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Grundlagen der politischen Gesellschaft

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Die politische Gesellschaft

Part of the book series: Reihe: Studien zur politischen Gesellschaft ((SZPOLGES,volume 2))

Zusammenfassung

Die Grundlagen der politischen Gesellschaft können theoretisch nicht als geschlossenes begriffliches und gedankliches System dargestellt werden. Solche „Formationen“ oder „Systeme“ suggerieren eine historische und sachliche Abgeschlossenheit, häufig auch Konsistenz und Logizität, der im fortlaufenden gesellschaftlichen Pro-zeß wenig entspricht und die sich angesichts weiterer Entwicklungen nur blamieren kann. Nicht zuletzt begibt sich der Autor solcher Theorien bei aller mitgeschleppten einfachen und doppelten Reflexivität in eine vermeintlich „das Ganze“ überblik-kende transzendente Beobachterposition, in der eher Allmachts- oder Künstlerphantasien als kontrollierbares Erfahrungswissen zum Tragen kommen.

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Literatur

  1. Angesichts der für Carl Schmitt konstitutiven, unverzichtbaren, in seiner Theorie des Politischen aber von den meisten Politologen nicht mehr verstandenen metaphysischen (Meier 1988, S. 537), genauer „katholischen“ (Greven 1989; Meuter 1994) Problemstellungen und Ziele, beruht eine pejorativ gemeinte Klassifizierung meiner Theorie der politischen Gesellschaft als „Links-Schmittianismus“ (von Beyme 1991, S. 342) letztlich auf einer unzureichenden Deutung Schmitts. Dabei handelt es sich bei einem so sehr die unhintergehbaren Bedingungen der Modernisierung seismographisch erfassenden Autor wie Schmitt selbstredend nicht um einen traditionellen religiös-theologischen Ansatz, wie z.T. bei Meier 1994 unterstellt, sondern einerseits um eine nach der Säkularisierung nicht aufgehobene Problemstellung der „externen“ Begründung von Ordnung, von der auch in diesem Buch die Rede ist. Sie könnte die politische Theorie nach Schmitt nur als „begrifflich klare, systematische Analogie“ (Schmitt 1979, S. 50) im Rahmen einer „Soziologie von Begriffen“ (Schmitt 1979, S. 58) ehemals theologischer Provenienz erfassen — ein Weg, der hier erkennbar nicht eingeschlagen wird.

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  2. Es ist mir bewußt, daß ich diesen richtigen Gedanken von Luhmann bei mir in einen Zusammenhang einbaue, den er für falsch hielte; zum Problem der Ausdifferenzierung von Funktionssystemen siehe weiter unten.

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  3. Ich gebrauche den Begriff hier und im weiteren im Sinne der institutionalisierten polity.

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  4. Ich schreibe diese Sätze während meines Aufenthalts in Toronto, einer Stadt, in der, ohne erkennbar politisierte „Ausländerproblematik“ im jüngst abgeschlossenen Wahlkampf, mehr als 45% der Bevölkerung Zuwanderer der ersten Generation aus sehr verschiedenen Kulturen und Ethnien sind; in Vancouver liegt dieser Prozentsatz zur Zeit bei über 35%. Vorstellungen davon, wann „das Boot voll ist“, sind also, wie der Vergleich mit der Diskussion über eine aktive Ein-wanderungspolitk in Deutschland zeigt, politisch und kulturell sehr variabel.

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  5. „>Bürgerliche Gesellschaft<, ein Terminus der europäischen politischen Philosophie...“, beginnt Manfred Riedel seinen Artikel in den Geschichtlichen Grundbegriffen (1992, S. 719).

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  6. Die üblicherweise mißlingende Kommunikation zwischen Politikwissenschaft und Politik hat viel damit zu tun, daß aus der „Erfahrung“ politischer „Praktiker“ heraus die Politikwissenschaft mit ihren Untersuchungsmethoden doch nur an der Oberfläche“ kratzt, nicht zu jener Ebene direkter Kommunikation vordringen kann, auf der nach der Erfahrung der Praktiker „wirklich“ die Entscheidungen fallen.

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  7. Wieder bilden die USA eher die Ausnahme als die Regel.

