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Zusammenfassung

Das „Bindestrich“-Land S.H. hat eine lange und äußerst komplexe gemeinsame Geschichte und ist über die Jahrhunderte sowohl Brücken- und Bindeglied zwischen D und Skandinavien als auch Kampfplatz und Streitobjekt insbesondere im Verhältnis zu Dänemark gewesen. Fixpunkt war die anläßlich der Wahl des Königs von Dänemark zugleich zum Herzog von Schleswig und Graf von Holstein im Ripener Freiheitsbrief (1460) enthaltene Zusicherung: „Dat se bliwen ewig tosamende ungedelt“. Im Zusammenhang mit den nationalen Bewegungen im 19. Jh. kam es sowohl zu dem dänischen Expansionsversuch, Schleswig stärker in den dänischen Gesamtstaat zu integrieren („Eiderdänen“), als auch im Zuge der dt. Revolution 1848 zur niedergeschlagenen Erhebung in S.H., mit der vergeblich versucht wurde, aus den drei Herzogtümern Schleswig sowie den dem Deutschen Bund angehörenden Holstein und Lauenburg ein vereintes dt. S.H. zu schaffen. Nach der Niederlage Dänemarks gegen Preußen und Österreich 1864 und dem Sieg Preußens gegen Österreich 1866 wurde S.H. zwar staatlich vereint, aber gegen den Willen weiter Teile der Bevölkerung nicht selbständig, sondern als Provinz in Preußen eingegliedert. Nach der Niederlage D im Ersten Weltkrieg wurde die schon 1866 vorgesehene, aber nicht durchgeführte Volksabstimmung in Grenzgebieten zu Dänemark nachgeholt. Die in ihren Einzelheiten umstrittene Volksabstimmung von 1920 führte zu einer dauerhaften Grenzverschiebung, bei der S.H. 1/5 seines Staatsgebietes verlor. Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Krisensituation gerade auch der Landwirtschaft in der Weimarer Republik wurde S.H. schon vor der Machtergreifung eine der stärksten Bastionen des Nationalsozialismus. Der Zweite Weltkrieg brachte mit der Besetzung Dänemarks eine weitere gravierende Belastung des Verhältnisses zum nördlichen Nachbarn, und die Niederlage führte kurzfristig auch zu einer Revitalisierung einer dänischen Option im Landesteil Schleswig, die allerdings nur bei einer Minderheit auf Resonanz stieß. Noch vor der formellen Auflösung Preußens durch den Alliierten Kontrollrat ernannte die brit. Besatzungsmacht 1946 einen Landtag, der eine „vorläufige Verfassung“ erließ. Sie wurde 1949 durch eine vom gewählten Landtag beschlossene „Landessatzung“ (LS) abgelöst, die S.H. als „Glied“ — der Begriff Gliedstaat wurde bewusst vermieden — der BRD konstituierte.

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Andersen, U. (2000). Land Schleswig-Holstein. In: Andersen, U., Woyke, W. (eds) Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93232-7_77

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