unternehmensbereich, in: BB 1989, S. 1521ff.
Vgl. Fasselt, Theo; Nachfolge in…, a.a.O., S. 191
Vgl. dazu Knoppe, Helmut: Betriebsverpachtung. Betriebsaufspaltung, Düsseldorf 1985, S. 53ff.
Vgl. Neumaier, Robert F.: Geregelte Untemehmensnachfolge…, a.a.O., S. 10f.
Insbesondere unter dem Sicherheitsaspekt sollten für den kurz- oder auch mittelfristigen Ausfall des Unternehmers umfassende Vorkehrungen getroffen werden, die vom Testament bis zur Einführung des Ehepartners in die Betriebsleitung (als Stellvertreter) reichen, vgl. dazu Risse, Winfried: Wie wird der Betrieb nach mir erfolgreich weitergeführt? Ratgeber zum optimalen Geschäftsübergang für Unternehmer und Nachfolger. Wiesbaden 1988, S. 43f.
Der überlebende Ehepartner ist u.E. als der bedeutendste „Statthalter“für nachfolgende Kinder anzusehen, was leider auch in Beiträgen von Praktikern oftmals übersehen wird, vgl. Flick, Hans: Untemehmensnachfolge. Statthalterlösungen werden wichtiger, in: HB v. 2.8.1995, S. 16
Vgl. Löwe, Claus; Die Familienunternehmung…, a.a.O., S. 204f.
Vgl. Freund, Werner; Kayser, Gunter; Schröer, Evelyn; Generationenwechsel…, a.a.O., S. 40
Hinzu kommt die emotionale Bindung an das möglicherweise selbst aufgebaute Unternehmen, was einen Verkauf an Fremde besonders schwierig werden läßt, vgl. Zimmerer, Carl: Der Run auf mittelständische Unternehmen, die eine gute Position am Markt behaupten, hält an, in: HB v. 19.4.1989, S.B2
Wir verweisen an dieser Stelle auf den 4. Abschnitt zur Problematik bei der Trennung der Funktionen, S. 167ff.
Vgl. Otto, Hans-Jochen: Lösung der Nachfolgeprobleme in mittelständischen Unternehmen, in: HB v. 3.7.1989, S. 4
Vgl. dazu NN: MBO: Vom Manager zum Unternehmer. Chancen für Familienunternehmen: Verkauf an eigene oder fremde Manager, in: HB v. 13.4.1992, S. 15
Vgl. Kompa, Ain: Personalbeschaffung und Personalauswahl, Stuttgart 1984
Siehe Oberpunkt B, II dieses Abschnitts
Vgl. dazu Stehr, Christoph; Unternehmer der Woche: Nicolaus Schladerer…, a.a.O., S. K2
Vgl. dazu Bacher, Jean; Imfeld, Pierre: Dynamische Übergabe der Führungsfunktion an Nachfolger, in: Management Zeitschrift 10, 9/1976, S. 313ff.
Zum finanzwirtschaftlichen Zielsystem im einzelnen verweisen wir auf unsere Ausführungen im 2. Abschnitt, S. 24
Insbesondere wenn die Absicht zu einem späteren Verkauf an die Führungskräfte im Wege des Management Buyout besteht, erweist sich eine späte Rekrutierung als durchweg nachteilig auf die Höhe des Verkaufspreises aus, vgl. dazu die auf einer empirischen Erhebung basierenden Untersuchungen von Forst, Martin: Management Buy-out und Buy-in als Form der Übernahme mittelständischer Unternehmen, Stuttgart 1992, S. 78f.
Was die einzelnen Phasen dieses „Management-Development“-Programms angeht, empfehlen wir auf die sehr ausführliche Darstellung bei vgl. Bechtle, Christine; Die Sicherung der Führungsnachfblge…., a.a.O., S. 240ff.
Vgl. dazu Koch, Hans E.: Grundlagen und Grundprobleme einer betrieblichen Karriereplanung, Frankfurt 1981, S. 91
sowie vgl. Fuchs, Karl: Möglichkeiten einer Laufbahnplanung für Führungskräfte in Unternehmungen, Diss. München 1975, S. 108f.