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  8. Dieser Begriff lediglich aus pragmatischen Gründen wegen des abgeschafften Privateigentums an Produktionsmitteln, keinesfalls in Anerkennung des „sozialistischen“ Charakters, der stets und uneingeschränkt „den aufrechten Gang in Richtung Freiheit“ und „kein Sozialismus ohne Demokratie“ (Bloch 1979, S. 454) zur Voraussetzung hätte; mit der Ausnahme des Privateigentums ähnelt das Wirtschaftssystem der Sowjetunion vielmehr dem von Friedrich Pollock entworfenen Idealtypus des „totalitären Staatskapitalismus“ (1975), jedenfalls ist die Kombination des Primats der Politik mit der Ausbeutung und politischen Unterdrückung fast der gesamten Bevölkerung konstitutiv gewesen.

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  9. Ich selbst halte den im engeren Rahmen und mit begrenzteren Zielen entwickelten Ansatz des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung in Köln, wie er programmatisch in Mayntz/ Scharpf 1995 resümiert wird, in allen grundsätzlichen Details für kompatibel mit dem hier entwickelten Konzept einer politischen Gesellschaft, das sich freilich weitere und analytisch vielleicht auch unpräzisere Ziele gesteckt hat. Wichtige Übereinstimmungen sehe ich in dem dort so genannten „akteurzentrierten Institutionalismus“, der mit meiner früher geäußerten Kritik an der Systemtheorie und meinem handlungs- und entscheidungstheoretischen Ansatz vereinbar ist; in der erfahrungswissenschaftlichen Orientierung (gegenüber einem Überhang an präskriptivem Denken in anderen Ansätzen), die bei mir freilich historisch stärker ausgreift; sowie in einem prinzipiellen Zutrauen in die Möglichkeit politischer Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse, das bei mir allerdings weniger rationalistisch und optimistisch ausgestattet ist als bei dem in dieser Hinsicht manchmal etwas technokratisch erscheinenden Ansatz des MPIfG.

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  10. Renate Mayntz hat — wiederum im Kontext der wissenschaftlichen Arbeit des Kölner Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung — einen „handlungstheoretischen“ Ansatz zur Ausdifferenzierung gesellschaftlicher Teilsysteme vorgestellt und dabei die systemtheoretischen Ansätze — vor allem Niklas Luhmanns und Helmut Willkes — auf eine Weise kritisiert, die mit den Inhalten der hier vertretenen Auffassung im großen und ganzen kompatibel ist (1988). Der folgende Abschnitt sollte nicht als eine zureichende Kritik der neueren Systemtheorie Niklas Luhmanns (1984) verstanden werden, der gegenüber auch meine auf ein früheres Theoriestadium bezogene Kritik (1974) unzureichend geworden ist. Aufgegriffen werden hier nur solche Aspekte, die für die weitere Darstellung der politischen Gesellschaft bedeutsam sind.

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  11. Mit China tun sich allerdings einige Autoren noch schwer...aber auch hier überwiegt der modernisierungstheoretische deterministische Optimismus, wie ihn etwa Dieter Senghaas auf die Kurzformel gebracht hat: „Entwicklungserfolge schaffen unausweichliche Zugzwänge“ (1995, S. 5) -für Freiheit und Demokratie.

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  12. Zum Apostroph Franz Nuscheier (1995), vor allem die Kapitel II und VIII.

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  13. Ich möchte daran erinnern, daß es hier so wenig wie früher darum geht, einen Politikbegriff ge-schichtslos zu definieren; vielmehr handelt es sich darum, mit verschiedenen analytischen Unterscheidungen — im Moment der zwischen Funktion und Mittel — Dimensionen des Politischen in einem ganz bestimmten historisch-gesellschaftlichen Zusammenhang herauszuarbeiten. Bekanntlich kann mit „analytischen“ Unterscheidungen oder Definitionen selbst noch keine Erfahrungserkenntnis produziert werden; Unterscheidungen kann man so viele und so beliebig treffen, wie man will. Ihre Plausibilität können sie erst im Prozeß der Deutung oder Interpretation von Erfahrungswissen, also in einem größerem „theoretischen“ Zusammenhang gewinnen.

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  14. Hervorhebungen von Max Weber.

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  15. Wie an anderer Stelle schon festgestellt, erscheint das operational vollständig positivierte Recht, das seine Geltung allein aus politischen Entscheidungen begründet, als bis auf weiteres geltende Selbstbindung und Kontingenzminderung der Politik, die freilich auf dieselbe Art aufgehoben werden kann, wie sie einst zustande kam.

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  16. „Das stehende Heer brauchte eine politische Form, den modernen Staat. Nicht umgekehrt: 1648 wurden keine Staaten >gegründet< und diese >unter anderem< mit dem Recht der Selbstverteidigung, also mit Militär ausgestattet, sondern es waren die stehenden Heere als Basen ihrer Herrschaft, zu deren Unterhalt und Ausbau die Fürsten ihre Staaten konstruierten und sich gegenseitig in dieser neuen Funktion als legitime Herrscher anerkannten“ (Krippendorff 1985, S. 275).

