Zusammenfassung
In diesem Beitrag werden in knapper Form, aber doch umfassender als in einer reinen Zeittafel, Verlauf und wesentliche Argumentationslinien ausgewählter Verhandlungs- und EntScheidungsprozesse nachgezeichnet. Dabei werden bewußt nur bestimmte Aspekte der Themenbereiche herausgegriffen, zu denen die damals beteiligten Akteure in ihren Berichten ausführlicher zu Wort kommen. Im folgenden soll keine politikwissenschaftliche Analyse geleistet, sondern ergänzende Informationen zu den Beiträgen der ehemaligen Volkskammerabgeordneten geliefert werden, um die damaligen Akteure von der reinen Chronistenpflicht zu befreien und den Lesern das Verständnis ihrer Beiträge zu erleichtern.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Literatur
Auf der 13. Tagung der SED-dominierten Volkskammer, am 1. Dezember 1989.
Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Verfassung vom 20. Februar 1990.
Die SED-dominierte Volkskammer hatte am 12. Januar durch eine Verfassungsänderung bereits den Weg für ausländische Unternehmensbeteiligungen (Joint Ventures) geebnet, etliche andere Festlegungen der sozialistischen Verfassung standen der Umstrukturierung der Wirtschaft jedoch entgegen.
Ein Teil der Abgeordneten betrachtete die bestehende Verfassung als „sozialistisches Erbe“, das mit der Entwicklung zu einem demokratischen Staat ungültig geworden sei. Andere Abgeordnete lehnten die bestehende Verfassung ab, da sie der Entwicklung zur staatlichen Einheit entgegenstehe. Der designierte Innenminister Diestel löste bei den Abgeordneten der Bürgerbewegungen Proteste aus, als er erklärte, er lehne die bestehende Verfassung ab. Dagegen betonte der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Schröder, die Notwendigkeit, die bestehende Verfassung als gültig anzuerkennen, da sie zwar viel „sozialistische Lyrik“ enthalte, zugleich aber das Grundgerüst darstelle, das die Verfahrensfragen regelt. Vgl. Protokoll der 2. Volkskammer-Tagung vom 12. April 1990.
Bereits auf der ersten Tagung des Zentralen Runden Tisches in Ost-Berlin, am 7. Dezember 1989, bildete sich eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs, an der alle Parteien und Vereinigungen des Runden Tisches, sowie eine Reihe von Experten aus der DDR und der Bundesrepublik beteiligt waren. Am 12. März 1990, während der letzten Sitzung des Runden Tisches, wurde ein Teil dieses, noch unvollständigen Entwurfs vorgestellt. Am 4. April wurde der fertiggestellte Verfassungsentwurf von den Teilnehmern der Arbeitsgruppe verabschiedet, einen Tag später der Volkskammer zugeleitet und durch seine Veröffentlichung in der Zeitung „Neues Deutschland“ am 18. April der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der Verfassungsentwurf des Runden Tisches wurde zunächst im Rahmen einer aktuellen Stunde auf der 3. Tagung der Volkskammer, am 19. April 1990, diskutiert und am 26. April, auf der 5. Tagung der Volkskammer, in erster Lesung beraten.
Vgl. Protokoll der 3. Volkskammer-Tagung vom 19. April 1990.
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1949, Artikel 1.
Vgl. Protokoll der 5. Volkskammer-Tagung, vom 24. April 1990.
Volkskammer der 10. Wahlperiode, Drucksache Nr. 19: Antrag des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 9. Mai 1990: Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (Verfassungsgrundsätze).
Protokoll der 7. Tagung der Volkskammer, S. 173.
Ebenda.
Ebenda.
Ebenda.
Drucksache Nr. 19, Verfassungsgrundsätze, Artikel 6: „Die Arbeitskraft wird vom Staat geschützt. Der Staat fördert das Recht des Einzelnen, durch Arbeit ein menschenwürdiges Leben in sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Freiheit zu führen.“
Verfassung der DDR in der Fassung von 1974, Artikel 24.
Verfassung der DDR in der Fassung von 1974, Artikel 106: Die Verfassung kann nur von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik durch Gesetz geändert werden, das den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ändert oder ergänzt.
Einige Formulierungen wurden deutlicher gefaßt oder erweitert, ohne damit eine grundsätzliche Veränderung des Entwurfs vorzunehmen.
Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (Verfassungsgrundsätze), Artikel 8.
Vgl. Protokoll der 15. Volkskammer-Tagung, vom 17. Juni 1990.
Bei 400 Abgeordneten in der Volkskammer erforderte eine Zwei-Drittel-Mehrheit 267 Stimmen.
