Zusammenfassung
Bay. ist das größte und traditionsreichste Bundesland. Es blickt auf eine mehr als tausendjährige Geschichte zurück. Das ältere Stammesherzogtum unter den Agilolfingern ist als politische Einheit seit dem 6. Jh. bekannt. Es umfasste das altbayerische Siedlungsgebiet östlich der Alemannen und Franken einschließlich Kärntens, der Steiermark und Tirols. Mit der Absetzung Tassilo III. (788) beendete Karl der Große diese frühe Eigenständigkeit, ohne dass unter fränkischer Verwaltung eigenes Stammesrecht und eigene kirchliche Organisation verlorengegangen wären. Beim Niedergang des karolingischen Großreiches konnte an diese Traditionen angeknüpft werden. Unter den Luitpoldingern entstand das jüngere Stammesherzogtum zu Beginn des 10. Jh., das zeitweise auch die Markgrafschaft Verona und die Marken Istrien und Krain umschloss. Herzog Arnulf erreichte weitgehende Unabhängigkeit vom Sächsischen Königtum, an welches das Land gleichwohl lehensrechtlich gebunden war. Die Bindungen an Königtum und Reich wurden vom 10.–12. Jh. immer enger. 1070 wurde Bay. an die Welfen, 1180 durch Barbarossa an die Wittelsbacher verliehen. Die südlichen und östlichen Besitztümer gingen dabei verloren. Die Herrschaft der Wittelsbacher währte allerdings bis zur Revolution am 7.11.1918.
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Oberreuter, H. (2000). Land (Freistaat) Bayern. In: Andersen, U., Woyke, W. (eds) Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-93232-7_64
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