Generell stehen dem suchenden Unternehmer verschiedene Wege offen, geeignete Nachwuchskräfte außerhalb der eigenen Unternehmung zu finden. Zur Bedeutung der einzelnen Mittel zur Kontaktaufnahme gibt eine empirische Untersuchung von 1975 Auskunft, die auf einer Befragung von 1119 Führungskräften in der Bundesrepublik Deutschland basiert, vgl. Eurosurvey (Hrsg): Suche von Führungskräften — Formen der Ansprache, Ergebnisse einer Untersuchung der Universität Mannheim, in: Bulletin für Führungskräfte, Nr.II, Wiesbaden 1976
Von einsamen Entscheidungen des Unternehmers ohne Einschaltung interner (z.B. Firmenbeirat) wie externer Berater (Personalberater) ist dabei dringendst abzuraten, vgl. Löwe, Claus; Die Familienunternehmung.., a.a.O., S. 211
Dieser Vorteil eines familien- und untemehmensexternen Nachfolgers macht in diesem Punkt den Nachteil eines Familiennachfolgers besonders deutlich, wenn dieser lediglich den eigenen Betrieb kennt und niemals externe Erfahrungen sammeln konnte, vgl. Ulrich, Hans: Unternehmungspolitik, Bern/Stuttgart 1978, S. 225ff.
Steiner verweist auf eine Studie der Kienbaum-Unternehmensberatung, derzufolge die Beschaffungskosten für eine Führungskraft mit 120.000,-DM Jahreseinkommen über 260.000,--DM betragen können, vgl. Steiner, Joachim: Die personelle Führungsstruktur…, a.a.O., S. 201f
Hinzu kommen des öfteren weitere „Nebenleistungen“, wie z.B. Dienstfahrzeug auch für private Zwecke, verbilligte Betriebskredite etc., vgl. Bechtle, Christine; Die Sicherung der Führungsnachfolge…, a.a.O., S. 370ff.
Vgl. Löwe, Claus; Die Familienunternehmung…, a.a.O., S. 209f.
Eine ausführliche Abgrenzung findet sich bei vgl. Schwenkedel, Stefan: Management Buyout. Ein neues Geschäftsfeld für Banken, Wiesbaden 1991, S. 9
Darin liegt auch der Wesensunterschied zur Akquisition durch ein bereits bestehendes anderes Unternehmen bzw. dem Zusammenschluß mit einem solchen, vgl. Fanselow, Karl-Heinz: Management-Buy-Out — ein Weg in die Selbständigkeit, in: Kreditwesen 15/1987, S. 696
sowie vgl. Brandenstein-Zeppelin, Constantin von: Erfolgskonzept Management Buy-Out, in: Der Betriebswirt 3/1988, S. 9
Bei der Rückführung großer anonymer Kapitalgesellschaften in die Hände weniger Manager und Kapitalgeber kann man dann auch vom „Going Private“sprechen, vgl. dazu Schwenkedel, Stefan; Management Buyout…, a.a. O., S. 18
Management Buyouts sind somit auch aus ordnungspolitischer respektive marktwirtschaftlicher Sicht begrüßenswert, vgl. dazu Puf, Peter-Rüdiger: Management-Buy-Outs als Stütze marktwirtschaftlichen Wettbewerbs, in: Handelsblatt (Hrsg.): Dokumentation zum 3. MBO-Kongress, Neuss 1990, S. 36
Vgl. Groeben, Friedrich Graf von der: Manager wollen nicht auf einen Verkauf ihres eigenen Unternehmens warten, in: FAZ v. 23.5.1989, S. B24
Vgl. Huydts, Henrik J.M.A.; Management Buyout als strategische Option…, a.a.O., S. 15 sowie vgl. Zimmerer, Carl: Management-Buy-Out, in: BdW v. 12.9.1985, S. 1
Vgl. dazu Schlytter-Henrichsen, Thomas: Management/MBO-MBI als Möglichkeit für die Lösung von Nachfolgeproblemen, in: HB v. 29.4.1993, S. B2
Zur Bedeutung des Cash Flow für die Abwicklung eines Management Buyout/Buyin vgl. insbesondere Schwenkedel, Stefan; Management Buyout…, a.a.O., S. 28f.
Zur Entwicklung des MBO in den USA und Europa wird verwiesen auf Luippold, Thomas: Management Buy-Outs — Evaluation ihrer Einsatzmöglichkeiten in Deutschland, Bern/Stuttgart 1991, S. 73ff.; sowie vgl. Wright, Mike; Coyne, John: Management buyouts, London 1985, S. 23ff.
Eine ausführliche Darstellung zu den Voraussetzungen und den Erfolgsfaktoren eines MBO/MBI im allgemeinen findet sich bei Huydts, Henrik J.M.A.; Management Buyout als strategische Option…, a.a.O., S. 31ff.