Zuvor hatte Baker bereits die Zustimmung Großbritanniens, Frankreichs und der Bundesrepublik eingeholt.
Wenige Tage zuvor hatten sich beide deutschen Regierungen auf die Umtauschkurse für die Währungsunion geeinigt und damit deutlich gemacht, daß sie die Einheit wirklich und zügig vollziehen wollten.
Die zur Grenzfrage zwischen der DDR und Polen abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen vom 6.7.1950, 27.1.1951 und 22.5.1989 sowie der Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und Polen vom 7.12.1970.
Ein Grenzabkommen, in dem die Oder-Neiße-Grenze völkerrechtlich anerkannt wird, unterzeichneten die Außenminister Genscher und Skubiszewski am 14. November 1990 in Warschau.
Insgesamt waren die Veränderungen im Wirtschaftssystem, die zumindest teilweise auch verwirklicht wurden, aber stärker auf die Stabilisierung bestehender Strukturen, als auf die Einführung einer freien Marktwirtschaft ausgelegt.
Volkskammer, 9. Wahlperiode, 12. Tagung (17718.11.1989); zitiert nach: Deutschland-Archiv, 1/1990, S. 135.
Neben dem Angebot sofortiger konkreter Hilfe, wurde in dem Programm eine umfangreiche Zusammenarbeit angeboten, die allerdings an einen grundlegenden und unumkehrbaren Wandel der Wirtschaftsstukturen in der DDR geknüpft war. Nach freien Wahlen in der DDR seien konföderative Strukturen denkbar, die in einem Prozeß zunehmender Kooperation schließlich zu einer bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland führen sollten.
Modrow selbst dazu: „Die Vereinigung der beiden deutschen Staaten stand schon auf der Tagesordnung. Deshalb konnte die Initiative keine Flucht nach vorn sein, es ging vielmehr darum, nicht hinter der Entwicklung zurückzubleiben.“ Hans Modrow, Aufbruch und Ende, Hamburg 1991, S. 125.
Am 28. Januar vereinbarte Modrow mit Repräsentanten des Runden Tisches die Verlegung des Wahltermins für die Volkskammerwahl vom 6. Mai auf den 18. März 1990.
Die „Gemeinsame Expertenkommission zur Vorbereitung einer Währungsunion und Wirtschaftsgemeinschaft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ konstituierte sich am 20. Februar 1990 und traf insgesamt zu drei Sitzungen zusammen (20. Februar, 5. März und 13. März).
Daß auch die Bundesregierung an Verhandlungen mit der Regierung Modrow kein echtes Interesse mehr hatte, läßt sich aus der Zusammensetzung der Expertenkommission ablesen. Die Bundesregierung entsandte, im Gegensatz zur DDR-Regierung, nur Experten unterhalb der Ministerialebene zu den Gesprächen.
Bereits zwei Tage nach der Volkskammerwahl hatte die Bundesregierung beschlossen, der DDR eine Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion vorzuschlagen, die bis zum Sommer 1990 verwirklicht werden sollte.
Der 1. Juli, Tag des Ferienbeginns in der DDR, hatte sich bereits frühzeitig als gewünschter Termin für die Einführung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion herausgestellt. So hatte die Ost-SPD auf ihrem Parteitag im Februar die Umstellung der Ersparnisse der DDR-Bürger zu diesem Termin gefordert, die Bundesregierung hatte sich im Rahmen ihrer Planung zur deutschen Einheit am 20. März auf diesen Termin verständigt, und er wird auch in der Koalitionsvereinbarung der neugewählten Regierungskoalition unter de Maizière angegeben.
Im Rahmen der Arbeit der Expertenkommission hatte die Bundesregierung einen Eindruck der wirtschaftlichen Situation in der DDR gewinnen und auf dieser Basis erste Reformkonzepte entwickeln können.
Gleich nach der Volkskammerwahl hatten in Bonn, unter Federführung des Finanzministeriums, die Arbeiten an einem Rohentwurf für einen Staatsvertrag über eine „Währungsunion, Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft“ begonnen, der am 4. April fertiggestellt wurde.
Im Planwirtschaftssystem der DDR wurden die Gewinne der Betriebe zum überwiegenden Teil vom Staat abgeschöpft, zugleich wurden Investitionen und auch die Kreditaufnahme der Betriebe zentral geplant und den Betrieben vorgeschrieben.
Vgl. Jürgen Gros, Entscheidung ohne Alternativen? Die Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik im deutschen Vereinigungsprozeß 1989/90, Mainz 1994, S. 137f.