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  17. Diesmal bewußt dieser Ausdruck, weil ja gerade die Soziologie und die von ihr bis in die Politikwissenschaft hinein dominant geprägte Gesellschaftstheorie heutzutage fast vollständig auf einen über Parsons vermittelten Durkheim, auf kommunikativ vermittelte Integration setzt und sich mit der Behandlung von Gewalt in diesem (!) Zusammenhang schwer tut.

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  18. Ich bin mir wohl bewußt, daß dem patriotischen Taumel und der Begeisterung auf allen Seiten im Sommer 1914 bei Kriegsausbruch 1939 kein entsprechender Enthusiasmus entsprach — deshalb ist im Text von „Unterstützung“ die Rede. Es gibt im 20. Jahrhundert m.E. kein Beispiel, daß eine kriegsbereite Regierung diese anfängliche Unterstützung nicht fand und ihre Pläne aufgeben mußte. Allerdings zeigt das Beispiel des Vietnamkrieges, daß es für demokratische Regierungen auch schwer werden kann, die Unterstützung längere Zeit aufrecht zu erhalten.

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  19. Die politische Praxis in den Vereinigten Staaten von Amerika hält am seit der griechischen polis bekannten Prinzip der „gläsernen Taschen“ ihrer führenden Politiker fest, während über das offenkundige Faktum, daß herausragende politische Persönlichkeiten in Deutschland in Verbindung mit ihrer politischen Karriere auch eine auffällige Wohlstandsvermehrung durchmachen, nur hinter vorgehaltener Hand gemunkelt wird.

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  20. Dietrich Hilger macht sich zu Recht über die zum „akademischen Proseminarpensum wie zur eisernen Ration von Prüfungskandidaten“ (wohl gerade auch in der Politikwissenschaft) gehörende „Herrschaftssoziologie“ lustig (Geschichtliche Grundbegriffe, Bd.3, S. 98) — dabei dürfte vor allem Kapitel III, aber kaum das umfangreiche unmd historisch viel komplexer argumentierende Kapitel IX von Max Webers „Wirtschaft und Gesellschaft“ im Mittelpunkt stehen.

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  21. Als unverdächtiger Zeuge spricht auch Roman Herzog in seiner Staatslehre von den „privaten Herrschaftsimperien einzelner Persönlichkeiten“ (1971, S. 343) und stellt im übrigen eine interessante Parallele zu den politischen Parteien her (1971, S. 66); aus seiner Sicht sind die „privaten Herrschaftsimperien“ allerdings nur ein Problem für die Handlungsfähigkeit „des Staates“ (1971, S. 67), die ihm vor allem am Herzen liegt.

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  22. Andere wird man viel weiter oben in der sozialen Pyramide suchen müssen.

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  23. Zu den ideologischen Verklärungen der Grund- und Adelsherrschaft durch Formeln wie „Treue“ als Konstituens von (Königs-)Herrschaft (W. Schlesinger 1968, S. 120) oder „Schutz und Schirm“ als „Leistungen“ des Feudaladels (O. Brunner 1965) siehe jetzt die glänzende Kritik bei Gadi Algazi(1966).

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  24. Ellwein/Hesse tendieren dazu, die Antwort auf die letzte Frage für Deutschland mit einem Hinweis auf die Parteien (1997, S. 20) oder die durch sie unzulässig politisierte (höhere) Verwaltung (1997, S.80 f) zu beantworten; sie blenden m.E. unzulässig die politisch geduldete private Herrschaft aus ihrer Darstellung aus, was bei aller empirischen Demystifikation des Staatsbegriffs im Konzept des „arbeitenden Staates“ letztlich doch an der Staatszentriertheit ihrer Politikauffassung liegt.

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  25. Eindrucksvolle Beispiele für beides in der deutschen Verwaltungsgeschichte bei Thomas Ellwein (1994–97) — Beispiele, die sich sicherlich auch in anderen politischen Gesellschaften finden ließen.

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  26. Um die deutschsprachigen Fachtermini des Steuer- und Abgabenwesens zu gebrauchen, denen, dessen bin ich gewiß, in anderen politischen Gesellschaften ähnliche entsprechen.

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© 1999 Leske + Budrich, Opladen

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Greven, M.T. (1999). Grundlagen der politischen Gesellschaft. In: Greven, M.T. (eds) Die politische Gesellschaft. Reihe: Studien zur politischen Gesellschaft, vol 2. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93340-9_2

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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