Vgl. Schlytter-Henrichsen, Thomas; Management…, a.a.O., S. B2
Vgl. NN: „Buy out“an das Management hat sich bewährt, in: Chemische Industrie 6/1988, S. 49f.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die empirische Untersuchung von Forst in Zusammenarbeit mit dem Institut für Mittelstandsforschung in Bonn auf der Basis von 38 ausgewerteten MBO/MBI-Untemehmen, vgl. Forst, Martin: Management Buy-out und Buy-in…, a.a.O., S. 4
Vgl. dazu Steuernagel, Wolfgang; Kühn-Leitz, Knut: MBI/Ein Weg zur Zukunftssicherung von kleinen und mittleren Unternehmen, in: HB v. 28.4.1994, S. B6
Vgl. Schekerka, Dirk: MBO-MBI/Modelle für die Nachfolgeregelung, in: HB. v. 2.5.1995, S. 31
Vgl. dazu Hansen, Horst-Günther; Lunkes, Joe: Kaufpreisfindung. Berechnungsmethoden, Darstellung unterschiedlicher Szenarien, in: HB v. 29.4.1993, S. B5
Schwenkedel weist darauf hin, daß der Nachfolge-Buyout in der Bundesrepublik Deutschland unter den Buyout-Typen eine herausragende Bedeutung erlangen dürfte, was nicht zuletzt auf das Ausscheiden der Nachkriegsgründer zurückzuführen ist, vgl. Schwenkedel, Stefan; Management Buyout…, a.a.O., S. 19 sowie die dort angegebene Literatur, hier insbesondere vgl. Rotthaus, Dirk P.; Thomas, G.: Is West Germany ready for management buyouts?, in: Acquisitions Monthly 11/1986, S.54f.
Vgl. Ballwieser, Wolfgang; Schmid, Helmut. Charakteristika und Problembereiche von Management Buy-Outs, in: WiSu 6/1990, S. 358f.
Vgl. Forst, Martin; Management Buy-out…, a.a.O., S. 53f.
Zu den Finanzierungssurrogaten im einzelnen vgl. insbesondere Hahn, Oswald; Finanzwirtschaft.., a.a.O., S. 149 ff. sowie unsere Ausführungen im 2. Abschnitt, Kapitaleinsparungsmöglichkeiten des Unternehmers S. 83f.
Vgl. Huydts, Henrik J.M.A.; Management Buyout als strategische Option…, a.a.O., S. 81
Vgl. dazu Kreim, Erwin: Beurteilung der Managementqualifikation, in. Kreditwesen 1/1989, S. 16
In diesem Zusammenhang soll in Abgrenzung zur Kreditwürdigkeit der Begriff der Finanzierungswürdigkeit bewußt verwendet werden, da die Finanzierung eines MBO/MBI in vielen Fällen unter Beteiligung externer Eigenkapitalgeber, z.B. durch Kapitalbeteiligungsgesellschaften erfolgt, vgl. Schwenkedel, Stefan; Management Buyout…, a.a.O., S. 92f.
Vgl. Arthur Young (Hrsg.): Management buy-outs, London 1989, S. 5ff.
Vgl. Boxberg, Florestan von: Das Management Buyout-Konzept. Eine Möglichkeit zur Herauslösung krisenhafter GmbH-Tochterunternehmen, Hamburg 1989, S. 200
Vgl. Fanselow, Karl-Heinz: Management-Buy-Out — ein Weg in die Selbständigkeit, in: Kreditwesen 15/1987, S. 697f.
Vgl. dazu Zimmerer, Carl: Management Buy Out, in: Beyer, Horst-Tilo; Schuster, Leo; Zimmerer, Carl (Hrsg): Neuere Entwicklungen in Betriebswirtschaftslehre und Praxis, Festschrift für Professor Dr. Oswald Hahn, Frankfurt 1988, S. 66
Die Motive können dabei auch auf andere Formen und Wege zur Selbständigkeit übertragen werden, vgl. dazu Fanselow, Karl-Heinz: Finanzierung besonderer Unternehmensphasen (Management-Buy-Out, Management-Buy-In, Spin-off, Existenzgründung, Innovationsvorhaben) in: Gebhardt, Günther; Gerke, Wolfgang; Steiner, Manfred (Hrsg.): Handbuch des Finanzmanagements, München 1993, S. 385
Vgl. Moschner, Manfred: Mergers and Acquisitions, in: ÖBA 12/1988, S. 1218f.
Vgl. NN: Selbstverwirklichung als zündende Idee, in: HB v. 21.10.1987, S. 22
Vgl. Huydts, Henrik J.M.A.;Management Buyout als strategische Option.., a.a.O., S.37
Vgl. Hoflmann, Peter/Ramke, Rolf: Management Buy-Out in der Bundesrepublik Deutschland — Anspruch, Realität und Perspektiven, Berlin 1990, S. 37
Vgl. Krebs, Alfred: Management Buyout in der Schweiz — Rahmenbedingungen und Finanzierungskonzepte, Bern/Stuttgart 1990, S. 12f.