Vgl. Dieter Grosser, Verhandlungen zur deutschen Einheit: Ökonomischer Prozeß. In: Werner Weidenfeld/ Karl-Rudolf Korte (Hrsg.), Handbuch zur deutschen Einheit 1949 – 1989 – 1999. Aktualisierte Neuausgabe, Bonn (Frankfurt/Main) 1999, S. 804–817, hier S. 813.
Gleichzeitig wurde vereinbart, bei der Umstellung der Arbeitseinkommen die Bruttobeträge vom 1. Mai 1990 zur Grundlage zu nehmen. Damit fiel der Anreiz weg, noch vor dem Umtauschtermin Lohnerhöhungen vorzunehmen, um höhere D-Mark-Löhne zu erreichen.
Die Höchstgrenze für den Umtausch der Guthaben im Verhältnis 1:1 lag für Kinder bei 2000 Mark, für 15–59jährige bei 4000 Mark und für Ältere bei 6000 Mark.
Mit der Wirtschaftsunion wurde festgelegt, daß die DDR die erforderlichen Rahmenbedingungen schafft für eine Soziale Marktwirtschaft mit Privateigentum, Leistungswettbewerb, freier Preisbildung und voller Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen. Mit der Sozialunion wurde schrittweise die bundesdeutsche Arbeitsrechtsordnung, Sozialversicherung und Sozialhilfe in der DDR eingeführt.
Haushalt, Finanzen, Steuern, Zölle und Finanzverwaltung der DDR mußten dem Recht der Bundesrepublik angepaßt werden.
Auf der 8. Tagung am 21. Mai und auf der 16. Tagung am 21. Juni 1990.
Keller (PDS): „Die DDR-Regierung wird zum Juniorpartner der Deutschen Bundesbank. Ihr wird fast aller Spielraum für die Gestaltung einer den Interessen der DDR-Bürger entsprechenden Wirtschaftspolitik entzogen.“ Protokoll der 8. Volkskammer-Tagung, S. 219.
Reich (B90/Grüne): „Im Zentralbankrat wird z.B. die DDR-Regierung eventuell eingeladen — lesen Sie Artikel 13 -, in die Bundesbank kommen einige Berater. Das sind Katzentische. Das ist weit weniger Einfluß als das kleinste Bundesland hat.“ Protokoll der 8. Volkskammer-Tagung, S. 224.
Reich (B90/Grüne): „Die DDR gibt ihre Selbständigkeit in entscheidenden Teilen ab, ohne daß die staatliche Einigung zeitlich und sachlich gesichert ist. Kommt es zu Schwierigkeiten im internationalen Prozeß der Einigung, dann stehen wir als handlungsunfähige Staatskarkasse mit Teilsouveränität da.“ Ebenda.
Protokoll der 8. Volkskammer-Tagung, S. 226.
„Es haben sich alle am 2 + 4 Gespräch Beteiligten zur deutschen Einheit ausgesprochen und bekannt. Das heißt, Gefahren herbeireden wollen, die nicht vorhanden sind.“ Protokoll der 8. Volkskammer-Tagung, S. 227.
Förster, Berichterstatter des Ausschusses Deutsche Einheit: „Dem Ausschuß Deutsche Einheit wurden Stellungnahmen der 23 mitberatenden Ausschüsse in einem Umfang von mehr als 60 Seiten zugeleitet. Alle mitberatenden Ausschüsse stimmen dem vorliegenden Gesetz zu. Ihre Zustimmung wurde teilweise mit Wünschen und Hinweisen bezüglich Textpräzisierungen des Vertrages und der Anlage IX einer zusätzlichen Anlage X notwendiger einvernehmlicher Regelungen zwischen den Vertragspartnern und von der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffender flankierender Gesetze, Verordnungen und zu realisierender Maßnahmen verbunden, aber nicht von ihrer Erfüllung abhängig gemacht.“ Protokoll der 16. Volkskammer-Tagung, S. 567
Vgl. Protokoll der 16. Volkskammer-Tagung, S. 567.
Strittig waren noch folgende Bereiche: Umgang mit den Stasi-Akten, Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch., Eigentumsfragen, Länderfinanzen, Verteilung der Stimmen der Länder im Bundesrat.
Neben Fragen von politischer Bedeutung — zur Problematik der Stasi-Akten, eines Amnestiegesetzes, der Ansprüche von Verfolgten des NS-Regimes — ist in der Zusatzvereinbarung auch geregelt, welche Übergangsgelder die ausscheidenden Abgeordneten der sich auflösenden Volkskammer und die Mitglieder des mit dem Beitritt ebenfalls verschwindenden DDR-Ministerrates erhalten.