Das Spekulationsmotiv eines kurzfristig realisierbaren Veräußerungsgewinns bleibt allerdings dann außen vor, vgl Malms, Christian: Management Buyout als Nachfolgeregelung in Klein- und Mittelbetrieben, in: 10 Management 9/1990, S. 79f
Zur Entwicklung von Kapitalbeteiligungsgesellschaften und ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung vgl. insbesondere Hahn, Oswald: Neue Möglichkeiten in der Unternehmensfinanzierung, in: Strukturwandel — Neue Chancen für die Unternehmung, 30. Deutscher Betriebswirtschaftlertag 1976, Bd. 2, Berlin 1977, S. 24f.
Vgl. dazu Leopold, Günter: Eine neutrale Eigenkapitalquelle für Mittelunternehmen, in: BdW v. 2.8.1982, S. 3
Vgl. Huydts, Henrik J.M.A.; Management Buyout als strategische Option...., a.a.O., S. 38f. sowie die dort zitierte empirische Studie aus Großbritannien
Als „Führungsstil“wird dabei zum einen unter organisationstheoretischer Sicht der Grad der Delegation von Entscheidungsbefugnissen (Steinmann), zum anderen unter psychologischer Betrachtung die Gestaltung der Beziehungen zwischen Vorgesetztem und (untergebenem) Mitarbeiter (Lattmann) angesprochen, vgl. dazu Steinmann, Horst; Klaus, Hans: Einführung in die betriebswirtschaftliche Führungslehre, Nürnberg 1986, S. 106f.
sowie vgl. Lattmann, Charles: Führungsstil und Führungsrichtlinien, Bern/Stuttgart 1975, S. 9f.
Zu den Wirkungen des Delegations- und Partizipationsgrades im allgemeinen vgl. Hill, Wilhelm; Fehlbaum, Raymund, Ulrich, Peter: Organisationslehre 1, Bern, Stuttgart 1976, S. 230ff., S. 259ff. sowie Corsten, Hans: Die Partizipation als Determinante der Effizienz von Unternehmen, in: WiSt 2/85, S. 53f.
Dies trifft sowohl auf Kinder als Nachfolger wie auch auf den familienfremden Nachfolger zu, vgl. dazu insbesondere Elhardt, Siegfried; Vetter, August: Vater und Sohn — Ein Zentralproblem im Familienuntemehmen, Heft 10 der Schriftreihe „Aus unserer Arbeit“, hrsg. vom NHUNGBundesverband Junger Unternehmer der ASU e.V., Bonn 1966, S. 21ff.
Vgl. Forst, Martin; Management Buy-out…, a.a.O., S. 78f.
Diese Feststellung gilt im übrigen auch in Hinblick auf die eigenen Kinder als Unternehmemachfolger, vgl. dazu Baumgarten, Reinhard: Führungsstile und Führungstechniken, Berlin 1977, S. 32ff.
Vgl. Hamer, Eberhard: Die Unternehmerlücke, Stuttgart 1984, S. 143f.
Vgl. Huydts, Henrik J.M.A.; Management Buyout als strategische Option.…, a.a.O., S. 44ff.
Vgl.Gomez, Peter/Weber, Bruno: Akquisitionsstrategie — Die Führung des Übernahmeprozesses, in: Die Unternehmung 2/1989, S. 448
Die Verbundenheit mit der eigenen Belegschaft kann bei entsprechender Arbeitsplatzgarantie des Käufers zu Preisabstrichen führen, vgl. Forst, Martin; Management Buy-out…, a.a.O., S. 79
Zur Bewertungsproblematik haben wir uns an anderer Stelle bereits ausführlich geäußert, so daß wir hier nicht weiter darauf eingehen wollen, siehe 2. Abschnitt, Rentabilitätsaspekt, S. 87ff.
Vgl. Schlytter-Henrichsen, Thomas; Management…, a.a.O., S. B2
Vgl. NN; Vom Manager zum Unternehmer…, a.a.O., S. 15
Nach der empirischen Untersuchung von Forst nannten mehr als 60% der Alteigner die Wahrung der Tradition als Grund für den Verkauf des Unternehmens an Manager, vgl. Forst, Martin; Management Buy-out…, a.a.O., S. 80
Vgl. NN; Vom Manager zum Unternehmer…, a.a.O., S. 15
Vgl. Groeben, Friedrich Graf von der: Bei hoher erwarteter Wertsteigerung darf die laufende Rendite ruhig niedrig sein, in: HB v. 6.4.1989, S. 37
Vgl. dazu S. 90f.