Im Bundestag, der den Vertrag am selben Tag verabschiedete, fand sich eine noch größere Mehrheit, der Bundesrat billigte das Vertragswerk einen Tag später einstimmig.
Im November 1989 wurde unter dem neuen Ministerpräsidenten Modrow das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) zunächst in das Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) umgewandelt, bevor es per Ministerratsbeschluß vom Februar 1990 offiziell aufgelöst wurde.
Der Archivbestand wird mit etwa 180 km Akten angegeben. Vgl. Joachim Gauck, Die Stasi-Akten. Das unheimliche Erbe der DDR, Reinbek 1991, S. 11.
Durch Ministerratsbeschluß vom 16. Mai 1990 wurde ein Staatliches Komitee, das in ähnlicher Form bereits seit Februar arbeitete, mit allen weiteren Maßnahmen zur Auflösung des MfS/AfNS beauftragt und die Verantwortung dafür dem Innenminister übertragen. Zur Vorbereitung grundsätzlicher Entscheidungen wurde unter Leitung des Innenministers eine Regierungskommission gebildet.
Dieser Entwurf, an dem auch westdeutsche Berater mitgearbeitet hatten, war im Auftrag der Regierungskommission vom Staatlichen Komitee erarbeitet worden.
So Marianne Birthler (B90/Grüne). Vgl. Protokoll der 27. Volkskammer-Tagung vom 22.7.1990, S. 1261.
So Jürgen Haschke (DSU). Vgl. ebenda, S. 1259.
Der Abgeordnete Geisthardt (CDU/DA): „Ich habe ein Archiv besucht. Dort stapeln sich meterhoch auf der Fläche einer mittleren Turnhalle völlig ungeordnet Akten — man findet dort überhaupt nichts und gar nichts mehr. Und wenn ich diese Akten dann wieder in Säcke packe und irgendwo zentral verbringe, dann wird überhaupt nichts mehr gefunden.“ Ebenda, S. 1261.
Die Regierungskommission, die eine zentrale Lagerung befürwortete, hatte um eine Stellungnahme der Bundesregierung gebeten. Der Text der Stellungnahme, die per Telefax übermittelt wurde, ist abgedruckt in: David Gill/Ulrich Schröter, Das Ministerium für Staatssicherheit. Anatomie des Mielke-Imperiums, Berlin 1991, S. 287.
Die Stasi-Akten sollten zwar dem Bundesarchiv in Koblenz unterstellt, aber nicht dorthin verbracht werden. In der Öffentlichkeit entstand diesbezüglich ein Miß-verständnis. Vgl. Wolfgang Schäuble, Der Vertrag. Wie ich über die deutsche Einheit verhandelte, Stuttgart 1991, S. 274.
Der Abgeordnete Haschke (DSU): „Ich habe sehr aufmerksam die Ministerbank beobachtet und beobachtet, wie abgestimmt wurde. Der Ministerpräsident hat bei der Verabschiedung dieses Gesetzes die Hand gehoben. Er hat die Hand gehoben, obwohl er wußte, daß dieses Gesetz schon nicht Bestandteil des Einigungsvertrages wird. Es wäre seine Pflicht gewesen, dem Gesetz nicht zuzustimmen, sondern hier ans Rednerpult zu gehen und zu sagen, daß diese Abstimmung sinnlos ist, daß die Kammer hier veralbert wird, es ist bereits beschlossene Sache, dieses Gesetz nicht zum Bestandteil des Einigungsvertrages werden zu lassen.“ Protokoll der 33. Volkskammer-Tagung vom 30.8.1990, S. 1544.
Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I, S. 2272) zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (4. StUÄndG) vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I, S. 3778). Das Gesetz folgt im wesentlichen den Intentionen des Volkskammergesetzes, geht zum Teil sogar noch darüber hinaus, indem den Betroffenen auch die Möglichkeit der Akteneinsicht bzw. der Herausgabe ihrer Akten eingeräumt wird.
Editor information
Rights and permissions
Copyright information
© 2000 Leske + Budrich, Opladen
About this paper
Cite this paper
Scholz, B. (2000). Verfassungsfragen, Verträge zur Einheit, Stasi-Unterlagen-Gesetz — Verlauf der Diskussions- und Entscheidungsprozesse. In: Misselwitz, H., Schröder, R. (eds) Mandat für Deutsche Einheit. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93235-8_2
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-93235-8_2
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-322-93236-5
Online ISBN: 978-3-322-93235-8
eBook Packages: Springer Book Archive