Vgl. NN; Vom Manager zum Unternehmer…, a.a.O., S. 15
Bei einem Management Buyin hingegen entfallt zwar diese Gefahr, hinzu kommt jedoch die Problematik der Preisgabe unternehmensinterner Informationen, die im Falle des Scheiterns der Übernahme nachteilige Folgen für das Unternehmen mit sich bringen kann. Diese Form des „Insiderwissens“käme dann mitunter Konkurrenten bzw. den nicht zum Zuge gekommenen Führungskräften als potentiellen Wettbewerbern zu Gute.
Vgl. dazu Schwenkedel, Stefan; Management Buyout…, a.a.O., S. 27f.
Vgl. Adams, Michael: Der Markt für Unternehmenskontrolle und sein Mißbrauch, in: AG 10/1989, S. 336
Bei geschickter Vorgehensweise wird selbst ein objektives, mehrköpfiges Auswahlgremium wie z.B. ein Firmenbeirat zu keiner anderen Schlußfolgerung kommen.
Vgl. NN: Leitende Mitarbeiter werden Eigentümer, in: BdW v. 13.4.1989, S. 1 sowie vgl. NN: Viele Fehler bei Übernahmen, in: FAZ v. 6.2.1989, S. 13
Dies trifft in vielen Fällen auf das Angebot des Alteigentümers zu, Teile des Kaufpreises als Kapitalbeteiligung stehen zu lassen, was die Käufer mit Verweis auf ihr kapitalbezogenes Unabhängigkeitsstreben jedoch in den meisten Fällen ablehnen, hierzu unsere Ausführungen beim Owner Buyout weiter unten, S. 134
Diese Aussage bezieht sich auf Beteiligungsgesellschaften, deren Kapitalüberlassung an Bedingungen geknüpft sind, die die Käufer nicht akzeptieren wollen oder können, vgl. Bayerische Landesbank Mergers & Acquisitions (Hrsg): Leistungsspektrum beim Management Buy-Out, o.J., S.5
Vgl. Graw, Jörg: MBO-Finanzierung/Cash-flow stellt wichtiges Kriterium dar, in: HB. v. 2.5.1995, S. 32 sowie vgl. Schwenkedel, Stefan; Management Buyout…, a.a.O., S. 28ff. sowie die dort angegebenen Literaturhinweise
Vgl. NN: Dem Free Cash-flow wird Priorität eingeräumt, in: HB v. 15.9.1988
Vgl. Schwenkedel, Stefan; Management Buyout…, a.a.O., S. 30
Vgl. dazu NN: Rollentausch mit Risiko, in: mm 11/1986, S. 252
Vgl. Forst, Martin; Management Buy-out…, a.a.O., S. 95
Der Begriff Owner Buyout ist eigentlich ein Widerspruch in sich, denn was einem Eigentümer (owner) ohnehin schon gehört, kann und braucht er nicht mehr zu kaufen (buy out). Außerdem hat es das, was man heute als Owner Buyout bezeichnet, im Prinzip schon immer gegeben. Gesellschafter bringen das Aktivvermögen ihres Unternehmens in eine neu gegründete Gesellschaft ein. Diese neue Gesellschaft weist eine ähnliche, oftmals erweiterte, Gesellschafterstruktur auf wie die alte. Gesellschaftsvermögen wird somit von einer Gesellschaft in die andere umgeschichtet., vgl. dazu Weber, Dietrich: Owner-buy-out, Dokumentation zum 1. Caldener Unternehmergespräch in Calden/Kassel am 8.6.1993, S. 106
Zur steuerlichen Vorteilhaftigkeit des Owner Buyout vgl. Rottok, Kajus: Owner Buy-out, Manuskript zum Vortrag auf dem 2.Management Buy-out Kongreß in Neuss v. 1/2.3.1989, S. 1ff. (zitiert bei Schwenkedel, Stefan; Management Buyout…, a.a.O., S. 13, Fn 76)
Vgl. dazu Link, Harald: Owner-Buy-out. Eine intelligente Lösungsmöglichkeit für das Problem der Nachfolgeregelung, in: HB. v. 28.4.1994, S. B4
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Bieler, S. (1996). Kapitaleignerstellung und Betriebsführung als Nachfolgeeinheit (Nachfolge im engeren Sinne). In: Die Unternehmernachfolge als finanzwirtschaftliches Problem. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93375-1_4
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